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L1 gegen N getauscht, Technik abgeraucht - Wer zahlt?

  • PMN-Concepts
  • 18. Mai 2005 um 15:21
  • PMN-Concepts
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    • 18. Mai 2005 um 15:21
    • #1

    Im November letzten Jahres hatte ich eine VA zu beschallen (Schlittenhunderennen). Als Technik wurden lediglich 3 Funkstrecken, Mixer, Endstufe, 4 Fullrangeboxen CD-Player und halt die nötige Anlagenverkabelung geordert.
    Stromversorgung wurde auf Wunsch des Veranstalters nicht von uns realisiert, sondern von einem ortsansässigen Elektromiester. Bis zur PA lief ein 32er Drehstromkabel, am Ende desselben ein einfacher Mennekes-Würfel auf 6 mal Schuko. In der Aufbau-Eile habe ich die komplette PA verkabelt, einschalltest, etc und merkte, dass der CD-Player und der Mixer tot waren. Kurzum: Der Elektroheini hatte die 32A-Strecke aus 2 Einzelkabel zusammen gesteckt und in einer Kupplung war L1 gegen N vertauscht. Resutat: Auf Phase 2 und 3: 400 Volt.
    Da der ausrichtende Sportverein bis Dato gleichzeitig der (jetzt ehemalige) Verein meiner Eltern war geb ich ihnen die Chance das über die Versicherung "hinzudrehen" und von meiner sonst üblichen sofortigen Rechnung abzusehen. Es wurde auch einiges verscuht aber bisher habe ich kein Geld gesehen.

    Mein Ihr, es ist nun problemlos möglich eine Rechnung über die Reparatur von 1400 Euro zu schreiben? Liegt ja doch schon etwas zurück... Generell sagen meine AGBs ja: Nach Schaden wird dieser dem Veranstalter (plus evtl. Zusatzkosten für Beschaffung oder Miete) in Rechnung gestellt...

  • Jeremy
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    • 18. Mai 2005 um 15:47
    • #2

    Hat denn der "Elektriker" keine Haftpflichtversicherung? Oder ist der aus, ähem, "internen Gründen" unantastbar?

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • test
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    • 18. Mai 2005 um 15:54
    • #3

    rein formal bist du der, der zahlt. du MU?T vor nutzung den strom überprüfen. egal ob der e-meister da was getan hat.
    ansonsten versuche es mit dem e-meister über seine haftpflicht zu regeln

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • PMN-Concepts
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    • 18. Mai 2005 um 15:58
    • #4

    Das ist gerade der Hammer... Seine Haftpflicht will nicht zahlen. Begründung: Er als MEISTER hat ungeprüftes Material verliehen.

  • test
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    • 18. Mai 2005 um 16:00
    • #5

    dann mußt du wohl klagen. bei der summe wird sich das nicht lohnen

    http://www.crystal-hannover.de
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  • manuela
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    • 18. Mai 2005 um 16:00
    • #6

    hast du die reparatur schon gemacht / machen lassen?

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Reini
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    • 18. Mai 2005 um 16:05
    • #7

    Mir ist diesbezüglich das Gleiche mal in einer Autowerkstatt passiert. Damals ging der Schaden leider zu meinen Lasten.

    Ich würde unter diesen Angaben von dir hergehen, eine Rechnung stellen und den Verein bezahlen lassen, wo die dann ihr Geld herbekommen ist ja nicht dein Problem. Der Verein hat ganz klar dem Elektriker mit der Aufgaben betraut und nicht dich.
    Des weiteren denke ich, dass es voraussichtlich eh keinen Auftrag mehr für dich rausspringt, denn sonst würde der Verein eine Einigung suchen. Oder ist es bei diesem Verein selbstverständlich, dass soetwas unter den Tisch gekehrt wird?

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • tufkadib
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    • 18. Mai 2005 um 16:46
    • #8

    Hallo,

    ich bin in derart rechtlichen Dingen nicht so bewandert, aber der Verein hat Deine AGB anerkannt; also auch, daß er für Schäden zahlen muß. Die können sich doch ihr Geld dann vom Elektriker wieder holen.
    Wenn die Haftpflicht des Elektrikers für dessen Stuß nix bezahlen will, muß er das halt aus seiner eigenen Tasche zahlen.

