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Skybeamer bei Einsatz anmeldepflichtig ???

  • Fomme
  • 13. Oktober 2005 um 18:20
  • Fomme
    Beiträge
    68
    • 13. Oktober 2005 um 18:20
    • #1

    Hallo!

    Muss man einen Skybeamer bei einer Behörde anmelden, bevor man ihn benutzt?

  • mirkot
    Profi
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    1
    Beiträge
    1.404
    • 13. Oktober 2005 um 18:47
    • #2

    AFIK kommt das auf die Leistung des Gerätes an.

    Ab einer Gewissen Leistungsklasse musst du das Gerät anmelden und auch eine Person benennen die während dem Einsatz zu erreichen ist.

    Besitzer einer 10-kanaligen DMX-Kaffeemaschine mit stufenloser RGB-Farbmischung und Remote-Brühvorgangsauslösung.

  • Fomme
    Beiträge
    68
    • 13. Oktober 2005 um 18:51
    • #3

    Also ab einer bestimmten Wattzahl?

    Ab wieviel Watt wäre das ?

  • pfuideifi
    Beiträge
    8
    • 13. Oktober 2005 um 18:59
    • #4

    Hab mal kurz Google befragt:

    http://vorort.bund.net/suedlicher-obe…v/skybeamer.htm

    Vielleicht hilfts dir weiter.

    Gruß Pfuideifi

  • mirkot
    Profi
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    1
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    • 13. Oktober 2005 um 19:02
    • #5

    Also...was ich noch an Halbwissen zusammen kratzen kann:

    Es geht dabei einerseits um Naturschutz (Zugvögel und Insekten) :roll: und andererseits um die Sicherheit des Luftverkehrs.

    Ob Skybeamer generell oder erst ab einer bestimmten Leistungsklasse anmeldepflichtig sind, weiß ich nicht - kann auch sein das sowas immer regional geregelt ist.

    Ich denke der Einsatz dürfte auch auf den flachen Land einfach möglich sein, als 10km neben einem großen Flughafen.

    Die Sternengucker mögen die Dinger auch nicht - also wenn ne Sternwarte in der Nähe ist, würde ich an deiner Stelle sicher gehen das der Einsatz 100% genehmigt ist :wink:

    Soo und da ich bis jetzt noch nie selber einen Skybeamer stellen musste, habe ich mich mit weiteren Details nicht auseinander gesetzt - ruf doch einfach mal eine Firma an die welche im Verleih hat, die sollten sich damit auskennen.
    Oder Frag einen Hersteller, das Ordnungsamt oder warte einfach nen Moment ab bis sich jemand zu Wort meldet der auf die entsprechenden Gesetzestexte verweisen kann.

    Besitzer einer 10-kanaligen DMX-Kaffeemaschine mit stufenloser RGB-Farbmischung und Remote-Brühvorgangsauslösung.

  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 14. Oktober 2005 um 20:37
    • #6

    Skyflower fallen rechtlich gesehen unter "Lichtaussenwerbung". Sie sollten so installiert sein, daß keine Personen oder der Strassenverkehr beeinträchtigt werden. So mal die Aussage eines Ordnungsbeamten bei uns hier in Bayern.

    Folge: Wenn sie nicht explizit verboten sind, sind sie erst mal erlaubt. Das Verbot erfolgt auf komunaler Ebene (Landratsamt, Stadt etc.) und kann entweder mal generell gelten, wenn es eine spezielle komunale Verordnung erlassen wurde oder im Einzelfall, wenn das Amt dem Anwender ein Schreiben schickt, daß er den Betrieb des Skyflowers einstellen soll. Dieses Verbot wird dann meist anlassbesogen erteilt, weil sich irgendwer beschwert hat...

    Also: erstmal im Landratsamt, bei der Stadt nachfragen...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 15. Oktober 2005 um 14:02
    • #7

    thema lichtaussenwerbung ist mal das eine - daher würde ich mich diesbezüglich, sofern überhaupt, an die kommunale ordnungsbehörde wenden.

    bei einsatz größerer xenon-searchlights sollte man im kontrollbereich von flughäfen zumindest mal die flugsicherung kontaktieren.

    ein grundsätzliches verbot oder eine grundsätzliche meldepflicht wäre mir nicht bekannt.

