1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

GEMA, wichtige Frage

  • manuela
  • 28. Mai 2005 um 08:34
  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 28. Mai 2005 um 08:34
    • #1

    ein Freund von mir hat ein asiatisches Bistro. Er bekam nun von der GEMA berechnet: 39,- Euro monatlich für "aufführen von CDs (keine selbstgebrannten, ca 200qm Fläche, no Radio, no TV)".

    Diese Sache kam mir falsch vor. Daher folgendes:
    Die GEMA vertritt doch nur Künstler und Labels die ihr auch angeschlossen sind. Da dieses Bistro aber ausschließlich vietnamesische CDs spielt, (diese CDs sind auch nicht im Fachhandel), müßte es eigentlich so aussehen:

    Er zahlt garnichts an die GEMA und weist diese Forderung zurück.
    Bevor ich ihm dazu rate bitte eure Meinung dazu.

    danke.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 28. Mai 2005 um 09:12
    • #2

    Vermutlich gibt es in Vietnam auch eine Leistungsverwertungsgesellschaft, und mit dieser hat die GEMA ein Abkommen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 28. Mai 2005 um 11:29
    • #3

    Moin,

    ich dachte, dort würde evtl. die GEZ ausreichen wie bei Firmen, wenn die Radios, je nach Anzahl, angemeldet würden.

    Gema hat zwar auch pauschalierte Abkommen mit Restaurants, aber vermutlich ausnahmslos dort gespielte vietnamesische Musik...

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Johnny
    Verifiziert
    Beiträge
    474
    • 28. Mai 2005 um 12:33
    • #4

    Die GEMA geht grundsätzlich erstmal davon aus, dass sie zuständig ist:

    GEMA-Vermutung

    Dein Bekannter muss also nachweisen, dass die Werke nicht schutzfähig sind.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    Handyfragen? - Hier gibt's die Antworten

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 28. Mai 2005 um 12:46
    • #5

    Ich denke wir haben es hier mit dem gleichen Problem zu tun wie GEZ und allem was so an Gebühren anfällt, du hast die Möglichkeit geschaffen das Tonträger abgespielt werden können, welcher Art ist vorerst einmal nicht wichtig da du zwar jetzt evtl. nur diese Chinesischen evtl. nicht Gebührenpflichtigen Tonträger abspielst, aber es ist wie bei einem einzelnen Firmenfahrzeug z.B. sehr schwer zu beweisen das du dieses ausschließlich so nutzt, also hast du eine öffentlich zugängliche Beschallung auf der Tonträger wiedergegeben werden können und damit bist du für die GEMA interessant. Nun kannst du zwar nachweisen das die von dir gespielten Tonträger nicht gebührenpflichtig sind, das wird aber die GEMA kaum interessieren, es geht hier einzigst und alleine um eine öffentlich zugängliche Beschallungsanlage und da wird kassiert weil du damit die Möglichkeit besitzt, und sollte nun an dieser Anlage auch noch ein Radio eingebunden sein,hast du eh verloren, das nehmen die dir nicht ab das es nie genutzt wird.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 28. Mai 2005 um 13:17
    • #6
    Zitat von "Johnny"

    Dein Bekannter muss also nachweisen, dass die Werke nicht schutzfähig sind.

    Dann wäre die Welt nurnoch damit zugange irgewndwelche Nachweise zu führen. Wer eine Anschuldigung erhebt ist erstmal selbst in der Beweispflicht, andernfalls ist das eine Falschbeschuldigung die ebenso rechtliche Konsequenzen hat. Ich finde das Thema hochinteressant. Ich berechne bei Falschanschuldigung erstmal Lohnersatzkosten für die entstandenen Aufwendungen und verlang gratis dazu noch eine öffentliche Entschuldigung in der Presse :wink:
    Und der Besitz eines Rundfunkgerätes ist nicht ausreichend für Gebührenerhebung, Gebührend sind nur fällig bei Betrieb desselben, wofür die Herren wieder selbst in der Beweispflicht wären. Hier gehts aber um einen CD Player mit Amp, sonst nix.
    Da die 39,- in diesem speziéllen Fall wirklich unzumutbar hoch sind prüfen wir nun einfach mal in Sai Gon nach ob es da eine vertragliche Bindung gibt, Internet machts möglich :)
    Gibt es die nicht wird das CD Sortiment so zurechtsortiert und nix bezahlt.
    Gibt es die wirklich muß er eben seine Musikanlage ausbauen. Für 480 euro im jahr kann man schon 2x livemusik bekommen
    So seh ich es nun erstmal 8)

