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Truss queer über Feuerwehrzufahrt?

  • David
  • 12. Juni 2006 um 18:23
  • David
    Beiträge
    37
    • 12. Juni 2006 um 18:23
    • #1

    Hallo!

    Hat schonmal jemand eine Traverse quer über eine Feuerwehrzufahrt gespannt? Ist dies (mit Genehmigung des Ordnungsamtes) zulässig oder kann ich mir die rumtelefonierei sparen?

    Es geht sich um 7...10m auf TE-06 (5m) mit Bars dran, das Ganze soll über eine Feuerwehrzufahrt in eine Fußgängerzone.


    Über Unfallverhütungsvorschriften und Safties brauchen wir uns hier bitte nicht unterhalten....


    Sonnige Grüße aus dem Sauerland,

    David

  • Jeremy
    Reaktionen
    106
    Beiträge
    1.491
    • 12. Juni 2006 um 18:43
    • #2

    §5 Abs. 2 der Landesbauordnung für NRW sagt:

    Zitat

    Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über dem Gelände liegt, ist in den Fällen des Absatzes 1 anstelle eines Zu- oder Durchgangs eine mindestens 3 m breite Zu- oder Durchfahrt mit einer lichten Höhe von mindestens 3,50 m zu schaffen. Wände und Decken von Durchfahrten sind in der Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 90-AB) herzustellen.

    Da könnte man also reininterpretieren, dass Du kein Problem bekommst, solange Du eine Zufahrt von 3 x 3,5 m frei lässt. Da aber gerade die Feuerwehren bei den Ordnungsbehörden, ein recht starkes Gewicht haben, würde ich vorher trotzdem einfach mal anrufen. Wenn die Feuerwehren in NRW ein wenig Ähnlichkeit mit denen in Bayern haben, dann wollen die halt einfach gefragt und verständigt werden.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • ADMIN
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    1
    • 12. Juni 2006 um 20:44
    • #3
    Zitat von "David"

    Es geht sich um 7...10m auf TE-06 (5m) mit Bars dran,

    Geht outdoor nicht, egal, ob Feuerwehrzufahrt oder nicht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • hink
    Beiträge
    383
    • 12. Juni 2006 um 20:56
    • #4

    Ja, die 3m*3,5m wie aus der Bauordnung zitiert, hab ich auch schon mehrmals als Auflage bekommen. Solltest Du 3D bauen musst du auch noch nen gewissen Radius einhalten.

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 12. Juni 2006 um 21:35
    • #5

    Leute, also, im Prinzip ja, aber doch bitte nicht mit TE's!!!!!! Da geht OUTDOOR gar nix. Mach ordentlich STAHL-Bodenplatten von mind 2 x 2m Größe, ein ordentliches Trusstor oder alternativ nach unten 2 T-Stücke, dann Outrigger aus Truss dran und das dann, egal ob Platten oder Outrigger, vernünftig abspannen und ballasieren, KEINE LIFTE

  • David
    Beiträge
    37
    • 13. Juni 2006 um 00:02
    • #6

    OK - dann gehts nicht :oops:

    muss ich mir was anderes einfallen lassen...
    trotzdem vielen Dank für die Antworten!

    wenn es unbedingt queer drüber muss, wirds wohl auf Alternative mit den T-Stücken unten hinauslaufen...

    mal sehen


    vielen Dank nochmal

    David

  • stefan-1
    Beiträge
    66
    • 13. Juni 2006 um 13:57
    • #7

    Die Höhe 3,5 m würde ich mit der Feuerwehr unbedingt absprechen. Nicht jede Fw hat eine Drehleiter 'niedriger Bauart'...

    Damit es im Ernstfall flutscht sollte man mind. 3,5 m Breite und über 4 m Höhe haben. Dann wird die Durchfahrt keine Aktion mit 'Einweiser absitzen' und so. Außerdem wirkt das Portal dann nicht so klein.

    MfG Stefan

  • steffen.haas
    Beiträge
    57
    • 21. Juni 2006 um 00:35
    • #8

    @ Stefan:
    Eine Standard-Drehleiter DLK 23-12 (Metz L 32 o.ä.) hat eine Höhe von max. 3,3 m,sollte also passen. Eine DLK 23-12 n.B. hat eine Höhe von unter 3 m. Meines Wissens gibt es in D keine genormten Fahrzeuge mit einer Höhe über 3,5 m, deshalb wahrscheinlich auch die Ausmaße 3x3,5 m. Dies ist übrigens auch das Standardmaß für Tore in Feuerwehrhäusern. Probleme könnte es nur mit Wechselladern mit Container geben oder mit Fahrzeugen a la "Wir-haben-auf-einem-Auto-das-was-andere-im-Löschzug-haben".

