wer von euch hat eigenne lkw^s im fuhrpark ?
wenn ihr ein reisegewärbe anmeldet ( bühnen auf und abbau )
dann braucht ihr vür die lkws keine maut bezahlen und auch keine tachoscheiben mehr ausfüllen
wer von euch hat eigenne lkw^s im fuhrpark ?
wenn ihr ein reisegewärbe anmeldet ( bühnen auf und abbau )
dann braucht ihr vür die lkws keine maut bezahlen und auch keine tachoscheiben mehr ausfüllen
Hallo,
das wäre mir neu,....woher hast du denn diese Info??....
(ich habe eine Reisegewerbekarte,... die hat rein garnichts mit dem Transport von Waren und Material zu tun)
Gruss Herbie
mit dem schein kanst du deinen lkw als schausteller fahrzeug zulassen
au weia...
Muss ich dann im Wohnwagen schlafen? ![]()
Zitat...und auch keine tachoscheiben...
Mit Reisegewerbe gelten Ruhezeitregelungen & Co. nicht?
Wir lernen immer wieder lustige, neue Dinge in diesem Forum. ![]()
Armin
gelten schon nur man ist von der tachscheiben flicht befreit das heist es kann keiner kontroliren
Und woher nimmst Du diese Informationen?
Ist man als Inhaber einer Reisegewerbekarte auch von Rechtschreibung und Interpunktion befreit? Du machst es einem wirklich nicht leicht, das in irgendeiner Art ernst zu nehmen, was Du da von Dir gibst.
--
Jeremy
Meines Wissens nach bekommt man diese Zulassung aber nur wenn man immer die gleiche "Attraktion" mit dem LKW transportiert. Also z.B. fest eine Bühne auf einen LKW läd. Dann darf ich damit aber nicht morgen die PA fahren.
Vielleicht sollte man beim BAG mal nachfragen..
Kristian verwechselt das mit der Steuerbefreiung selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Der Saugwagen (11t) meines Lagernachbarn (Rohrreiniger) ist ein schönes Beispiel dafür. Mit dem Fahrzeug geht nix anderes als einige m² Schlamm, Fett oder Ka**e zu saugen und wieder raus zu drücken. ![]()
Einen Fahrtenschreiber braucht die Kiste aber trotzdem und Mautpflchtig ist sie auch. Das Sonntagsfahrverbot gilt ebenso.
Armin
Bühnen und Veranstaltungstechnik fällt leider nach aktuellem recht nicht unter das Schaustellergewerbe. und selbt bei diesen sind nur Sonderfahrzeuge betroffen.
Mautbefreiung
Muß bei Toll-Collect beantragt werden Gilt aber nur für Fahrzeuge des Schausteller und Zirkusgewerbes in dieses wir nicht fallen.
Fahrtenschreiber befreiung
gilt für unser Gewerbe leider auch nicht da wir nicht unter § 57a StVZO fallen.
bei unklarheiten kann ich betroffenen gerne die gesetzes-texte mit rechtsmäßiger auslegung zusenden.
der Antrag für Mautbefreiung steht unter http://www.toll-collect.de zum download bereit
Gruß Michi