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Stellung von Arbeitskräften, Gewerbegrundlage.....

  • rockline
  • 17. Februar 2006 um 16:54
  • rockline
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    • 17. Februar 2006 um 16:54
    • #1

    Letztens in der Bude wurde vom Kollegen folgendes Thema angeschnitten:

    Unsereins darf keine reine Arbeitstätigkeit in Rechnung stellen, bzw. ergänzend keine Techniker, Auf/Abbauhelfer buchen und dem Kunden in Rechnung stellen.

    Ob das stimmt weiß ich nicht, kann es mir auch nur schlecht vorstellen! Hintergrund der Frage ist also nun ob:

    a) ich mich selber als Tonmann in ausübung meines Gewerbes als Techniker NICHT berechnen darf?

    b) ich einem Kunden einen seprat gebuchten Techniker (selbstständige Freelancer) NICHT berechnen darf?

    Scheinbar geht es um Dinge wie Personalüberlassung, Berufsgenossenschaft und was weiß ich alles!

    Wer kennt sich aus, was "darf" man? Und wenn ja irgendwie/irgendwie nein, warum interessiert es jemanden wofür jemand gerade eine Rechnung aufmacht?
    Stefan

  • stb
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    • 17. Februar 2006 um 17:14
    • #2

    Na das würde mich aber auch mal interessieren!! Wer kommt denn auf sowas?

    Selbstverständlich kannst Du Technikerkosten und Helfer separat in der Rechnung/ Angebot ausweisen. Wenn diese wiederum Freelancer sind (also Gewerbetreibende mit allem drum und dran) stellen sie Dir das ja auch in Rechnung. Das ist dann Teil Deiner Kalkulation und hat nix mit Arbeitnehmerüberlassung zu tun. Das Thema ist übrigens etwas komplexer und würde den hier gebotenen Rahmen sprengen.

    Über das Thema Berufgenossenschaft sollte man aber in der Tat mal nachdenken. Aber Du hast ja meine Nummer ...;-)

    stb

  • rockline
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    • 17. Februar 2006 um 17:34
    • #3

    Hi stb,
    Hab mir auch gedacht das es Unsinn ist - aber das wurde so erklärt. Angeblich hätte es mit der Art und Weise der Gewerbeanmeldung zu tun - aber so weit ich weiß ist im Grundsatz - Vertrieb, Verleih, Entwicklung - alles Wesentliche enthalten!

    Was hat die Berufsgenossenschaft mit gebuchten Technikern zu tun? Müssen die nicht selbst für ihre Unfallvorsorge eintreten?
    Ich spreche ausdrücklich nicht von 400.- Kräften, sondern selbstständig Gewerbetreibenden.
    Muss man als Auftraggeber deren Authenzität prüfen, bzw. deren Gewerbegrundlage?
    Mir kann es doch egal sein was derjenige mit seinem Geld gegen Rechnung macht - im Moment der Rechnungsstellung ist er für mich ein seriöser Geschäftspartner mit klar umrissenem Auftrag, oder?

    Bei meiner eigenen Technikertätigkeit stelle ich permanent meine eigene Dienstleistung in Rechnung. Solange ich nicht den Umfang der Handwerkszünfte anschneide ist es meiner Ansicht nach vollkommen unerheblich für was ich mich berechne!
    Also keinerlei Rechtsprobleme....alles wie gehabt im legalen Bereich!?
    Grüsse - Stefan

  • ADMIN
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    • 17. Februar 2006 um 23:46
    • #4

    Ein Blick in das Gesetz klärt die Rechtslage...

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/a_g/gesamt.pdf

    Zitat von "AÜG"

    AÜG § 1 Erlaubnispflicht
    (1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer
    (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis. ...

    Wenn also Dein Kunde sagt "ich bräuchte da noch 2 Jungs für die Kasse" und Du die ihm mitbringst, dann könnte es schwierig werden. Auch dann, wenn diese Kollegen eine Rechnung stellen und sich als Freiberufler der Gewerbetreibende fühlen, könnte das Gesetz diese als Scheinselbständige - sprich Arbeitnehmer - sehen.

    In diesem Fall - korrigiere mich wenn ich mich irren sollte - geht es darum, dass Du Leute mitbringst, die (in erster Linie) für Dich arbeiten. Du gibst denen die Anweisungen, nicht der Veranstalter.

    AÜG ist zunächst einmal für die Hands-Agenturen ein Problem. Für die Rental-Firma gilt die Gleichung "Selbständig ist Selbständig" auch nicht immer (jedes Gesetz kennt da wieder ein etwas anderen Arbeitnehmerbegriff...), aber AÜG ist erst mal weit weg - die Pflichten daraus richten sich ja auch an den Verleiher, nicht an den Entleiher.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Stephan Graeske
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    • 18. Februar 2006 um 00:24
    • #5

    Die Sache mit den "Rundrum-Sorglos-Einsatz" von Freelancer wird in meinen Augen von den meisten Unternehmern unserer Branche falsch verstanden.

    1. Möglicherweise ist Dein Kunde eine Theater und dieses Theater sagt Dir: Schick mir am Samstag nochmal jemanden, der unserm Lichtmeister beim Einleuchten hilft. Dann wäre dies auch ein Fall, der IMHO nicht erlaubt ist.

    2. Möglicherweise machst Du einen Tonjob und nimmst Dir einen Helfer mit. Klar kannst Du diesen in Rechnung stellen, Du hast ihn ja nicht jemand Drittem "überlassen". Wichtig ist aber zu wissen, der er während dem Job Dein Beschäftigter ist und Du mußt ihn wie einen Angestellten behandeln. Dabei bist Du auch für seinen Arbeitsschutz zuständig. Trägt er keine Sicherheitsschuhe in einer Situation, in der Deine Gefährungsanlayse (die DU für seinen Arbeitsplatz machen mußt) dies erfordert, dann hast Du bei einem Unfall ein Problem. (Vollständigkeitshalber: Der Beschäftigte ist natürlich zum Mitwirken am Arbeits-und Gesundheitsschutz verpflichtet)

    3. Möglicherweise schickst Du einen Freelancer mit weiteren Techs auf den Job und erklärst ihn als technischen Leiter. Dann ist er Führungskraft, muss also für Arbeitsschutz sorgen. Deine Garanten-Stellung als Unternehmer (erstmal bekommt der Unternehmer Ärger vom Staatsanwalt) löst sich dadurch nicht auf. Falls Dein Technische Leiter für seine Führungsaufgabe nicht geeignet ist, dann hast Du Deine Auswahl nicht ordentlich getroffen und bist wieder verantwortlich! (Natürlich auch, wenn Du Deinem Technischen Leiter nicht die Mittel zur Ausübung des Arbeitsschutzes bereitstellst).

    ... so einfach wird mal also seine Verantwortung nicht los. Übrigens dürfen Freelancer auch nicht unbegrenzt arbeiten. Du als buchender und "befehlender" Unternehmer bist auch für Freelancer zur Einhaltung der Arbeitszeiten verantwortlich.

    Sorry, wenn das jetzt etwas vom Thema abgekommen ist.

    Meine Frage wäre in dem Zusammenhang: Begeht der Freelancer selber einen Fehler, indem er sich persönlich (Dritten) überläßt??

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

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