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Anmeldung von Laser bei Firmenevent

  • Technik_Austria
  • 26. Juni 2006 um 19:23
  • Technik_Austria
    Verifiziert
    Beiträge
    72
    • 26. Juni 2006 um 19:23
    • #1

    Hallo Leute!

    Bräuchte eine Antwort von den deutschen Kollegen.

    Bei mir hat eine deutsche Firma bezüglich eines Lasers für ihre Firmenfeier angerufen, der Laser soll nur das Firmenlogo und teilweise den Slogan der Firma an eine Wand schreiben.

    Laser hängt 10m von der Wand entfernt, gewünschte Projektionsgröße ca 6m x 3m.
    Verwendeter Laser 1,5W bzw 4W


    Muss dieser Laser Angemeldet werden oder da es sich um keine öffentliche Veranstaltung handelt nicht? Bei wem müssen in Deutschland solche Laser angemeldet werden? Wie hoch sind die Kosten ca?


    Danke!

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    Material online mieten http://www.dry-hire.at
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  • slaytalix
    Verifiziert
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    Marktplatz Einträge
    1
    • 26. Juni 2006 um 19:43
    • #2

    Laserschutzbeauftragtenschein sowie Tüv-Abnahme vor Ort

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • zeroblaster
    Beiträge
    28
    • 26. Juni 2006 um 20:32
    • #3

    Ist im Grunde genauso wie bei Euch in Ö - nur dass wir nicht ganz so unverschämt teuer sind. Ich wollte in Öserreich mal einen Laser anmelden, die hätten gemeint 2.800 Euro + Spesen & Übernachtung :shock:

    Bei uns kostets je nach Region etwa 600 - 1200 Euro für die Abnahme.

    Hier auch noch ein paar Infos:

    http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgi_5007_a01-2005neu.pdf

  • Technik_Austria
    Verifiziert
    Beiträge
    72
    • 26. Juni 2006 um 21:34
    • #4

    wo muss man den laser anmelden?

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  • carhartt
    Beiträge
    148
    • 26. Juni 2006 um 22:24
    • #5

    tüv muss den laser abnehmen, und beim ordnungsamt musste den anmelden.

    laserschutzbeauftragter muss schriftlich vom veranstalter bestellt werden.

    carhartt

    --
    "frau, los pack die koffer ich hab im lotto gewonnen!" "schön! machen wir eine weltreise?" "nein. du ziehst aus."

  • Technik_Austria
    Verifiziert
    Beiträge
    72
    • 26. Juni 2006 um 22:25
    • #6

    ich selber haben den laserschutzbeauftragten bei media las gemacht. der gilt oder?

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  • carhartt
    Beiträge
    148
    • 26. Juni 2006 um 22:26
    • #7

    ja der gilt, trotzalledem musst du schriftlich bestellt werden.

    carhartt

    --
    "frau, los pack die koffer ich hab im lotto gewonnen!" "schön! machen wir eine weltreise?" "nein. du ziehst aus."

  • Technik_Austria
    Verifiziert
    Beiträge
    72
    • 26. Juni 2006 um 22:31
    • #8

    falls dies der veranstalter nicht mach ist er haftbar?

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  • carhartt
    Beiträge
    148
    • 26. Juni 2006 um 22:34
    • #9

    dann darfste den laser auch nich betreiben.

    --
    "frau, los pack die koffer ich hab im lotto gewonnen!" "schön! machen wir eine weltreise?" "nein. du ziehst aus."

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 27. Juni 2006 um 13:20
    • #10

    Wenn der Laser nur für eine Wandprojektion benutzt wird und absolut sichergestellt ist, dass auch im Falle eines Defektes keine schädliche Strahlung ins Publikum gehen kann (z.B. mittels Blende am Strahlaustritt, Wand reflektiert nur diffus, keine glatten spiegelnden Flächen) und Du das dem Amt schlüssig klarmachen kannst, dann KÖNNTEST Du evtl. Glück haben, dass das Amt auf eine Abnahme vor Ort verzichtet. Muss aber nicht!
    Ein LSB muss auf jeden Fall vom Veranstalter (schriftlich) benannt werden und angemeldet werden muss natürlich auch auf jeden Fall.

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 27. Juni 2006 um 15:32
    • #11

    vorweg: da ich auch keine vorschriften eindeutig benennen kann und damit klarstellen kann WAS nun genau angemeldet und/oder abgenommen werden muss möchte ich mich auch nicht weiter zum thema äußern.

    allerdings:

    da die aussagen hier sehr wiedersprüchlich sind bitte weitere statements nur noch unter benennung der jeweiligen vorschriften welche hier

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=37386

    zu finden sind.

    grundsätzlich kann hier auch die VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) oder die zuständigen Landesämter für Arbeitsschutz weiterhelfen bzw. die Landratsämter

  • Daniel Austria
    Beiträge
    208
    • 13. Juli 2006 um 16:23
    • #12

    Der Unterricht bei MediaLas ist sehr gut jedoch in Österreich nicht gültig.
    Schulung bezgl. Laserschutzbeauftragter macht man an der TU in Wien.
    In Wien mal am MA anrufen die können dort genauestens Bescheid geben.

    mfg
    Daniel

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