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Fremdmischer bei "Billig-VA"/Zelt

  • bemi
  • 31. August 2006 um 11:22
  • bemi
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    • 31. August 2006 um 11:22
    • #1

    Hi,

    kuerzlich war ich als Fremdmischer bei einer Billig-VA am Werk (Billig-VA deshalb, weil ich auch ein guenstiges Angebot fuer die gesamte VA - komplette Zeltbeschallung - abgegeben und verloren habe).

    Die "Technik" des Konkurrenten war auch dementsprechend: NoName Mikrofone, NoName Kabel, zwei kaskadierte img-Pulte, img-Endstufen, NoName-Holz ... Ausserdem waren die Front-Tops mittels Spanngurten geflogen, die ausserdem nicht nur an den Gurten des Truss befestigt waren. Dass die Tops eigentlich nicht flugfaehig waren, muss ich ja nicht extra erwaehnen ;)

    Das Delaysystem war aehnlich geflogen ausserdem war da jedoch noch ein Uralt Astralite-3-Punkt im Einsatz, an Ketten an den Zeltpfetten (also genau die Teile die "duenn" sind und nur mittels einfacher Haken an den Sparren eingehaengt sind) geflogen.

    Alles vom feinsten, also.


    Jetzt zur eigentlichen Frage: wuerdet ihr als Fremdmischer das Zelt sofort wieder verlassen oder den Job machen unter dem Motto "Kann ich doch nichts dafuer!", wenn was passiert?


    ciao
    bemi


    PS: Ach ja, ich hab den Job uebrigens gemacht; ich habe ja keine Ausbildung als VA-Techniker ;)

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • Oliver Derks
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    • 31. August 2006 um 11:54
    • #2

    Bei derart gravierenden Mängeln hätte ich den Job nicht gemacht.
    Ausbildung hin oder her - du weißt bescheid und kannst das Verletzungsrisiko bzw. die Gefahren einer mit Spanngurten geflogenen Box einschätzen!
    Damit bist du durchaus als sachkundige Person anzusehen und aus meiner Sicht mit verantwortlich.

    Bei Strom und Rigging sind in meiner Überzeugung die Vorschriften weitestgehend ein zu halten. Niemand meckert, wenn mal ein Savety vergessen wird. Wer aber Boxen mit Spannguten Fliegt gefährdet – meist wissend – Leib und Leben der Besucher.

  • Akustikfuzzi
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    • 31. August 2006 um 12:02
    • #3

    ist immer so eine Sache. Das fällt dann auf dich zurück.

    Was ich auf jeden Fall gemacht hätte wäre folgendes.

    Blatt Papier und Stift nehmen. Mängel niederschreiben und vom Veranstalter die Kenntnisnahme mit Datum und Uhrzeit gegenzeichnen lassen. Dabei den Namen und die Adresse der Person, welche sich dir gegenüber als Veranstalter ausgibt natürlich mit auf das Blatt schreiben.

    Dann bist du für den Fall der Fälle auf der sicheren Seite. Du hast den Veranstalter auf die Mängel hingewiesen. Er ist als Veranstalter letztendlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich und haftet für die Folgen u. U. sogar mit seinem Privatvermögen (was den meisten Vereinsvorständen jedoch nicht so klar zu sein scheint) .

  • ADMIN
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    • 31. August 2006 um 17:14
    • #4
    Zitat von "Akustikfuzzi"

    ist immer so eine Sache.

    Besser kann man es eigentlich nicht formulieren...

    Dieser ganze HKS-Pfusch fällt ja nicht in die Kategorie "das wird schiefgehen" oder gar "das wird auf dieser Veranstaltung schiefgehen", sondern in die Kategorie "das könnte mal schiefgehen".

    Für denjenigen, der dafür verantwortlich ist (also den Veranstalter, wenn's eine Halle ist, auch noch der Hallenbetreiber), kann es eigentlich nur heißen "es darf nichts schiefgehen können", und zwar aus rechtlichen wie aus moralischen gründen. Für den Techniker, der den Aufbau macht, gilt das gleiche (wobei meist nur aus moralischen Gründen).

    Der Sachkundige, der da als Bandtechniker oder als Gast auftaucht, ist nicht in der rechtlichen Verantwortung. Und meiner Erfahrung nach erreicht man mit ein paar freundlichen Worten mehr, als wenn man den Oberlehrer raushängen lässt.

