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So ok?

  • Colin Schnaidt
  • 3. August 2007 um 20:24
  • Colin Schnaidt
    Beiträge
    7
    • 3. August 2007 um 20:24
    • #1

    Ist das ok, wenn man über eine Steuernummer mehrere "Firmen" betreibt.
    Das heißt man tritt mit mehreren Namen in das Geschäft.
    Rechnungen gehen aber über die ein und die selbe Steuernummer?

  • djobi
    Verifiziert
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    Marktplatz Einträge
    1
    • 3. August 2007 um 20:57
    • #2

    Was steht denn in deiner Gewerbeanmeldung?

    Du darfst als Einzelunternehmer zusätzlich noch einen Geschäftsnamen (Phantasienamen) führen, mußt aber eh deinen vollen Namen mitangeben. Was macht es da für einen Sinn mehrere verschiedene "Phantasienamen" zu verwenden?

    Außerdem ist die ÜBerschrift mehr als dürftig - bau mal was sinnvolles ein ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • MRspeaker
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    Beiträge
    5.030
    • 4. August 2007 um 02:53
    • #3

    Ich gehe mal da von aus das es sich um Party-PA handelt, und der Kollege für eine Gewerbeanmeldung mit Steuernummer nicht genügend Umsatz liefern kann, daher wird wohl eine Zusammenlegung zweier Firmen überlegt.....


    Ich denke das das nicht gehen wird, warum auch immer, wenn es eine Einzelunternehmung ist, ist es eine Einzelunternehmung und keine Zweizelunternehmung... Und rechtlich gibs bestimmt auch noch was einzuwenden, bin ich mir ganz sicher....

    Hab ich noch nie erlebt und ich stell mir das auch komisch vor.. Eine Steuernummer auf zwei unterschiedlichen Rechnungen... nene da spricht bestimmt was gegen.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • hell&dunkel
    Moderator
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    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 4. August 2007 um 10:17
    • #4

    Ich habe seit 1999 zwei "Geschäftsbereiche" mit ein und derselben Steuernummer aber unterschiedlichen Briefköpfen und Telefonnummern.

    Was hat eine Gewerbeanmeldung mit Steuernummer mit dem erbrachten Umsatz zu tun? Wenn die Ferien-DJ-Bude im Jahr 500,-€ Umsatz macht, ist das ein weiterer Grund, sie mit unter das Dach des anderen Gewerbes zu nehmen. Ob das jetzt ein sonstwas-Einzelhandel, ein Handwerksbetrieb oder eine Gaststätte ist, ist dabei einfach egal.

    Einzelunternehmer = Eine Person betreibt das Gewerbe, dabei ist egal, ob jetzt "Lampenvermieterei" alleine oder "Lampenvermieterei und Betrieb einer Gaststätte" auf der Gewerbeanmeldung steht.

    "Einzelunternehmer" ist lediglich die Form der Gesellschaft.

    Ein kurzer Exkurs:
    Die Personengesellschaften
    - Einzelunternehmung (eine Person)
    - e.K. Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag "eingetragener Kaufmann"
    - GbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (BGB-Gesellschaft) (mehrere Personen sind Gesellschafter)
    - OHG "offene Handelsgesellschaften" (Mehrere Personen, Handelsregistereintrag)
    usw..
    Die Kapitalgesellschaften:
    - GmbH
    - AG
    und ihre diversen Varianten...
    usw..

    Im übrigen erhöht ein vernünftiger Threadtitel die Chance auf brauchbare Antworten. Wir haben eine "Edit"-Funktion. Tante Edith freut sich auf dich. :grin:


    Armin
    Einzelunternehmer seit 1987

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Raupe
    Beiträge
    232
    • 4. August 2007 um 10:48
    • #5

    Korrekt. Ist bei mir genauso - eine Steuernummer und 2 Geschäftsbereiche mit unterschiedlichem Außenauftritt.
    Es ist allerdings ebenso richtig, das beim Einzelunternehmen der Inhaber entweder aus den Namen hervorgehen oder extra benannt werden muss.

    MfG
    Raupe

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