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Wie Befähigung zum Sachverständigen Rigging

  • Urs
  • 20. November 2005 um 15:01
  • Urs
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    184
    • 20. November 2005 um 15:01
    • #1

    Ich bin im Moment im Studium, erhalte danach die Berechtigung/Befähigung elektroinstallationen abzunehmen. Wie sieht das für den Rigginbereich aus, reicht ein abgeschlossenes Studium des Maschinenbaus dafür aus?
    MfG

    Ing. M.Sc. Urs Obernolte

  • Markus Verza
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    • 20. November 2005 um 23:31
    • #2

    Dieses muss die BG entscheiden. Die "ermächtigt" Sachverständige. Eins ist aber Sicher zu dem Studium wirst du noch einige Jahre Sachkunde nachweisen müssen. Das meint nicht die Arbeit vor und während des Studiums sonder die Arbeit als Ing. im Bereich Rigging.

  • skyper
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    • 20. November 2005 um 23:49
    • #3

    nachdem Markus die Nagelegenheit eigentlich schon geklärt hat hier noch eine weitere Frage, die sich mir aus Deinem Post ergibt:

    Ich tippe Deiner Aussage nach mal schwer auf ein Studium der Elektrotechnik. Da gab es hier unter Kollegen schon öfters Streitigkeiten bzgl. der Befugnis, irgendwelche Abnahmen etc. machen zu dürfen. Auch die bisher noch ungeklärte Aussage, dass man mit einem bestandenen Vordiplom E-Technik bereits den Status einer Elektrofachkraft besäße hängt so ein wenig unkommentiert in der Luft. (Um nicht zu sagen, ich zweifle sie offengestanden an... )
    Da Du Dich offenbar bereits mit der Problematik außeinandergesetzt hast, wäre ich über eine Quellenangabe sehr dankbar, die zumindest Deine oben getroffenen Aussagen für jedermann nachvollziehbar macht.

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    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
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  • Markus Verza
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    • 21. November 2005 um 00:48
    • #4

    Zum Thema Elektro meist du sicher eine Konzesion.
    Da brauchst du:

    eine Haftpflicht über 10 Mio
    den Nachweiß eines VDE Abo (min 2.000 Euro / Anno)
    und einen Meisterbrief im Elektrohandwerk

  • ADMIN
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    • 21. November 2005 um 11:46
    • #5

    Moment mal, es geht ja nicht unbedingt darum, einen Elektro-Installateursbetrieb aufzumachen.

    Wenn irgendwo eine elektrotechnische Anlage errichtet wird (bei wörtlicher Auslegung der A3 schon dann, wenn ein Mikrofon mit der Mikrofonleitung verbunden wird...), dann muss dies von oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Dafür muss man aber nicht Meister sein.


    Beim Rigging: Sachverständiger musst Du nur sein, wenn Du die 4-Jahres-Prüfungen oder solche Scherze durchführen willst.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Urs
    Beiträge
    184
    • 21. November 2005 um 18:25
    • #6

    das war auch nicht gemeint, ich mache derzeit ein kombinationsstudium elektrotechnik/maschinenbau. Ich will auch keinen elektroinstallateursbetrieb aufmachen :-). Wahrscheinlich werde ich nach meinem master dann wahrscheinlich mich weiterbilden zum sicherheitsingeneur, aber bis dahin ist es ja auch noch ein längerer weg. Die Sache mit der Berechtigung/Befähigung Elektroinstallationen abnehmen zu dürfen würde mir mündlich mittgeteilt bei einem netten Gespräch auf der Hannovermesse mit einem bei dem VDE angestellten Ingenieur, deswegen kann ich nicht direkt auf entsprechende Gesetzestexte verweisen. Wegen dem Rigging meinte ich auch nicht die 4-Jahres Prüfung sondern Traversensysteme bemessen, usw.

    Ing. M.Sc. Urs Obernolte

  • Thomas
    Verifiziert
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    • 21. November 2005 um 20:36
    • #7
    Zitat von "Markus Verza"

    Zum Thema Elektro meist du sicher eine Konzesion.
    Da brauchst du:

    eine Haftpflicht über 10 Mio
    den Nachweiß eines VDE Abo (min 2.000 Euro / Anno)
    und einen Meisterbrief im Elektrohandwerk

    wenn man ein elektrotechnik studium und einen gesellenbrief besitzt darf man das laut meinem kenntnisstand auch.
    meisterbrief ist dann nicht mehr von nöten.

  • Sven M
    Profi
    Beiträge
    2.530
    • 21. November 2005 um 21:19
    • #8

    Und meines Kenntnisstandes nach kann man sich mit Ingenierstitel bei der HWK eintragen lassen und ab da einen Elektrobetrieb aufmachen, also darf das was ein Meister darf.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 22. November 2005 um 08:44
    • #9

    Das ist richtig, grundsätzlich wird hier ein abgeschlossenes Fachstudium einem Meistertitel gleichgestellt.

  • Eliminator
    Beiträge
    3.105
    • 17. Januar 2006 um 23:22
    • #10

    Vorraussetzung für die Gleichstellung mit dem Meistertitel ist ein Ingenieurstudium + min. 3-jährige Berufserfahrung in einem Elektroberuf.

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

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