    Aber keine Feuerwehr wird euch schlagen, wenn ihr die Durchfahrt ein wenig breiter und höher baut!!! Ich spreche da aus Erfahrung.

  • elch
    Profi
    Beiträge
    271
    • 21. Juni 2006 um 10:11
    • #9

    war zwar keine feuerwehrdurchfahrt, aber über eine ganz normale straße (und auch da fährt ab und zu die feuerwehr):
    wir haben die "üblichen" 4,15m als lichte höhe gelassen und bei der abnahme hat sich auch niemand darüber beschwert, war ne kabelüberführung

  • attorney
    Profi
    Beiträge
    51
    • 21. Juni 2006 um 23:47
    • #10
    Zitat von "steffen.haas"

    Meines Wissens gibt es in D keine genormten Fahrzeuge mit einer Höhe über 3,5 m, deshalb wahrscheinlich auch die Ausmaße 3x3,5 m. Dies ist übrigens auch das Standardmaß für Tore in Feuerwehrhäusern.

    Das hat auch einen guten Grund: Normhöhen für Brücken, Tunnels etc. existieren auch in ähnlichen Höhen. Wäre ja peinlich, wenn die Feuerwehr auf dem Weg zum Einsatz ihre Drehleiter an einer Brückendurchfahrt abreißen würde.

    In einem stimme ich absolut zu: Im Voraus bei der Bau- und Ordnungsbehöre nachfragen, ebenso bei der Feuerwehr. Die wissen, mit was sie 'rumfahren. Und gegenseitige Abstimmung hat noch nie geschadet.

    Bernd Schiele
    (Rechtsanwalt mit kleiner Technikerseele und Eventrecht als Job & Hobby)
    Sofern ich in meinen Beiträgen zu rechtlichen Fragen Stellung nehme, handelt es sich um allgemeine Diskussion, NICHT um Rechtsberatung!

  • David
    Beiträge
    37
    • 22. Juni 2006 um 00:08
    • #11

    Nabend!

    Also nochmal rechten Dank an all die Beitrage.

    Die Sache ist am vergangenen Wochenende gelaufen,
    hab einfach jeweils links und rechts ein Bars auf 087 hingestellt und gut...

    Klar - auch nicht zulässig... aber wer macht sowas bitte nich?! :roll:

    (Auf jedem 2. oder 3. Fest findet man doch Lifte für Fronttruss, oder windups... stehen die alle mit einem Bein (Risiko...) im Knast?)

    und: ja, ich habe versucht mich durch den BGV-C1-Lifte Thread durchzukämpfen.

    Es soll jetzt auch keine weitere Diskussion losgetreten werden - war einfach nur ein Schlussgedanke meinerseits :wink:

    Also - besten Dank nochmal für Tips und den regen Interessensaustausch bzgl. der Größen von Feuerwehrautos :D

    solong
    David

  • SimonFB
    Beiträge
    1.875
    • 22. Juni 2006 um 09:16
    • #12
    Zitat von "David"

    Klar - auch nicht zulässig... aber wer macht sowas bitte nich?! :roll:


    Wenn du springst, spring ich auch...
    Das kennt man aus dem Kindergarten, hat aber bei wirklich sicherheitsrelevanten Themen nix zu suchen. Rennt ein Besoffener gegen, oder kommt ein Windstoß segelt die Bar aus 3,80m Höhe ab... Super! :shock:

    Am Anfang war das Licht

  • habo
    Profi
    Beiträge
    37
    • 22. Juni 2006 um 11:39
    • #13

    in Hamburg hatten wir bei einer Überbauung einer Feuerwehrzufahrt mit Truss die Auflage der Feuerwehr, eine Durchfahrtshöhe von 5m einzuhalten.

    Meister für Veranstaltungstechnik
    Fachmeister für Veranstaltungssicherheit TÜV / DPVT

    http://www.dietrich-habenicht.de
    post@dietrich-habenicht.de

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