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Ordnungsamt-Kontrollen

  • Heinz0304
  • 6. November 2005 um 19:39
  • Geschlossen
  • Heinz0304
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    48
    • 6. November 2005 um 19:39
    • #1

    ....kann nicht ins offene Brett schreiben, daher hier.

    Seit einiger Zeit ist es bei uns in der Gegend Mode, dass um kurz nach 24 Uhr auf Abi und Discoparty das Ordnungsamt samt Polizei jagt auf Minderjährige machen.
    Soweit finde ich das ja richtig, obwohl ich damals selber usw.

    Aber:
    Die kommen rein, rennen zum Dj, fordern ihn auf, die Musik aus zu machen und die netten Damen und Herren kündigen ihre Anwesenheit laut per Mikro an! Einmal haben die 30min das Saallicht angemacht um ihre Kontrolle durchzuführen.... die logische Folge:
    - die Stimmung die der Dj aufgebaut hat, oder auch nicht, ist im Arsch
    - Leute verlasse die Veranstaltung (Umsatzschaden beim Veranstalter)
    - ich komme mir ohmächtig gegenüber dem Amt vor, da ich nicht weiß, was ich für Rechte habe, da ich dem Veranstalter natürlich eine Party ohne Zwischenfälle verkauft habe.

    Daher: Bin ich als VA-Techniker zur Zusammenarbeit verpflichtet?
    Haben die das Recht Licht anzumachen und in MEIN Mikro zu labern? Den DJ aufzufordern die Musik auszustellen?
    Die können doch auch so ihre Kontrolle machen....


    Danke

    PS: Wenn jemand das kann, möge er diesen Beitrag doch ins offene Brett stellen.

  • Wulfson
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    • 6. November 2005 um 19:54
    • #2

    generell haben erst einmal die eltern dafür zu sorgen, das ihre sprößlinge zur rechten zeit zu hause zu sein haben...wie das in der realität aussieht, weiß jeder :evil:
    zum zweiten muß der va dafür sorgen, das nur "berechtigte" personen zutritt haben. logische folge:ausweiskontrollen...macht aber keiner.. die sache mit dem alkohol wollen wir hier mal gar nicht ansprechen :evil:
    wo nun das recht der ordnungshüter aufhört, kann ich nicht sagen, nur finde ich es sehr richtig und zugleich traurig, das es zu solchen maßnahmen kommen muß.
    aus sicht des dj´s und va´s ist es "natürlich" geschäftsschädigend; nur hat die regelmäßige kontrolle wohl eine ursache. willkürlich wird so was auf dauer nicht gemacht...

  • karabennemsi
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    • 6. November 2005 um 20:02
    • #3

    Hi!

    Deine Sorgen kenne ich, bei uns (ist ja nicht wirklich weit von dir entfernt) ist es genauso!
    Stimmung geht flöten, Leute hauen ab, hinterher sagt jeder die Party war sch..., und viele, die nicht da gewesen sind und keine Hintergrundinfos haben, beziehen das dann auf die Musik!

    Auf ner Abi-Party letztes Jahr sind sie soweit gegangen, das am Eingang die Persos aller Personen unter 18 bei Einlass einbehalten wurden. Um 24 Uhr mussten sie diese dann wieder am, dann mit Polizisten und Ornungsamt besetzten, Eingang abholen. Da nicht alle kamen, mussten wir die Musik ausmachen, Licht an, dann wurden per Mirko die Namen der noch fehlenden ausgerufen. Erst als diese Tortur vorbei war, konnten wir weitermachen.

    Nun auch wieder zu deiner Frage, die mich auch interessiert:

    Zitat

    Daher: Bin ich als VA-Techniker zur Zusammenarbeit verpflichtet?
    Haben die das Recht Licht anzumachen und in MEIN Mikro zu labern? Den DJ aufzufordern die Musik auszustellen?
    Die können doch auch so ihre Kontrolle machen....

