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Entspricht dieser Aufbau den Vorschriften?

  • mibuc
  • 15. November 2005 um 14:39
  • mibuc
    Beiträge
    54
    • 15. November 2005 um 14:39
    • #1

    Hallo,

    kürzlich war ich auf einer VA und musste folgenden Aufbau sehen:

    Ein Trusskaree ca. 6x6m auf Stativen VMB TE074. Die beiden hinteren Steckfüsse der vorderen (Richtung Publikum) stehenden Stative waren nicht gesteckt. Das Karee war nicht mit Trussecken realisiert. Die Truss lag übereinander und war mit jeweils 2 doppelten Schellen pro Ecke (zumindest im vorderen Bereich - hinten hatte ich keinen Einblick) verschraubt. Ist das mit den nicht gesteckten Füssen vertretbar oder grob fahrlässig? Ich bitte um Eure fachliche Meinung.

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 15. November 2005 um 16:01
    • #2

    Na, die Band kenn ich doch....? :) Nein, wir statten die nicht aus, die haben eigene Anlage.

    Zu den Stativfüssen: dieser Thread liedert die Antwort: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=44851&start=0

    Sonst ist wenig zu erkennen auf dem Bild. Truss-Carree auf Liften geht nicht (sofern 4-Eck steif ist), werden sich aber sicher noch andere hier dazu äußern.

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 15. November 2005 um 22:15
    • #3

    Na ja... Schön ist das nicht... Aber @ timotimo: "Trusscarree auf 4 Liften geht nicht" - Ich nehme mal an, Du meinst aufgrund unterschiedlicher Geschwindigkeiten der Manpower, die das Ding hochkurbelt. Aber mal ganz unter uns: Wie bekommst DU das Ding denn so hoch, daß man Füße drunter stellen kann, wenn nicht mit Liften?

    Das Ganze auf Liften stehen zu lassen ist nicht schön - wobei mir im Moment allerdings um ehrlich zu sein keine Vorschrift einfällt, die das indoor verbietet. Denn Sorry, was ist denn ein handbetriebener Groundsupport (und davon gibts bekanntermaßen jede Menge) anderes?

    Ich gehe jetzt allerdings mal davon aus, daß man weiß, wie weit man die Lifte (bei 074ern sind das pro Lift 200kg) belasten darf. Aber was bei den Jungs drinhängt, kommt da selbst mit CP-Bestückung (und ich geh da von der Größenordnung her mal eher von Raylights aus) nicht an die 200kg pro Lift ran, könnte man mal genau durchrechnen.

    Was natürlich GAR NICHT GEHT, ist, daß man an den Liften Füße wegläßt, das ist grob fahrlässig.[/quote]

  • ADMIN
    Administrator
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    1
    • 16. November 2005 um 00:04
    • #4

    Um auf den Titel einzugehen: So besonders viel Vorschriften gibt es da leider nicht...

    Traversenlift mit fehlendem Fuß ist eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung, damit tut man das auf eigenes Risiko, aber nirgends steht explizit, dass man das nicht tun darf. (Ok, hier im Forum steht, dass man das nicht tun darf, aber das ist noch keine Vorschrift...)

    TrussKarree auf vier Punkten ist ein statisch unbestimmtes System. Sobald da Motoren verwendet werden, darf man das nicht ohne Lastmessung tun. Wenn man selbst kurbelt, fällt das nicht unter die betreffenden Vorschriften. (Wenn der Rahmen allerdings so lommelig ist, wie es hier den Anschein hat, dann kommt's darauf auch nicht an...)

    Wenn ein solcher Rahmen auf den Traversenliften stehen bleibt, dann sind diese in die Bolzen zu fahren und die Seile zu entlasten (einerseits vollständig, andererseits möglichst so, dass das Seil in der Führung bleibt... :roll: )

    Traversenlift im Publikum und ganz ohne Absperrgitter... da könnte man höchstens die neue MVStättV (wo schon umgesetzt) so weit biegen, dass man dann sagt, die Art der Veranstaltung erfordert Absperrgitter.


    Woran man wieder sieht: Man könnte relativ viel Unsinn machen und trotzdem alle konkreten Vorschriften einhalten. Man kann auch gegen viele konkrete Vorschriften verstoßen und trotzdem völlig sichere Veranstaltungen machen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Steffen
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    • 16. November 2005 um 00:36
    • #5

    ADMIN schrieb: "Woran man wieder sieht: Man könnte relativ viel Unsinn machen und trotzdem alle konkreten Vorschriften einhalten. Man kann auch gegen viele konkrete Vorschriften verstoßen und trotzdem völlig sichere Veranstaltungen machen."

    Amen...

    Diesen Satz habe ich in diesem Forum lange vermisst!!!

  • mibuc
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    54
    • 16. November 2005 um 14:16
    • #6

    Kann jmd bitte nochmal zu dem Thema Karee allgemein etwas sagen. Ich meine jetzt in Bezug auf die Realisierung der Ecken (Richtige Trussecken oder mit Schellen verschraubt)? Da es hier wohl statische Unterschiede gibt. Das Ganze auf 4 Stativen oder auf Truss stehend und womöglich noch im Publikum, z. B. über der Tanzfläche. Würde mich über Antwort freuen.

  • Steffen
    Profi
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    • 16. November 2005 um 18:43
    • #7

    Also, statisch gesehen ist natürlich die Methode, ein Trusscarree mit 4 Ecken oder noch besser Cornerblöcken (bei Litec z.B. die sog. DADOS) zu bauen die sauberste Variante. Nichts desto trotz ist es nicht verboten, die Konstruktion so zu bauen wie die Kollegen auf dem Bild (also Truss mit Layerschellen ancupplen). Bei vielen Sonderbauten ist sogar gar keine andere Möglichkeit gegeben. Wie oben geschrieben, es gibt keine Vorschrift, das Carree nicht auf Liften zu lassen, aber bitte mit allen 4 Füßen dran (das wiederum schreibt zwar keine Vorschrift, aber die Bedienungsanleitung des Liftherstellers vor, sonst wirds nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch). Allerdings ACHTUNG: Wenn Du sowas als Tanzfläche realisieren willst, bitte dann doch mit Cornern oder Eckstücken mit Abgang nach unten und dann Truss drunter (wobei Du beim Aufbau keine andere Chance haben wirst als das mit Liften zu machen). Die eleganteste Lösung in dem Fall ist natürlich ein ordentlicher Groundsupport (Und Leute, wenn ich Groundsupports sehe, die nicht vernünftig ausgesteift sind und rumgatscheln, weil ein angetrunkener Gast dagegenfällt, wird mir schlecht). Lifte in diesem Bereich verbieten sich allein schon wegen der Füße, die wie oben geschrieben dran bleiben MÜSSEN und die dann zu üblen Stolperfallen werden.

  • Markus Staub
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    180
    • 18. November 2005 um 08:25
    • #8

    @ ADMIN

    Also ich meine man muss sogar die Stative immer in die Bolzen fahren. Ich hatte schon mal das vergnügen, das die Lastdruckbremse versagt hat und das bei einem neuen Lift.

    Desweiteren finde ich es so oder so unzumutbar ein Trussing auf Liften nur in sie Stativseile zu hängen.

    Gruß
    Markus

    Geht nicht gibts nicht ......... na ja fast :)

  • Steffen
    Profi
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    1.817
    • 18. November 2005 um 09:16
    • #9

    @ Markus: Das mit der Lastzugbremse kenn ich, keine schöne Sache, wenn man dann die Bolzen rausholt :shock: :evil: ... Ne, ein Lift gehört IMMER in die Bolzen und dann das Seil ein wenig zurückziehen, daß es gerade wieder gespannt ist, nur so haste nämlich auch wirklich doppelte Sicherung.

  • abc
    Beiträge
    221
    • 18. November 2005 um 09:55
    • #10
    Zitat von "Steffen"

    Die eleganteste Lösung in dem Fall ist natürlich ein ordentlicher Groundsupport (Und Leute, wenn ich Groundsupports sehe, die nicht vernünftig ausgesteift sind und rumgatscheln, weil ein angetrunkener Gast dagegenfällt, wird mir schlecht).

    Imho ist die eleganteste Lösung alles komplett an Kettenzügen aufzuhängen - scheint aber wohl bei manchen nicht so populär zu sein...

  • Markus Staub
    Beiträge
    180
    • 18. November 2005 um 10:14
    • #11

    abc
    dann komm mal in meine Gegend in fast allen Hallen KEINE Hängepunkte da möchte ich mal sehen wie du einen kettenzug benutzt.

    Ich habe auch schon des öfteren ein Traversencare so aufgestelt auf Lifte. Wenn man die Truss oben auflegt muss man halt mehrere Swievelcoupler nehmen dann ist das auch stabil.

    Gruß
    Markus

    Geht nicht gibts nicht ......... na ja fast :)

  • ADMIN
    Administrator
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    • 18. November 2005 um 11:30
    • #12
    Zitat von "Markus Staub"

    Also ich meine man muss sogar die Stative immer in die Bolzen fahren.

    Wenn das so stehen bleibt, ja.

    Aber man kann so einen Lift ja als reine Aufbauhilfe verwenden, um eine Konstruktion auf die Höhe zu bringen, damit man beispielsweise Trussteile als Fuß drunter montieren kann. So lange da keine drunter steht, muss das auch nicht in die Bolzen, die sind ja meist nicht in der Höhe, die man gerade braucht.

    Von daher meine Formulierung "Wenn ein solcher Rahmen auf den Traversenliften stehen bleibt..."

