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Ab welchem Alter.......?

  • Anonymous
  • 12. Dezember 2002 um 20:07
  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 28. Dezember 2002 um 07:41
    • #21

    Dass sowas nicht möglich ist, wenn keine ausreichende Geschäftsfähigkeit vorliegt (die ja bekanntlich erst mit Vollendung des 18. Jebensjahres eintritt), ist entgegen aller anders gearteten Vermutungen in meinen Augen kein dummes Gesetz, sondern sehr sinnvolle Anordnung mit Absicht und Hintergrund. In Deinem Alter bist Du zweifelsohne nicht in der Lage, die Tragweite Deines Handelns abzusehen (so bekloppt und hochtrabend das klingen mag - es ist so). Darüberhinaus sollte man sich auch sehr wohl Gedanken machen, ob es sinnvoll ist, Schulden zu machen und Geld auszugeben, was man nicht hat. Imho kann man nicht anders, als die Worte meines Vorredners zu wiederholen: Lass' die Finger davon und mach' Dich nicht unglücklich.

  • Anonymous
    Gast
    • 28. Dezember 2002 um 10:06
    • #22

    tzzzzzsssssss.......ist erst 14 und macht sich über Dinge Gedanken, die ihn überhaupt nicht betreffen!
    Der junge Mann kann selbstständig eine Currywurst mit Doppelpommesmayo kaufen, ohne das es Probleme gibt.
    Eine Gewerbeanmeldung ist für einen 14 jährigen nicht möglich, eine Kreditkarte bekommt er ohne regelmäßige Einkünfte oder einen Bürgen auch nicht.
    Von daher erübrigt sich jede weitere Diskussion für die nächsten 4 Jahre. Und der Traum vom billigen "Händlereinkauf" ist der weitere Trugschluß.
    Ohne Mindestmengen, Vorkasse mit anständiger Skontierung und eindeutigem Handelsnachweis passiert nahezu nichts außergewöhnliches.
    Die landläufigen "EK Preise" für professionelles Equipment bekommt bei halbwegs nachvollziehbarer Gewerbetätigkeit ohnehin jeder Gewerbetreibende, die wirklichen Kurse gehen erst bei ernsthafter Zuständigkeit.
    Stefan

  • gobogeek
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    2.105
    • 28. Dezember 2002 um 13:58
    • #23

    @ anonymer frager (meld dich doch mal an?):

    ich denke nicht dass es möglich wäre, wenn deine mutter für die karte unterschreibt (also sie auf sie läuft) dass du dann als firma das steuerlich absetzen kannst o.ä.

    eine möglichkeit wäre dass deine mutter das gewerbe anmeldet und das alles für dich regelt. allerdings muss dir und ihr klar sein dass da schon was in die hose gehen kann... nicht nur finanziell, wenn du jetzt zb eine veranstaltung machst (im kleinen rahmen halt) und da geht was schief ist dein ruf für längere zeit wahrscheinlich im eimer. und bei deiner mutter heißts dann evtl warum sie dir das überhaupt erlaubt.. weißt was ich meine?
    ein versauter ruf ist gar nicht gut in der branche (eigentlich in keiner), wo vieles über kontakte abläuft!

    und nachdem du noch nicht volljährig bist würde deine mutter auch für dich haften..
    also aufpassen.
    erkundige dich bei firmen in deiner umgebung mal, od bei leuten vom finanzamt zb. bei uns in ö gibts einen "gründerservice", das ist eine stelle die menschen, die ne firma gründen wollen, berät. evtl gibts das ja bei euch auch...

    ja.. vorsicht ist besser als nachsicht. sind schon viele in der branche eingefahrn :wink:

    drop movinglights, not bombs! ;)

  • martin
    Beiträge
    3.234
    • 28. Dezember 2002 um 14:10
    • #24

    Ich finde, solange man keine Schulden macht, kann ueberhaupt nix schiefgehen. Vielleicht hab ich auch nur Glueck, denn mit meinen ersten paar Steuerveranlagungen haetten die mich wohl einsperren koennen. Waren aber immer freundlich und jetzt hab ichs auch schon raus. Wenn du aber fuer 700€ schon auf Pump kaufen musst ist das sowas von aussichtslos....

    CU
    Martin

  • Markus
    Beiträge
    255
    • 2. Januar 2003 um 11:32
    • #25

    Und noch wichtiger als die Thomann-über-die-Schulden-den-Überblick-verlier-Karte dürfte wohl ne Betriebshaftpflichtversicherung sein! Ansonsten kanns auch ohne Schulden machen mächtig daneben gehen!

    Also ich war mit 14 irgendwie noch so halb im "Scheiße-bau-Alter".

  • ramalame
    Beiträge
    6
    • 4. Januar 2003 um 12:08
    • #26

    @ anonymus: du bist dir schon im klaren, dass deine veranstaltungen nicht länger als zehn uhr gehen dürfen !? (max. arbeitszeiten bei Jugendlichen 3h ??? am tag). na dann mal viel Glück.

  • Philou
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    525
    • 4. Januar 2003 um 16:05
    • #27

    Na toll gemacht

    das hat ihm den hals gebrochen ....

    *G*

    Viel Hilft Viel

  • MonoTon
    Beiträge
    231
    • 4. Januar 2003 um 17:57
    • #28

    Ein interessanter Aspekt.
    In einem Info der IHK Aachen heißt es dazu (in Auszügen):

    Die Beschäftigung von Kindern (bis zum 15. Geburtstag) und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im Grundsatz verboten. Sie sollen im Interesse ihrer Gesundheit, Entwicklung und Schulausbildung keiner regelmäßigen Beschäftigung nachgehen (müssen). Von diesem Beschäftigungsverbot gibt es Ausnahmen, die Aushilfs- und Ferienjobs ermöglichen:
    Kinder ab dem 13. Geburtstag und Jugendliche (d. h. ab dem 15. Geburtstag, aber noch nicht 18 Jahre alt), die noch der Vollzeitschulpflicht (in NRW einschließlich der 10. Klasse) unterliegen, dürfen mit Einwilligung der Eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die Beschäftigung leicht und für sie geeignet ist.
    Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie aufgrund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird, sich weder auf die Sicherheit, die Gesundheit oder die Entwicklung, noch auf den Schulbesuch, die Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf und die Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen, nachteilig auswirkt.
    Beispiele:
    Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern, Prospekten und Werbezetteln ohne schweres Tragen, Erteilung von Nachhilfe, Babysitten, Mithilfe bei der Ernte oder im Garten, gefahrlose Betreuung und Pflege von Tieren, Botengänge, Reinigungsarbeiten, Bewachungstätigkeiten, Handreichungen beim Sport und bei anderen Dienstleistungen, Auffüllen von Regalen ohne schweres Heben und Tragen, einfache Telefondienste, Autoreinigung.
    Warnung:
    Nicht erlaubt sind Arbeiten im produzierenden Gewerbe, in Gaststätten (Jugendschutz!), auf Baustellen, in Tankstellen und Kfz-Werkstätten oder als Kassierer.
    Die Beschäftigung selbst mit leichten und geeigneten Arbeiten darf in ihrer Länge nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben in ihrer Länge nicht mehr als drei Stunden täglich, betragen. Die Arbeitszeit darf nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor und nicht während des Schulunterrichts liegen. Weiter gilt die 5-Tage-Woche und die Samstags-, Sonn- und Feiertagsruhe, sodass die wöchentliche Arbeitszeit auf 10 bzw. 15 Stunden beschränkt ist.

    Minderjährige müssen aufgrund ihrer körperlich und geistig noch nicht abgeschlossenen Entwicklung vor zu langen, zu schweren, zu gefährlichen und ungeeigneten Arbeiten geschützt werden.


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: MonoTon am 2003-01-04 17:57 ]</font>

    Elvis ist auch nicht an einem Tag gestorben worden.

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