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gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

  • Philou
  • 6. November 2006 um 19:52
  • Philou
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    • 6. November 2006 um 19:52
    • #1

    Hallo!

    Ich habe einen Kunden, Gastronom, der nach dem sein "Laden" pleite ging bei mir immer noch eine Menge Schulden hat!

    Wie kann ich an mein Geld kommen?

    Weder die Anschrift noch der Aufenthaltsort des Kerls ist bekannt, kein mensch weiß, ob er überhaupt noch in Dt. ist!
    Ans telefon geht er natürlich auch nicht!

    Erfahrungen?

    Vielen Dank,
    Sebastian

    Viel Hilft Viel

  • Mnyut
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    • 6. November 2006 um 20:29
    • #2

    Blöd gelaufen. Viel machen kannst da nicht. Wenn es nicht wirklich ein min. hoher 3-stelliger Betrag ist lohnt das nicht. Ist beim Schuldner nix zu holen, musst du gar die Kosten für den Mahnbescheid selber zahlen.

  • Philou
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    • 6. November 2006 um 22:22
    • #3
    Zitat von "Mnyut"

    Blöd gelaufen. Viel machen kannst da nicht. Wenn es nicht wirklich ein min. hoher 3-stelliger Betrag ist lohnt das nicht. Ist beim Schuldner nix zu holen, musst du gar die Kosten für den Mahnbescheid selber zahlen.


    sogar 4 stellig!
    Und ich nehme an, dass bei dem nichts zu holen ist!

    Viel Hilft Viel

  • ADMIN
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    • 7. November 2006 um 02:36
    • #4

    Die Kosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid liegen im zweistelligen Bereich, wenn keine ladungsfähige Adresse vorliegt, dann wird so etwas auch öffentlich ausgehängt, und Du hättest Dann einen Titel, mit dem man 30 Jahre lang (oder bis zum Privatinsolvenzverfahren...) vollstrecken kann.

    Wenn man das selbst kann, oder einen Kumpel hat, der das kann, dann ist das sicher eine Überlegung. Anwalt würde ich mir wegen dessen Gebühren überlegen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ukw
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    • 7. November 2006 um 02:43
    • #5

    Wenn der Laden Pleite ging, musst Du Deine Ansprüche beim Konkursverwalter anmelden. Das nutzt nicht viel, aber es ist immer noch besser das zu tun, als untätig rumzusitzen.

    Umbuchung der Forderung auf das Konto "zweifelhafte Forderungen" 141*
    Mit dem Abschluß des Konkurses wird die Quote festgelegt, mit der der Rest der verwertbaren KK-Masse auf die Gläubiger verteilt wird. Forderungen vom Fi-Amt und SV Beiträge werden bevorzugt behandelt. Banken ebenfalls .
    Der Rest wird auf die Gläubiger verteilt.
    Keinesfalls zu kurz kommt der Anspruch des KK Verwalters, der in den vollen Topf greift und mit 100-265,- € die Stunde oft der einzige ist, der noch richtig absahnt. :roll:

    Mit einem abgeschlossenen Liqidationsverfahren legt er die Quote fest, mit dem Zettel kannst Du Deine (Rest-) Forderung ggf als uneinbringbar ausbuchen und die 16 % MwSt zurückbekommen (falls Du Soll Versteuerer bist).

    Da merkwürdiger Weise kaum einer der Pleiter nach der Pleite ohne Geld ist, gibt es auch noch den anderen Weg ...

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • test
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    • 7. November 2006 um 12:01
    • #6

    es lohnt sich nur aufwand zu treiben, wenn da geld ist. sonst ausbuchen. was nützt dir ein titel, wenn du dafür noch geld bezahlen mußt. das heißt gutes geld schlechtem hinterher werfen

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Philou
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    • 7. November 2006 um 12:57
    • #7

    Das Problem ist, das es wahrscheinlich nicht mal einen Konkursverwalter oder ähnliches gibt!
    Ich wüßte nicht mal, wen ich als schuldner angeben soll, da ausser seinem Namen ja nichts bekannt ist..Addresse war immer die vom Lokal!
    Die Brauerei, Verpächter der Lokalität, bekommt noch ca 70 000€ und hat aufgrund dessen sogar das Material, das in den LAden vermietet war, gepfändet. Ist aber, denke ich, kein Problem, da ich Mietverträge habe!
    Die REchnungen liefen immer auf ihn als Geschäftsführer, also nicht an eine Firma.. daher vielleicht Inkassobüro?

