Immer mal wieder gern gesehen: in Ermangelung von Kettenzügen mittels Spanngurt ins Bühnendach gehängte Truss... Kann das zulässig sein?
Grüße, Chris
Immer mal wieder gern gesehen: in Ermangelung von Kettenzügen mittels Spanngurt ins Bühnendach gehängte Truss... Kann das zulässig sein?
Grüße, Chris
meiner bescheidenen meinung nach müsste es zulässig sein, wenn
- die gurtbelastbarkeit runtergerechnet wurde (durch 10 od. 12)
- es eine zusätzliche stahlsicherung gibt (nichtbrennbar)
- es nicht im bereich der gäste im gurt hängt!!!
In der Bastelanleitung eines JEDEN Zurrgurtes steht klipp und klar:
"NUR ZURREN, NICHT HEBEN"
Womit sich dann alle weitere Überlegungen erübrigen.
Wenn ein stehendes Trusstück an einen Pfeiler gezurrt wird, sieht es wieder anders aus.
Wo sind die Rigginggötter? ![]()
Armin
ok, dann vergess ma schnell mein statement ![]()
Wie ist denn "zurren" genau definiert?
Darf da die Last nicht gegen unten (Boden) ziehen?
Oder darf man ein Spanset nur nicht als "Kran" bzw. Kettenzug-Ersatz benutzen, um eine Last in die Hoehe zu ziehen? Fixieren waere aber dann erlaubt?
Wenn also Traverse am Giebel-Traeger des Zeltes festgezurrt wird, dann ist dies nicht zulaessig?
Ich selbst mache das auch nicht, da verwende ich Rundschlingen/Kranschlingen sowie Steels zum sichern.
Aber interessant waere schon, was jetzt da genau zuaelssig ist.
gruss
stephan
Vorweg:
Ich kenn's bisher auch nur mit Schlingen (dazu Safetys). Maximal noch mit Schellen und Sicherung.
Meines Wissens nach ist zurren per Definition quasi fixieren.
Dementsprechend wäre dann nur heben bzw. als Kran nutzen verboten; und natürlich "festbinden" erlaubt. Da es aber ne Menge Vorschriften für solche Hängesachen gibt, glaub' ich nicht, dasses erlaubt ist.
Zitat von "glatti"... ein Spanset ...
Achtung: Ein Spanset ist eine Rundschlinge und bitte nicht mit einem Spanngurt zu verwechseln.
MfG Tobias Zw.
Ich meinte die Dinger mit einer Ratsche, wo man etwas festzurren kann. Z.B. zum Lasten auf einem Fahrzeug zu sichern oder Traversen auf einem Dolly zusammenzuhalten (fuer Transport).
gruss
stephan
Dazu auch mal eine Überlegung:
Bei einem Spanngurt gibt es ja die Achse um die sich der Gurt wickelt - zweilagig.
Bei den Spanngurten die mir bekannt sind, ist diese Achse spätestens nach 30-40cm "eingeratschtem" Gurt voll, d.h. der Gurt kommt an die Griffe ran.
Wie soll man dann eigentlich mit einem Ratschgurt (>40cm) heben? :roll:
Gruß, Simon
2 stück, immer abwechselnd... (woher ich das weiss? hmm...
:roll: )
Ich denke, dass mit "heben" eher die Nutzung als Anschlagmittel (Anstelle z.B. einer Rundschlinge) gemeint ist. Und dafür sind Ratschengurte halt nicht gedacht, geschweige denn geeignet...
Gruß aus Nürnberg,
Buzz
Zitat von "ohu"2 stück, immer abwechselnd...
Da kommt schon bei nur 4m Hub richtig Freude auf... ![]()
und wie kriegt man das dann wieder runter? :roll: dachte schon das wär ne prima notfalllösung als liftersatz, aber....
mim cutter,...
runter kommen sie alle... ![]()
gar nicht so ohne weiteres außer spanngurt und dann nach 10 cm oda so in den nächsten fallen lassen
Zitat von "SimonFB"
Da kommt schon bei nur 4m Hub richtig Freude auf...
Als ich noch klein war, hat so Papi nen Schrank übern Balkon in den 2. Stock geratscht...
(Ablassen? Strick dran und dann mit Manpower dagegenstemmen, so dass Bremswirkung erzielt werde.
)