1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungstechnik AUDIO
  5. Konzert-Sound Praxis

Ordnungsamt-Kontrollen

  • Heinz0304
  • 6. November 2005 um 19:39
  • Geschlossen
  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 8. November 2005 um 10:23
    • #21
    Zitat von "bigbeatrobby"

    um mal zu der eigentlichen frage zurückzukehren:
    der betreiber einer veranstaltung ist verpflichtet laut versammlungsstättenverordnung den betrieb einzustellen um zu gewährleisten das ordnungshüter, rettungskräfte usw. ihren job erledigen können wenn die betriebssicherheit nicht gewährleistet ist, und das ist sie scheinbar nicht wenn minderjährige noch anwesend sind.
    wie das im einzelnden aussieht muss sich jeder in seinem jeweiligen bundesland ansehen, die anordnung dafür müsste durch den betreiber erfolgen, dieser muss laut versammlungsstättenverordnung während der gesamten veranstaltung anwesend sein, ist er das nicht kann der betrieb auch durch die ordnungshüter eingestellt werden, dem veranstalter würde in so einem fall sogar ärger drohen können.

    liebe grüsse robert lienemann

    Diese Aktio gründet voll und ganz auf das Jugendschutzgesetz und hat garnicht mit der Versammlungsstättenverodnung und Betriebssicherheit zu tun.

    Fakt ist, und das ist das eigentlich größte Problem. Sollange der Sprösling nicht Volljährig ist gilt dieses hier:

    Jugendschutzgesetz

    Für die einhaltung dieser Vorschriften sind in aller erster Linie die Erziehungsberechtigten, also die Eltern verantwortlich, die ja eine sogenannte Aufsichtspflicht haben, die aber nur zu gerne mißachtet wird.

    Zur aufkläreung gibt es zum einen diesen Flyer:

    [url=http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSF…roperty=pdf.pdf]JuschG-Flyer[/url]

    Und für die Eltern ein Infoblatt:

    [url=http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSF…roperty=pdf.pdf]Eltern-Info[/url]

    Sollte sich also ein Elterneteil über die Maßnahmen beschweren, wäre es wichtig ihn ersteinmal von seinem Fehlverhalten zu informieren.

    Sicher ist jugendschutz bei den Kids nicht populät, aber das Problem ansich kommt aus der Erziehung, weil es da heute keine Hemmungen mehr gibt.

    Wir mußten damals entsprechend zu Hause sein, sonst gab es Ärger, heute sehe ich stellenweise sogar Mammis die ihrem Sprößling, der ja keine Alkohol bekommt, einen Bacardi Cola ausgeben und die dich dann noch dumm anschauen wenn du darauf hinweist das der aber nicht für ihn sein darf.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ljkiki
    Gast
    • 8. November 2005 um 11:02
    • #22

    Das Jugendschutzgesetz wurde ja vor kurzen novelliert. Unter anderem wurde ja damit dem Trend, das auch Jugendliche auf Veranstaltungen gehen (möchten), rechnung getragen in dem die "erziehungsbeauftragte Person" eingeführt wurde. Sprich die Eltern können jeden Volljährigen für eine bestimmte Zeit (z.B. Disco-Besuch) zur Obhutsperson erklären, womit 16jährigen dann auch ein längerer Aufenthalt möglich ist. Gibt es bei uns auf einigen Homepages von Discos auch entsprechende Formulare zum download.

    Das Argument, das die Kids dann halt irgendwo anderst saufen zählt nicht. Mal ganz ehrlich, der Veranstalter, der Kids rein lässt, tut das in erster Linie um ihnen ihr Taschengeld abzunehmen, am geschicktesten in dem er ihnen teuren Alkohol verkauft. Und das ist ja genau der Punkt, der das Jugendschutzgesetzt verhindern will.

    Klar, das heutzutage viele Eltern das nicht mehr so sehen, ist nicht mehr von der Hand zu weisen, aber genau deswegen passt der Staat mit seinen Gesetzten da ja auf. In dem Punkt ist halt auch eine alternative Jugendarbeit, egal ob durch die Kommune, die Kirche oder durch Vereine getragen, gefordert.

