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Auflagen für maximalen Dauerschallpegel

  • Lex2003
  • 11. August 2005 um 12:35
  • Lex2003
    Beiträge
    601
    • 11. August 2005 um 12:35
    • #1

    so das habe ich eben bekommen:

    Zitat

    Gemäß §§ 9 Abs. 2 und 10 Abs. 4 LImSchG vom 18.03.1975 (GV NW S. 232) wird
    Ihnen für die o. g. Veranstaltung und die aufgeführten Zeiten eine
    Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 und 2
    des LImSchG erteilt.
    und
    Auflagen:

    Es ist sicherzustellen, dass vor den Fenstern der umliegenden Wohngebäude
    folgende maximalen Dauerschallpegel nicht überschritten werden:

    a) in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr - 70 dB(A)
    b) in der Zeit von 20.00 bis 22.00 Uhr - 65 dB(A)
    c) in der Zeit von 22.00 bis 01.00 Uhr - 55 dB(A)

    Dazu rege ich an, entweder die Lautsprecher der Musikanlage durch
    Schallpegelbegrenzer entsprechend einzustellen, Lautsprecher kleinerer
    Ausgangsleistung zu verwenden, mit denen die Tanzfläche gezielt beschallt
    werden kann, oder die Lautsprecher der Musikanlage so auszurichten, dass der
    Schall in unbebautes Umfeld wirkt.

    Ich bitte, die von hier gesetzte zeitliche Begrenzung unbedingt einzuhalten.
    Außerhalb dieser Zeit ist jede Ruhestörung, insb. die Benutzung von
    Musikinstrumenten und Lautsprecheranlagen, zu unterlassen. Ansonsten ist mit
    einem polizeilichen Einschreiten zu rechnen“

    Alles anzeigen

    so nun ein paar fragen:
    da dürfen jetzt nach talärm noch spitzen von bis zu 30 dba drüber?
    da darf ich jetzt noch aufschlag für ton und informationsgehalt einrechnen?
    da darf ich noch zuschlag für impulshaftigkeit draufrechnen?

    oder wie sehe ich das?

    kurze info an dem abnend spielen 5 livebands überwiegend rock auch mal was härter.

    kann mir jemand genau erklären was diese zahlen jetzt für mich zu bedeuten haben und wie ich mich am besten danach richte.

    danke

    Kai

  • ADMIN
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    • 11. August 2005 um 12:52
    • #2

    Da war eine Behörde wirklich sehr gnädig:

    - die Pegel sind mindestens 10dB über dem, was nach TA Lärm eigentlich vorgesehen wäre (ja nach dem, um was für ein Gebiet es sich letztlich handelt)

    - kein Wort von Zuschlägen für Impuls- Ton- und Informationsgehalt

    - Kein Wort davon, dass eine zugelassene Stelle nach BImSchG die Messung durchführen muss.


    Jetzt wäre folgendes interessant: Wie weit ist das Fenster des nächsten Wohnhauses weg? Dementsprechend wird die Beschallung schwieriger oder weniger schwierig.

    Und dann würde ich mir jemand suchen, der da eine "amtliche" Messung machen kann (mit einem geeichten Schallpegelmesser). Meine Firma wäre unter der Adresse http://www.dbmess.de zu erreichen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Lex2003
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    • 11. August 2005 um 12:56
    • #3

    entfernung zum nächsten fenster werde ich gleich mal erkunden.

    beschallte flächte ist von einem ca 2 - 3 meter hohem wall und an der rückseite durch eine fasade abgegrenzt. denke das wird schon was schlucken.

    für eine messung muss ich mal in erfahrung bringen was das kostet und wie der veranstalter dem gegenüber eingestellt ist.

    Kai

    (vieleicht sind die so gnädig da es eine va im zuge des welt jugend tages ist)

  • Lex2003
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    • 11. August 2005 um 13:58
    • #4

    so von der bühne bis zum nächsten fenster sind es ca 100 meter.

    zwischendurch ein höhenunterschied von ca 3 meter und ein paar büsche und bäume.

    kann man das ansatzweise errechnen wie laut ich an der bühne machen darf?

    Kai

  • akustikkoppler
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    • 11. August 2005 um 14:49
    • #5

    wenn man weis wie es geht: JA (irgendwas von wegen entfernungsverdoppelung = lautstärkehalbierung oder so)

    ansonsten würd ich über den daumen gepeilt fast die ohren bluten lassen können ;) mit mir würde das ordnungsamt auf jeden fall keinen stress haben....

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

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    • 11. August 2005 um 15:22
    • #6
    Zitat von "Lex2003"

    so von der bühne bis zum nächsten fenster sind es ca 100 meter.

    Auf den 1m-Schallpegel eines Kugelstrahlers sind das 40dB mehr.

    a) in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr - 110 dB(A)
    b) in der Zeit von 20.00 bis 22.00 Uhr - 105 dB(A)
    c) in der Zeit von 22.00 bis 01.00 Uhr - 95 dB(A)

    Mit Richtcharakteristik der Boxen lässt sich auch noch einiges erreichen.


    Bitte beachten: Die Werte sind Leq, das misst ein handelsüblicher Schallpegelmesser nicht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Lex2003
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    • 11. August 2005 um 15:33
    • #7

    tops sind d&b c7 (2 stück pro seite)
    ich denke, da das haus seitlich steht ich die tops so ausrichten kann das das haus nicht im direkten schallfeld liegt.

    Kai

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    • 11. August 2005 um 15:54
    • #8

    klingt alles in allem mittelprächtig harmlos, vorallem

    Zitat

    Ich bitte, die von hier gesetzte zeitliche Begrenzung unbedingt einzuhalten.
    Außerhalb dieser Zeit ist jede Ruhestörung, insb. die Benutzung von
    Musikinstrumenten und Lautsprecheranlagen, zu unterlassen. Ansonsten ist mit einem polizeilichen Einschreiten zu rechnen

    dürfte ja wohl der Standardnachsatz sein.
    Wenn die Damen und Herren in Grün auftauchen schnell einige dB leiser und gut. :D

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Lex2003
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    • 11. August 2005 um 18:58
    • #9
    Zitat von "ADMIN"

    Bitte beachten: Die Werte sind Leq, das misst ein handelsüblicher Schallpegelmesser nicht.

    kann ich den mein billigschätzeisen zur groben kontrolle nehmen oder taugt das gar nix? (also umschalten von a auf c bewertungskurve kann es schon)

    kann man da nen korrekturfakter einrechnen oder misst es einfach anders?

    Kai

  • ADMIN
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    • 11. August 2005 um 21:39
    • #10

    Nein, mit Korrekturfaktoren geht da leider nichts.

    Der 08/15-Handschallpegelmesser misst den Momentanwert, und der schwankt stark. Ok, man könnte nun das so einstellen, dass es in den Spitzen nicht über den zulässigen Wert hinausgeht, dann liegt der Leq sicher drunter. Aber damit "verschenkt" man etwa zwischen 10 und 30 dB Pegel.

    Und wenn die Freunde und Helfer vorbeischauen, dann ist es auch nicht verkehrt, wenn auf dem Schallpegelmesser ein Eichsiegel klebt und der Messtechniker einen kompetenten Eindruck macht...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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