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Fahrzeuge: 3t-/4t-Sprinter

  • bemi
  • 21. Juli 2005 um 14:18
  • timotimo
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    • 1. August 2005 um 19:27
    • #41
    Zitat von "mischpultschorsch"


    Das Klischee "Diesel = lahm" sollte eigentlich seit den Turbo-Direkteinspritzern in der Versenkung verschwunden sein. :?
    Andererseits halte ich es für kriminell, daß ein LT35 TDI oder ein Sprinter 312 CDI selbst im überladenen Zustand noch knappe 180 rennt.

    Unser LT-35 ist begrenzt auf 135 km/h. Halte ich auch für vernünftig.
    Leider rostet (nicht nur bei uns) der VW sehr stark.

    Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot mit unserem Hänger wollen Sie uns hier nicht erteilen! Hat jemand von Euch eine Ausnahmegenehmigung?

    Und die Frage nach der Tachoscheibe halte ich auch für interessant! Wir haben beim VW-Händler vor 2 Jahren unseren LT-35 gekauft. Vor dem Kauf wurde eine Anhängerkupplung eingebaut, beim TÜV eingetragen und das Fahrzeug zugelassen: ohne Fahrtenschreiber!? Und jetzt? Darf ich mit Anhänger nur 50 km weit fahren?

  • kater
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    • 1. August 2005 um 22:12
    • #42
    Zitat von "timotimo"


    Und die Frage nach der Tachoscheibe halte ich auch für interessant! Wir haben beim VW-Händler vor 2 Jahren unseren LT-35 gekauft. Vor dem Kauf wurde eine Anhängerkupplung eingebaut, beim TÜV eingetragen und das Fahrzeug zugelassen: ohne Fahrtenschreiber!? Und jetzt? Darf ich mit Anhänger nur 50 km weit fahren?

    Bin mir nicht sicher, aber wenn man muss aber nicht kann ist das ein Fall fürs Fahrtenbuch, oder? Hab ich mal irgendwo aufgeschnappt ...

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Wulfson
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    • 1. August 2005 um 23:53
    • #43
    Zitat von "timotimo"

    ...Wir haben beim VW-Händler vor 2 Jahren unseren LT-35 gekauft. Vor dem Kauf wurde eine Anhängerkupplung eingebaut, beim TÜV eingetragen und das Fahrzeug zugelassen: ohne Fahrtenschreiber!? Und jetzt? Darf ich mit Anhänger nur 50 km weit fahren?

    du darfst nach aktueller gesetzlage ohne fahrtenschreiber mit dem auto gar nicht mehr fahren, wenn der hänger dran ist.

  • timotimo
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    • 2. August 2005 um 10:27
    • #44
    Zitat von "Wulfson"

    du darfst nach aktueller gesetzlage ohne fahrtenschreiber mit dem auto gar nicht mehr fahren, wenn der hänger dran ist.

    und wo steht das?

  • Kracky
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    • 2. August 2005 um 11:09
    • #45

    Siehst du, genau das Problem habe ich auch. Ich habe keinen und es war auch nie einer vorgesehen, trotzdem habe ich Anhängerkupplung und darf sogar die ganz großen Kofferhänger anhängen.

    Andere Frage, das Fahrzeug läuft absolut nicht gewerblich, sondern privat auf meinen Namen aus besonderen steuerlichen Gründen, wie sieht es dann aus?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • timotimo
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    • 2. August 2005 um 11:13
    • #46

    Bei mir ist es auch auf mich angemeldet, der Polizist kann bei einer Kontrolle ja auch nicht sehen, ob ich es steuerlich geltend mache. Wie soll ich ihm aber erklären, daß ich privat das Auto mit Traversen und Cases voll habe?

    Bleibt immer noch die Frage, wo es steht, daß es mit Anhänger einen Fahrtenschreiber haben muß und warum es der TÜV (auch bei der letzten HU) nicht bemängelt hat.

    Kracky: als LKW angemeldet? Sonntagsfahrverbot?