  • maurice
    Beiträge
    60
    • 15. Oktober 2005 um 21:16
    • #8

    hi fomme,

    also habe bei einer veranstaltung hier in der frankfurt/main in der innenstadt zwei 2kw xenon skybeamer mitgehabt.
    habe bei allen behörden angerufen, keiner wusste bescheid, respektive konnte mir antworten.

    also rief ich bei der deutschen flugsicherung in langen, alles kein problem.

    du musst folgende daten, wie bei einem lebenslauf, angeben:

    -ansprechpartner/opertor, welcher wirklich immer erreichbar sein muss und die skybeamer jeder zeit abschalten kann.
    (herr xy)

    -die telefonnummer vom ansprechpartner
    (handynummer herr xy)

    -der ort an dem der skybeamer aufgestellt werden soll
    (komplette adresse)

    -beschreibung in welche richtung der skybeamer strahlen wird
    (in meinem fall war das senkrecht nach oben)

    -betriebszeit des skybeamers
    (z.b: am 6.10.2005 ab 19 uhr bis 7.10.2005 5 uhr)

    -skybeamer (z.b. spacecannon)

    -wattangabe

    -lampentyp (xenon oder hmi)

    -gegf. den abstrahlwinkel


    am besten rufst du bei der dfs an und meldest dich persönlich an, der zuständigen kontaktperson schickt du nach vereinbarung dann ein fax (z.b. einen tag vor der veranstaltung)

    die kontaktperson gibt dann dem zuständigen nachtlotsen bescheid und gibt diesem dann deine datenangaben.

    die flugsicherung sagt dir dann auch, ob der aufstellplatz oder leuchtrichtung dann eine ein- oder abflugschneise stört.


    die kontaktperson, gibt dir allerdings nur mündlich eine genehmigung, da es immer zu ausnahmen kurzfristig kommen kann.

    (beispielweise kann es eben passieren, dass herr xy während der veranstaltung vom lotsen angerufen wird und den skybeamer abschalten muss, wenn ein pilot bescheid gibt, dass er geblendet wird. allerdings ist die sehr sehr unwarscheinlich.)

    hat die flugsicherung dir mündlich die zustimmung geben, dann ist dies deine genehmigung! ärger gibts nur falls herr xy die anweisung bei einem anruf eines lotsen missachtet!!!


    DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
    Unternehmenszentrale
    Am DFS-Campus 10
    63225 Langen

    Telefon: 06103/707-0
    Telefax: 06103/707-1396


    hoffe geholfen zu haben

    greetz maurice

  • Insomnia
    Reaktionen
    57
    Beiträge
    460
    • 19. Oktober 2005 um 10:14
    • #9

    "Lichtaussenwerbung" muß ich auch genehmigen lassen. ich darf mir nicht einfach eine Leuchtreklamme ans Haus schrauben.
    War bei uns damals ein ganz schönener Hickhack bis wir unsere Firmentafel anbringen durften.
    Ist aber sicher auch Gemeinde abhängig.

    Das Zauberwort heißt hier: "ortsveränderliche Lichtaussenwerbung"
    So hat es mir der nette Herr vom Landratsamt erklärt.
    Wenn ich z.B einen Skybeamer fest für eine Disko installiere benötige ich eine Genehmigung der Gemeinde/Landratsamt.
    Wenn ich Ihn nur für eine VA eine Nacht stelle sei es kein Problem.
    Wenn sich jemand gestört fühlt wird er schon die Herren in Grün/Weiß kontaktieren :lol:

    Allerdings würde ich mich in der Nähe von einem Flughafen auf jeden Fall an die Tipps weiter oben halten.

    Grüße

    Insomnia, der bisher seinem Dominator (6,6KW HMI) erst einmal abschalten mußte (auch erst morgens um 4)

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