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Bühnenknall für Veranstaltung

  • oliver wolf
  • 22. Juli 2005 um 11:51
  • oliver wolf
    Beiträge
    39
    • 22. Juli 2005 um 11:51
    • #1

    Hallo,

    wir führen einmal im Jahr eine Konzertveranstaltung durch und wollen ggf. beim nächsten Mal in einem Lied in dem ein Pistolenschuss vorkommt, Pyrotechnik einsetzen. So jetzt dieFrage:

    1. Welche Genehmigungen ausser beim Ordnungsamt brauche ich für so einen Pyroknall?
    2. Welche Pyros sind da am Besten geeignet. Es muss ansich nur laut sein und sollte nicht viel Sicherheitsabstand haben.
    3. Auf was für Untergründen kann man das zünden bzw. was braucht man für Matten o.ä. auf einem Parkettbühnenboden??

    Ich weiss!!! sicherlich ist da schon oft drüber diskutiert worden aber ich hab leider nichts passendes gefunden.

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 22. Juli 2005 um 19:36
    • #2

    Am besten Profis überlassen wie http://www.flashart.de :D

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • MaO
    Profi
    Beiträge
    430
    • 24. Juli 2005 um 19:49
    • #3

    Hallo

    Profis brauchst du dafür natürlich Keine, ein bisschen Verstand und Sorgsamkeit dagegen schon.

    zu 1.) den Hausmeister/Hallenmeister solltest du auch um Erlaubniss fragen :)
    zu 2.) Ein Bühnenknall, der macht nur bumm. Vllt. noch in Kombination mit einem Theaterblitz, hier allerdings Sicherheitsabstand beachten (so ca. 2m).
    zu 3.) Die geeigneten Abschussboxen kannst du einfach aufs Parkett stellen.

    Das Pyro-System willst du ausleihen, oder?

  • oliver wolf
    Beiträge
    39
    • 25. Juli 2005 um 09:04
    • #4

    Erst mal Danke für die Antworten.

    Also ich glaube, dass man für einen oder zwei Effekte keine Profis anheuern braucht damit die einmal Peng machen und eine Menge Geld verlangen.

    @ MaO: Klar würde ich die Sachen ausleihen. Zumindest die Abschussbox. Dafür dass wir sie alle 1,5 Jahre einmal brauchen, ist mir das zu teuer.

    Was könnte man da für Kombinationen empfehlen um sowas zu machen?

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 26. Juli 2005 um 12:08
    • #5

    Schon mal an eine Schreckschuss-Pistole gedacht?

  • Pyromagic
    Beiträge
    23
    • 26. Juli 2005 um 23:18
    • #6
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Schon mal an eine Schreckschuss-Pistole gedacht?


    Schlechte Idee, Schreckschusswaffen sind auf Veranstaltungsstätten auch mit "kleinem Waffenschein" verboten, einzig Spielzeugpistolen könnten durchgehen aber die sind zu leise :D .
    Würde eher zu einen SAFEX Elektro - Blitzknall in Verbindung mit einen Micro - Funkenblitz raten :D .

    Gruß Ingo (Pyromagic)

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 27. Juli 2005 um 12:21
    • #7
    Zitat von "Pyromagic"


    Schreckschusswaffen sind auf Veranstaltungsstätten auch mit "kleinem Waffenschein" verboten

    Wo steht das?
    Die Dinger gibt's in jedem Theater, sogar als Salutausführung.

  • MaO
    Profi
    Beiträge
    430
    • 27. Juli 2005 um 14:26
    • #8

    Da geht doch grad einiges durcheinander :)

    Seit der Neuregelung des Waffengesetzes am 1.4.2003 benötigt man zum führen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit den sog. "kleinen Waffenschein".
    Auf öffentlichen Veranstaltungen ist das Mitbringen dieser Waffen, genauso wie Messer und anderer gefährlicher "Gerätschaften", nicht erlaubt.

    Oben genannter Einsatzzweck beschreibt die Schreckschusswaffe aber als Requisite zur szenischen Darstellung. Hierfür wird kein "kleiner Waffenschein" benötigt, auch ist es nicht verboten. Im Vorfeld muss jedoch bei einer Gefährdungsanalyse abgeklärt werden, ob der gewünschte szenische Effekt nicht auch mit weniger "Gefährdungspotenzial" zu erreichen wäre. (Bei Pyrotechnik ebenfalls)

    Ob man nun allerdings die Verwendung einer Schreckschusswaffe irgendwo anmelden oder genehmigen lassen muß, entzieht sich meiner Kenntniss.

