Hallo,
neulich hat mich ein Kunde auf eine - zugegeben etwas schwammige - Formulierung in meinem Vertrag angesprochen. Nach einigem hin-und-her-überlegen über die bisherige Formulierung stellt sich mir nun die Grundsatzfrage:
Wenn ein Kunde vom Vertrag zurücktritt wird eine entsprechende Summe (gestaffelt je nach Zeitpunkt vor VA) fällig.
Welche Rechte gestehe ich jetzt dem Kunden ein wenn ich einen Auftrag nicht erfüllen kann (höhere Gewalt/Krankheit/Autopanne/Ausfall der
Technik...)
Wie kann man sich gegen (überzogene) Schadensersatzforderungen ("Wir haben spontan einen, der liefert die 100,- EUR-Anlage für 2000,- EUR am Abend")
Tom