    MfG

    DirkB

  • PMN-Concepts
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    • 18. Mai 2005 um 18:08
    • #9

    Dirk: Eben das ziehe ich auch als Grundlage für meine Gedanken... Habe diesen Typischen Satz (den wohl jeder Verleiher hat): "Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung der Geräte, durch sorglosen Umgang mit dem gemieteten Material, durch Vorsatz/Versehen Dritter, durch Vorgabe nicht ordnungsgemäßer Vorraussetzungen (Stromanschlüsse, Bühnenstabilität, etc.), durch Erschütterung oder falsche Spannung an Lampen oder Elektrogeräten, durch eigenverschuldeten oder zufälligen Verlust, Diebstahl bzw. Untergang des gemieteten Materials oder durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr entstehen. "

    manuela: Geräte wurden repariert, bzw. ersetzt. Spielt das für das Vorgehen eine besondere Rolle? Wollte nur nicht auf meine 16er Konsole verzichten, da sie doch ziemlich häufig gemietet wird

    Einmal editiert, zuletzt von PMN-Concepts (18. Mai 2005 um 19:55)

  • AMLB
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    • 18. Mai 2005 um 18:26
    • #10

    Bitte beachte: Den Fall gab´s bei uns auch schon. Allerdings waren wir damals für den Strom verantwortlich > 400 Volt auf Schuko-Dose.

    Und da gab´s dann von den Juristen die folgende Auslegung:

    :!: Jeder, der seinen Stecker in eine Steckdose steckt, muss sich vorher von der richtigen Spannung überzeugen. :!:

    Ergo: Unsere Versicherung musste nicht zahlen, da die Schuld beim (in diesem Fall) Hüpfburgbetreiber lag.

    Eigentlich unverschämt, aber deutsche Rechtsprechung!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • manuela
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    • 18. Mai 2005 um 18:45
    • #11
    Zitat von "PMN-Concepts"

    manuela: Geräte wurden repariert, bzw. ersetzt. Spielt das für das Vorgehen eine besondere Rolle?

    eigentlich nicht, mich machten nur die eintausenvierhundert Euro stutzig. Vernünftige Geräte haben immer einen eingebauten Schutz gegen Überspannung aus dem Netz, da sind Varistoren eingebaut und vor denen eine Sicherung. Taucht nun eine Überspannung auf verursachen diese einen "absichtlichen Kurzschluß" um die Überspannung verzögerungsfrei abzuleiten, die Folge ist ein Durchbrennen der Sicherung im Gerät.
    Daß das Gerät dabei wirklich "kaputtgeht", von dieser Feinsicherung mal abgesehn die definitv kaputt ist, ist sehr geringwarscheinlich, bei 2 Geräten sogar unwarscheinlich das beide "kaputt" sind. Ich vermute hier eine Reparatur mit einem Arbeitslohn von über 1000 Euro (für das Wechseln von 2 defekten Feinsicherungen).

    Daher diese Frage.

    Manu

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • PMN-Concepts
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    • 18. Mai 2005 um 19:55
    • #12

    Genau genommen war es ein Denon CD-Player und eine Solton SMB-Mischkonsole. Der Denon hatte einen Schaden im Netzteil, der sich dann auf Teile des Mainboards ausweitete, beim Solton-Pult waren einige Kanalzüge und Teile vom Netzteil abgeraucht.
    Da uns das alte Solton-Pult ziemlich viel wert ist (einige Kunden, die regelmäßig bei uns mieten haben Tisch-Einbauplätze für das Pult, so dass es sich bestens im Regierraum einfügt) wurde es von einem Techniker Instandgesetzt (Stundenlohn 48 Euro plus Mehrwert) und der saß schon alleine 12 Arbeitsstunden daran (mit Fehlereingrenzung, Beseitigung und anschließendem Justieren). Dann noch etwas Material und das Nachfertigen einiger Platinen die zerstört wurden.
    Der CD-Player wurde ersetzt, da Reparatur nicht wirtschaftlich und das Gerät leicht zu ersetzen ist.

  • manuela
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    • 18. Mai 2005 um 20:20
    • #13

    eine korrekte Versicherung würde sich eventuell auf den aktuellen Zeitwert eines gebrauchten CD Players und eines gebrauchten älteren Solton SMB einlassen.
    Ich seh da leicht schwarz bezüglich dergenannten Summe :cry:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • PMN-Concepts
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    • 18. Mai 2005 um 20:29
    • #14

    Dass 1400 Euro schon außer Frage stehen ist mir leider schon fast klar. Jedenfalls wenn die Versicherung überhaupt zahlt. Nur leider muss ich hier ja erst mal die 1400 Euro nennen, damit es überhaupt zu einer Kosteneinschätzung kommen kann. Ist ja auch wenn dir einer die Vorfahrt nimmt und dein Wagen schrott ist. Es wird ein KV erstellt über die Gesamtreparatur, dann sagt die Versicherung den Zeitwert an und mehr bekommst du nicht.

    Aber der Punkt meiner Frage ist ja: Soll ich einfach mal probieren, den vollen Betrag in Rechnung zu stellen oder wäre das gleich Betrugsabsicht? KV ist jedenfalls mit 1400 Euros an den Veranstalter gegangen, das ist ja wohl auch soweit korrekt!

  • tufkadib
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    • 18. Mai 2005 um 20:55
    • #15

    AMLB:

    Zitat

    Und da gab´s dann von den Juristen die folgende Auslegung:

    Jeder, der seinen Stecker in eine Steckdose steckt, muss sich vorher von der richtigen Spannung überzeugen.

    Diese Auslegung halte ich ehrlich gesagt für eine Zumutung.
    Man muß also damit rechnen, daß man irgendwo auf einer Schukodose 400V oder keinen PE hat?

    So, nun versetzt Euch mal in die Situation des kleinen Alleinunterhalters, der mit dem Keyboard unter dem Arm und Powermixer/Plasteboxen aufm Rentnermercedes ankommt. Und der soll dann auch allen Ernstes noch einen Haufen HighTech mithaben, die die Schusseligkeit anderer Leute ausbügelt? Na, ich weiß ja nicht...

    MfG

    DirkB

  • MRspeaker
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    • 18. Mai 2005 um 21:48
    • #16

    mmh,
    warum lässt sich das Geld nicht einfordern wenn der Veranstalter doch seine Unterschrift leistet, mit der Klausel VA haftet für... ...Schäden--

    wofür macht man sich denn die Mühe und schreibt dann AGBs?-
    wofür rennt man wie bekloppt manchmal hinter diesen blöden Unterschriften her wenns eh nichts bringt....?

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • ADMIN
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    • 19. Mai 2005 um 01:57
    • #17
    Zitat von "DirkB"

    AMLB:


    Diese Auslegung halte ich ehrlich gesagt für eine Zumutung.
    Man muß also damit rechnen, daß man irgendwo auf einer Schukodose 400V oder keinen PE hat?

    Ein Blick in die SP 25.1/2 (BGI 810)

    Zitat

    4.2 Anschluss elektrischer Betriebsmittel in „fremden Häusern“ und im Freien

    Vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel sind die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters zu überprüfen.

    Was die Berufsgenossenschaft so rausgibt, kann wohl als Stand der Technik gelten, wer sich nicht daran hält, handelt grob fahrlässig, und die Worte "grob fahrlässig" hören Versicherungen besonders gern... :wink:

    Da brauchen wir noch gar nicht mit Betriebssicherheitsverordnung zu kommen ("wo ist denn Ihre Gefährungsanalyse").

    Ok, Klage gegen den Elektriker kann den Erfolg haben, dass der Richter einen Vergleich auf 50% vorschlägt. Denn der Elektriker hat ja wohl auch vieles nicht richtig gemacht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Micromann
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    • 19. Mai 2005 um 21:20
    • #18

    also mal ehrlich die deutsche rechtsprechung ist doch wieder einfach total beschissen. wozu gibt es elektriker.wenn er den auftrag hat so und so eine stromversorgung abzuliefern, dann sollte diese auch einwandfrei abgeliefert werden. warum soll ich denn noch überprüfen ob der elektriker alles richtig gemacht hat.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • manuela
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    • 19. Mai 2005 um 21:25
    • #19

    ich finde PA-Geräte ohne Überspannungsschutz haben in der VT keine Existenzberechtigung ! Sowas passiert im normalen Berufsalltag doch alle Naselang, sei es durch sowas oder billigen Generator, Kabeldefekte usw. Die Kosten für 2 Varistoren und eine Feinsicherung liegen bei 5 Euro

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • mirkot
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    • 19. Mai 2005 um 21:59
    • #20

    Elektriker machen sowas aber öfter - beim Stadtfest hat die Elektrofirma die für die komplette Elektrik zuständig war nen ganzen Bierstand mit 400V zu Tode gerichtet...

    Besitzer einer 10-kanaligen DMX-Kaffeemaschine mit stufenloser RGB-Farbmischung und Remote-Brühvorgangsauslösung.

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  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

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