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Schwierigkeiten mit Minderjährigen

  • slaytalix
  • 3. März 2005 um 09:22
  • slaytalix
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    • 3. März 2005 um 09:22
    • #1

    Hallo

    1. ein vermeintlicher Kunde möchte eine PA kaufen. Später stellt sich heraus, daß der Mensch minderjährig ist.

    Bei diesen Summen greift sicherlich nicht mehr der Taschengeld-§ 110 BGB. Das Geschäft ist schwebend unwirksam durch die Minderjährigkeit des Kunden. Der Vater verweigert natürlich die Zustimmung.

    Wir bleiben auf den bestellten Geräten sitzen

    2. Veranstaltung für Abschlußklasse an einer Gesamtschule 10. Klasse
    Angeblich durch die SV abgesegnet.

    Gleiches Problem. Einmischen des Lehrers, nicht voll geschäftsfähig, weil minderjährig.

    Zudem haben die Schüler 2 Firmen beauftragt. Bei der einen Fa. hat der Lehrer zugestimmt, wir haben unsere Sachen vor Ort wieder abgebaut

    Abi-Parties meist kein Problem, da die Schüler zumind. volljährig sind...

    Könnte auch im Forum unter "Warnungen" stehen...

    Gruß

    Kai Richter
    Reinholdstr. 15
    33649 Bielefeld

    Klagefähige Anschrift :twisted:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Seven
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    • 3. März 2005 um 09:31
    • #2
    Zitat von "slaytalix"

    Hallo

    1. ein vermeintlicher Kunde möchte eine PA kaufen. Später stellt sich heraus, daß der Mensch minderjährig ist.

    Wir bleiben auf den bestellten Geräten sitzen

    2. Veranstaltung für Abschlußklasse an einer Gesamtschule 10. Klasse
    Angeblich durch die SV abgesegnet.

    wir haben unsere Sachen vor Ort wieder abgebaut


    Ich würde mal frech sagen: Pech gehabt. 16jährige sehen zwar mitunter aus wie 18, aber selten wie 25. Ich würde mir da bei einem Geschäft ab einer gewissen Größenordnung, sowieso immer Ausweis zeigen lassen, wenn da Bedenken bestehen.
    ANGEBLICHE Absicherung durch SV. :roll: Hier weißt du ja schon, dass du Vertrag mit Minderjährigen machst, also VORHER Absicherung durch Lehrer, Schulleitung etc. einholen, bzw von den Schülern anfordern. SCHRIFTLICH.
    gruß
    Jan

  • slaytalix
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    • 3. März 2005 um 09:35
    • #3

    Hallo

    zumind. zum Punkt 1 wußten wir das nicht, das hat der junge Mann verschwiegen, daß er nicht volljährig ist !

    zu 2: Wir dachten, daß das mit den Lehrern abgestimmt wurde.

    Bei der anderen Fa. sind die Schüler aber dann geschäftsfähig ?

    Dort hat der Lehrer nämlich zugestimmt & den Auftrag genehmigt. :twisted:

    Wenn die Schüler 2 Firmen schriftlich beauftragen, haben wir auf Grund des höheren Preises den Rückzieher gemacht.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Jeremy
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    • 3. März 2005 um 09:47
    • #4

    Das ist eine schwierige Situation. Einerseits gehen sowohl Kauf als auch Miete einer PA eindeutig über den Rahmen des Taschengeldparagraphen hinaus, andererseits sind junge Leute, die gerade erst volljährig geworden sind, darauf oft so stolz, dass sie eine Nachfrage "Biste denn überhaupt schon 18?" schnell als Beleidigung ansehen und abziehen "Dann gehe ich halt zu einem, der nicht so blöd fragt!"

    Allerdings: Was kann Euch in dem Fall schon passieren?

    1. Der Kunde ist volljährig. Dann muss er für die Folgen des evtl. geplatzten Geschäftes auch gradestehen.

    2. Der Kunde ist nicht volljährig. Dann ..

    2.1 Das Geschäft ist nachweislich von Eltern/SMV/sonstigen berechtigten Personen genehmigt. Dann stehen DIE dafür grade.

    2.2 Der Nachweis der Genehmigung wird nicht erbracht -> Finger weg, das kann gut gehen oder Ärger machen (wohl eher letzteres).

    3. Der Kunde ist volljährig, reagiert aber auf die o.g. Nachfrage pampig und möchte den Deal nicht mehr machen. Dann ist das vielleicht auch besser so, denn das hätte bestimmt auch Ärger geben können.

    In Eurem Fall bleibt wohl nur, das ganze unter Lehrgeld abzuschreiben.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • ADMIN
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    • 3. März 2005 um 10:01
    • #5
    Zitat von "Jeremy"

    andererseits sind junge Leute, die gerade erst volljährig geworden sind, darauf oft so stolz, dass sie eine Nachfrage "Biste denn überhaupt schon 18?" schnell als Beleidigung ansehen und abziehen "Dann gehe ich halt zu einem, der nicht so blöd fragt!"

    Man könnte bei den Schülern darauf bestehen, dass das üebr die Schule läuft, "weil das dann versichert ist, wenn was passiert".

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Seven
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    • 3. März 2005 um 10:16
    • #6

    Wenn Kunden wieder "abziehen", weil man sie nach dem Alter fragt, dann sollen sie das tun. Ist doch prima.
    Denn das sind dann genau die Kunden, die ich nicht brauche und bei denen das Risiko- und Stresspotential am größten ist.

