Aufgrund der zu geringen beteiligung gelöscht.
Online Einkauf Helfer Forum
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Zitat von "fladdi"
Hab eben folgendes aus dem Boden gestampft, nachdem im Schwester Forum die Idee aufkam:
DAS ONLINE EINKAUF HELFER FORUMSuche Mods, Mitglieder, etc, bei Anmeldung bitte Realname und hiesigen Foren-User Namen angeben!
Fladdi
Welchen Sinn soll das Forum haben?
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Idee ist wohl laut PA Forum, daß ein Mitglied vor Ort des Verkäufers gekaufte Ware z. B. über Ibä checkt & nötigenfalls Formalitäten abwickelt. :wink:
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Zitat von "slaytalix"
Idee ist wohl laut PA Forum, daß ein Mitglied vor Ort des Verkäufers gekaufte Ware z. B. über Ibä checkt & nötigenfalls Formalitäten abwickelt. :wink:
RISCHTISCH :grin:
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Diese Idee ist ja gut gemeint. Ich bin aber noch nicht ganz davon überzeugt, dass das Konzept gründlich genug durchdacht wurde.
Nehmen wir einmal an, ich ersteigere eine Endstufe bei einem Anbieter in Köln. Jetzt gibt es zwei Varianten: Ich beauftrage den "Kollegen vor Ort" (KVO) gleich, oder erst dann, wenn es Probleme mit der Abwicklung gibt.
Variante A
=======Unterstellt, der Anbieter bietet "Barzahlung bei Abholung" an. Dann überweise ich das Geld dem KVO, der schaut sich die Endstufe an, und wenn sie in Ordnung ist, zahlt er, nimmt sie mit und schickt sie mir zu.
Problem a) Wie ist zu verfahren, wenn das Gerät dann nicht meinen Vorstellungen entspricht? Wenn es defekt bei mir ankommt?
Es gibt Leute, die den Zustand von solchen Geräten zuverlässig beurteilen können. Diese haben aber für gewöhnlich anderes zu tun, also "für lau" oder gar "für umme" durch die Gegend zu fahren und ihren Kollegen die Geschäfte abzuwickeln.
Problem b) Was passiert, wenn der KVO ein wenig die Übersicht über seine Finanzen verloren hat? Ihm beispielsweise der Betrag vom Konto gepfändet wird? Es gibt in den Foren leider auch ein paar Leute, denen man lieber kein Geld anvertrauen sollte, auch ein paar, die man kriminell nennen muss. (Ich kenne auch nur wenige, es bringt nicht viel, wenn ich die Liste daraufhin durchsehe...)
Problem c) Wie wäre das rechtlich einzuordnen? Haftungsrechtlich? Steuerrechtlich?
Variante B
=========Der KVO wird erst dann tätig, wenn es Probleme bei der Abwicklung gibt.
Nehmen wir also an, ich habe das Geld nach Köln überwiesen, und warte nun schon sehr lange auf die Endstufe. Also schicke ich mal den KVO vorbei.
Problem a) Wenn jemand wirklich etwas unterschlagen möchte, dann wird er einfach nicht da sein. Handlungsmöglichkeit der KVOs: Null.
Problem b) Ganz dreiste Masche: Der Verkäufer rückt das Gerät nicht raus, der KVO zieht unverrichteter Dinge wieder ab. Der Verkäufer schreibt mir dann 'ne Mail von wegen: "Schön, dass Du Deinen Kumpel vorbeigeschickt hast, so dass wir das Problem nun endlich vom Tisch haben. Viel Erfolg nun mit dem Gerät." (Und mir fallen sicher noch ein halbes Dutzend Varianten dieser Mache ein...)
Problem c) Gerät defekt, siehe oben
Der langen Rede kurzer Sinn: Ich sehe noch deutlich mehr Probleme offen als geklärt.
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OK, zugegebener maßen, es können Probleme auftreten, wie oben erwähnt.
Dennoch glaube ich, dass ein bloßer Kontrollbesuch beim Verkäufer nicht schadet, da der KVO dann dem potentiellen eine Subjektiv-Objektive Darstellung der Geräte geben kann.
Außerdem halte ich die Versand hilfe für eine gute Idee, daman davon ausgehen kann, dass erstens der KVO wissen muss, wie empfindlich unsere geliebten Geräte sind, und zweitens diese dementsprechend verpackt.Rechtlich gibt es nat. auch Probleme, wie oben beschrieben, dennoch sollte man davon ausgehen, dass man dadurch ja keine Steuerlichen Vorteile ziehen kann, da man ja trotzdem den gleichen Gebotspreis zahlen muss, nur halt über einen Helfer.
Bei beschädigten Geräten müssen die Bieter mit den KVOs vorher vereinbaren, wie vorgegangen wird, Versicherter Versand, Test vor der Versendung, etc.
Fladdi
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Nun meine Kritik....
Idee, generell nicht schlecht ,gerade heut zu Tage.
Aber ich würde nicht meine Zeit und Sprit dafür opfern damit User XY an seine Ware kommt.
Ich würde mich z.b auf dem Weg machen und würde dann vor verschlossener Tür stehen, getreu nach dem Motto "der Weg war umsonst"
Dann macht er die nachher die Türe auf und sagt, dann die Ware hab ich gestern weggeschickt... belegt hab ich wegeworfen. Also fährt man wieder ohne Erfolg. Weg wieder umsonst
Solltet man einen Artikel kaufen ,der nicht der Beschreibung entspricht und er weigert sich den Artikel zurück zu nehmen , geht man zum Anwalt. Dafür hat man eine Rechtschutzversicherung. Das gleiche gilt bei nicht Lieferung
Wie oben schon geschrieben , jeder hat eine andere Auffassung bei der Bewertung von Geräten. Dem einen macht ein Kratzer nichts aus , dem anderen wieder ja.
Desweiteren sage ich immer bei Geld hört Freundschaft auf. So sollte man das bei Geschäften halten. Ich schicke User XY den Betrag ... der sagt hab ich nicht bekommen. Und dann ???? gucke ich in die Röhre . Ein Anwalt klagt nicht für 50 € vorallem darfste den Anwalt eh erstmal selbst zahlen.
Ach die Liste könnte weiter gehen ... um es beim Namen zu nennen, Das Konzept müßte überdenkt werden
:roll:
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Und offline?
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korrekt, aufgrund der niedrigen nutzung.
Kann man nix machen.... :cry: