Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man denn so bei Mitbewerbern die immer wieder Unwahrheiten verbreiten und mein geschäft schlecht machen. Das normale Gezicke in der Branche is ja o.k.. Mir geht aber ein "Kollege" mächtig auf den S...., mit dem ich eigentlich nix weiter zu tun hab, er aber bei jeder Gelegenheit unser Geschäft und unsere Qualität bei Musikern/Kunden etc. schlecht macht. Ich weiß jetzt nich was man da so tun kann.
Gruß, Tobi
Was tun bei unfairen Mitbewerbern ?
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Hallo bias79,
also klagen bringt in aller Regel nichts, dafür braucht man Zeugen oder es gilt Aussage gegen Aussage. Selbst hier gilt dann auch wieder im zweifel für den Angeklagten.
Tip: Mache es so wie Mercedes mit ihrer a-Klasse. Nach der Negativ-Presse mit dem Elchtest hat MB den Beweis angetreten das dieses Auto TOP ist. ( Ok nach kleiner Aufwertung der Ausstattung; ESP,ABS usw. )
Zeige doch jetzt der Welt das Du genau der richtige bist , für Veranstalltungen dieser Art .
Wünsche viel Erfolg .......
Trible B
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Ergänz die Referenzen um die Meinung der Kunden für die du gearbeitet hast. So wird für alle klar erkennbar wie ihr eure Veranstaltungen durchführt. Im Übrigen hilft nur Präsenz und gute Arbeit.
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Hi
lad den Kollegen doch mal auf einen Kaffe ein.
Dann kannst Du Ihn ja mal in Ruhe (!) fragen, was er für ein Problem hat.
So mache ich es mit Steuerberatern, die unkooperativ einem UN Berater gegenüber stehen.
Denen erkläre ich dann beim Kaffe, das sie keine Angst um Ihren Job haben müssen, denn ich arbeite auf einer ganz anderen Schiene als die Jungs. Nur geht bei vielen da erst einmal die Sirene an.
Als wenn ich mich mit Steuern auskennen würde -um gottes Willen.
Vielleicht bist Du dem Kollegen ja mal auf den Schlips getreten oder er hat einen Komplex oder oder oder - REDEN HILFT!!!
Detto
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mit manchen kann oder will man aber nicht reden :roll: erlich gesagt möchte ich auch nicht mit Kollegen reden die mich versuchen Zeit Jahren mit ihren Geschäftsgebaren tot zu machen. Nur gelingt das niemanden
aus dem normalen Verleihgeschäft hab ich mich auch schon fast verabschiedet. Dank meiner Mitbewerber die sich auch für jeden Betrag bücken. Ich bau jetzt lieber schicke Läden
damit hab ich meinen Umsatz in diesen Jahr schon deutlich nach oben gefahren ohne mich für wenig Geld auch noch mit guten Material tot zuwirtschaften.Im September zünden wir die Bombe
man ist das ein geiler Laden 
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Also eigentlich erledigt sich soetwas mit der Zeit von alleine.
Wenn er soetwas nötig hat, dann wohl auch nur, weil du um einiges besser bist (sonst würden die Kunden ja freiwillig zu ihm kommen). Damit hast du den entscheidenden Vorteil. Dir werden vielleicht einmal Kunden ausbleiben, die dann zu Ihm gehen, und damit gewaltig ins Fettnäpfchen treten. Nächstes mal sind die dann wieder bei Dir. Versuch einfach gute VAs zu machen, das ist eigentlich der einzig richtige und vernünftige Weg.
Solchen Methoden wie er Sie anwendet funktionieren auf Dauer einfach nicht und irgendwann fällt er damit auf die Klappe.
Ich habe zumindest schon solche Erfahrungen gemacht. Als Gegenzug auch nur schlechtes zu erzählen ist aber auf jeden Fall nicht das richtige.
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Zitat von "bias79"
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man denn so bei Mitbewerbern die immer wieder Unwahrheiten verbreiten und mein geschäft schlecht machen.
Da ja explizit nach rechtlichen Möglichkeiten gefragt wurde: Das hängt davon ab, was man beweisen kann. Dass über Dich schlecht geredet wird und wer das tut, wird Dir ja offensichtlich zugetragen.
Strafrechtliche Möglichkeit: Die Vorgänge zur Anzeige bringen (§§ 186 /187 StGB) und hoffen, dass der Staatsanwalt nicht gleich wieder wegen Geringfügigkeit einstellt.
Zivilrechtliche Möglichkeit: Demjenigen eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, die der unterschreiben soll. Ein Anwalt setzt Dir das sicher gerne auf und drückt demjenigen auch noch seine Gebühren auf's Auge. (Wenn man so etwas macht, sollte die Beweislage allerdings sehr klar sein...)
Am Rande: Prinzipiell befürworte ich es immer, solche Angelegenheiten außergerichtlich zu lösen.
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Insofern greift das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Der § 4 Nr. 7 UWG betrifft genau diesen Fall (Verunglimpfen des Mitbewerbers):
§ 4 UWG
Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
(...)
7. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft;
(...)Allerdings ist mit Abmahnungen und nachfolgenden gerichtlichen Mitteln Vorsicht geboten. Abmahnen sollte man nur eindeutige und beweisbare Sachverhalte. Zudem gilt im Wettbewerbsrecht noch viel mehr als in anderen Rechtsgebieten:
1. Nicht ohne Anwalt
2. Niemals ohne auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt.Insofern rate auch ich (obwohl ich auch gerne mit dem lukrativen Wettbewerbsrecht Geld verdiene) erstmal zu der schonenden Methode, einen Streit bei einem Kaffee (mit Rum) auszuräumen.
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Danke für die umfassende Aufklärung bezüglich des Themas. Sicher, persönliches Gespräch is immer am besten aber bei manchen Fällen is das echt hoffnungslos. Kann man wohl nur abwarten und Tee :wink: trinken.
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in der regel erledigen sich solche leute meist von selbst. die verbringen den ganzen tag mit rum lästern anstatt ihre baustellen gut zu machen.
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Sofern man dazu Gelegenheit hat, dem Kunden kar machen:
"Wer mit solchen Methoden arbeitet, wird seine Kunden ebenfalls übers´ Ohr hauen"
oder so ähnich (besser ausformuliert)
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Mal ehrlich:
Was erwartest Du?
Welcher Wettbewerb ist "fair"?Du versuchst Geld zu verdienen in einem Markt, der von unqualifizierten Dampfplauderen nur so wimmelt, s. "Warnungen" Brett.
Also jammer hier nicht 'rum.