  • Markus Verza
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    • 2. August 2005 um 11:52
    • #47

    Man muss grundsätzlich zwei Dinge unterscheiden:

    Straßenvekehrzulassungordnung

    Fahrpersonalverordnung

    Die erste gilt für jeden, die zweite nur für Gewerbliche Fahrer. Einiges was hier gesagt wurde ist richtig gilt aber eben nicht für jeden. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe muss ein Fahrtenschreiber bei Gewerblichen Fahrzeugen ab 3,5 to rein. Genaue Auskunft kann das BAG oder das Amt für Arbeitschutz geben. Wer also aus einem konkreten Anlass das schon immer mal wissen wollte ruf doch da an und teile uns das Ergebniss mit. Es wir sicher ein schön langer Text.

  • Herbie
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    • 2. August 2005 um 12:44
    • #48

    Hallo,
    ich fahre nebenberuflich einen Iveco 65C15 (6,3t zul.GG) Abschleppwagen. Der Fahrtenschreiber ist für mich in einem Umkreis von 50Km nicht relevant, weil ich das Fahrzeug als `Werkzeug und Ausrüstung´ für meine Aufgabe brauche (z.B. Bergung nach einem Unfall).
    Muss ich jetzt ein kaputtes Fahrzeug zum Kunden nach Hause schaffen, handelt es sich um einen Transport, dann muss ich eine Tachoscheibe einlegen......

    Gruss Herbie

    P.S: Den Iveco kann ich nur empfehlen, 2540Kg Nutzlast und selbst bei fast einer Tonne überladung noch ohne probleme zu Fahren ;) ;)

    flugfähig bedeutet: "fenster auf und raus damit"... :)

  • 4Art
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    • 2. August 2005 um 13:54
    • #49

    Wie ist das eigentlich: In der Schweiz besteht für Fahrzeug bis 3.5 Tonnen in überhaupt gar keinem Fall irgendeine Pflicht für Fahrtenschreiber. Habe auch noch nie gehört, dass das der Fall ist beim Anhänger.

    Was passiert, wenn ich einen Job in Deutschland habe (was definitiv praktisch gar nie vorkommen dürfte) bzw. Material in Deutschland Dryhire (was durchaus öfter mal vorkommen kann???). Muss ich für diese Fahrten einen Fahrtenschreiber installieren?

  • Herbie
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    • 2. August 2005 um 14:01
    • #50

    Hallo,
    ch glaube nicht, da dein Fahrzeug (denke ich mal) nicht in Deutschland zugelassen ist...

    gruss Herbie

    flugfähig bedeutet: "fenster auf und raus damit"... :)

  • Wulfson
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    • 2. August 2005 um 15:40
    • #51

    wer nach deutschland einfährt hat die geltenden gesetze zu beachten. andersrum ists doch genau so...

  • Herbie
    Verifiziert
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    • 2. August 2005 um 15:52
    • #52

    Hallo,
    Einspruch!! :wink: :wink:
    als Beispiel: wenn ein Franzose mit seinem Auto in Deutschland auf Urlaubsfahrt war, musste er auch nicht seine gelben Scheinwerfer auf weisse umrüsten...

    Gruss Herbie


    P.S: inzwischen haben die Franzosen auch weisses Abblend/Fernlicht ;)

    flugfähig bedeutet: "fenster auf und raus damit"... :)

  • 4Art
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    • 2. August 2005 um 16:02
    • #53

    Och Freunde: Wenn jedes Automobil, welches in ein anderes Land fährt, auf die im entsprechenden Land geltenden Bestimmungen umgerüstet werden müsste, könnte man damit ein ganzes Business aufbauen... Oder hat jemand von Euch mal sein Auto für einen GB-Tripp auf Rechtslenkung umgebaut :shock:

    Aber lassen wir das - wird im Endeffekt zu Offtopisch und ich krieg' Haue von den Mods...

  • timotimo
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    • 2. August 2005 um 17:21
    • #54

    Na aber das Sonntagsfahrverbot in Deutschland gilt auch für ausländische LKW. Warum dann nicht auch die Fahrtenschreibervorschrift? Wobei wir die ja hier selbst für deutsche noch nicht endgültig geklärt haben....

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