Zitat von "bigbeatrobby"um mal zu der eigentlichen frage zurückzukehren:
der betreiber einer veranstaltung ist verpflichtet laut versammlungsstättenverordnung den betrieb einzustellen um zu gewährleisten das ordnungshüter, rettungskräfte usw. ihren job erledigen können wenn die betriebssicherheit nicht gewährleistet ist, und das ist sie scheinbar nicht wenn minderjährige noch anwesend sind.
wie das im einzelnden aussieht muss sich jeder in seinem jeweiligen bundesland ansehen, die anordnung dafür müsste durch den betreiber erfolgen, dieser muss laut versammlungsstättenverordnung während der gesamten veranstaltung anwesend sein, ist er das nicht kann der betrieb auch durch die ordnungshüter eingestellt werden, dem veranstalter würde in so einem fall sogar ärger drohen können.liebe grüsse robert lienemann
Diese Aktio gründet voll und ganz auf das Jugendschutzgesetz und hat garnicht mit der Versammlungsstättenverodnung und Betriebssicherheit zu tun.
Fakt ist, und das ist das eigentlich größte Problem. Sollange der Sprösling nicht Volljährig ist gilt dieses hier:
Für die einhaltung dieser Vorschriften sind in aller erster Linie die Erziehungsberechtigten, also die Eltern verantwortlich, die ja eine sogenannte Aufsichtspflicht haben, die aber nur zu gerne mißachtet wird.
Zur aufkläreung gibt es zum einen diesen Flyer:
[url=http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSF…roperty=pdf.pdf]JuschG-Flyer[/url]
Und für die Eltern ein Infoblatt:
[url=http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSF…roperty=pdf.pdf]Eltern-Info[/url]
Sollte sich also ein Elterneteil über die Maßnahmen beschweren, wäre es wichtig ihn ersteinmal von seinem Fehlverhalten zu informieren.
Sicher ist jugendschutz bei den Kids nicht populät, aber das Problem ansich kommt aus der Erziehung, weil es da heute keine Hemmungen mehr gibt.
Wir mußten damals entsprechend zu Hause sein, sonst gab es Ärger, heute sehe ich stellenweise sogar Mammis die ihrem Sprößling, der ja keine Alkohol bekommt, einen Bacardi Cola ausgeben und die dich dann noch dumm anschauen wenn du darauf hinweist das der aber nicht für ihn sein darf.