    Hat dam jmd. Infos, auf die man sich beziehen könnte?

    Mfg Kara

    Wer andren eine Grube gräbt, ...hat ein Grubengrabgerät!

  • marcoboy
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    • 6. November 2005 um 20:27
    • #4

    man bei euch ist ja was los ! Ich hab das in Berlin vor Jahren in der Kalkscheune erlebt die Party nennt sich Gameboy 8 Einsatzwagen mit je 6 man rein in den Laden Licht an Musik aus und Kontrolle :D Musste blos lachen wie die Tanten halb nackt draußen in der Kälte standen :D:D:D

    Und weil das so gut geklappt hatte wurde das 3 Stunden später nochmal in der Busche geprobt :D Auch so ein Laden war sich gern 16 jährige aufhalten :D

    Nun ja ich fand es lustig :D

    Aber es kann noch besser kommen ! Wenn sich ein Beamter bückt um sich die Schuhe zu zubinden . Da lächelt ihn ein Glas Haschisch an :D:D:D Hatte wohl jemand voller Panik dahingestellt :roll:

  • karel noon
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    • 6. November 2005 um 21:00
    • #5

    also ich sehe das so, nach 24uhr dürfen die kids da nicht mehr sein, wenn der veranstalter unbedingt meint sie vor 24 uhr da haben zu wollen muß er damit rechnen das es zu solchen aktionen kommt.
    man überschreitet das gesetz, und die polizei/ordnugsamt müssen für die einhaltung dessen geradestehen. und mal ehrlich, wie soll es denn sonnst gehen? also ich habe früher als u18 auch nicht auf die aussage des DJ reagiert bitte zu gehen, und wäre bei polizeieinsatz im dunkeln irgendwo verstekt gewesen.
    Deswegen ist es die einzig logische konsequenz, licht an, kids raus, licht aus.
    und das kann dauern, istg zwar blöde aber unabänderbar.
    außerdem verstehe ich das nicht so ganz, warum gehe ich dann nach hause? außer ich bin in einer gruppe mit denen die raus müssen. wenn nicht würde ich in der zeit einfach an die bar gehen, und gut ist.

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

    Application Support Engineer - HK Audio

  • Jelly
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    • 6. November 2005 um 21:03
    • #6

    Wenn sich Beamte in Zivil oder auch in Uniform zwecks Überprüfungen direkt beim DJ oder am FOH melden, dann fährt man mit folgenden Grundregeln immer gut:

    1. bestimmt, aber freundlich bleiben
    2. Die (offentlich) netten Herren auf den Veranstalter verweisen, dieser ist ihre ALLERERSTE Ansprechperson.

    Wenn der Veranstalter dann sagt: "Licht an, Durchsage" dann ist es OK, aber direkt zum DJ oder FOH ist dreist und ausserdem falsch.

    Ich persönlich habe sogar schon Zivile Beamte von der Bühne geworfen (im Wahrsten Sinne des Wortes), als Sie allererst auf die Bühne kamen und extremst arrogant forderten "Anlage aus". Detqail am Rande: Die Herren haten sich erst nach anschliessender 5 Minütiger Diskussion mit dem Veranstalter ausgewiesen...

    Nach späterem freundlichen Gespräch wurde diese Aktion sogar gelobt - Das selbe könnte ja jeder Versuchen...

    Aber nochmal: Für den Techniker ist die ALLERERSTE Ansprechperson der Veranstalter. Der hat das alleinige Sagen, ob unterbrochen wird.

    Jelly

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  • Everest2002
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    • 6. November 2005 um 23:10
    • #7

    das stimmt der Veranstalter hat das sagen was genauers passiert und..wenn so leutz sich dan an dein equietmetn vergreifen kannst die ja belagen oder...???

    zum glück kenn ich keinem dem es passiert ist,das das ordnungs amt einfach die ampausgeschlatet haben ohne was zu sagen..weil die leutz die musik aus machen wollten

    -none-

  • ADMIN
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    • 7. November 2005 um 00:31
    • #8

    Einfach mal in das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes schauen...