    Zu dem Punkt "Zusammenarbeit": Naja, alles andere als sich freundlich mit den Cops gut zu stellen bringt nix, sie sitzen ja doch am längeren Hebel. Ich denke, hier sind eher die Veranstalter im Vorfeld gefordert. Kommt so was wirklich häufiger vor, sollte man sich vielleicht mal mit dem Ordnungsamt und den Cops zusammensetzen, ihnen die Problematik aus sicht des Veranstalters schildern und nach alternativen Möglichkeiten (z.B. Perso einbehalten) suchen.

    Bei der Diskussion, ob ich als Veranstalter den Perso einbehalten darf wird eines vergessen: Klar, niemand muss mir seinen Personalausweis geben, aber ich muss auch niemanden in meinen Club rein lassen! Sprich, der Veranstalter diktiert die Spielregeln, wer damit nicht einverstanden ist, geht wo anderst hin.

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 8. November 2005 um 12:07
    • #23

    Ind der Eltern-info ist genau dieses angesprochen mit entsprechenden Bemerkungen. Der Zettel von Mami alleine reicht nicht, die genannte Person muß vor Ort sein und sich ausweisen, dazu hat dann die genannte Person die verpflichtung alkohol und Drogenfrei zu bleiben wie auch der ihmzihr unterstellte Sprößling. Was viele nicht sehen, da kann ganz gut Ärger geben wenn dann der Sprößling samt Beauftragtem alkoholisiert erwischt werden. Da geht dann die Verantwortung wieder auf die Eltern über die ja darauf zu achten haben wemm Sie ihr Kind überstellen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • outliner
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    3.031
    • 8. November 2005 um 16:09
    • #24
    Zitat von "Lacki"


    P.S. Das mit dem einbehalten der Ausweise wird von den Behörden durchaus toleriert. Man kann es auch anders nennen, entweder der Gast leiht mir den Ausweis für die Dauer seines Partyaufenthaltes, oder er kommt nicht rein. Klingt hart, daß JSG läßt sich aber anders kaum wirksam durchsetzen.

    Meine Frage war:Ist es statthaft bzw gibt es eine gesetzliche Grundlage, Ausweise an der Discotür einzubehalten für die Dauer des Veranstaltungsbesuchs und nicht ob diese Vorgehensweise von den Behörden toleriert wird.

    Wenn keiner weiß, worum es geht, dann geht es hundertprozentig um Geld.

  • Sly-old-dog
    Beiträge
    273
    • 8. November 2005 um 16:33
    • #25

    Ich möchte hier mal einen anderen Standpunkt zur Kooperation mit den Ordnungshütern nennen. Würdet ihr gerne Kontrollen in abgedunkelten Räumen durchführen, wo irgendein Gast eine Waffe zücken könnte? Muß ja nichtmal ein Jugendlicher unter 18 sein, aber wenn jemand schon mal auffällig geworden ist, könnte er einen Beamten durchaus als "Bedrohung/ Ärger" sehen und ihn versuchen zu verletzen.
    Es gibt immer noch genug Clubs und Szenentreffs, wo keine Eingangskontrollen durchgeführt werden.
    Meiner Meinung nach ist die Sache schneller geregelt wenn man sich mit den Ordnunghütern gutstellt.

    greetz Sly

    Ich glaube ich bin bald taub!

  • nachwuchslichtler
    Beiträge
    651
    • 8. November 2005 um 19:19
    • #26

    Also ich melde mich jetzt mal als "Betroffener" :D
    Ich bin 15(Kein China-Freak) und ich bin bis jetzt auf jede Party gekommen. Und ich will jetzt nicht hören, dass ich ja so schlimm bin! Ich bin nicht einer von denen, die sich auf jeder party total vollsaufen. Bei uns auf dem Land ist es nunmal so üblich, dass man mit 14/15 auf solche Partys geht. Und auch länger als 0:00 Uhr. Auf dem meisten Parties wird garkein Ausweis kontrolliert und wenn doch, dann leiht man sich halt einen! Ganz einfach! Das ist nunmal so! Ich weiß ja, dass das eigentlich nicht geht, aber wieso sollte ich nicht hin gehen, wenn ich doch die Möglichkeit habe?
    Wollt ihr den Kids/Uns das zum Vorwurf machen? Dass sie nur ihre Möglichkeit nutzen?
    Der Einzige, der Schuld hat ist der Veranstalter, der die ganzen Kids reinlässt.

    Gruß, Alex Haneke

  • LightFaden
    Profi
    Beiträge
    626
    • 8. November 2005 um 19:50
    • #27
    Zitat von "Nachwuchslichtler"

    Der Einzige, der Schuld hat ist der Veranstalter, der die ganzen Kids reinlässt.

    Somit leugnest Du alle Eigenverantwortung?
    Genau hier liegt ja u.a. der Kern des angesprochen Problems...

    Liebe Grüße
    Mathias Burger

  • medimax
    Beiträge
    364
    • 8. November 2005 um 20:17
    • #28

    Falsch - der Veranstalter ist nicht der Einzige. Deine Eltern sind schuld, weil sie Euch nicht im Griff haben.

    VG Sebastian

  • nachwuchslichtler
    Beiträge
    651
    • 8. November 2005 um 20:41
    • #29

    Ihr versteht nicht was ich meine... Meine Eltern haben nichts dagegen, dass ich so lang raus bleibe. Das ist hier nunmal so. Wer es anders macht ist unnormal bei uns und das ist auf dem Land tötlich. Das ist hier nunmal so! ich habe in einer früheren Antwort zu dem Thema ja schonmal gesagt, dass ich auf einer VA(ab 16 Jahre) erwischt wurde von der Polizei und sie haben nur meinen Namen aufgeschrieben und ich wurde NICHT rausgeworfen!
    Damit will ich sagen, dass auch die Polizei nicht wirklich etwas dagegen hat, dass Jugendliche in meinem Alter da rumlaufen.
    Bei uns ist es eher schlimm, wenn man sein Kind mit 15 nicht auf eine Party ab 16 lässt.

    Gruß, Alex Haneke

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 8. November 2005 um 23:14
    • #30

    Das ist ja wohl ein Witz, ein Polizist, notiert deine Personalien nur um dem Veranstalter Probleme an den Hals zu hängen und dich läßt er dann ohne Worte wieder auf der Party laufen. Ich würde sagen wenn das der Hergang war würde ich als Veranstalter hier mehr als Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen.

    Egal ob das bei euch auf dem Land so ist, ich habe oben das Jugendschutzgesetz eingestellt, in dem ist klar geregelt was, wie und wo und das alleine ist Fakt und da kann es deinen eltern noch so nichts ausmachen, es wäre einfach angebracht hier das Übel an der wurzel zu bekämpfen.

    Es ist doch mehr als frech hier zu behaupten der Veranstalter ist schuld weil er euch läßt und ihr im Gegensatz dazu macht ihm das Geschäft madig wenn er es nicht tun würde.

    Würde gerne deine Elter sehen wenn du so ab und zu mit einem Streifenwagen heim kommst nd sich irgendwann das Jugendamt für dich und deine Eltern anfängt zu interessieren. Hört sich zwar jetzt hart an aber wünschenswert wäre es ja wenn hier einfach hart durchgegriffen wird damit sich einige Eltern ihrer Verantwortung mal wieder bewußt werden würden.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Online
    ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 8. November 2005 um 23:36
    • #31
    Zitat von "Outliner"

    Meine Frage war:Ist es statthaft bzw gibt es eine gesetzliche Grundlage, Ausweise an der Discotür einzubehalten für die Dauer des Veranstaltungsbesuchs und nicht ob diese Vorgehensweise von den Behörden toleriert wird.

    Wieso sollte das nicht statthaft sein.

    Siehe auch hier: http://www.veranstalterforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=152&highlight=personalausweis

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 9. November 2005 um 01:08
    • #32

    Ich sage es mal so, die Praxis ist umstritten da der Ausweis ein persönliches Dokument ist das man nicht so ohne weiteres jedem aushändigen sollte.

    Größter fragwürdiger Punkt ist hierbei der Konflikt mit dem Datenschutzgesetz da es nach aushändigung des Ausweises für längere Zeit nicht mehr dem Besitzer obliegt was mit dem Ausweis und seinen Daten passiert. Hier wäre es sehr interessant zu wissen ob hierfür eine Regelung im Gesetz besteht die den Umgang mit Daten des Personalausweises konkret regelt um diesen Mißbrauch aus zu schließen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • akustikkoppler
    Beiträge
    975
    • 9. November 2005 um 06:55
    • #33
    Zitat von "Nachwuchslichtler"

    ...Das ist hier nunmal so. Wer es anders macht ist unnormal bei uns und das ist auf dem Land tötlich. Das ist hier nunmal so!...

    ohne worte

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

  • Jeremy
    Reaktionen
    106
    Beiträge
    1.491
    • 9. November 2005 um 09:04
    • #34
    Zitat von "Kracky"

    Ich sage es mal so, die Praxis ist umstritten da der Ausweis ein persönliches Dokument ist das man nicht so ohne weiteres jedem aushändigen sollte.

    Das sehe ich zwar nicht ganz so. Aber das Dilemma ist ja bekannt und schon hinreichend diskutiert worden. Ich würde das aber ganz einfach lösen: Wer zu jung aussieht, muss den Ausweis vorzeigen. Ist der nicht dabei, findet die Abendunterhaltung jedenfalls nicht hier statt. Um zu gewährleisten, dass die VA rechtzeitig verlassen wird, bleibt der Ausweis (gegen Quittung) beim Empfang, mit den bekannten Konsequenzen (Durchsage zum jeweiligen Zeitpunkt und raus mit den Kleinen). Wer sich weigert, den Ausweis zu hinterlegen, bezahlt stattdessen eben eine satte Kaution (50 oder 100 EUR, ich wäre da nicht kleinlich), die gnadenlos verfällt, falls der Rückzug nicht rechtzeitig angetreten wird.

    Da relativiert sich das Problem recht schnell. Und wenn tatsächlich die Kontrolle durch die Polizei kommt, kann man schnell mit den Informationen rüberkommen, die dann gefragt sind: "Wir hatten insgesamt 38 Jugendliche hier, von denen sind 35 wieder draußen, die anderen drei suchen wir noch."

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 9. November 2005 um 09:52
    • #35

    Da mich das Thema nun sehr interessiert hat habe ich mich da mal an jemanden gewand der mir hier eine Konkrette Aussage treffen können müßte, bin gespannt was als Antwort kommt, dann wissen wir alle mehr.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ljkiki
    Gast
    • 9. November 2005 um 11:00
    • #36
    Zitat von "Jeremy"

    Ich würde das aber ganz einfach lösen: Wer zu jung aussieht, muss den Ausweis vorzeigen. Ist der nicht dabei, findet die Abendunterhaltung jedenfalls nicht hier statt. Um zu gewährleisten, dass die VA rechtzeitig verlassen wird, bleibt der Ausweis (gegen Quittung) beim Empfang, mit den bekannten Konsequenzen (Durchsage zum jeweiligen Zeitpunkt und raus mit den Kleinen).

    Genau so funktioniert das in den Clubs in unserer Gegend. Nur ohne die Durchsage und ohne Quittung. Quittung wär zu umständlich / zeitraubend, Durchsage braucht es gar nicht, die kommen auch alle so.

    Ich meine gehört zu haben, das man den Ausweis nicht rausgeben muss, man muss sich nur den staatl. Ordnungsbehörden (Polizei, ...) gegenüber ausweisen. Allerdings haben die Kids ja ein großes Interesse daran, in die Veranstaltung zu kommen, dafür würden manche so einiges tun.

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 9. November 2005 um 11:16
    • #37

    Ich kann euch ja mal ein gutes Beispiel für den Datenmißbrauch mit Personalausweisen geben, wir hatten hier eine Discothek bei der diese gänige Praxis war, was aber leider dabei herraus kam war nicht schön, einer der Herren am Einlass machte es sich zu Aufgabe vornehmlich Ausweise von jungen, weiblichen Gästen an denen er gefallen gefunden hat sich zu kopieren um diese dann entprechend mehr oder weniger aufdringlich zu kontaktieren, bis irgendwann einige Elter sich über dieses bei der Polizeidienststelle der Umgebung beschwert haben. Fazit, der gute mann bekam Probleme sowohl mit Gesetz als auch mit seinem Arbeitgeber und die gänige Praxis wurde auf Weisung der Polizeidienststelle eingestellt. Seit dem bekommen die jugendlichen einen Stempel auf den Handrücken der schon ähnlich einer Brandmarkung auffällt und wirklich nur sehr schwer abgeht.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Jelly
    Beiträge
    154
    • 9. November 2005 um 11:30
    • #38

    Genial fand ich dass auf einem Sommer-Fest allen Gästen grüne oder rote Armbändchen "angelegt" wurden.

