Armes Deutschland
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Wenn jemand noch im Unklaren war, warum man hier nicht alles schreiben darf: darum.
Ob das angesprochene Urteil einem Rechtsmittel standhält, werden wir ja mal sehen...
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Auch wenn der PA-Bezug fehlt, dennoch die Frage: Wie verhält es sich, wenn derartige Beiträge nicht in einem Forum, sondern in einer Usenet-Newsgroup veröffentlicht werden? Da dürfte eine Betreiberhaftung schwierig werden...
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...wäre da evtl. die Schweiz eine "Gesetzeslücke"? Mal angenommen, dass diese Thematik im "EU-Recht" so reglementiert würde, aber im Schweizer-Recht nicht vorhanden ist, könnte man doch die Foren weiterhin über die Schweiz betreiben?! :roll:
...wäre dann halt ein Pa-forum.CH und somit hätte die Schweiz nicht nur ein Banken-Geheimnis :wink:
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Also durch diesen ganzen Abwahn-Wahn macht das Internet so langsam keinen Spass mehr. Ich finde es ehrlich gesagt zum k.... was da andauernd getrieben wird.
Nicht ohne Grund hat der Betreiber eines anderen Forums der vor einiger Zeit mal mächtig Ärger mit Intel hatte nun aus dem Forum eine GmbH gemacht, damit er nicht sofort auf der Strasse sitzt sollte mal wieder so ein Hinterhofkonzern wie Intel daherkommen. Ging übrigens um den Name. Das Forum hiess DVD-Inside und dieses Inside wär angeblich wettbewerbswiedrig und würde den Kunden auf falsche Gedanken und Seiten verleiten und was weiss ich :roll: Traurig...aber gut, dass ich AMD Nutzer bin

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Hallo,
jetzt wartet erstmal ab bis schriftlich Urteil fertig ist, bis jetzt gibt es zu diesen Fall nur die Aussage von einer Partei das Sie den Prozess verloren habe. Nun muss man aber erstmal schauen mit welcher begründung.
Desweiteren handelt es sich nach Aussage von Heise um das Ergebniss einer einstündigen mündlichen Verhandlung. Jeder der schonmal wegen eines Internettechnischen Problems vor Gericht war weiss was es bedeutet. Der Richter hat meistens (nicht auf den Fall bezogen wie gesagt erstmal begründung abwarten) keine ahnung über was er eigentlich gerade geurteilt hat. Dann kommt es eigentlich nur noch auf das geschick der Anwälte an
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"Dieses Urteil betrifft, wie das Gericht unserer Meinung nach ausdrücklich durchblicken hat lassen, nur Foren von Verlagen, in den direkt auf redaktionelle Beiträge, Kommentare von Usern abgegeben werden können. Nur unter diesen, sehr engen Vorraussetzungen, sind die Beiträge wie Leserbriefe anzusehen und vorab zu kontrollieren."
Von:
http://news.free-radio.de/index.php/news…tnis_fur_#c2038
Heise spielt wohl auch nicht ganz mit offenen Karten...
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http://www.golem.de/0512/42068.html
armes Frankreich
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Es ist wohl doch anders, das Urteil kann nicht auf Webforen im Allgemeinen angewendet werden.
http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=2164
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... dann streiche deutschland und setze EU, das ist mal so richtig erbärmlich :shock:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67358
welcome in 1984!
carhartt.
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...und bayern darf vorsorglich abhören:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67367
es ist doch nicht zu fassen...
carhartt.