    Wenn es nur um den Effekt eines Knalls und evtl. Blitzes geht, ist man mit herkömmlicher Pyrotechnik, nicht zuletzt auch aus "moralischen Gründen", besser bedient....Wir sind ja nicht im wilden Westen :lol:

    oliver wolf

    Bzgl. Pyrotechnik schau dich einfach mal um, was es in deiner Nähe zum leihen gibt. Bekannte Marken fallen mir spontan Le Maitre und Safex ein.
    Auf passende Kabel achten, sprich Silikonleitung....

  • Nischl
    Beiträge
    58
    • 29. Juli 2005 um 13:09
    • #9

    Hi Oliver Wolf,

    willst Du mit Pyros den "Einschlag" oder den "Abschuss" simmulieren?

    Zum Zündgerät: Bei mir gibt es ein sog. "Handzündgerät" zu kaufen, welches bis zu 4 Zünder in Reihe sicher testet und auslöst. Wie ich meine eine gute Lösung für jemand, der nur ab und zu mal Pyros einsetzt. ( 1 Kanal, 1 Auslöser)

    Anzeigeformalitäten:
    - Der Hallenbesitzer muß mit Deinem Vorhaben einverstanden sein.
    - Du musst die pyrotechnischen Effekte beim Ordnungsamt und Gewerbeaufsichtsamt 2 Wochen vor dem geplanten Gig anzeigen.
    - Es kann sein, dass die Feuerwehr und /oder das Amt eine sog. Vorführung vor Ort wünscht. So beurteilen die, ob ....wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen. Einhaltung der Schutzabstände vorausgesetzt.

    - und nicht vergessen: Jedes Amt geht ein bisschen anders mit Deiner Anzeige um, je nach Kenntnisstand des Beamten. Am besten vorher mal anrufen. :D

    Gruß,

    Nisch`l N.P.A. Pyrotechnik

    WE SET THE STAGE ON FIRE!
    WE SET THE SKY ON FIRE!
    http://www.npa-pyrotechnik.de

  • tongue
    Beiträge
    42
    • 30. Juli 2005 um 02:04
    • #10

    Auf jedenfall brauchst du die Feuerwehr dabei, da bei erhöhter Brandgefahr (besteht bei Pyrotechnik immer) immer jemand dabei sein muss. Alternative wäre entsprechendes Sicherheitspersonal, muss aber angemeldet und anerkannt werden und ist wahrscheinlich noch teurer.

  • Soundworld
    Beiträge
    151
    • 30. Juli 2005 um 02:49
    • #11

    Das ist schlichtweg falsch....

    Das Ordnungsamt kann eine Brandsicherheitswache fordern, muss sie aber nicht...

    Haben auch schon oft Pyrotechnik im Einsatz gehabt, bei der keine BSW anwesend sein musste...

    Das allerdings liegt im Gutdünken bzw. in der Willkür des Beamten auf dem Ordnungsamt...

    MfG,

    Thilo Schack
    Fachkraft für Veranstaltungstechnik

  • tongue
    Beiträge
    42
    • 30. Juli 2005 um 03:38
    • #12

    Versammlungsstättenordnung Paragraph 41:


    (1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten.

    (2) ... Eine Brandsicherheitswache ist nicht erforderlich, wenn die für den Brandschutz zuständige Dienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen.


    Das Ordnungsamt muss sich auch nach der Feuerwehr richten, die beurteilt, ob eine erhöhte Brandgefahr besteht oder nicht.

    Dann hat eben dein Beamter Mist gebaut.

  • Nischl
    Beiträge
    58
    • 2. August 2005 um 14:44
    • #13

    Wie gesagt:
    - und nicht vergessen: Jedes Amt geht ein bisschen anders mit Deiner Anzeige um, je nach Kenntnisstand des Beamten. Am besten vorher mal anrufen.
    ...und wir hatten das auch schon öfter, daß bei Shows auf eine Brandschutzwache verzichtet werden konnte.

    Nisch`l

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    http://www.npa-pyrotechnik.de

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