    Dreimal dürft Ihr raten, wofür die waren :wink:

    Zusätzlich gabs noch eine riesige Informationstafel am Eingang, dass Besucher U18 bis Mitternacht das Gelände zu verlassen haben, dass Verstösse gemeldet werden und vor allem dass die Einhaltung Kontrolliert wird!

    Ausweise wurden halt Kontrolliert wo es nicht eindeutig war, aber wurden nicht einbehalten.

    Hab dann auch mehrmals nach Mitternacht den Sicherheitsdienst jemanden mitnehmen sehen.

    Eine durchdachte Lösung, man sieht also dass mit ein wenig Willen durchaus was in dieser Richtung geht.

    Eigentlich hat die Diskussion hier nix mehr mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun...
    Sollte man das Thema nicht umbenennen, schliessen oder einen neuen Thread starten? Das Interesse am Thema Jugendschutz allgemein scheint doch extrem gegeben zu sein. Zum Glück die Entscheidung anderer :D

    Jelly

    PA-Forum - Da werden Sie geholfen

  • Jeremy
    Reaktionen
    106
    Beiträge
    1.491
    • 9. November 2005 um 11:34
    • #39

    Nochmal von vorne:

    §1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) lautet:

    Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

    Auf gut Deutsch: Ab 16 Jahren musst Du Dich per Personalausweis oder Pass ausweisen können, und zwar gegenüber allen Behörden, die zur Feststellung der Personalien berechtigt sind.

    §1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) lautet:
    Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis können auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis- und Legitimationspapier benutzt werden.
    Das heißt: Wenn Du, egal aus welchen Gründen, einen Alters- oder Identitätsnachweis liefern musst, kannst und darfst Du den Personalausweis dafür verwenden.

    Mehr steht dazu nicht im Gesetz, mehr ist dazu nicht geregelt. Das heißt, dass nur die berechtigten Behörden (z.B. die Polizei) Deinen Ausweis auch gegen Deinen Willen einsehen dürfen, nicht jedoch irgendein Einlass-Fritze an einer Discothek.

    Dieser kann (und muss) jedoch darauf bestehen, dass Du ihm Dein Alter in geeigneter Weise belegst, sofern der Fall nicht völlig klar ist. Dazu kann z.B. der Personalausweis verwendet werden, siehe oben. Das bedeutet nicht, dass Du den Personalausweis aus der Hand geben musst.

    Der Discothekenfritze ist aber auch dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Du, falls Du noch minderjährig bist, den Schuppen um Mitternacht verlässt. Dazu kann er sich entweder auf Dein Wort verlassen oder aber, was erfolgversprechender (Erfolg versprechender?) ist, Dich durch die Ausübung von Zwang ein wenig zu motivieren. Ein bewährtes Mittel dazu ist es halt, die Ausweise einzubehalten und anhand derer, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, die notwendigen Schritte einzuleiten. Falls Dir das nicht passt, musst Du ja nicht rein.

    Er könnte natürlich auch den Wohnungsschlüssel, das Handy, die Designerjacke oder einen größeren Geldschein als Pfand nehmen, aber der Ausweis hat halt den Vorteil, dass der für Dich nur sehr umständlich zu ersetzen ist, und dass Du den mit Sicherheit wiederhaben willst. Außerdem kann er anhand des Bildes auch mal nach Dir suchen, falls Du die Zeit übersiehst, bzw. ihn im Fall einer Kontrolle der Polizei übergeben. Ob *DAS* allerdings ganz astrein ist, da bin ich mir nicht mehr sicher. Sinnvoll ja, rechtlich unbedenklich ... ich weiß nicht so recht.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 9. November 2005 um 11:36
    • #40

    ich finde die Armbändchen-Taktik sehr gut, weil diese am Einlass vergeben werden (grünes Bändchen = über 18; rotes = über 16; keines = unter 16). Somit muss ich keine Ausweise einbehalten und der Barkeeper weiss, dass er nichts "ausschenken" darf, und die Security wissen auch sofort wer hier nicht mehr von der Uhrzeit hergehört und wer hier unberechtigt Alkohol trinkt.
    Und wer beim schummel erwischt wird fliegt konsequent raus.

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  2. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  3. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  4. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  5. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  6. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  7. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  8. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  9. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  10. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™