Hi,
ich bin 18Jahre alt und habe jetzt meinen LKW-Führerschein gemacht (C/CE). Wenn ich das richtig sehe darf ich trotzdem keine Fahrten über 7,5t machen, die unter die EU-Verortnung fallen, die auch dass mit dem Tachographen regelt. Gibt es unter euch jemanden dem es genauso geht bzw. einen Lehrling mit dem Problem hat? Habt ihr einen Weg gefunden auch Fahrten mit einem 12,5t etc. machen zu können.
Gruß Carsten
U21und LKW-Führerschein
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Ein guter Freund von mir ist auch erst 18, hat ebenfalls C/CE, und fährt nen Betonmischer. Also müsste es machbar sein. Werde ihn nochmal fragen, wieso er es darf und was er darf/nicht darf.
MfG
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na moin...
nach EWG 3820/85, Art. 5 gilt: C/CE im gewerblichen Güterverkehr
- ab 18 nur 7,5t
- ab 21 komplettMehr als 7,5t ab 18 darfst du nur mit der abgeschlossenen Ausbildung zum Berufskraftfahrer,
Greetz, der Martin
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Hi,
also wenn ich richtig informiert bin, dann ist die ganze Sache so zu verstehen:
Du darfst LKW's > 7,49t dann fahren wenn es sich nicht um fremd Güter handelt und mit der Fahrt an sich kein Geld verdient wird.
z.B. du fährst für eine Company Lautsprecher auf nen Job, dann ist das absolut zulässig, da mit dem Transport der Lautsprecher kein Geld verdient ist, sondern nur mit dem damit gemachten Job.
Ich kenne mehrere Personen die gerade mal 18 Jahre alt sind und eine LKW-Pappe besitzen und für div. Verleihfirmen tätig sind.
Falls ich hier was flasches vom Stappel gelassen habe korrigiert mich!
Viele Grüße
Philipp *der schon über 21 ist*

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Ja das stimmt so - halb zumindest

Also wenn das ganze in den Aufgabenbereich eines Fachwirtes für Güterkraftverkehr fällt, darfst Du nicht fahren.
Konkret heisst das, wenn Du eine Speditionsleistung vollbringst.
Auf Deutsch: Wenn du Material transportierst, das aufbaust und wieder gehst, ist das okay.
Wenn Du allerdings nur Material bringst und der Kunde das selbst aufbaut/bedient etc. - also hire mit Transport - ist das eine Speditionsdienstleistung.
Da braucht man "theoretisch" einen Fachwirt für Güterkraftverkehr und die Fahrdienstleistung zählt als Speditionsdienstleistung (Fahrt im Auftrag des Kunden zum Zwecke des Transport eines vom Kunden bestellten Gutes.Irgendwie so soll es heissen *g*
Entnommen bzw. interpretiert aus den tausendseitigen Skripten zur Prüfung "Fachwirt für Güterkraftverkehr"

Grüße
Criz