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Funkempfehlung für Wurst Werner

  • Wurst Werner
  • 25. Januar 2005 um 18:47
  • kater
    Beiträge
    2.304
    • 26. Januar 2005 um 20:17
    • #21

    Aber man bekommt doch nach wie vor EINE Frequenz zugeteilt, oder? Wenn man auf der Störungen hat und wechselt, dann is doch die ganze Anmeldung fürn ..... !?!

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • MIG
    Verifiziert
    Beiträge
    151
    • 26. Januar 2005 um 22:25
    • #22

    Aus meiner Erfahrung der erst vor kurzem selber beantragten Frequenzzuteilung kann ich sagen, dass man pro Sender auch mehrere Frequenzen zugeteilt bekommen kann. Die freundliche Dame der RegTP in Stuttgart, mit der ich telefoniert habe hat mir pro Sender vier Frequenzen zugeteilt, unter denen ich beim Betrieb auswählen kann.
    Für die UC-Strecke mit fester Frequenz habe ich jedoch nur diese beantragt.

    Als möglicher Einsatzort ist auf meiner Urkunde die BRD vermerkt. Die Frequenzzuteilung gilt laut dem Aufdruck 10 Jahre lang.
    Über "Outdoor"-Nutzung ist nichts ausgesagt - oder ich habs nicht gefunden.

    Ich kann nur empfehlen, sucht euch die Telefonnummern der für eure Stadt zuständigen RegTP-Außenstelle raus und fragt nach - die Leute sind meist recht freundlich und geben gerne Auskunft.

    Herzlicher Gruß,
    Michael

  • Mister.Lange
    Verifiziert
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    20
    Beiträge
    1.574
    • 27. Januar 2005 um 11:01
    • #23

    Also ich habe kürzlich auch erst einen größeren Schwung Funken angemeldet.
    Grundsätzlich kann ich sagen, dass man mit dem Kollegen der RegTP Dresden gut reden konnte, und er sehr bemüht war mir zu helfen. Für die zuzulassenden Funken hatte der Kollege auch alle Unterlagen um Frequenzen zuzuteilen, die dann auch praktikabel sind. Über die Anzahl der Frequenzen erfolgte bei uns eine direkte Abstimmung. Da muss man halt beachten, wie viele Strecken parallel betrieben werden sollen, und dass die zugeteilten Frequenzen auch funktionieren. Bezahlt werden muss die Urkunde - einmalig pro Anlage (Wobei ein Case mit 16 Empfängern trotzdem als eine gewertet wird) und pro Strecke eine jährliche Gebühr (ich glaube es waren um die 8 EURO - haben noch keine Rechnung :wink: ) Die Urkunde kostet 130 Euro. Und da kommen wir dann zu grössten Problem meinerseits. Diese Regelung halte ich für absolut praxisfremd. Jedes Gerät was irgendwo funkt braucht halt seine Urkunde. Habe ich 16 Strecken in einem Case (also eine Urkunde) dann kann ich die nicht auseinander schrauben und auf verschiedenen Baustellen verteilen. Für maximale Flexibilität brauch man also 16 Urkunden. Das macht einen Unterschied von 2000Euro. Ich würde eine Lösung mit einer Urkunde und für jede einzelne Strecke eine beglaubigte Kopie vorziehen. Habe auch länger mit dem Herrn gesprochen und er hat auch noch seine Vorgesetzten kontaktiert und sie haben noch mal alle Verordnungen gelesen aber diese geben das wohl nicht her.

    So, dass war jetzt vielleicht etwas Off Topic, aber vielleicht doch für den einen oder anderen interessant. Ich hab mal noch den Link vom Antragsformular rausgesucht, dass Ihr mal schauen könnt, was sie genau für Infos wollen.

    http://www.regtp.de/imperia/md/con…efunkantrag.pdf

  • rockline
    Profi
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    4.440
    • 27. Januar 2005 um 15:19
    • #24
    Zitat von "Mister.Lange"

    Und da kommen wir dann zu grössten Problem meinerseits. Diese Regelung halte ich für absolut praxisfremd. Jedes Gerät was irgendwo funkt braucht halt seine Urkunde. Habe ich 16 Strecken in einem Case (also eine Urkunde) dann kann ich die nicht auseinander schrauben und auf verschiedenen Baustellen verteilen. Für maximale Flexibilität brauch man also 16 Urkunden. Das macht einen Unterschied von 2000Euro. Ich würde eine Lösung mit einer Urkunde und für jede einzelne Strecke eine beglaubigte Kopie vorziehen. Habe auch länger mit dem Herrn gesprochen und er hat auch noch seine Vorgesetzten kontaktiert und sie haben noch mal alle Verordnungen gelesen aber diese geben das wohl nicht her.

    Das machen die doch extra, leichter kommt man nicht an anderer Leutes Geld, als mit der Erstellung so einer "Urkunde"!

