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..Irgendwie bekomme ich Angst einen Sleeveblock durch einen Schlupf zu ersetzen und das ganze mit einem Spanngurt zu sichern.
Aber was ich sicher und qualifiziert sagen kann ist, das eine Patentanmeldung damit erstmal nichts zu tun hat. Die braucht ihr höchstens wenn eure Konstruktion so genial ist das sie Schützenswert erscheint.
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Zitat von "djm-eventservice"
... mit ein paar Abwandlungen zu den großen Vorbildern, welche die Produktion sehr vereinfachten und die Kosten minimierten, herzustellen.
Ähem, ... ich war eigentlich bis jetzt der Ansicht, dass es im ureigensten Interesse gerade auch der großen Traversenschmieden sein müsste, nichts überflüssiges an den Kunden zu verkaufen, und dass da kompetente Entwicklungsabteilungen sitzen, die tagein/tagaus nichts anderes tun, als über Vereinfachungen der Produktion und Minimierung der Kosten nachzudenken. Ihr solltet vielleicht Eure Ideen an diese Jungs verkaufen, das spart Euch eine Menge ARbeit und bringt Euch genug Geld, um (ach, ich hasse dieses Wort) amtliche Tower zu kaufen.
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ZitatSo wurde z.b. von eineim Sleeveblock abgelassen und einfach einen Schlupf dafür eingesetzt.
Das verstehe ich jetzt aber nicht ...
ZitatSollte die Quertraverse dann an ihrer Endposition angekommen sein, soll sie dann noch mit weiteren Schlupfen und Spanngurten am Trusstower befestigt werden.
Das will ich, glaube ich, besser nicht verstehen.
Als Bastelarbeit zum Totschlagen überflüssiger Zeit mag das ja ganz spassig sein, aber Ihr habt doch hoffentlich nicht vor, mit sowas unter (bzw. über) die Leute zu gehen, oder?
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Jeremy -
Welchen Statiker habt ihr erpresst euch dafür eine Statik zu erstellen? :shock:
Ihr seit echt todesmutig, das muss man schon sagen. Den mit mal eben ein paar Kastenprofielen ist das nicht getahn. Da gehört etwas mehr dazu.
In eurem eigenen Interesse lasst die Finger davon, bevor jemand zu Schaden kommt.
Nicht um sonst kosten "richtige" Lifte mehrere tausend Euro!
...Sebastian
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Zitat von "audio-pip"
Welchen Statiker habt ihr erpresst euch dafür eine Statik zu erstellen? :shock:
Es soll sogar Statiker geben die das gern und hauptberuflich machen, Sonderkonstruktionen der VT Branche zu rechnen. Wo ist das Problem ?
Zusammen mit einem ordentlichen Schweißnachweis kann das auch beim TÜV durchaus klappen. Ob es allerdings billiger wird als fertig gekauft, da hab ich auch echte Zweifel. :wink: -
Prinzipiell ist es durchaus möglich, auch solche Sachen selbst zu fertigen und einzusetzen. Es sind halt ein paar Sachen zu berücksichtigen, und die machen das meist uninteressant teuer...
Im Detail:
Zitat von "djm-eventservice"(darunter waren Technisch. Zeichner (für Statik & co.)
Üblicherweise wird die Statik von einem Ingenieur entsprechender Fachrichtung gerechnet.
ZitatSollte die Quertraverse dann an ihrer Endposition angekommen sein, soll sie dann noch mit weiteren Schlupfen und Spanngurten am
Trusstower befestigt werden.Die Aufhängung muss temperaturstabil sein, im Klartext: Wenn's brennt, darf erst mal nichts runter kommen. (Feuerbeständige Ummantelung wird erfreulicherweise nicht gefordert, aber Schlupf und/oder Spanngurt geht nun mal gar nicht...)
ZitatNun die Frage:
Wir haben nun zwei stk. als Prototypen gefertigt. Sollten alle Tests gutgehen und sich die Teile als Praktisch erweisen, planen wir noch weitere herzustellen, allerdings stellt sich davor die Frage, ob wir sie überhaupt einsetzen, bzw. gar vertreiben dürfen. Wer weiß da mehr?Trusstower gehören zu den maschinentechnischen Einrichtungen, also muss ein von der Berufsgenossenschaft zugelassener Sachverständiger das abnehmen. Berichte uns doch bitte, ob das dann immer noch günstiger kommt als neu bauen...
ZitatIch denke mal um eine TÜV-Besichtigung und eine Patentanmeldung kommen wir nicht rum? Wieiviel kostet sowas? und muss jeder Tower einzeln begutachtet werden?
Patentanmeldung dürfte weder nötig noch möglich sein. (Was sollte an einer solchen Konstruktion noch so neu und/oder einzigartig sein, als dass es patentfähig wäre?)
TÜV ersetzen wir mal durch BG-autorisierten Sachverständigen. Kosten? Wenn der hört, dass die Statik von 'nem technischen Zeichner kommt, beauftragt der erst mal jemand, der sich damit auskennt. Dann wird ein praktischer Belastungstest gemacht (mindestens ein Exemplar), und dann wird er sich die Verarbeitungsqualität von (bei Kleinserien) allen Exenplaren ansehen.
Also eher fünf- als vierstellig.