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • lux
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    45
    • 1. Januar 2006 um 16:10
    • #13

    Hallo,

    ich war auch schon auf Veranstaltungen dieser Band und habe an dieser Traversenkonstruktion noch zusätzlich 8x Mac 250 und sogar noch die Topteile an der Fronttruss hängen sehen. Da war es so, dass an den vorderen Liften die orginalen Füße, die ins Publikum ragen würden, duch ca. 40-50cm lange Eigenbauten ersetzt wurden.

    Dass kann doch auch nicht legal sein, oder?

  • Steffen
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    1.817
    • 1. Januar 2006 um 19:31
    • #14

    AUA - Da wirds dann langsam lebensgefährlich. Erstens wird da massiv über die Belastungsrenze der Lifte gegangen, zweitens sind die Lifte mit diesen kurzen Auslegern def. nicht mehr standsicher (jedenfalls ab entsprechender Höhe) und verlieren aufgrund des falschen mech. Aufbaus die C1-Zulassung

  • kater
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    2.304
    • 2. Januar 2006 um 11:08
    • #15

    Es ist schade dass es sich nicht von selbst erklärt dass ein Trusslift so zu benutzen ist wie sich der Hersteller das gedacht hat und man da als Laie keine Experimente macht ...

    aber was hier zu lesen ist ist zum Teil auch recht, naja ...

    Natürlich kurbeln nie alle 4 gleich schnell, aber das Problem hat man mit mit einer Truss auf 2 Liftzen mit starren Trussaufliegern auch schon ...

    Aber es gibt ja auch Trussauflieger mit Gelenk bzw. die mit "Patentverschluss". Die Doppelschellen vorm hochkurbeln nicht ganz zu drehn bzw. eine erst mal recht weit offen lassen, dann lassen sich verwindungen im Material weitestgehend vermeiden. Wenn oben ist natürlich alles anziehn!

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 2. Januar 2006 um 12:42
    • #16
    Zitat von "LUX"

    Hallo,

    ich war auch schon auf Veranstaltungen dieser Band und habe an dieser Traversenkonstruktion noch zusätzlich 8x Mac 250 und sogar noch die Topteile an der Fronttruss hängen sehen....

    Zitat von "Steffen"

    AUA - Da wirds dann langsam lebensgefährlich. Erstens wird da massiv über die Belastungsrenze der Lifte gegangen, ...

    Wieso? Wenn es TE 074 sind (wie oben stand), können diese 230 kg pro Lift tragen. 4 MAC 250 pro Seite (davon gehe ich mal aus) wiegen ca. 80 kg, das Topteil auch. Bleiben 70 kg für Frontlicht und Traversen...

  • Steffen
    Profi
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    1.817
    • 2. Januar 2006 um 13:15
    • #17

    TE074 tragen zugelassen 200kg pro Seite... Ein 250er Mac wiegt etwas über 20 kg (macht bei 8 Stück allein ca. 180kg), die Tops (kommt auf das Mat. an) vca. 120kg(/2 Stück... Dann biste damit schonmal bei 300kg...

    Truss ca. 10kg/m macht bei 10m (die man wohl braucht) nochmal 100kg, biste bei 400... Da haste noch keine 6-Bars, keine Kabel, keine Flughardware etc...

  • lux
    Beiträge
    45
    • 2. Januar 2006 um 17:02
    • #18

    Selbst wenn die max. Belastung der Lifte nicht überschritten würde ist es doch allein wegen der Eigenbau-Füße (die ja nicht mal halb so lang sind wie die Orginale) schon lebensgefährlich- wenn sich dann noch irgend ein Besoffener dran festhält...

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 4. Januar 2006 um 12:51
    • #19
    Zitat von "Steffen"

    TE074 tragen zugelassen 200kg pro Seite... Ein 250er Mac wiegt etwas über 20 kg (macht bei 8 Stück allein ca. 180kg), die Tops (kommt auf das Mat. an) vca. 120kg(/2 Stück... Dann biste damit schonmal bei 300kg...

    Truss ca. 10kg/m macht bei 10m (die man wohl braucht) nochmal 100kg, biste bei 400... Da haste noch keine 6-Bars, keine Kabel, keine Flughardware etc...

    Eigenbaufüsse sind außerhalb jeglicher Diskussion. Darum geht es auch gerade nicht.

    Selbst bei 200 kg pro Lift können 2 Lifte 400 kg tragen. Wenn die 8 Macs (übrigens 18 kg pro Scheinwerfer) an den Sidetrusses hängen ist das gesamte Gewicht nicht auf den vorderen Liften, sonder auch auf den hinteren. Zudem sind 8 mal 20 auch nur 160 kg. Die Traverse wiegt auch nur etwa 5 kg pro m....

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 4. Januar 2006 um 15:16
    • #20

    Die Eigenbaufüße hatte ich übersehen (bzw. vergessen) und außerdem fragte der Kollege ja bzgl. der Belastbarkeit...

    Was das Gewicht der Truss betrifft: Da kommts auf die Truss an...

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