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BG Problem

  • manuela
  • 7. November 2005 um 13:09
  • buzz
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    1.248
    • 24. November 2005 um 16:14
    • #21

    Hi,

    Zitat

    btw. die Stundensätze für Elektriker würden in der VT für den Chef und Meister reichen

    Deshalb arbeite ich ja auch wieder im Elektrohandwerk :D


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • quasel
    Beiträge
    80
    • 6. Februar 2006 um 23:18
    • #22

    Habe hier doch noch Einwände.Die Ausagen zum Ex Bereich sind alle ok.Die Beachtung der BG Geschichten auch.Aber : das Errichten von elektrischen Anlagen bleibt nach wie vor den in der Handwerkskammer eingetragenen Betrieben vorbehalten.Die Überwachung der Betriebe oliegt der Handwerkskammer und den EVUs.Letztere führen auch die WERKSTATTPRÜFUNGEN in den Betrieben durch.Sie erteilen auch die Installateurausweise und können diese auch entziehen.Selbst ein Elektromeister darf erst nach Anmeldung und Zulassung (nach Erhalt des Installateurausweises) tätig werden.Die Werkstattprüfungen werden tatsächlich durchgeführt,dabei werden die Seriennummern der Prüfgeräte notiert um Manipulationen auszuschliessen.Die Aussagen dieser Uni sind definitiv FALSCH.Logischerweise will die BG nicht nur die korrekte Anlage sehen sondern auch wer sie errichtet hat.
    Dieser Punkt scheint einigen immer noch recht unklar zu sein.

  • ADMIN
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    • 7. Februar 2006 um 01:53
    • #23
    Zitat von "Quasel"

    Aber : das Errichten von elektrischen Anlagen bleibt nach wie vor den in der Handwerkskammer eingetragenen Betrieben vorbehalten.

    Wenn wir die Definition aus der BGV A3 nehmen

    Zitat von "BGV A3

    Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.

    ,

    dann errichtet man ja auch eine Anlage, wenn man ein Mikrofon an's Kabel steckt. (Ja, auch das sind elektrische Betriebsmittel...)

    Zitat von "BGV A3

    Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.

    Dafür braucht's dann natürlich keinen konzessionierten Installateurbetrieb, da reicht's, wenn das unter der Aufsicht einer Fachkraft (zumindest einer Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik) passiert.

    Und auch sonst braucht's für alles ab Steckdose nicht zwingend einen konzessionierten Betrieb.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • mjtom
    Beiträge
    70
    • 7. Februar 2006 um 08:20
    • #24

    Und Manuela? Gibt das nu wieder schick gemachte Boxen aus dem Haus?

    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

  • quasel
    Beiträge
    80
    • 7. Februar 2006 um 14:40
    • #25

    Vorbemerkung:Vorschriften haben ein gemeinsames Problem:Die Einen schreiben etwas und die Anderen müssen sehen wie sie das in der Praxis umsetzen.Der Dumme ist immer der Anwender!Deshalb halte ich es für sinnvoll Anhaltspunkte zu finden die die UMSETZUNG der Vorschriften erleichtern.
    Zur Sache:Die BG ist für die Unfallverhütung zuständig.Alle Vorschriften sind aus dieser Perspektive zu betrachten.
    Anders die Technischen Vorschriften vom VDE,TÜV,EN und ISO etc.Die Geräte die du einsetzt sind nach diesen Vorschriften hergestellt(auch das Microkabel).
    Die BG regelt also den UMGANG mit den Geräten und Anlagen(ausschliesslich unter dem Aspekt Unfallverhütung).In diesem Rahmen treten auch Fragen der Wartung und Reperatur auf.Der Begriff "Errichtung von elektrischen Anlagen" kann hier also eine andere Bedeutung haben.

  • Swemers
    Profi
    Beiträge
    231
    • 8. Februar 2006 um 13:04
    • #26

    Hi,

    Zitat

    Die Werkstattprüfungen werden tatsächlich durchgeführt,dabei werden die Seriennummern der Prüfgeräte notiert um Manipulationen auszuschliessen


    darf ich fragen wo du wohnst, und welcher Energieversorger dort vrantwortlich ist?
    Ist mir bisher noch nicht zu ohren gekommen das sowas wirklich noch geprüft wird, und hier in der Gegend scheint es zu reichen zu unterschreiben das Geräte vorhanden sind, und nachzuweisen das man irgendtwann mal einen Schein gemacht hat der reicht (Meister, Ing., Techniker. etc.) um einen ausweiss zu bekommen.
    Ich kenne hier auch ne Handvoll zugelassene Installateure, die keine Messgeräte besitzen, und trotzdem fleissig Häuser etc. installieren.
    Wie war damals auf der ÜBL, ca. 90% hatten bis zum 2. Lehrjahr nie eine Messung durchgeführt, ca. 30% noch nie ein Messgerät gesehen, da es entweder nicht vorhanden, oder gut verschlossen beim Chef liegt.

    mfg
    Swemers

  • scorpioseyes
    Beiträge
    1
    • 8. Februar 2006 um 23:47
    • #27

    Wo wir gerade beim Thema BGV A 3 sind,nicht der Energieversorger prüft die Anlagen und Geräte,sondern die hiermit beauftragte Elektrofirma oder zertifizierte Fachkraft.
    Die Energieversorgungsunternehmen bieten allerdings in der Regel in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Innungen ein sogenanntes E-Check Seminar an. Nach Abschluß des Seminars bekommt der jeweils zertifizierte Teilnehmer einen E-Check Ausweis und muß dieses Seminar alle 2 Jahre auffrischen.
    Ich persönlich halte dieses Seminar für die Grundvoraussetzung um einen solchen Check durchzuführen.
    Und falls ihr´s noch nicht wußtet:
    Auch unsere elektrischen Geräte (ortsveränderliche Betriebsmittel,zu prüfen nach VDE 0701/0702) sollten,bzw. müssen im Abstand von höchstens einem Jahr geprüft werden. Ansonsten erlischt im Fehlerfall jeglicher Versicherungsschutz.
    Sollte jetzt mal jemand wach geworden sein und verstanden haben,daß man das nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte,meldet Euch ruhig bei mir. Grins...


    Gruß

    Udo
    (zertifizierter Elektrotechnik-Meister)
    Gruß aus Krefeld

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