Hallo,
nun ich habe absoluten klärungsbedarf was den sicherheitsfaktor bei Boxenflugssysteme angeht.
Also ich gehe davon aus das in Deutschland laut BGV C-1 mit all ihren vorschriften ein Sicherheitsfaktor von 10 veranschlagt wird. Treten nun dynamische lasten auf wird noch mal mit dem faktor 1,2 multipliziert.
So weit so gut. Jetzt gibt der Hersteller d&B einen WLL faktor den ich mal mit einem faktor von 5 einstufe aufgrund meiner erfahrung mit einem schäkel aus dem seinem datenblatt zu erkenn war WLL= Sicherheitsfaktor 5, denn die angabe Wll ist meines wissens nicht weiter definiert. Das heißt widerrum wenn ich die Vorschriften einhalten möchte darf ich nur halb so viel hängen wie der Hersteller mir mit WLL zulässt seh ich das richtig oder wird tatsächlich nur mit einem Sicherheitsfaktor von 5 auf das Boxenflugssystem aufgeschlagen?
Und noch eines beschäftigt mich ein wenig und zwar kann man so ohne weiteres die Herstellerveranwortung übernehmen ohne das system jemals von einem unabhängigen Prüfinstitut gecheckt zu haben ala "hiermit erkläre ich das das system der UVV der BGV c-1 entsprechit"? Und zum abschluss noch eins welchen faktor müssen flugsysteme laut uvv erfüllen um C1 gerecht zu sein 5, 10 oder 12 ????
Und noch als kleine anmerkung es geht hier nicht um selbstbau definitiv ![]()
Klärungsbedarf Sicherheitsfaktoren bei Boxenflugssysteme
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es gibt ja den unterschied zwischen in verkehr bringer (der pa verleiher) und dem hersteller. zuert werden sie dem verleiher ans leder. der muß dann versuchen einen durchgriff auf den hersteller zu machen. dazu mußt du nur beweisen können das du alles richtig nach hersteller angaben gemacht hast. sollte dies der fall sein, so ist der verleiher fein raus. denn im zweifel hat der hersteller seine hausaufgaben nicht gemacht.
im zweifel würde ich mich absichern, indem ich mir von einem statiker die konstruktion nachrechnen lasse. -
Zitat von "bessel24"
Also ich gehe davon aus das in Deutschland laut BGV C-1 mit all ihren vorschriften ein Sicherheitsfaktor von 10 veranschlagt wird. Treten nun dynamische lasten auf wird noch mal mit dem faktor 1,2 multipliziert.
Das hängt davon ab, um was es sich handelt.
ZitatSo weit so gut. Jetzt gibt der Hersteller d&B einen WLL faktor den ich mal mit einem faktor von 5 einstufe aufgrund meiner erfahrung mit einem schäkel aus dem seinem datenblatt zu erkenn war WLL= Sicherheitsfaktor 5, denn die angabe Wll ist meines wissens nicht weiter definiert. Das heißt widerrum wenn ich die Vorschriften einhalten möchte darf ich nur halb so viel hängen wie der Hersteller mir mit WLL zulässt seh ich das richtig oder wird tatsächlich nur mit einem Sicherheitsfaktor von 5 auf das Boxenflugssystem aufgeschlagen?
Bei Anschlagmitteln (Stahlseile, Ketten, Schäkel...) ist die Sache einfach: Die Hälfte von der Hersteller-Angabe, höchstens ein Zehntel der Mindestbruchkraft.
Bei Verbindungselementen zur Lastaufnahme gilt dasselbe wie bei Lastaufnahmemittel (Traversen): Die Hälfte von der Hersteller-Angabe, es sei denn, die Nennbelastung nach Herstellerangabe ist für den vorgesehenen Einsatzbereich nachgewiesen.
Das ist dieselbe Frage wie: Muss ich alle Traversen um 50% ablasten. Nachdem, was mir von der BG zuletzt gesagt worden ist, würde ich zu der Einstellung tendieren, dass man die Herstellerangabe zu 100% ausnutzen kann, wenn der Hersteller klar dokumentiert hat, wie man das System einsetzen muss, und man sich genau daran hält.
ZitatUnd noch eines beschäftigt mich ein wenig und zwar kann man so ohne weiteres die Herstellerveranwortung übernehmen ohne das system jemals von einem unabhängigen Prüfinstitut gecheckt zu haben ala "hiermit erkläre ich das das system der UVV der BGV c-1 entsprechit"? Und zum abschluss noch eins welchen faktor müssen flugsysteme laut uvv erfüllen um C1 gerecht zu sein 5, 10 oder 12 ????
Und noch als kleine anmerkung es geht hier nicht um selbstbau definitiv
Hersteller-Verantwortung hängt nicht von einer Erklärung ab. Die hat man, wenn man beispielsweise etwas an dem System ändert. Dazu muss man auch gar nicht behaupten, dass ein System C1-konform ist.
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Wie schaut dass dann aus, wenn ich z.b beim großen T Rundschlingen hole, die laut T mit 2t belastbar sind. Ich häng an diese jetzt dann auch wirklich 2 Tonnen ran oder lassen wir es knapp 2 Tonnen sein und mir kommt das Teil runter, weil die Schlinge sich verabschiedet hat, dann hab ich doch keine Schuld daran solange ich das vorschriftsgemäß installiert habe. Der Sicherheitsfaktor muss doch in den Herstellerangaben schon mit drin sein und wenn damit geworben wird, dass das Teil 2t aushält, dann kann ich als Käufer doch auch davon ausgehen, dass es so ist oder etwa nicht?
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Crossfader:
ich bin zwar nicht der Admin, aber trotzdem ein paar warnende Worte: ACHTUNG: Deine Aussage ist bereits im Ansatz FALSCH!a)* Rundschlingen nach DIN EN 1492 sind Industrieware, und daher nur mit einem Sicherheitsfaktor von 7 auf die Mindestbruchkraft gerechnet. Nach BGV ist aber ein Sicherheitsfaktor von 10 vonnöten. D.h. erst mal ist für alle Anwendungen die maximal zulässige Belastung herabzustufen. die genannten 50% vom ADMIN sind damit eine sehr sichere Faustformel.
b)* die Tragfähigkeit von Rundschlingen hängt weiterhin maßgeblich von der Anschlagart ab. z.B. durch choken oder ungünstige Winkelung kann sich die Traglast ERHEBLICH verringern!!!
c)* auch die Traglast anderer Anschlag- und Verbindungsmittel wie z.B. Schäkeln, O-Ringen, Stahlseilen, Ketten etc. ist für den industriellen Bereich vorgegeben, und weicht von der klassischen "10" (oder "12" je nach Betrachtung) in der Veranstaltungstechnik teils ERHEBLICH ab!
im Zweifelsfall sind immer die Herstellerdaten beizuziehen.
Weitere infos finden sich z.B. im Prolyte-Katalog,
http://www.bau-bg.de/arge_infopool_…Z103a/Titel.htm
http://www.dolezych.de/deutsch/service/download/index.html*[Quelle: Ausbildungsunterlagen DEA 2004]
Wie die Amerikaner es zu sagen pflegen: "Misuse may cause serious injury or death" -
@ Crossfader:
Skyper hat dazu ja schon viel Richtiges geschrieben.
1.) Zunächst einmal:
http://www.dthg.de/praxis/infothe…SP_25_1-2-3.pdf
Rundschlingen sind Anschlagmittel, von daher sind sie auf 50% abzulasten.
2.) (Textil- oder Kunststoff) Rundschlingen sind nicht temperaturstabil. So etwas setzt man nicht ein, ohne dass da ein Stahlseil oder eine Stahlkette parallel liegt. (Warum dann überhaupt die Rundschlinge? Weil die einfach traversenschonender ist.)
3.) Wenn etwas passiert, und wenn dann wirklich etwas passiert, und sich dann fähige Anwälte mit der Sache beschäftigen, dann wirst Du als verantwortlicher Rigger mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% zumindest eine Teilschuld haben.
Zu prüfen wäre unter anderem:
- Bis Du überhaupt befähigt, das zu tun?
- Wie sieht die Gefährdungsanalyse nach ArbSchG aus?
- War das versagende Bauteil vielleicht ablegereif? Wie wurde das geprüft? Wann wurde das geprüft? Wurde das ordentlich dokumentiert?
- Wurde das richtig eingesetzt? War den die Sache vom Hersteller überhaupt ausreichend dokumentiert? Wenn nicht, hätte vom Rigger erkannt werden müssen, dass hier eine ausreichende Dokumentation fehlt?
- Wurde die auftretende Belastung korrekt ermittelt? Statisch und dynamisch?
- Gab es Einflussfaktoren, durch die vielleicht die Belsatbarkeit herabgesetzt wurde? Wärmeeinfluss in der Nähe? Hat da vielleicht ein Scanner draufgehalten? Wurde das ausgeschlossen? Taucht das in der Gefährdungsanalyse auf?
Im Klartext: Du hast vielleicht 2 Stunden Zeit, Dir darüber Gedanken zu machen, ob Du alle Vorschriften eingehalten und den Stand der Technik berücksichtigt hast. Die Gegenseite hat dann viele Monate Zeit, zu prüfen, ob und was Du alles falsch gemacht hast. Und sie kann Experten hinzuziehen, Juristen, Ingineure, Materialspezialisten, Kosten spielen keine Rolle, das zahlen ja die Schuldigen. Und je mehr Schuldige es gibt, desto mehr ist insgesamt zu holen.
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Zitat von "ADMIN"
Im Klartext: Du hast vielleicht 2 Stunden Zeit, Dir darüber Gedanken zu machen, ob Du alle Vorschriften eingehalten und den Stand der Technik berücksichtigt hast. Die Gegenseite hat dann viele Monate Zeit, zu prüfen, ob und was Du alles falsch gemacht hast. Und sie kann Experten hinzuziehen, Juristen, Ingineure, Materialspezialisten, Kosten spielen keine Rolle, das zahlen ja die Schuldigen. Und je mehr Schuldige es gibt, desto mehr ist insgesamt zu holen.
Das gehört eigentlich nach ganz weit oben im Rigging-Brett.
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Jeremy -
ok danke für die Antworten!
Grundgedanke war nur dass wenn der Hersteller mit so und soviel Belastbarkeit wirbt, ich diese auch voll ausschöpfen könnte. Ich hab weder vor mir diese Schlingen zu kaufen oder auch irgendwas in der Richtung zu machen. War nur rein Interessehalber -
Zitat von "ADMIN"
- Bis Du überhaupt befähigt, das zu tun?Wäre auch mal ein Thema, für welche Sachen brauche ich welchen Bafähigungsnachweise?
Mir bekannt sind der "Anschlagschein" und der Sachkundige für Veranstaltungsrigging. Was gibts noch und ab wann muss das sein?
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Und noch einer der den Anschlägerschein letztes Jahr bei der DEA gemacht hat....
Der Ordner ist wahres Gold wert.....:-)
Wann warst du dort, Mitte März???
Ingo
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die kamen zu uns. war irgendwann im Sommer...
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Ich muss mal kramen, hab ein pdf irgendwo rumfahren, wo eine Auflistung drin ist, wer mit welchem Schein /Ausbildung was machen darf.
Greez
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so eins würd mich noch interresieren. Ich habe z.B eine Rotaclamp von d&b. Auf dieser ist ein aufdruck WLL mit einer gewichtsangabe zu lesen.
Kann ich jezt der Herstellerangabe voll ausnutzen oder nur zu 0,5 fachen oder zu einem zehntel?
Es ist zwar schön dokumentiert mit bezug auf die ganzen vorschriften aber WLL ist nicht angegeben welchem sicherheitsfaktor er entspricht.
Wer weiß es??? -
die angaben auf den anschlagmitteln sind meistens mit der industriesicherheit von 7 berechnet.
fazit: angebene max. last mal 7, dann bist du auf der rechnerischen bruchlast- diese dann je nach anwendung durch 10 oder 12 dann bist du in der VT im sicheren boot.
so un net anders, denn die sicherheiten liegen bei 10tel oder 12tel der rechnerischen bruchlast, nicht der angebenen max. last
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@ Herrn Haart:
stimmt so leider nicht pauschal.
Verschiedene Anschlag- und Verbindungsmittel werden mit unterschiedlichen Sicherheitsfaktoren beaufschlagt.
Schäkel, O-Ringe, Ringösen, Anschlagketten, Stahlseile, Traversen und anderes werden mit unterschiedlichen
Sicherheitsfaktoren gerechnet, die teils erheblich kleiner als " 7 " sind.Weiterhin ist die Bezeichnung und Traglastangabe von der betreffenden Norm abhängig, nach der das Teil zertifiziert ist.
Bei einem 12mm Stahlseil beispielsweise (Rundlitzenseil 6x19 mit Fasereinlage und verpressten Seilendverbindungen)
gilt nach DIN 3088 z.B. eine Traglast von 1250 kg bei einem Tragfähigkeitsbeiwert von 6, während das identische Drahtseil nach EN 13414 mit einer Traglast von 1,55 to bei einem Nutzungskoeffizienten von 5 angegeben ist. Auch bei Soft-Steels ist man (sofern nicht nach BGV C1 explizit angegeben) mit einem Faktor von 5 realistischer dabei.Ketten nach DIN 685 werden hingegen nur mit einem Tragfähigkeitsfaktor von 4 gerechnet, ebenso Anschlagketten der Güteklasse 8 nach DIN 5688 Teil 3.
Sonstige Metallteile können so im Bereich 4-6 liegen. Herstellerdaten beiziehen! Außerdem kann es ja sein, dass da mal ein billiger China-Schäkel mit in die Gitterbox gerutscht ist...
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bessel24: Die gleiche Frage hatte ich bezgl. der RotaClamp auch, eine Nachfrage in Backnang brachte die Antwort: Die 250kg sind voll nutzbar, alle Sicherheitsfaktoren sind hier schon eingerechnet. ...was meine Verärgerung über die Schraube statt wie früher den Bolzen mit Splint nicht mindert... :?
Janko
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hallo nochmal,
das mit der schraube ist mir auch schon aufgefallen dat is blöd...
Aber welchen Sicherheitsfaktor haben sie denn mit eingerechnet 10 oder 12? Sie schreiben das sie C1 conform sind aber mich würde interressieren was das heißt. Also 10 oder 12 bei Anschlagmitteln wenn sie "C1 gerecht" sein sollen. Das kriegen wir schon noch raus in diesem thread
Mfgbessel24
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Obs nun als Trag- (x10) oder Anschlagmittel (x12) ist, konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Auf meine Nachfrage hieß es nur, es seien schon alle Sicherheitsfaktoren unter Berücksichtigung der dynamischen Vorgänge inklu, und die 250kg wären der endgültige Wert.
Janko
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Ich glaub da steckt ein wenig der hund dahinter.
Mein verdacht lautet:Da es ein teil aus der fertigung von MAN-Flyware ist (war) und ein aufdruck "WLL" bedruckt ist glaub ich fast das es mit nur einem faktor von 5 beaufschlagt ist wie z.B. schäkel usw.
Falls ich vollig daneben liegen sollte bitte ich mich zu korregieren.
Fahr jetzt auf nen job und komm erst dienstag zurück.....
cya -
Nun ja, mein Ansprechpartner meinte auch der Begriff WLL sei in diesem Fall etwas unglücklich gewählt (imho spricht man ja wenn alles inklu ist von der SWL Safe Working Load), da glaube ich ihm das mal.
Janko
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