    (Lesehilfe für Nichtjuristen: Unter den Begriff "öffentliche Sicherheit" wird auch die sogenannte Unverletzlichkeit der Rechtsordnung subsummiert. )

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Volker
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    • 7. November 2005 um 07:48
    • #9

    ... ich glaube nicht dass sich ein Polizeibeamter an Deiner Anlage vergreift, selbst wenn er technisch versiert ist und weiss wie es gehen würde.
    Bei uns war es bisher immer so, dass Sie natürlich auf die Bühne gekommen sind, sofern sich das Problem nicht bereits am Eingang klären ließ, aber einzig und allein um den Veranstalter zu suchen bzw. zur Not ausrufen zu lassen. "Losgepoltert" ist da nie jemand.
    Das macht ja auch Sinn. Der Veranstalter ist ja letztendlich auch der, der die Rechnung (nettes Bußgeld, nicht Busgeld !) für die Kiddies begleichen muss, sicher nicht die Veranstaltungstechnikfirma oder der DJ...


    Viele Grüße,
    Volker

  • Swemers
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    • 7. November 2005 um 09:30
    • #10

    Hi,

    Zitat

    der die Rechnung (nettes Bußgeld, nicht Busgeld !)


    hast du einen solchen Fall schon einmal erlebt? Falls ja in welchem Ort/Kreis ?

    mfg
    Swemers

  • Kracky
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    • 7. November 2005 um 10:24
    • #11

    Er vielleicht nicht aber ich! Bekannte disco in unserem Landkreis die immer ein paar kids zu besuch hatte, egal welcher Tag und welche Uhrzeit. Der gute Geschäftsführer ist dafür nicht nur einmal hochgenommen worden, hatte sehr viele Bußgelder zu bezahlen bis hin zu dem Tag als dann alles klar war und der gute Mann nun keine disco mehr führen darf.

    In unserer Gegend etabliert es sich, da man anscheinend intelligenter ist und zusammen mit der Polizei und den Behörden arbeitet, das Veranstaltungen von angestellten Security Diensten überwacht werden, hierbei wird schon am Eingang von den erfahrenen Herrschaften eine Selektion der Besucher vorgenommen, wer in den Augenschein fällt hat sich aus zu weisen, wenn kein Ausweis oder unter 18 Jahren dann gibt es ein anderstfarbiges, nichtlösbares Bändchen um das Handgelenk, wer keines trägt fliegt raus. Und so ab halb Zwölf sind dann zwei schwere jungs unterwegs um denjenigen den Weg in Richtung Ausgangstür zu weisen.

    Funktioniert sehr gut, ein paar durchschlupfer hat man immer, aber sollte dann noch eine Poliziliche Prüfung kommen, passiert das meißt in Zivil und ohne viel trara und auch die können sich nur auf ihre Augen verlassen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • nachwuchslichtler
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    • 7. November 2005 um 14:26
    • #12

    Ich hatte das Problem: In unserm Dorf eine kleine Party:
    ca 50 Leute, 0.00 uhr kommt die Polizei und redet mit dem veranstalter, musik muss aus!
    wir machen musik aus, doch 2 dann kommen 19jährige besoffene und schreien rum und drängen sich hinter das pult und machen musik wieder an. Den veranstalter kümmerts nicht und da ich 4 jahre jünger bin, kann ich wenig machen. irgendwann haben wir dann den stecker raus gezogen und abgebaut. Die besoffenen sangen dann lieder von wegen schwuler dj und so, aber das war mir dann relativ latte...

    2.: Auf einem kleinen Konzert von Mickie Krause haben mich dann auch 2 Beamte nach Alter, Name, Adresse gefragt und da ich erst 15 bin war ich natürlich schlecht dran(dachte ich). Doch er hat nur meine Daten aufgeschrieben und meinte, dass nur der Veranstalter Ärger bekäme und mir würde nichts passieren. So war´s dann auch..