    Zitat von "Akustikfuzzi"

    Blatt Papier und Stift nehmen. Mängel niederschreiben und vom Veranstalter die Kenntnisnahme mit Datum und Uhrzeit gegenzeichnen lassen. Dabei den Namen und die Adresse der Person, welche sich dir gegenüber als Veranstalter ausgibt natürlich mit auf das Blatt schreiben.

    Wer hat das schon mal tatsächlich gemacht, und hat dann der Veranstalter auch unterschrieben?

    Eine Mängelliste, die vor Zeugen übergeben wird, scheint mir da doch praxistauglicher zu sein.

    Zitat

    Dann bist du für den Fall der Fälle auf der sicheren Seite.

    Damit wäre aber auch eindeutig domumentiert, dass Du die Mängel gekannt hast...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hitower
    Verifiziert
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    • 31. August 2006 um 19:43
    • #5

    HI

    Wir hatten heute das in der Schule in Punkt "Brandgefahr, Feuer" etc!

    Es gab dazu mehrer Beispiele von "hierachie-Ketten":

    Künstler hier aufm Schloß: Herr vom Ordnungsamt verlangt Baubuch der Bühne, Fragendes gesicht beim Zuständigen VT, Still-Legung (erstma), Anruf vom Leiter des Ordnungsamtes an "seinen" Beamten: Darf spielen...

    Sollte aber schriftlich festgehalten werden, aber ist schwierig nur am Telefon (mitschnitt?)

    Andere Szenarie: Spiegelkugel kommt runter: Staatanwalt klagt Betreiber der Disse, Hersteller und VT an, der das ding gehängt hat...läuft noch, aber VT nicht auffindbar...

    Auch die Abgabe von "Aufsichtsplicht" richtung Sicherheitsdienste, Polizei und Feuerwehr war ein Thema...

    HKS "Pfusch" kann ich auch nicht gutheißen (schon viel Mist gesehen), aber manchmal kann man einfach nicht viel machen außer mal Bescheid sagen...

    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • Kracky
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    • 31. August 2006 um 23:15
    • #6

    Ist eigentlich eine Frage des Jobs ansich. Habe ich eine Band hinter mir und bin Bandtech dann geht das ganz schnell wenn die Qualität der Anlagenteile nicht stimmt, von der Gefahr mal ganz abgesehen. Bin ich freier Tech und mit Kofferjob gebucht und sehe mich nicht im Stande mit dem Material zu arbeiten, wird das Sache des Veranstalters. Ansonsten gilt wohl, ich äussere meine Meinung, mache mich beim HKS sicher unbeliebt und zieh das mit Stirnrunzeln durch.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • manuela
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    • 1. September 2006 um 06:53
    • #7
    Zitat von "bemi"

    Jetzt zur eigentlichen Frage: wuerdet ihr als Fremdmischer das Zelt sofort wieder verlassen oder den Job machen unter dem Motto "Kann ich doch nichts dafuer!", wenn was passiert?


    Als Tonmensch an einer spielbereiten Anlage vor Publikum, mit Künstlern auf der Bühne, stehst du in der Pflicht, machst du es nicht ist die Lage eindeutig: Vorsätzliche Nichterfüllung. Der Veranstalter wird das, sofern er ausgeschlafen genug ist, mit einer Regressforderung belohnen und deiner fachlichen Eignung widersprechen.
    Du müßtest mir schon zeigen daß eine der Boxen über deinem Pult geflogen ist bevor ich von der Idee Abstand nehmen würde.
    - Beratung, sofortiger Hinweis an die Veranstalter - das genügt. Im Übrigen entscheiden diese, und das bedeutet eigentlich immer: the Show must go on. Allerdings bekommen auch die Leute die die Boxen so geflogen haben die Ohren langgezogen, dazu muß man es nur erstmal wissen. Ggf. stoppt man und läßt verbessern und die Sicherheit herstellen. :wink:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • bemi
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    • 1. September 2006 um 08:32
    • #8

    Hi,

    Zitat von "Kracky"

    Ist eigentlich eine Frage des Jobs ansich. Habe ich eine Band hinter mir und bin Bandtech dann geht das ganz schnell wenn die Qualität der Anlagenteile nicht stimmt, von der Gefahr mal ganz abgesehen.

    na ja, das Material der Band ist/war auch nicht wirklich besser (Ich habe den Abend auf einem 9000er Behringer gemischt ;) ). Fuer mich war der Job so machbar, aufgrund der kurzen Umbauzeit waere es gar nicht moeglich gewesen, besseres Material (was ich sogar dabei hatte) zu stellen.

