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Gewerbe anmelden Ja/Nein???

  • mann mit wenig geld
  • 28. Juli 2005 um 17:27
  • mann mit wenig geld
    Beiträge
    43
    • 28. Juli 2005 um 17:27
    • #1

    hi,

    ich bin zur zeit student und mein größtes hobby ist es mit der musik zu "spielen".

    ich habe mir dafür ein kleine pa gekauft (2 cd-player, mixer, endstufe, 2 boxen und nen bissl licht) und will sie nebenbei vermieten (natürlich auf legalen weg).
    das ich dabei nicht reich werde und ob ich überhaubt das geld für die ausgaben wieder einwirtschaften oder wie oft ich sie überhaupt vermieten kann steht in den sternen.

    meine frage ist es, ob ich dafür gewerbe anmelden muss oder ob man das ganze irgendwie auf provisionsbasis (aufbau überteuert bezahlen lassen aber dafür die technik inklusive) machen kann.
    gewerbe würde ja bedeuten, das ich ihk beiträge zahlen müßte usw.

    zu erwähnen wäre noch, dass ich es ins auge gefasst habe, bei uns in der dorfzeitung, werbung für mich zu machen

    gruß
    tim

    einmal dabei, immer dabei

  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 28. Juli 2005 um 18:33
    • #2

    Hallo!

    Die IHK wird das kleinste übel von allen.....Aber auch hier wäre es erstmal sehr wichtig zu wissen wieviel umsatz du im Jahr machen willst... nur dann kann man wirklich sagen was du machen solltest.

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • mann mit wenig geld
    Beiträge
    43
    • 28. Juli 2005 um 19:09
    • #3

    naja, ich schätze, dass es nicht mehr als 1500,- Euro pro jahr werden, wenn überhaupt.
    das heißt also fast gar keinen umsatz.
    soll nur dazu dienen, etwas geld für das hobby, durch das hobby dazu zu verdienen bzw um es zu finanzieren.

    einmal dabei, immer dabei

  • mirkot
    Profi
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    1
    Beiträge
    1.404
    • 28. Juli 2005 um 20:53
    • #4

    Da wir hier ja schon einen Thread haben wo mal wieder fleißig Fragen gestellt werden deren Antworten man auch selber finden könnte, möchte ich gerne meinen Beitrag zur Vergrößerung des allgemeinen Unmutes beitragen:

    Wenn ich als Student ein Gewerbe anmelde:

    -brauche ich dann eine eigene Krankenversicherung? Oder zumindest eine zusätzliche Krankenversicherung die Folgen aus meiner gewerblichen Tätigkeit abdeckt?

    -IHK, Steuer & Co. werden sich dann ja vermutlich von selbst melden, ist für die Buchführung eine bestimmte Form vorgeschrieben, oder reicht es Einfach erstmal nur Einnahmen und Ausgaben (incl. Belege) zu dokumentieren und sich damit dann an den Steuerberater zu wenden?

    -Ist eine Gewerbehaftpflicht nur extrem sinnvoll oder zwingend vorgeschrieben?

    Würde mich freuen wenn mir jemand in diesen Punkten weiterhelfen könnte. Danke.

    Besitzer einer 10-kanaligen DMX-Kaffeemaschine mit stufenloser RGB-Farbmischung und Remote-Brühvorgangsauslösung.

  • Throsten
    Beiträge
    832
    • 28. Juli 2005 um 22:50
    • #5

    Um darauf mal kurz ein paar Antworten zu geben:

    Als Student kann man sich auch direkt an die Krankenkasse wenden, die erklären einem das auch gerne, da dass auch jede KK/Sachbearbeiter anders handhabt. Allgemein gilt aber, es sollte vom zeitaufwand erkennbar sein, dass hauptsächlich studiert wird.

    Nach der Neuanmeldung eines Gewerbes kann man mit einem formalen Brief bei der IHK für die ersten 2 Jahre eine Beitragsbefreiung beantragen, von wegen Nebengewerblich und kleine Bude...

    Steuer, bzw. Finanzamt melden sich postum. Aber auch mit diesen Leuten kann man bei Fragen reden.

    Gewerbehaftpflicht ist "nur" extrem sinnvoll, da man sonst mit seinem Privatvermögen haftet (nicht bei LTD. oder GmbH usw.).


    Für die 1500€ Nummer ist der Kleinunternehmer Paragraph 19 sicherlich interessant. Erspart einem ne Menge Arbeit mit dem Finanzamt. Hier ein kleiner Auszug via Google:

    Umsatzsteuer – hier gilt, dass alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 16.620 EUR lag und im laufenden Jahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird, nach § 19 Abs. 1 UStG generell von der Umsatzsteuer befreit sind. Sie müssen keine Umsatzsteuererklärung abgeben und Ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen. Allerdings können Sie dann bei Ihren Einkäufen auch keine Vorsteuer geltend machen und diese verrechnen. Im Einzelfall kann es günstiger sein doch Umsatzsteuern zu zahlen, insbesondere im Handel. Dann kann man gem. § 19 Abs. 2 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten. Dazu genügt beim ersten Kontakt mit dem Finanzamt ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle auf dem oben schon erwähnten Fragebogen. Später reicht eine formlose Mitteilung an das Finanzamt („Ich verzichte hiermit auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19,1 UStG“), die dann fünf Jahre lang bindend ist. Diese Fragen sollten Sie aber genau überlegen und ggf. mit Ihrem Steuerberater besprechen, gleiches gilt für die Einrichtung der Buchführung und die Wahl der Rechtsform.

    Bei der Buchführung gibt es für Kleingewerbetreibende Erleichterungen dahingehend, dass Sie keine doppelte Buchführung einrichten oder bilanzieren müssen. Als Kleingewerbe gelten Betriebe, deren Jahresumsatz geringer als EUR 350.000 und Jahresgewinn als EUR 30.000 ist. Wer unter beiden Grenzen bleibt und auch nicht in das Handelsregister als Kaufmann eingetragen ist, der braucht keine Bücher im kaufmännischen Sinne zu führen. Hier reicht dann eine einfache Einnahme-Ausgabe Berechnung.

    Damit wäre dann auch das Thema "Buchführung" geklärt. Eine einfach GuV am Ende des Jahres reicht eigentlich, wenn man unter 350000 € Jahresumsatz bleibt. Und wenn man darüber ist, dann sollte man schon längst einen Steuerberater haben.

  • Jimmy
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    17
    • 27. September 2005 um 17:23
    • #6

    Kann ich als freischaffender Künstler/Musiker Rechnugen als Live-Tech (Freelancer) schreiben?
    Oder fällt das nicht unter Kunst und ich bräuchte ein Gewerbe?

  • slaytalix
    Verifiziert
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    1
    • 27. September 2005 um 17:45
    • #7

    Als Kleinstunternehmen darfst Du auch Rechnungen schreiben, jedoch die MWST nicht ausweisen.

    Ergo darf sich der Kunde auch nicht die "Vorsteuer" aus Deiner Rg. ziehen.

    FOH- oder Moni-Tech ist ja ein Dienstleister & kein Künstler

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Jimmy
    Beiträge
    17
    • 27. September 2005 um 17:58
    • #8

    hm, die "Arbeitgeber", für die ich sonst arbeite, kriegen die Umsatzsteuer ja auch zurück.
    Heißt das mit anderen Worten, dass ich als Freischaffender keine Steuer ausweisen darf für Arbeiten, die nicht in den künstlerischen Bereich fallen?

  • slaytalix
    Verifiziert
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    1
    • 27. September 2005 um 18:01
    • #9

    Doch, Du mußt nur eine Vollgewerbe anmelden, eine UST-ID beantragen beim FA, so kannst Du Käufe auch um die Vorsteuer kürzen & Dein Kunde darf dann auch die Vorsteuer ansetzen

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • AES-Light
    Beiträge
    177
    • 22. November 2005 um 14:50
    • #10

    ...womit immer noch nicht die Frage mit Werbung geklärt wäre :roll:

  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 22. November 2005 um 22:02
    • #11
    Zitat von "mann mit wenig geld"

    naja, ich schätze, dass es nicht mehr als 1500,- Euro pro jahr werden, wenn überhaupt.
    das heißt also fast gar keinen umsatz.
    soll nur dazu dienen, etwas geld für das hobby, durch das hobby dazu zu verdienen bzw um es zu finanzieren.

    Wg. "Lukrativität": Siehe dazu einfach mal den Thread
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=43897

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