    Gruß, Alex Haneke

  • mirkot
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    • 7. November 2005 um 15:18
    • #13

    Dein Problem mit den besoffenen die die Musik wieder anmachen hat aber relativ wenig mit Minderjährigen in einer Disco zu tun.
    Das hängt eher mit Ruhestörung zusammen...

    Besitzer einer 10-kanaligen DMX-Kaffeemaschine mit stufenloser RGB-Farbmischung und Remote-Brühvorgangsauslösung.

  • ljkiki
    Gast
    • 7. November 2005 um 21:59
    • #14

    Ich weis net, seit ich mich erinnern kann, gehörten bei uns in der Gegend Ausweiskontrollen zu jeder (ordentlichen) Veranstaltung dazu.

    Die U18 Fraktion muss den Ausweis einfach abgeben und sich um spätestens 0:30 wieder abholen. Funktioniert ganz gut.

    Das die Cops oder das Ordungsamt auftauchen, hab ich noch nie erlebt / gehört. Wenn dann wegen Ruhestörung, Schlägereien oder ähnlichem. Aber selbst wenn sie wegen so was da waren, war ihnen die Alterregelungen egal. Würden sich mit solchen Aktionen auch ziemlich lächerlich machen, zumal sich auf dem Land so was schnell rumspricht und man die Cops und erst recht den Leiter des Ordnungsamtes kennt.

    Spontan stellt sich mir dann die Frage, in wie weit man den Staat für die entstandenen Schäden (Umsatzausfall,...) haftbar machen kann (mal davon abgesehen, das solche Schäden schwer zu belegen sind).

  • ADMIN
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    • 7. November 2005 um 22:59
    • #15
    Zitat von "LJKiki"

    Spontan stellt sich mir dann die Frage, in wie weit man den Staat für die entstandenen Schäden (Umsatzausfall,...) haftbar machen kann (mal davon abgesehen, das solche Schäden schwer zu belegen sind).

    Theoretisch vielleicht, in der Praxis nicht.

    Von daher sitzt der Veranstalter an einem recht kurzen Hebel: Wenn Firma "Freund und Helfer" erst mal anfängt, mit einer gewissen Regelmäßigkeit dort aufzulaufen, werden sich die Gäste schnell anders orientieren und der Veranstalter (Disco-Betreiber o.ä.) kann einpacken.

    (Und wer Gründe sucht, wird Gründe finden: Am Freitag suchen wir nach Minderjährigen, am Samstag interessieren wir uns dafür, ob auch alle Mitarbeiter angemeldet sind, nächste Woche Freitag ist dann ein anonymer Hinweis auf Drogen eingegangen, am Samstag interessiert uns die Einhaltung des ArbZG, und überall dort, wo etwas auffällt schauen wir später wieder vorbei, um zu beobachten, ob sich das gebessert hat. Und das alles immer dann, wenn die Stimmung einen gewissen Höhepunkt erreicht hat. Wie lange dauert es wohl, bis der Veranstalter ganz klein beigibt?)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • outliner
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    • 8. November 2005 um 00:06
    • #16

    ich finde diese altersbeschränkung/ausweiskontrollen unsinnig.man kann sich ja die läden aussuchen zum weggehen,wo die kiddies einem nicht mit dem kopf vor den bauch laufen.denn wer glaubt,das die "ausgestossenen"dann auch nach ihrem rausschmiss nach hause gehen ist schief gewickelt.die stehen draussen auf parkplätzen,tankstellen oder sonstwo rum und trinken "sternburger" ohne jedwede aufsicht,und wenn sie genug haben ziehen sie gröhlend um die häuser.diese altersbeschränkung ist augenwischerei und abschieben der verantwortung.

    davon abgesehen bin ich nicht sicher ob das einbehalten von personalausweisen and der discotür statthaft ist.

    Wenn keiner weiß, worum es geht, dann geht es hundertprozentig um Geld.

  • lacki
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    21
    • 8. November 2005 um 00:57
    • #17
    Zitat von "Outliner"

    ich finde diese altersbeschränkung/ausweiskontrollen unsinnig.man kann sich ja die läden aussuchen zum weggehen,wo die kiddies einem nicht mit dem kopf vor den bauch laufen.denn wer glaubt,das die "ausgestossenen"dann auch nach ihrem rausschmiss nach hause gehen ist schief gewickelt.die stehen draussen auf parkplätzen,tankstellen oder sonstwo rum und trinken "sternburger" ohne jedwede aufsicht,und wenn sie genug haben ziehen sie gröhlend um die häuser.diese altersbeschränkung ist augenwischerei und abschieben der verantwortung.

    davon abgesehen bin ich nicht sicher ob das einbehalten von personalausweisen and der discotür statthaft ist.

    outliner: Unsinnig oder nicht, dass Gesetz verlangt es so und die Behörden drücken es dementsprechend durch (Offensichtlich je nach Region mehr oder weniger). Dazu macht es durchaus Sinn, auch wenn die von Dir beschriebenen Effekte auftreten. Soll man den Kopf in den Sand stecken, weil Jugendliche die Ausweich-Möglichkeiten haben? Das wäre das gleiche, Einbrüche nicht mehr zu verfolgen weil es woanders auch welche gibt.

    @All: Es ist jahrelang mit dem Jugendschutz viel zu viel aus "Profitgier" (etwas hart ausgedrückt) geschludert worden, deswegen gibt es unter anderem den Effekt, dass sich Jugendliche ohne Konsequenzen die Schnapspulle an den Hals halten können, ob auf einer Veranstaltung oder davor. Genauso haben leider viele, nicht alle Jugendlichen kaum Hemmungen, den Ausweis der Geschwister vorzuzeigen, den Schülerausweis (wird eh nicht anerkannt) zu fälschen oder sogar den Perso zu fälschen. Wir als Technikausstatter und Veranstalter vieler Parties (=Große Mobildisco, über 3.000 bisher durchgeführte Veranstaltungen) stecken ganz schön in der Bredulie. Zum einen müssen wir natürlich das Jugendschutzgesetz einhalten, sonst drohen die Strafen (Und das ganz konkret, denn hier wird durch die Ämter scharf kontrolliert). Es ist aber von uns auch erklärtes Ziel, den Jugendschutz voranzubringen und die Daumenschrauben härter anzudrehen.

