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Wie errechne ich max. zul. Sitz-u. Stehpl.

  • Fx´er
  • 12. Oktober 2006 um 10:23
  • Fx´er
    Beiträge
    75
    • 12. Oktober 2006 um 10:23
    • #1

    Hallo, ich brauch mal Eure Hilfe,

    wie errechne ich für eine Multi-VA Halle die max. zulässigen Stehplätze zusätzlich zu den Sitzplätzen mit vorhandenen Bestuhlungsplan. Ich hoffe, ich bin in diesem Brett richtig ansonsten-schieb.
    Grüsse
    Holger

    "Ja .......muss so laut"

  • Joerg Roeser
    Beiträge
    153
    • 12. Oktober 2006 um 10:39
    • #2

    ...das kannst Du meiner Meinung nach gar nicht so einfach errechnen. Hängt nämlich von einigen Faktoren ab, wie z.B. Belüftungssystem, Notausgänge, etc. Bei uns gibt es in den Hallen zusätzlich zum Bestuhlungsplan noch eine Angabe zu der zulässigen Anzahl an Stehplätzen. Frag doch am besten mal den Betreiber der Halle, der sollte es am Besten wissen.

    Gruß

    Jörg

    Jörg Röser
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    • 12. Oktober 2006 um 12:31
    • #3
    Zitat von "Fx´er"

    wie errechne ich für eine Multi-VA Halle die max. zulässigen Stehplätze zusätzlich zu den Sitzplätzen mit vorhandenen Bestuhlungsplan.

    Da muss man gar nicht rechnen: Die zulässige Anzahl der Stehplätze steht im Bestuhlungsplan. Wenn dort nichts steht, ist sie 0.

    Evt. gibt's unterschiedliche genehmigte Bestuhlungspläne.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 12. Oktober 2006 um 21:45
    • #4

    Micha (Admi) hat Recht.

    Zulässig ist nur das, was im Bestuhlungsplan steht. Für eine Halle kann es mehrere Bestuhlungspläne geben, die verschiedene Szenarien abdecken. Sollte Dein Szenarium nicht brauchbar abgedeckt sein, kannst man beim Bauamt einen weiteren Bestuhlungsplan beantragen. Dies ist jedoch erfolgslos, wenn es gegen sicherheitstechnische Regeln im Baurecht verstößt. Du kannst Deine "Idee" ja mal mit der VStättV Deines Bundeslandes vergleichen.

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Fx´er
    Beiträge
    75
    • 13. Oktober 2006 um 10:44
    • #5

    ja es geht darum einen neuen Bestuhlungsplan einzureichen. Es soll eine Kombination aus Sitz- und Stehplätzen sein. Für den Gr. Saal gibt es einen gen. Best.-Plan- in diesem Fall Tischbest.-Bankett
    Das Problem ist folgendes:
    Für eine VA soll das Foyer und das gr. Treppenhaus zusätzlich mit Stehplätzen genutzt werden - kann ich und wenn ja, wie kann ich das errechnen? Es könnte erstmal auch nur eine Schätzung sein, um absehen zu können ob die VA überhaupt mit der avisierten pax Anzahl möglich ist.
    Ich weiss also wieviel Gäste da rein sollen, nun soll ich zumindestens ne Schätzung abgeben, ob das(rein genehmigungstechnisch) machbar wäre.

    Grüsse
    Holger

    "Ja .......muss so laut"

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 13. Oktober 2006 um 10:52
    • #6

    Du stellst eine interessante Frage!

    Ohne Deine Versammlungsstätte zu kennen ist es nicht möglich, irgendetwas zu sagen. Ich würde tatsächlich das Bauamt mal fragen - die sind ja auch zur Beratung verpflichtet.

    In jedem Fall solltest Du etwas Zeit einplanen.

    Bei der Formulierung "Treppenhaus mit Stehplätzen" gehen bei mir roten Lampen an. Mit oder ohne Stehtische? Notwendiger Rettungsweg oder zusätzliches Treppenhaus? ... natürlich kann das im konkreten Fall bei Euch anders aussehen, als man sich das so vorstellt.

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • johannes brüls
    Profi
    Beiträge
    34
    • 15. Oktober 2006 um 13:30
    • #7

    Naja, man kann das schon ausrechnen...

    Du nimmst die für das entsprechende Bundesland gültige VStättVO (oder ähnliches) und schaust dir erstmal die Gesamtfläche an. Anhand der Quadratmeteranzahl kannst Du schon mal das absolute Maximum (stehend) errechnen. Mehr geht dann auf keinen Fall. (Bei Bestuhlung, wie auch immer, ist noch einiges mehr im Bezug auf Abstände und Fluchtwege zu beachten!!!) Als nächstes schaust Du, was diesem Maximum entgegensteht, zb (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
    Wie sehen die Fluchtwege aus, fassen diese die nach qm maximale Personenzahl? Wie ist das mit den Treppenhäusern? Fassen die die maximale Zahl? Liegt die VStätte in einem Keller? --> Rauchabzug und so weiter halt.
    Dann kommst Du auf einen Wert und diesen kannst Du dann mit dem zuständigen Bauamt diskutieren. Niemals aber darf man eigenmächtig ohne den Bauamtsstempel einen Bestuhlungsplan ändern, nur weil man da was gerechnet hat. Bei manchen Bauämtern, sofern sie die Halle kennen, reicht auch ggf. ein Anruf. Was viele nicht wissen: Auch für die Variante "unbestuhlt" muss ein Bestuhlungsplan her. Und strenggenommen ist das Weglassen von Tischen auch schon eine Änderung am Bestuhlungsplan. So hab ich das zumindest gelernt.

    Eine Molltonleiter kann man sich nicht nach BGV-C1 zertifizieren lassen.

    http://www.latteyer.com

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