Hallo
1. ein vermeintlicher Kunde möchte eine PA kaufen. Später stellt sich heraus, daß der Mensch minderjährig ist.
Bei diesen Summen greift sicherlich nicht mehr der Taschengeld-§ 110 BGB. Das Geschäft ist schwebend unwirksam durch die Minderjährigkeit des Kunden. Der Vater verweigert natürlich die Zustimmung.
Wir bleiben auf den bestellten Geräten sitzen
2. Veranstaltung für Abschlußklasse an einer Gesamtschule 10. Klasse
Angeblich durch die SV abgesegnet.
Gleiches Problem. Einmischen des Lehrers, nicht voll geschäftsfähig, weil minderjährig.
Zudem haben die Schüler 2 Firmen beauftragt. Bei der einen Fa. hat der Lehrer zugestimmt, wir haben unsere Sachen vor Ort wieder abgebaut
Abi-Parties meist kein Problem, da die Schüler zumind. volljährig sind...
Könnte auch im Forum unter "Warnungen" stehen...
Gruß
Kai Richter
Reinholdstr. 15
33649 Bielefeld
Klagefähige Anschrift :twisted: