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Computer werden gebührenpflichtig.

  • manuela
  • 27. Juni 2005 um 17:34
  • Loloverde
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    • 3. November 2006 um 23:50
    • #41

    Hi

    Zitat von "fladdi"


    Na die werden was hören, ich besitze weder Radio noch Fernseher, Radiowecker oder eine TV-Tuner oder Radio-Tuner karte.

    Antworte nicht.
    Du wirst sowieso ständig Briefe bekommen, da die GEZ nur Daten von Runkfunkteilnehmern speichern darf. Du bist kein Teilnehmer, die Daten werden weggeworfen, du bekommst automatisch wieder einen Brief. Endlosschlaufe.

    Gruß
    Rainer

    http://www.thewhitelodge.de

  • mringhoff
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    • 4. November 2006 um 13:47
    • #42

    Aufgrund irgendeiner Rechtsverordnung bist Du aber verpflichtet Auskunft zu geben (steht irgendwo auf dem Formular, um welche Paragrafen es sich dabei handelt).
    Wenn Du nicht antwortest, bekommst Du ein paar Wochen später eine "Erinnerung" und so weiter bis irgenwann mal einer persönlich vor der Türe steht.
    Du kannst das natürlich bis zum Exzess durchziehen, aber wozu? Mach Deine Kreuzchen auf dem Forumular, schick es zurück und Du hast für ca. ein Jahr wieder Deine Ruhe...

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  • mringhoff
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    • 4. November 2006 um 13:52
    • #43
    Zitat von "Loloverde"


    Du wirst sowieso ständig Briefe bekommen, da die GEZ nur Daten von Runkfunkteilnehmern speichern darf. Du bist kein Teilnehmer, die Daten werden weggeworfen, du bekommst automatisch wieder einen Brief.

    Wäre mir neu. Die GEZ sammelt Daten aus diversen Quellen (z.B. Einwohnermeldeamt etc.) und darf sie zu ihren Zwecken auch speichern.

    Wenn Du das GEZ-Forumular ausfüllst und ankreuzst, daß Du weder Radio noch Fernseher (und ab 2007 noch internetfähigen PC) hast, dann bekommst Du regelmässig (ca. jährlich) ein Fragebogen, ob Du inzwischen nun vielleicht nicht doch ein anmeldepflichtiges Gerät bereithältst...

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  • Mnyut
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    • 6. November 2006 um 00:02
    • #44
    • Auskunft muss nur der erteilen, der ein Radio- oder Fernsehgerät zum Empfang bereit hält. Hat man ein Radio angemeldet, aber keinen Fernseher, ist man zu keiner Auskunft über den Fernseher verpflichtet, denn man hat ja keinen. Drohschreiben der GEZ können daher ignoriert werden (siehe auch Rundfunkgebührengesetz (RGG)).
      Es grundsätzlich so, dass die GEZ nachweisen muss, dass tatsächlich ein Gerät zum Betrieb bereit gehalten wird. Wenn einmal richtiger weise angegeben wurde, dass dem nicht so ist, muss auch nicht auf die weiteren Schreiben der GEZ reagiert werden.
      Lesen sollte man die Schreiben vor der fachgerechten Entsorgung aber alle mal. Nicht das sich da plötzlich eine Mahnung mit anschließender Vollstreckung durch den GV dahinter verbirgt. Dagegen muss umgehen Widerspruch eingelegt werden (siehe weiter unten).
    • Sollte einer von der Drücker-Kolonne daheim aufkreuzen (egal ob das jetzt GEZ, Inkasso-Haie oder sonst welche dunklen Gestalten sind), ihn auf die Unbeflecktheit seiner Türschwelle hinweisen, notfalls Hausverbot erteilen und die Tür schließen. Betritt er (trotzdem) die Wohnung, Polizei rufen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Keinesfalls sich mit ihm auf eine Diskussion einlassen!
      Drohungen wie "wir werden einen Durchsuchungsbefehl beantragen" kann man ignorieren. Keine GEZ-Gebühren zu zahlen ist 'nur' eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, daher ist es praktisch unmöglich einen Richter davon zu überzeugen, eine Hausdurchsuchung zu genehmigen. Außerdem ist ja auch keine Gefahr in Verzug und somit kann diese Möglichkeit einer Hausdurchsuchung praktisch auch ausgeschlossen werden.
      Man sollte das auch wirklich so handhaben. Blöd wird es dann, wenn man z.B. für einen Kumpel, der gerade umzieht, u.a. einen Fernseher lagert, selber aber gar keinen hat. Und selbst wenn es nur Elektroschrott (warum sollen Eltern oder Nachbarn extra fahren wenn man selber eh was wegbringen muss) z.B. auf einem Anhänger im Innenhof/neben dem Haus/... ist. Hat's der GEZ'ler gesehen => Nachweis erbracht, muss man dafür zahlen :evil:
    • Worauf aber reagiert werden muss, ist der Gebührenbescheid (deshalb nie einen Brief ohne gründlich nachgelesen zu haben weg werfen!). Gegen diesen muss Widerspruch eingelegt werden, weil dieser sonst rechtskräftig und damit zur Grundlage einer Vollstreckung wird, allerdings hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Weiterhin braucht die GEZ keinen Mahn- und Vollstreckungsbescheid über das Gericht zu beantragen. Es handelt sich hier um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Einen vollstreckbaren Titel bedarf es bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nicht, d.h. deren Bescheide sind deren Titel.
    • Wer keinen Gebührenbescheid erhalten hat, gegen den er dann Widerspruch einlegen hätten können: es fehlt die Rechtsgrundlage für die Vollstreckung.
    • Nach einem Widerspruch muss ein Widerspruchsbescheid zugehen, in dem der Widerspruch abgeholfen wird oder er zurückgewiesen wird. So ein Bescheid muss mit Rechtsmittelbelehrung versehen sein.
    • Wurde der Widerspruch gegen den öffentlich-rechtlichen Bescheid verpasst, kann auch gegen den Vollstreckungsbescheid ein Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO beim zuständigen Gericht erwirkt werden, in dem der Sachverhalt vortragen und begründet wird. Dem Gerichtsvollzieher sollte man darüber in Kenntnis setzen oder beim Erscheinen vor der Tür eine Abschrift in die Hand drücken. Mit diesem Antrag wird erreicht, das der Gerichtsvollzieher zumindest die Entscheidung des Gerichtes abwarten muß, denn er ist nicht der, der über die Rechtmäßigkeit zu entscheiden hat.
    • Wurde der Vollstreckung widersprochen, dann kann es zu einer Hauptverhandlung kommen. Da muss die Gegenseite Karten auf den Tisch legen. Blöd, wenn sie keine hat...
      Daher NIE den geforderten Betrag zahlen, wenn er nicht gerechtfertigt ist und selbst wenn, dann erst frühestens einen Tag später. So hat man noch einmal Gelegenheit sich darüber im klaren zu werden, was eigentlich gerade passiert ist. Zuviel gezahltes oder unbegründet bezahltes (durch den Einschüchterungsversuch der GEZ) Geld zurück zu bekommen ist sehr schwer bis unmöglich!


    Eine kleine Zusammenfassung was ich bisher zu dem Thema so zusammen gesammelt habe. War leider schon nötig :(

    Wer was zu korrigieren hat, gerne, aber bitte mit Nachweis wo das steht ;)

    Wer denn unbedingt ein Antwortschreiben auf die Drohbriefe schicken will, braucht kein Porto drauf kleben, es steht ja schon groß ANTWORT drauf und die Post transportiert das deshalb auf kosten der GEZ.
    Diese Antwortbriefe eignen sich auch prima um den Werbemüll los zu werden, der sich Woche für im Briefkasten sammelt. Den letzten Satz bitte nicht ernst nehmen :D

    Zitat von "mringhoff"

    Wenn Du das GEZ-Forumular ausfüllst und ankreuzst, daß Du weder Radio noch Fernseher (und ab 2007 noch internetfähigen PC) hast, dann bekommst Du regelmässig (ca. jährlich) ein Fragebogen, ob Du inzwischen nun vielleicht nicht doch ein anmeldepflichtiges Gerät bereithältst...


    Das meinte er doch und (siehe oben) man ist zu keiner Auskunft verpflichtet, denn man hält ja nichts bereit worüber man Auskunft geben müsste. Also nach gründlichem lesen des Drohschreibens zum restlichen Werbemüll damit.

    Einmal editiert, zuletzt von Mnyut (6. November 2006 um 22:27)

  • christian_thomas
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    • 6. November 2006 um 00:49
    • #45
    Zitat von "Mnyut"
    • Auskunft muss nur der erteilen, der ein Radio- oder Fernsehgerät zum Empfang bereit hält. Hat man ein Radio angemeldet, aber keinen Fernseher, ist man zu keiner Auskunft über den Fernseher verpflichtet, denn man hat ja keinen. Drohschreiben der GEZ können daher ignoriert werden (siehe auch Rundfunkgebührengesetz (RGG)).
      Es grundsätzlich so, dass die GEZ nachweisen muss, dass tatsächlich ein Gerät zum Betrieb bereit gehalten wird. Wenn einmal richtiger weise angegeben wurde, dass dem nicht so ist, muss auch nicht auf die weiteren Schreiben der GEZ reagiert werden.
    • Sollte einer von der Drücker-Kolonne daheim aufkreuzen (egal ob das jetzt GEZ, Inkasso-Haie oder sonst welche dunklen Gestalten sind), ihn auf die Unbeflecktheit seiner Türschwelle hinweisen und die Tür schließen. Betritt er (trotzdem) die Wohnung, Polizei rufen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Keinesfalls sich mit ihm auf eine Diskussion einlassen!
      Drohungen wie "wir werden einen Durchsuchungsbefehl beantragen" kann man ignorieren. Keine GEZ-Gebühren zu zahlen ist 'nur' eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, daher ist es praktisch unmöglich einen Richter davon zu überzeugen, eine Hausdurchsuchung zu genehmigen. Außerdem ist ja auch keine Gefahr in Verzug und somit kann diese Möglichkeit einer Hausdurchsuchung praktisch auch ausgeschlossen werden.
      Man sollte das auch wirklich so handhaben. Blöd wird es dann, wenn man z.B. für einen Kumpel, der gerade umzieht, u.a. einen Fernseher lagert, selber aber gar keinen hat. Und selbst wenn es nur Elektroschrott (warum sollen Eltern oder Nachbarn extra fahren wenn man selber eh was wegbringen muss) z.B. auf einem Anhänger im Innenhof/neben dem Haus/... ist. Hat's der GEZ'ler gesehen => Nachweis erbracht, muss man dafür zahlen :evil:
    • Worauf aber reagiert werden muss, ist der Gebührenbescheid. Gegen diesen muss Widerspruch eingelegt werden, weil dieser sonst rechtskräftig und damit zur Grundlage einer Vollstreckung wird, allerdings hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Weiterhin braucht die GEZ keinen Mahn- und Vollstreckungsbescheid über das Gericht zu beantragen. Es handelt sich hier um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Einen vollstreckbaren Titel bedarf es bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nicht, d.h. deren Bescheide sind deren Titel.
    • Wer keinen Gebührenbescheid erhalten hat, gegen den er dann Widerspruch einlegen hätten können: es fehlt die Rechtsgrundlage für die Vollstreckung.
    • Nach einem Widerspruch muss ein Widerspruchsbescheid zugehen, in dem der Widerspruch abgeholfen wird oder er zurückgewiesen wird. So ein Bescheid muss mit Rechtsmittelbelehrung versehen sein.
    • Wurde der Widerspruch gegen den öffentlich-rechtlichen Bescheid verpasst, kann auch gegen den Vollstreckungsbescheid ein Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO beim zuständigen Gericht erwirkt werden, in dem der Sachverhalt vortragen und begründet wird. Dem Gerichtsvollzieher sollte man darüber in Kenntnis setzen oder beim Erscheinen vor der Tür eine Abschrift in die Hand drücken. Mit diesem Antrag wird erreicht, das der Gerichtsvollzieher zumindest die Entscheidung des Gerichtes abwarten muß, denn er ist nicht der, der über die Rechtmäßigkeit zu entscheiden hat.
    • Wurde der Vollstreckung widersprochen, dann kann es zu einer Hauptverhandlung kommen. Da muss die Gegenseite Karten auf den Tisch legen. Blöd, wenn sie keine hat...
      Daher NIE den geforderten Betrag zahlen, wenn er nicht gerechtfertigt ist und selbst wenn, dann erst frühestens einen Tag später. So hat man noch einmal Gelegenheit sich darüber im klaren zu werden, was eigentlich gerade passiert ist. Zuviel gezahltes oder unbegründet bezahltes (durch den Einschüchterungsversuch der GEZ) Geld zurück zu bekommen ist sehr schwer bis unmöglich!


    Eine kleine Zusammenfassung was ich bisher zu dem Thema so zusammen gesammelt habe. War leider schon nötig :(

    Wer was zu korrigieren hat, gerne, aber bitte mit Nachweis wo das steht ;)

    Wer denn unbedingt ein Antwortschreiben auf die Drohbriefe schicken will, braucht kein Porto drauf kleben, es steht ja schon groß ANTWORT drauf und die Post transportiert das deshalb auf kosten der GEZ.
    Diese Antwortbriefe eignen sich auch prima um den Werbemüll los zu werden, der sich Woche für im Briefkasten sammelt. Den letzten Satz bitte nicht ernst nehmen :D


    Das meinte er doch und (siehe oben) man ist zu keiner Auskunft verpflichtet, denn man hält ja nichts bereit worüber man Auskunft geben müsste. Also zum restlichen Werbemüll damit.

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    Mit anderen Worten: Die GEZ verwendet Gelder aus dem Rundfunkgebührenaufkommen, um Werbebriefe zu versenden? Ist das eigentlich Gesetzeskonform?

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  • mringhoff
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    • 6. November 2006 um 09:24
    • #46

    Nun meine Frage: Was ist leichter?

    a) nicht zu antworten, sich hartnäcking gegen jedes Anschreiben wehren, das dann in gehäufter Form auftritt, den GEZ-Mann vor der Türe wieder wegschicken, gegen Gebührenbescheide Widerspruch einlegen, sich womöglich noch mittels Abmahungen gegen die Briefe wehren etc.

    oder

    b) einfach jährlich sein Kreuzchen machen, daß man nichts hat und ohne Porto in den nächsten Briefkasten?

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  • christian_thomas
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    • 6. November 2006 um 18:49
    • #47
    Zitat von "mringhoff"

    Nun meine Frage: Was ist leichter?

    a) nicht zu antworten, sich hartnäcking gegen jedes Anschreiben wehren, das dann in gehäufter Form auftritt, den GEZ-Mann vor der Türe wieder wegschicken, gegen Gebührenbescheide Widerspruch einlegen, sich womöglich noch mittels Abmahungen gegen die Briefe wehren etc.

    oder

    b) einfach jährlich sein Kreuzchen machen, daß man nichts hat und ohne Porto in den nächsten Briefkasten?

    Eindeutig: Gar nicht reagieren und dem GEZ-Mann, der übrigens keinerlei Befugnisse hat, den Weg zur Haustüre zu zeigen / gegebenenfalls ein Hausverbot erteilen.

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • Tonguru
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    • 6. November 2006 um 21:08
    • #48

    Hinter dem wahnsinnigen Link

    http: / / w w w. akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/
    sparen-vermoegen-altersvorsorge/mit-gez-briefen-richtig-umgehen.html

    HIER aktiviert, befindet sich eine Menge Lesenswertes zum angesprochenen Thema.

    @ mringhoff (Nun meine Frage: Was ist leichter? ) - Leider denken viele Leute wie du und ermutigen damit die Gebühren-Mafia, weiterzumachen.
    Bekommst du etwa von deinem Vermieter jährlich eine schriftliche Anfrage, wie viele Personen mittlerweile in deinem Haushalt leben, damit er u.U. die Nebenkosten erhöhen kann?

    Ich persönlich empfinde diese Schreiben - man beachte auch deren Tonfall! - als Frechheit und Unterstellung.
    Von mir gibt es keine Antworten darauf, und diese Hausierer werden höflich aber direkt gebeten, das Haus zu verlassen!
    Nicht vergessen: Die arbeiten auf Provisionsbasis, daher werden sie mit allen Tricks (auch unlauteren - selbst erlebt) und oftmals sehr hartnäckig versuchen, euch zur Anmeldung zu bewegen.

    Meine Tür bleibt zu! :D

    Tonguru

  • Mnyut
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    • 6. November 2006 um 22:41
    • #49

    Und selbst wenn man brav Auskunft gibt, kann es einem passieren, dass ganz unverhofft eine ungerechtfertigte Mahnung in's Haus flattert.

    Aber mal ein Beispiel, was in solchen, an potenzielle Schwarzseher (so Leute sind das, meinte der Herr Schächter vom ZDF vor kurzem, die sich wiedersetzt einen Fernseher bereit zu halten, um das ÖR-Programm genießen zu können) gerichteten Briefen steht:


    Quelle: irgendwann, irgendwo im Internet gefunden und zwischengespeichert.

    Ja, die weiteren Maßnahmen erspare ich mir da doch gern und tue einfach nix, wenn ich dann endlich meine Ruhe habe.

    Sind wir eigentlich schon sooo Off-Topic? :wink:

  • ohu
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    602
    • 7. November 2006 um 15:47
    • #50

    Ich habe heute auch Post bekommen, Erstmeldung wegen Umzug wegen Studium, wortwörtlich steht drin:

    Zitat von "GEZ"


    Bitte geben Sie uns deshalb mit diesem Fragebogen Auskunft, wenn Hörfunk- bzw. Fernsehgeräte vorhanden sind.

    "Wenn" ungleich "ob", ergo nichtstun.

  • manuela
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    • 14. November 2006 um 07:35
    • #51

    welche Sender wollt ihr eigentlich guggen für das Geld?
    http://www.rtl-television.de/5379.html :wink:
    wenn sich das so weiterentwickelt gibts zum Grundpreis nurnoch die Tagesschau und unser geliebtes Mutantenstadl.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • mringhoff
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    • 14. November 2006 um 10:46
    • #52
    Zitat von "Manuela"

    http://www.rtl-television.de/5379.html

    Pay-TV finde ich irgendwie gerechter. Da kann jeder entscheiden, was er sehen möchte und wieviel Geld er dafür ausgeben will.
    Ich hätte auch gar nichts dagegen, wenn RTL, RTL2, Super-RTL, n-tv und vox zum Pay-TV umgewandelt wird, dann stören diese Programme beim rumzappen schon mal nicht mehr :)

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  • reiner-zufall
    Verifiziert
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    30
    • 5. Dezember 2006 um 13:52
    • #53
    Zitat von "Christian_Thomas"

    Der Beweis für das Bereithalten eines derartigen Gerätes wurde soeben durch Deine Forenteilnahme erbracht, es genügt aber schon, wenn Du eine Webseite z.B. des WDR besuchst und man das Logfile auswertet - vorausgesetzt die GEZ bekommt Zugriff auf die Providerdatensätze - könnte die GEZ feststellen, von welchem Telefonanschluss aus Du surfst - schon ist das Thema erledigt.

    Genau so gut kann man Dir nachweisen, welchen Film Du wann heruntergeladen hast - selbst der Admin dieses Forums könnte Dir nachweisen, welche einzelnen Threads Du gelesen hast - nur anhand der Logfiles des Webservers.

    Dass es nachweisbar ist, das ich ins Netz gehe, ist mir klar, das meinte ich ja auch nicht. Dass kann denen ja auch vollkommen schnuppe sein. Mir ging es um den Nachweis dessen, dass ich deren Angebote nutze, sprich Radio oder Fernsehprogramme übers I-Net konsumiere.

    Zum Thema Melden oder nicht melden kann ich sagen: Ich habe nie auf die Schreiben, die einmal im Jahr kommen, reagiert, auch die Erinnerung, die nach ca. 6-8 Wochen kommt nicht. Danach hatte ich immer ein Jahr Ruhe und dann kamen halt wieder die 2 Briefe usw. Mittlerweile war aber schon 1 Mann von der GEZ da und 2 mal einer vom WDR. Aber alles halb so wild, sehr nette Leute (zu mindest die vom WDR. Meist ältere Herren.)

    Aber nun back to topic: Ist das Gesetz denn nun entgültig verabschiedet? Werden die Provider (oder Finanzamt bei Einkommensteuervoranmeldung) Daten an die GEZ übermitteln oder fällt das unter Datenschutz?

    Ich seh ja immer noch nicht ein, für etwas zu bezahlen, was ich nicht nutze... :)

    Ich mache keine Vorhersagen und werde es auch niemals tun !

  • Tonguru
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    125
    • 7. Januar 2007 um 13:09
    • #54

    Der Schwachsinn in seiner ganzen Pracht unter

    http://www.dihk.de/inhalt/downloa…funkgebuehr.pdf

    Das Beste in Kurzform:

    Als „neuartige“ Rundfunkempfangsgeräte gelten in erster Linie:
    • internetfähige PC,
    • internetfähige Notebooks,
    • UMTS-Handys,
    • internetfähige PDAs,
    • Server.

    ...In diesem Fall ist der Server grundsätzlich beim Serviceprovider gebührenpflichtig, weil er ans Internet angebunden ist und daher als „neuartiges“ Rundfunkempfangsgerät gilt.

    Nach Auskunft der GEZ:
    • sind auch solche PC gebührenpflichtig, die weder mit einem Lautsprecher noch mit einer Soundkarte ausgestattet sind. Begründet wird dies damit, dass diese Geräte grundsätzlich in der Lage sind, Sendungen zumindest aufzuzeichnen.
    • muss auch kein Breitbandanschluss vorhanden sein. Die theoretische Anschlussmöglichkeit für ein Modem über das Telefonnetz ist ausreichend.
    • sind auch PC ohne Netzwerkkarte und Modem internetfähig, wenn sie einen USBAnschluss besitzen, über den man "ohne größeren technischen Aufwand" ein Modem oder ein W-LAN-System anschließen könnte.

    :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:

    Leute, die das beschlossen haben, regieren unser Land - ich denke wirklich ans Auswandern...

    Warum gibt es so wenig Protest?
    http://www.gebuehren-igel.de/gegenmassnahmen.php

    Und nochmal mein Lieblings-Link zum Thema GEZ:
    H I E R

    Kopfschüttelnd,
    Tonguru

  • HaPe
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    • 24. Mai 2007 um 16:55
    • #55

    Was ist eigentlich an folgendem dranne:

    Zitat eines Briefes eines sogenannten GEZ-Servicebüros

    4. Selbstständige und Ich-AGs. Bei einem Selbstständigen, auch bei so genannten Ich-AGs, geht der Gesetzgeber davon aus, das mindestens ein PKW im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit steht. Deshalb ist das Autoradio über die private Anmeldung hinaus zusätzlich anzumelden. Dies gilt auch für Selbstständigkeit im Nebenerwerb.