    Ich sage mal was dazu: die Reg.Behörde debattiert ja nicht über die einzelne Freigabe einer käuflichen Funkanlage. Diese Freigabe könnte der Hersteller bei Markterscheinung der Anlage bereits beantragen, und den Käufern mitliefern. Mit diesem Wisch (über die Tauglichkeit, Frequenz usw.) der gekauften Anlage geht man dann zum regionalen Funkdingsdaamt, meldet das Teil an und fertig. Dann wissen die Herrschaften das jemand so eine Funke hat und gut ist. Im Gegensatz dazu ist die gezeigte Praxis auf Nepp ausgelegt - mehr kann man zur Regulierung solcher Senderchen, die teilweise nicht mal 40 Meter schaffen nicht sagen.
    Stefan

  • Hubert Barth
    Profi
    Beiträge
    1.416
    • 27. Januar 2005 um 17:24
    • #25

    Das ist aber nicht das Problem der RegTP, die führen nur durch was der Gesetzgeber vorgibt, und da gibt es schon Handlungsbedarf.

    Nach meinen Informationen ist die Sachlage so (Die Shure Homepage enthält da IMHO einige sachliche Fehler):

    Der Hersteller liefert eine Bescheinigung daß die Funkanlage den Bestimmungen entspricht - Das entspricht dem Fahrzeugschein beim Auto.
    Zusätzlich mußt Du eine Frequenzzuteilung beantragen - das ist dann Dein Führerschein. - Es müssen also beide Bedingungen erfüllt sein.
    Die Frequenzzuteilung ist an die Person gebunden und nicht übertragbar.
    Die Schweiz ist da liberaler und erlaubt eine Übertragung an Familien oder Bandmitglieder.

    Der Haken bei der Sache ist in D, daß ich meine Funken eigentlich nur vermieten kann wenn der Mieter eine Frequenzzuteilung hat.
    Auf der anderen Seite kann ich mit meiner Frequenzzuteilung die Anlage von Rockline betreiben, wenn die Frequenzen mit meiner Zulassung übereinstimmen und ich meine Zuteilungsurkunde dabeihabe - die Zuteilung ist nämlich seit einiger Zeit Geräteunabhängig.

    Ich habe eine Zuteilung für 6 UHF Sendestrecken im Bereich 790-814 Mhz, und die darf ich deutschlandweit betreiben, auch beim Open Air! (Für die Schweiz habe ich übrigens auch eine Konzession, die ist noch teurer).
    VHF Anlagen bekommt man nur regional zugelassen, deshalb sind die für überregional arbeitende Bands oder Verleiher unbrauchbar.

    Bei meiner Zuteilungsurkunde ist eine Liste mit knapp 100 Frequenzen beigefügt die ich benutzen darf, es ist also kein Problem eine Ausweichfrequenz zu finden.

    Ich mußte allerdings meine IEM Sender gegen Sennheiser G2 austauschen, da keine der 16 dort einstellbaren Frequenzen auf meiner Liste zu finden war. Ich habe das mit der Zentrale der RegTP abgeklärt, dort hat man mir bestätigt daß ich diese Anlagen nur bei fester Montage in einem geschlossenen Gebäude genehmigt bekommen könne.
    Eine Stellungname des Importeurs steht noch aus :(

  • soundworx
    Profi
    Beiträge
    748
    • 27. Januar 2005 um 22:56
    • #26

    Ich glaube nicht, daß den Shure Jungs da ein Fehler unterlaufen ist. Wenn Du Dir das Schreiben der RegTP anschaust
    http://www.shure.de/data/DVB-T_Reg…temen_Nov04.pdf
    kannst Du nachlesen, daß die "Übertragung" der Lizenz bei Verleih möglich ist. Der Mieter muss in diesem Fall allerdings die Originalurkunde dabei haben.

    Mal noch ein anderer Gedanke zu Zulassungen: Es ist wirklich zu empfehlen Drahtlosstrecken anzumelden. Abgesehen davon, daß die Strafgebühren recht hoch sind, läuft die Branche auch Gefahr, ganze Frequenzbereiche für Drahtlos Mikrofone zu verlieren. Die Vermarktung von Frequenzbereichen ist pures Geld für die Bundesregierung (siehe UMTS). Wenn ein Frequenzbereich nicht genügend Geld bringt, wird er für andere Anwendungszwecke freigegeben, die dann den erwarteten Gewinn abwerfen. Das geschieht zur Zeit gerade in England. Dort gibt es mittlerweile Aufrufe der Mikrofonhersteller und Vertriebe an die Branche Ihre Funk Mikros anzumelden, da sonst große Frequenzbereiche anderweitig vergeben werden.

    Marcus

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, daß es in der Theorie keinen Unterschied gibt...

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 28. Januar 2005 um 11:17
    • #27

    Kommen wir doch zum ursprünglichen Thema zurück:
    Der WW wollte wissen, welche Funkstrecke die richtige für ihn ist...

    Ich denke auch, das die 3000er genau das richtige Teil ist!
    Die Probleme, die WORA beschreibt bestanden in der Tat, sind jedoch schon lange behoben!

    Was das Antenne-zuhalten betrifft:
    Hier sollte man schon den Antennen-Splitter korrekt verkabeln :oops:
    Ausserdem empfiehlt es sich, bei einem Abstand Sender<>Empfänger >20m, die Sendeleistung auf "high" zu setzten....

    Was die 4100er Kapsel betrifft: die ist mir mitlerweile sehr ans Herz gewachsen!
    Auch bei meinen neuen 5000er Strecken (habe mir 4 Stück zugelegt), habe ich 2 Stück mit 4100er Kapsel!

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

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