  • Jeremy
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    • 3. März 2005 um 10:45
    • #7

    Jetzt hab ich nochmal genauer gelesen:

    Habe ich das richtig verstanden? Die Lehrer schicken die Schüler los, um eine PA zu beschaffen ("Kümmert Ihr Euch mal drum, wenn eine Genehmigung erforderlich ist, kriegt Ihr die natürlich!"), und dann schwärmen die Schüler aus, bestellen munter drauf los und lassen sich dann am Schluss nur eines der Geschäfte absegnen?

    Dann werfe ich jetzt mal einen ganz anderen Gedanken in den Ring:

    § 165 BGB: "Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist."

    Danach sieht es hier nämlich aus: Die Schüler haben das Zeugs ja nicht für sich selbst, sondern für die Schule besorgen sollen. Somit haben sie den Vertrag nicht für sich selbst, sondern als Vertreter abgeschlossen, s.o. § 165 BGB. Das bedeutet, dass (solange es für andere Mängel keine Anzeichen gibt) ein wirksamer Vertrag zwischen Schule und Firma zustandegekommen ist => es gibt ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen Firma und Schule. Dieses schuldrechtliche Verhältnis verpflichtet die Schule zur Abnahme der vereinbarten Leistung und zur Zahlung des vereinbarten Preises. Und hier kommt der nächste Paragraf ins Spiel:

    § 280 Abs. 1 BGB: "Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."

    Oder anders gesagt: Ist die Schule nicht bereit, die vertraglich vereinbarte Anlage aufstellen zu lassen und den vereinbarten Mietpreis zu bezahlen, so kann die Firma Schadensersatz verlangen, es sei denn, die Schule kann nichts dafür. Nun würde ich aber sagen, die Schule KANN was dafür. Schließlich wurden die Schüler offensichtlich ohne klar begrenzten Auftrag losgeschickt.

    Außerdem: Die Lehrer sind nicht die Erziehungsberechtigen, das sind normalerweise die Eltern. Somit können die Lehrer nicht ein wg. mangelnder Geschäftsfähigkeit schwebend unwirksames Rechtsgeschäft minderjähriger Schüler nachträglich genehmigen. Was sie dagegen können, ist, sich von Minderjährigen vertreten zu lassen. Das auf diese Weise abgeschlossene Rechtsgeschäft verpflichtet dann allerdings die Lehrer, nicht die Schüler.

    Fazit: Klopft den Lehrern auf die Finger, denn so geht's nicht.

    <include standardized legal disclaimer (summary: I am not a lawyer)>

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Andreas Hannover
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    771
    • 3. März 2005 um 10:48
    • #8

    Ich hatte ein ähnliches Prob. Kundin ruft an und wil mich buchen für eine Schulveranstaltung, meine erste frage am Telefon ob sie den volljährig sei. Naja sie leicht angefresse aber sagte ja 18, ich mich höflich entschuldigt und ihr erklärt das diese frage sein muss. Sie zufrieden ich zufrieden ende . So geht es auch man muss nur höflich bleiben.

    Ein Party ist erst dann zuende wenn ich weg bin.

    Andreas Vespermann
    Bissendorfer Weg 33
    30855 Langenhagen
    0511/89897086
    http://www.av-veranstaltungsservice.de
    http://www.dj-andreas-hannover.de

  • slaytalix
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    • 3. März 2005 um 10:59
    • #9

    Hallo

    @ Jeremy: Nein, die Initiative ging wohl von den Schülern aus, die nachträgliche Sanktionierung erfolgte dann durch den Lehrer.

    Dieser hat aber nur einen Auftrag erteilt, nämlich für die andere Fa.

    Die Schüler haben aber leider 2 Firmen Aufträge erteilt, weil wohl mehrere Schüler nebst der SV noch mal Anfragen gestartet haben

    Bei uns sind die Schüler nicht geschäftsfähig
    So der "O-Ton" des Lehrers

    Bei der anderen Fa. aber schon ? :twisted:

    Na ja, macht uns auch nicht ärmer.

    Gruß Kai

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • DJ_Uwe
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    791
    • 3. März 2005 um 20:44
    • #10

    Hallo!

    Für Abipartys und co gebe ich ncoh nicht mal merh schriftliche kostenvoranschläge ab weil die jungs sowieso den billigsten buchen also ist das angebot nicht das papier wert auf dem es geschrieben wird. und sollten sie dann doch einen vertrag wollen sollen sie mir erst mal einen ausweis vorlegen damit ich weiß mit wem ich es zu tun habe (da steht ja der geburtstag drauf und man kann doch immer noch sagen das man jemand zum unterzeichnen braucht der volljährig ist).

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • Wolfpack
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    905
    • 4. März 2005 um 05:20
    • #11

    @ Jeremy:

    Ich muss dich loben, sehr sauber die Praragraphen zitiert! :)

    Leider liegt der Teufel oft im Detail: Der Vertreter muss das Geschäft von vorne herein als eines im Auftrag des anderen erkennltlich machen. Sagt der Schüler hingegen nur "ich würde gerne eine Anlage mieten", muss der Verleiher (leider) davon ausgehen, dass der Schüler von sich selbst als wirkende Vertragspartei spricht. In diesem Falle wird die Schule, respektive der Lehrer, zu keiner Zeit Vertragspartei, auch wenn er dem Schülern aufgetragen hat "zieht los und und mietet mal in unserem Namen".

    Deswegen würde ich auch zum Alterscheck aufrufen: Teenies werden abgeschreckt und über 18-jährige freuen sich, wenn sie mal wieder nach dem Ausweis gefragt werden! (Hey - ich fühl mich richtig jung, wenn ich am Disco-Eingang meinen Perso zeigen darf!). :wink: :D

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
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