    _______________________________________

    Und was ist, wenn man gar keinen PKW hat?

  • Tonguru
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    • 24. Mai 2007 um 17:07
    • #56

    Das ist leider tatsächlich deren Ernst.

    Wenn du deinen PKW - ob gewerblich angemeldet und in der Buchführung erfaßt oder nicht, spielt für die keine Rolle - auch nur einmal gewerblich nutzt (und sei es nur, um ein Mikrofon zum Veranstaltungsort zu bringen), gilt das als generelle gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs und - voilá, das eingebaute Radio muß separat angemeldet werden.

    Nachzulesen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (was ein Wort)!

    Hatte das Problem schon vor über 10 Jahren (die freundliche Nachbarschaft hatte - ohne mir etwas zu wollen - dem GEZ-Hausierer erklärt, daß ich damit meine Geräte durch die Gegend fahre) und danach sofort das Radio ausgebaut.

    Der GEZ-Website entnommen:

    Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren?
    Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden.

    Muss ich mein Rundfunkgerät im Geschäftswagen anmelden?
    Ja. Sie müssen Ihr Rundfunkgerät (Radio oder Navigationsgerät mit Rundfunkempfang) im Geschäftswagen anmelden. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits Rundfunkgeräte im Privathaushalt angemeldet haben.

    Den Unterschied zum privaten KFZ-Nutzer sehe ich auch nicht, aber es ist leider so - mein Rat: Ausbauen!

    Gruß,
    Tonguru

  • HaPe
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    • 24. Mai 2007 um 17:11
    • #57

    Beziehe das darauf, das ich gar kein KFZ habe.

  • Tonguru
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    • 24. Mai 2007 um 17:34
    • #58

    Ähm, was sollte dann die Frage?

    Kein KFZ, kein Autoradio - is klar!

    Allerdings, so unrecht hast du nicht, der GEZ traue ich zu, daß sie einem Selbständigen per se ein KFZ - natürlich mit Radio ;) - unterstellt...

    Es gibt ja auch keine Bürger ohne Fernseher, oder warum werde ich jedes Jahr gebeten, ihn endlich anzumelden?
    :roll:

  • HaPe
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    • 26. Juni 2007 um 14:56
    • #59

    Wieder einmal ein paar Wochen ohne Antwort meinerseits verstrichen.

    Dieses Mal werden sie hartnäckiger:

    Sehr geehrte/r Rundfunkteilnehmer/in,

    vor kurzem hatte ich Ihnen geschrieben und um Auskunft und gegebenenfalls um die Anmeldung Ihrer Radio- und Fernsehgeräte gebeten. Leider haben Sie bis heute nicht geantwortet.

    Ersparen Sie sich und mir die Einleitung des vom Gesetzgeber vorgesehenen Verwaltungszwangsverfahrens zur Durchsetzung des Auskunftsanspruches bzw. eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (mit einer Geldbuße bis zu € 1000,00), wenn die Anmeldung von Geräten verweigert wird. Zur Auskunft sind Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

    Füllen Sie bitte den Anmeldebogen auf der Rückseite des Schreibens aus und senden Sie mir diesen heute noch zurück.

    .......

    Der Bogen mit der Antwort schliesst dieses mal auch "Monitore und Lautsprecher als gesonderte Seh- und Hörstelle" mit ein. Muss man jetzt für jede einzelne PA-Box die man besitzt GEZ zahlen?

    Das Formular dieses mal ist quer gedruckt. Eine Möglichkeit des Ankreuzens ist nicht gegeben, man muss überall die Anzahlen und das Datum eintragen.
    Für das KFZ wollen die sogar wissen wann das KFZ auf wen zugelassen wurde.

    Frage...soll man Antworten? Oder lieber nicht?

  • mringhoff
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    • 26. Juni 2007 um 15:17
    • #60

    https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#5

    auch ganz nett:
    http://www.gez-abschaffen.de

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    Einmal editiert, zuletzt von mringhoff (26. Juni 2007 um 15:28)

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