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reisegewerbeschein

  • kristian
  • 2. Oktober 2006 um 01:19
  • kristian
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    • 2. Oktober 2006 um 01:19
    • #1

    wer von euch hat eigenne lkw^s im fuhrpark ?

    wenn ihr ein reisegewärbe anmeldet ( bühnen auf und abbau )
    dann braucht ihr vür die lkws keine maut bezahlen und auch keine tachoscheiben mehr ausfüllen

  • Herbie
    Verifiziert
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    • 2. Oktober 2006 um 07:45
    • #2

    Hallo,

    das wäre mir neu,....woher hast du denn diese Info??....

    (ich habe eine Reisegewerbekarte,... die hat rein garnichts mit dem Transport von Waren und Material zu tun)


    Gruss Herbie

    flugfähig bedeutet: "fenster auf und raus damit"... :)

  • kristian
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    • 2. Oktober 2006 um 09:26
    • #3

    mit dem schein kanst du deinen lkw als schausteller fahrzeug zulassen

  • Johnny
    Verifiziert
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    474
    • 2. Oktober 2006 um 10:11
    • #4

    au weia...

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    Handyfragen? - Hier gibt's die Antworten

  • Criz
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    468
    • 2. Oktober 2006 um 17:10
    • #5

    Muss ich dann im Wohnwagen schlafen? :D

    ->>> SHOP ONLINE http://www.cst-media.de/shop/ <<<-

    CST media Sales
    Groß- und Einzelhandel für
    Veranstaltungs- und Medientechnik
    72458 Albstadt
    http://www.cst-media.de

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 2. Oktober 2006 um 18:27
    • #6
    Zitat

    ...und auch keine tachoscheiben...


    Mit Reisegewerbe gelten Ruhezeitregelungen & Co. nicht?
    Wir lernen immer wieder lustige, neue Dinge in diesem Forum. :D

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • kristian
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    36
    • 2. Oktober 2006 um 19:49
    • #7

    gelten schon nur man ist von der tachscheiben flicht befreit das heist es kann keiner kontroliren

  • Jeremy
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    1.491
    • 2. Oktober 2006 um 19:56
    • #8

    Und woher nimmst Du diese Informationen?

    Ist man als Inhaber einer Reisegewerbekarte auch von Rechtschreibung und Interpunktion befreit? Du machst es einem wirklich nicht leicht, das in irgendeiner Art ernst zu nehmen, was Du da von Dir gibst.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Sven M
    Profi
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    • 2. Oktober 2006 um 19:56
    • #9

    Meines Wissens nach bekommt man diese Zulassung aber nur wenn man immer die gleiche "Attraktion" mit dem LKW transportiert. Also z.B. fest eine Bühne auf einen LKW läd. Dann darf ich damit aber nicht morgen die PA fahren.
    Vielleicht sollte man beim BAG mal nachfragen..

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 2. Oktober 2006 um 20:51
    • #10

    Kristian verwechselt das mit der Steuerbefreiung selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Der Saugwagen (11t) meines Lagernachbarn (Rohrreiniger) ist ein schönes Beispiel dafür. Mit dem Fahrzeug geht nix anderes als einige m² Schlamm, Fett oder Ka**e zu saugen und wieder raus zu drücken. :D
    Einen Fahrtenschreiber braucht die Kiste aber trotzdem und Mautpflchtig ist sie auch. Das Sonntagsfahrverbot gilt ebenso.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • migele
    Beiträge
    29
    • 4. Oktober 2006 um 12:20
    • #11

    Bühnen und Veranstaltungstechnik fällt leider nach aktuellem recht nicht unter das Schaustellergewerbe. und selbt bei diesen sind nur Sonderfahrzeuge betroffen.

    Mautbefreiung
    Muß bei Toll-Collect beantragt werden Gilt aber nur für Fahrzeuge des Schausteller und Zirkusgewerbes in dieses wir nicht fallen.

    Fahrtenschreiber befreiung
    gilt für unser Gewerbe leider auch nicht da wir nicht unter § 57a StVZO fallen.

    bei unklarheiten kann ich betroffenen gerne die gesetzes-texte mit rechtsmäßiger auslegung zusenden.

    der Antrag für Mautbefreiung steht unter http://www.toll-collect.de zum download bereit

    Gruß Michi

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