    Mir gings bei dieser Frage wirklich um die Sicherheit. Auf die Maengel habe ich den HKS schon hingewiesen, mit der Bitte es naechstes Mal ordentlicher zu machen. Dem Wirt ist leider alles wurschd, der ist so engstirnig, dem gehts nur ums Geld, imo. Ich hab dem schon erklaert, dass es eigentlich nicht sein kann, dass jemand, der die Sache ordentlich macht, viel billiger sein kann, als ich (Standardmaterial zu ortsueblichen Preisen, 2 Mann Personal). Der HKS hat die Sache natuerlich allein gemacht ...

    @all: vielen Dank fuer euere Antworten, ich glaube ich habe so gehandelt, wie die meisten es hier getan haetten.

    ciao
    bemi

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • dasich
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    • 1. September 2006 um 09:17
    • #9

    Jetzt klärt doch mal einen doofen auf.

    Wer oder was ist HKS
    Bei mir steht HKS für eine Variante einer Aufmerksamskeits Störung
    (Hyperkinetische Störung)

    Es grüßt der Stephan

  • bemi
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    • 1. September 2006 um 10:18
    • #10

    Hobby Kisten Schlepper

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • chris216
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    • 1. September 2006 um 10:18
    • #11

    HKS ist ein HobbyKistenSchlepper.

    Gruß,
    Christoph Holdinghausen

  • bemi
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    • 1. September 2006 um 10:18
    • #12

    schneller ;)

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • Ton_Opa
    Profi
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    • 9. September 2006 um 05:26
    • #13
    Zitat von "Oliver/RodeVT"

    Niemand meckert, wenn mal ein Savety vergessen wird.

    Doch! Ich meckere!

    Dieser Thread ist für Freelancer ein wirklich schwieriges Problem.
    Schadedensersaztanspruch durch den Veranstalter ist rechtlich kaum eine ernste Bedrohung.
    Wenn Du etwas nicht verantworten kannst, dann muss der dir dankbar sein. Vor keinem Gericht der Welt kommt der damit durch und er wird eine Klage fix sein lassen, wenn Du ihm den entsprechenden Absatz des lustigen Heftchens BGV C1 vor die Nase halten kannst.

    Trotzdem bleibt das Problem bestehen. Es ist vorgekommen, dass ich beim Aufbau "durchaus professioneller" VAs die Halle für 30 Minuten verlassen habe, um nicht Zeuge eher zweifelhafter Hebeaktionen werden zu müssen. Eine feige Lösung, aber rechtlich nicht so schlecht - und auch menschlich ein Denkanstoß für die "mutigen" Kollegen, deren Job und Show man nicht durch eine Totalverweigerung gefährdet.

    Grobgefährlichen Unfug sehe ich eigentlich nur noch selten und auf Jobs eigentlich gar nicht mehr - obwohl es so etwas bestimmt noch gibt.

    Wenn ich wirklich Angst um Künstler und Publikum habe, dann werde ich nicht die Show verhindern, sondern die Gefahrenquelle ausmerzen.

    Das geht immer.

    Ich kann zum Beispiel die geflogenen Boxen aus dem Dach holen, wenn ich fürchte, dass sie runterfallen. Dann stehen sie im schlimmsten Fall auf dem Boden und kein Schwein hört was - na und? das würde ich durchaus in Kauf nehmen.. und überladene Traversen lassen sich durch das Canceln von Lampen auch immer erleichtern - Das geht ganz schnell. Dann wird das Licht eben arm - na und? Wer Licht will, muss auch Hängepunkte haben... ohne Kühlschrank wird das Bier auch nicht kalt.

    So was regelt sich schnell, indem als man Freelancer auch für die Zukunft vorbaut. Allein wegen dem durch den Gewissenkonflikt für dich ungemütlichen Abend solltest du dir überlegen, ob du nicht auf die Jobs der unsicheren Firma in Zukunft verzichten kannst (viel Geld gibts da ja eh nicht für). Das kann man dem Menschen ja auch sagen:

    "Sorry, ich möchte das nicht nochmal auf mich nehmen, den ganzen Abend darauf zu warten, ob nun einer vom Lautsprecher erschlagen wird, oder nicht"

    Wenn dieser Satz deiner Empfindung entspricht, gilt das vor dem Gesetz als grob fahrlässig. Das ist strafbar und zwar zu recht.

    Grüße
    Opi

    wenn der BilligChef diesen Satz dreimal von verschiedenen Technikern hört... wird er auch Saftys kaufen. Weil er natürlich auch sicher arbeiten will... allein.. das liebe Geld....

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

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