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 28. Mai 2005 um 13:43
    • #7

    Die Gema muß dir garnichts beweisen. Es ist und bleibt eine öffentliche zugängliche Beschallungsanlage auf der Tonträger abgespielt werden können, welche das sind ist bei Erhebung absolut uninteressant. Es gibt genau zwei Möglichkeiten, zahlen und damit leben oder Abbau der Anlage. Das argument mit den urheberrechtlich nicht geschützten, ausländischen CD´s mag zwar richtig sein ist aber nicht von Belang weil auf dieser Anlage in öffentlich zugänglichen Räumen auch anderes Material gespielt werden könnte und alleine das reicht zur Erhebung.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 28. Mai 2005 um 14:04
    • #8

    aus dieser Sicht der Argumentation müßte jeder Mensch der auf der Straße steht einen Führerschein haben weil er ein Auto fahren könnte...

    nicht haltbar.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 28. Mai 2005 um 14:10
    • #9

    Unter Umständen kann es sein das dir dein Führerschein abgenommen wird weil du betrunken eine Gehweg entlang torkelst!

    Es ist halt einfach so, wenn du in deinen Geschäftsräumen ein Radio stehen hast und tausendmal behauptest, du benutzt es nicht interessiert das keinen du hast die Möglichkeit also zahlst du GEZ.

    Ähnlich verhält es sich mit Beschallungsanlagen in öffentlich zugänglichen Gasträumen. Es ist nicht wichtig was für Musik du darauf spielst, wichtig ist nur das du die Möglichkeit hast öffentlich Tonträger ab zu spielen. Und somit bist du GEMA pflichtig!

    P.S.: Dein Beispiel ist etwas realitätsfremd, aber ich sage es mal so, eigentlich jeder Mensch ist in der Lage ein Auto mehr oder weniger sicher durch den Verkehr zu führen, das heißt nicht das er es auch darf, dazu braucht er eine Genehmigung und die kostet Geld.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 28. Mai 2005 um 15:21
    • #10
    Zitat von "Manuela"

    Dann wäre die Welt nurnoch damit zugange irgewndwelche Nachweise zu führen. Wer eine Anschuldigung erhebt ist erstmal selbst in der Beweispflicht, andernfalls ist das eine Falschbeschuldigung die ebenso rechtliche Konsequenzen hat. Ich finde das Thema hochinteressant. Ich berechne bei Falschanschuldigung erstmal Lohnersatzkosten für die entstandenen Aufwendungen und verlang gratis dazu noch eine öffentliche Entschuldigung in der Presse :wink:

    Ja, mach mal, auf die Erfahrungen dabei sind wir alle sehr gespannt...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Johnny
    Verifiziert
    Beiträge
    474
    • 28. Mai 2005 um 17:00
    • #11
    Zitat von "Manuela"

    Dann wäre die Welt nurnoch damit zugange irgewndwelche Nachweise zu führen. Wer eine Anschuldigung erhebt ist erstmal selbst in der Beweispflicht, andernfalls ist das eine Falschbeschuldigung die ebenso rechtliche Konsequenzen hat. Ich finde das Thema hochinteressant. Ich berechne bei Falschanschuldigung erstmal Lohnersatzkosten für die entstandenen Aufwendungen und verlang gratis dazu noch eine öffentliche Entschuldigung in der Presse :wink:

    Eigentlich haben meine Vorredner ja schon alles gesagt. Trotzdem: Wir reden hier nicht von Anschuldigungen im Sinne des Strafrechts und der dort geltenden Unschuldsvermutung. Aber wenn Du Dir das wirklich geben möchtest, dann wünsche ich Dir viel Spaß damit. Bin gespannt, wieviele Tagessätze Du Dir von der GEMA erfolgreich reinholst.

    Zitat von "Manuela"

    Da die 39,- in diesem speziéllen Fall wirklich unzumutbar hoch sind prüfen wir nun einfach mal in Sai Gon nach ob es da eine vertragliche Bindung gibt, Internet machts möglich :)
    Gibt es die nicht wird das CD Sortiment so zurechtsortiert und nix bezahlt.
    Gibt es die wirklich muß er eben seine Musikanlage ausbauen. Für 480 euro im jahr kann man schon 2x livemusik bekommen
    So seh ich es nun erstmal 8)

    Natürlich ist Livemusik ja automatisch GEMA-frei, wie konnte ich das nur vergessen... *gähn*

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    Handyfragen? - Hier gibt's die Antworten

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 28. Mai 2005 um 17:38
    • #12
    Zitat von "Kracky"

    Unter Umständen kann es sein das dir dein Führerschein abgenommen wird weil du betrunken eine Gehweg entlang torkelst!


    dem ist afaik nicht so - solange du kein fahrzeug führst,
    kann dir keiner den lappen wegnehmen.
    (ausgenommen beifahrer auf moppeds)

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • newbie
    Beiträge
    557
    • 28. Mai 2005 um 17:53
    • #13
    Zitat von "Kracky"

    Es ist und bleibt eine öffentliche zugängliche Beschallungsanlage auf der Tonträger abgespielt werden können [...]
    ...weil auf dieser Anlage in öffentlich zugänglichen Räumen auch anderes Material gespielt werden könnte und alleine das reicht zur Erhebung.

    Wenn dies so wäre müsste man ja für jede Sprachbeschallung/ Kundgebung etc. Gema zahlen weil prinzipiell nie ausgeschlossen werden kann das die Anlage zur Darbietung von geschützter Musik genutzt werden kann. Ich denke mal an mobile mp3player ( immer vorhanden ) oder den standart CD-Zuspieler im Siderack.

    Nein ich habe nicht viel Ahnung von Gema, mir kam nur gerade dieser Gedanke :wink:

    I belive in Beams!
    -
    Live as if you were to die tomorrow. Learn as if you were to live forever. (Gandhi)

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 28. Mai 2005 um 18:05
    • #14

    Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält - egal ob zu Fuß, auf Rollen oder Reifen - ist schnell sein Geld oder seinen Führerschein los und hat Punkte gewonnen.

    Folgende Strafen erwarten Sie, wenn Sie

    * auf dem Radweg in die falsche Richtung fahren: bis zu DM 60,-.
    * in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fahren: Der erste Verstoß kostet DM 30,-, wenn es einen Schaden gibt, DM 60,-
    * alkoholisiert mit dem Fahrrad fahren: Führerscheininhaber bekommen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Wer keine Fahrerlaubnis hat, bekommt einen Eintrag bei der Bußgeldstelle. Bei einem Unfall gibt es bis zu 7 Punkte in Flensburg dazu. Aber auch Inline-Skater und Fußgänger mit Führerschein müssen bei Regelverstößen mit Führerscheinentzug, Geldbußen und Punkten rechnen.
    * mit Inline-Skatern auf der Straße fahren: Wer erwischt wird, zahlt DM 60,-. Auf der Landstraße müssen Inline-Skater die linke Straßenseite benutzen. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von 40,- DM.
    * eine roten Ampel überqueren: Bis zu DM 50,-. Radfahrer, die eine Ampel, die länger als 1 Sekunde rot war, überqueren, zahlen DM 125,- und bekommen einen Punkt in Flensburg.
    * einen Unfall selbstverschuldet haben: Alle Verkehrsteilnehmer müssen mit 5 Punkten rechnen.

    Ganz einfache Aussage, verhalte ich mich im Straßenverkehr grob fahrlässig, auch als Fußgänger und schon mal ganz klar wenn ich dazu noch betrunken bin begebe ich mich in dei Gefahr das mir auch meine Fahrerlaubnis entzogen wird.

    Aber zurück zum Thema

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 28. Mai 2005 um 18:34
    • #15

    Sicher, aber bei eine Anlage auf einer Kundgebung die nun wirklich nur als Sprachbeschallung dient wird dir die Gema nicht kommen zumal diese Kundgebung ja wohl nicht täglich ist und die Anlagen vor Ort wohl auch nur für diesen einen speziellen Beschallungszweck stehen. Sollte es nun aber zufällig so sein das zum Abschluß oder ähnlichem tonträger gespielt werden ist es sehrwohl möglich das die GEMA sich auch dafür interessiert.

    Was glaubst du wieviele Partys in Deutschland stattfinden für die GEMA gezahlt werden müßte, da ist es nur ein dummer Zufall wenn da mal jemand erwischt und abkassiert wird, aber wenn dann richtig.

    Bei einer Installation in einem Restaurant ist aber der Sinn und Zweck ganz klar der die Gäste zu beschallen, auf eine Diskussion mit was die Gäste beschallt werden wird sich da kaum jemand einlassen weil das nicht nachvollziehbar ist. Oder glaubt ihr jeder GEMA Mitarbeiter kann genau unterscheiden ob das jetzt eine, in diesem Fall, CD aus China ist oder ob die in Deutschland über BMG vertrieben wird? Wer kann garantieren das nicht die Schublade, die er übrigens nicht aufmachen darf, geöffnte wird und am Abend wenn nur noch Stammgäste da sind wird Party gemacht?

    Ist einfach nicht, wer in öffentlich zugänglichen Gasträumen eine Beschallung hat, hat auch die absicht öffentlich Tonträger abzuspielen und da will die GEMA Geld dafür.

    Anderes Beispiel. Ein GEMA Mitarbeiter wird aufmerksam gemacht das einige Jungs ab und zu in einem öffentlich zugänglichem Raum Hiphop Events feiern mit Gästen und dafür auch werben. Also hin und der Arger war da. Nun dachten die Jungs, den Hiphop den sie doch machen, angeblich alles selbsproduziertes Material vom PC zu Hause, den könnte man ihnen nicht streitig machen. Nun ist es aber wohl so, es ist nicht auszuschließen das hierbei nicht doch Urheberrechtlich geschütztes Material mitverwendet worden ist, das wäre wohl auch schwerlich nachzuweisen bei dem Brei. Auf jedenfall mußten die Jungs für ihre VA nachträglich zahlen und zwar mit Strafe.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 28. Mai 2005 um 20:41
    • #16

    So die Sache ist schon zu aller Zufriedenheit geklärt :)

    Das Zeug ist urheberrechtlich geschützt, somit baut er die Anlage aus, es gibt ab sofort keine Musik mehr da ( zu teuer )..

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • aleister
    Beiträge
    1.657
    • 29. Mai 2005 um 03:27
    • #17

    ...das meinst du doch nicht im ernst, dass der gute mann keine 39€ für musik auf der tasche hat? oder ist das nicht eher trotz?(naja, vielleicht würde ich auch erstmal so reagieren) aber ein bistro ohne musik....mmmh.

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 29. Mai 2005 um 09:44
    • #18

    Der hat eben nicht viele Gäste, der Familie gehts nicht gut.
    Jetzt bei der hitze hatten sie nur abends welche. Unter solchen Umständen ist das definitiv zu teuer. Bei einem vollen Lokal wär es gewiß kein Thema diese 39 Knöpfe pro Monat zu zahlen.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • jojo5
    Beiträge
    113
    • 29. Mai 2005 um 23:57
    • #19

    Hi,

    mit welchem recht operriert die GEMA eigentlich? Ist das ne staatliche Instiution? Wohl kaum. Wie kann es da sein, dass man zahlen muss für das was man garnicht kaufen möchte und auch nicht "klaut"?

    Finde die Methoden von dem ganzen haufen ja schon ziemlich dreist.
    Klar ist es richtig ne Abgabe zu Verlangen, aber nicht wie die es machen- für jede Kleinigkeit soviel Geld zu Verlangen das man meinen könnte man hat live Kusik bestellt. Außerdem wird meiner Meinung grad auf VA´s erst Werbung für die Musik gemacht die Privatpersonen nacher auf Cds kaufen.

    Ich werde wohl allein schon wegen der GEMA nie etwas selber Veranstalten weil ich es einfach nicht einsehe denen fürs "nichtstun" soviel Geld zu geben. Man selbst schleppt sein ganzes Material durch die gegend und arbeitet die ganze NAcht und bekommt genau so viel wie die Herrn von der GEMA was ist dadran gerrecht?

    So genug frust abgelassen.

    Jojo

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 30. Mai 2005 um 00:54
    • #20

    Es ist wie so oft ein ungerechtes Abrechnungssystem.
    Gerecht wäre eine umsatzorientierte Umlage und nicht eine nach Quadratmetern Lokalgröße.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  2. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  3. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  4. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  5. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  6. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  7. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  8. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  9. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  10. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™