    Zum anderen stehen wir damit ständig in der Kritik der Jugendlichen, wie wir so hart kontrollieren können (Und dabei sind das unsere potenziellen Gäste und Brötchengeber). Wir wiederholen auf unserer Website und mit Flyern gebetsmühlenartrig immer wieder, wie notwendig und wichtig solche Maßnahmen sind, und vorallem wie unabdingbar sie sind. Aber wir stoßen dabei nur auf mäßiges Verständniss (Leider). Wer es sich antun will, kann ja mal dazu ein paar Seiten in unserem Gästebuch durchlesen!! Traurig an der ganzen Geschichte ist, dass das Jugendschutzgesetz an sich eine sinnvolle Vorschrift ist, leider aber inzwischen der tatsächlichen Entwicklung relativ weit hinterherhinkt. Die Veranstalter spielen in vielen Fällen die Ersatzeltern, da die eigentlichen Erziehungsberechtigten entweder nicht willens oder fähig sind, die Kontrollen über Iher Zöglinge zu behalten. Beispielhaft werden 16 Jährige von den Eltern zu 23 Uhr auf eine Party gebracht (Immerhin, manche Eltern wissen nicht mal, wo die Kinder sind), mit dem Hinweis "Ich hole Euch dann um 2 Uhr wieder ab" (Weil natürlich die Jugendlichen darauf drängen, länger als 24 uhr bleiben zu dürfen, "die anderen dürfen ja auch"). Schön, nur wir müssen die Jugendlichen laut JSG um 24 Uhr von der Veranstaltung verweisen. Dann stehen die die Mädels natürlich bauchfrei im Winter auf der Straße. Danach kann ich mir dann manchmal von den Eltern anhören, was mir einfallen würde, die Jugendlichen nicht auf die Party zu lassen bzw. sie "rauszuschmeissen". Es gibt natürlich genauso gut auch Beispiele, dass das ganz gut klappt mit dem Jugendschutzgesetz. Die Regel sieht aber so aus wie beschrieben.
    Mit besten Grüßen aus dem Münsterland.
    P.S. Das mit dem einbehalten der Ausweise wird von den Behörden durchaus toleriert. Man kann es auch anders nennen, entweder der Gast leiht mir den Ausweis für die Dauer seines Partyaufenthaltes, oder er kommt nicht rein. Klingt hart, daß JSG läßt sich aber anders kaum wirksam durchsetzen. Nach einem klärenden Gespräch mit Behördenvertretern sind diese froh, dass überhaupt eine Möglichkeit besteht, das Gesetz damit halbwegs einzuhalten. Bitten und Betteln funktioniert nicht, Stempel werden entweder abgedrückt oder abgewaschen, Bänder aufgeschnitten und wieder verklebt oder gleich direkt selber besorgt. Alles schon erlebt.

    Noch eine Frage an Herrn Outliner, ist es wirklich so schwierig, die Großschreibtaste zu benutzen und nach einem Satzzeichen ein Leerzeichen einzufügen? Das erhöht die Lesbarkeit ungemein. Danke.

  • bigbeatrobby
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    • 8. November 2005 um 01:47
    • #18

    um mal zu der eigentlichen frage zurückzukehren:
    der betreiber einer veranstaltung ist verpflichtet laut versammlungsstättenverordnung den betrieb einzustellen um zu gewährleisten das ordnungshüter, rettungskräfte usw. ihren job erledigen können wenn die betriebssicherheit nicht gewährleistet ist, und das ist sie scheinbar nicht wenn minderjährige noch anwesend sind.
    wie das im einzelnden aussieht muss sich jeder in seinem jeweiligen bundesland ansehen, die anordnung dafür müsste durch den betreiber erfolgen, dieser muss laut versammlungsstättenverordnung während der gesamten veranstaltung anwesend sein, ist er das nicht kann der betrieb auch durch die ordnungshüter eingestellt werden, dem veranstalter würde in so einem fall sogar ärger drohen können.

    liebe grüsse robert lienemann

  • ADMIN
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    • 8. November 2005 um 07:11
    • #19
    Zitat von "bigbeatrobby"

    der betreiber einer veranstaltung ist verpflichtet...

    Nicht der "Betreiber einer Veranstaltung" (=Veranstalter), sondern der Betreiber einer Versammlungsstätte (=Hallenbesitzer, Hallenpächter...). Nun in begrenztem Rahmen kann der Betreiber diese Verantwortung auf den Veranstalter übertragen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Jelly
    Beiträge
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    • 8. November 2005 um 08:33
    • #20
    Zitat von "bigbeatrobby"

    der betreiber einer veranstaltung ist verpflichtet laut versammlungsstättenverordnung den betrieb einzustellen um zu gewährleisten das ordnungshüter, rettungskräfte usw. ihren job erledigen können wenn die betriebssicherheit nicht gewährleistet ist.
    liebe grüsse robert lienemann


    Das muss mir ein Ordnungshüter mal plausibel erklären, dass die Betriebssicherheit einer Veranstaltung gefährdet ist wenn der Verdacht auf Anwesenheit Minderjähriger nach Mitternacht besteht.

    Sachen gibts...

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