    Viel Hilft Viel

  • ukw
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    • 7. November 2006 um 13:21
    • #8
    Zitat von "Philou"

    .. daher vielleicht Inkassobüro?

    Nein
    Amtsgericht bzw Handelsregister. Eine GmbH muß eingetragen sein. Dort findest Du alle Daten.

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • hell&dunkel
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    • 7. November 2006 um 13:25
    • #9

    Anschließend gehst du zum Einwohnermeldamt. Sobald er sich anmeldet, geht eine Meldung an das Amt des letzten Wohnsitzes.


    Edit: Oben steht nichts von GmbH.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • djobi
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    • 7. November 2006 um 14:17
    • #10
    Zitat von "Philou"

    Die Brauerei, Verpächter der Lokalität, bekommt noch ca 70 000€ und hat aufgrund dessen sogar das Material, das in den LAden vermietet war, gepfändet. Ist aber, denke ich, kein Problem, da ich Mietverträge habe!

    Nennt sich IMHO Vermieterpfandrecht, allerdings wird das auf DEIN Eigentum (sofern du dies belegen kannst) nicht greifen.

    Die Einwohnermeldeämter kriegen bestimmt die Änderung, aber ich weiss nicht ob diese die Daten rausgeben dürfen.

    Ansonsten läßt sich mittels vollständigen Namen UND (Geburtsdatum ODER KFZ-Kennzeichen) bei den richtigen Leuten :D meist einiges rausbekommen 8)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • stb
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    • 7. November 2006 um 15:22
    • #11

    Zitat UKW: "[i]Mit dem Abschluß des Konkurses wird die Quote festgelegt, mit der der Rest der verwertbaren KK-Masse auf die Gläubiger verteilt wird. Forderungen vom Fi-Amt und SV Beiträge werden bevorzugt behandelt. Banken ebenfalls .
    Der Rest wird auf die Gläubiger verteilt.
    Keinesfalls zu kurz kommt der Anspruch des KK Verwalters, der in den vollen Topf greift und mit 100-265,- € die Stunde oft der einzige ist, der noch richtig absahnt."

    Sorry, aber da muß ich (mal wieder) was klarstellen:

    Seit Inkrafttreten der InsO am 01.01.1999 gibt es keine Insolvenzvorrechte mehr, wie sie die Konkursordnung in § 61KO noch kannte. Das bedeutet, daß der Fiskus und die Sozialversicherungen eben nicht mehr bevorrechtigt sind (durch eine Änderung der Abgabenordnung wird ab 2007 aber wieder eine Quasi-Bevorrechtigung des Finanzamtes eingeführt werden). Banken hatten auch nach er alten Konkursordnung kein Vorrecht. Allerdings sind die Banken in der Regel so weit (und gut) besichert (z.B. durch Grundpfandrechte), daß hier das sogenannte Absonderungsrecht §§ 49 ff InsO greift.

    Und Letztlich: Der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters richtet sich nach der InsVV (Insolvenzverwaltervergütungsverordnung) und bemisst sich u.a. am Wert der verwalteten Masse(vereinfacht gesagt); aber keinesfalls nach einem willkürlichen Stundensatz!

    So, das mußte sein, damit sich hier keine falschen Vorstellungen festsetzen.

    Philou: In der Tat ist es am Besten zu versuchen die Forderungen in einem mglw. anhängigen Insolvenzverfahren geltend zu machen. Aber mit hoher Wahrscheinlicheit wird da außer einem vollstreckbaren Titel (wenn´s eine GmbH war - gegen die GmbH, die dann aber aufgelöst wird => Titel wertlos!) nichts rauskommen. Vielleicht kannst Du ja mal eine Anzeige wegen Betrug oder Unterschlagung erstatten. Bring Dich zwar wirtschaftlich nicht weiter, aber gibt Dir gegebenenfalls eine gewisse Befriedigung...

    Tschö wa

    stb

    p.s.: bitte diesen Beitrag nicht wieder zur Grundlage einer Grundsatzdiskussion machen - sollte nur eine Info für die Kollegen sein. Danke!

  • ukw
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    • 7. November 2006 um 16:06
    • #12

    stb: Dein Beitrag ist völlig unnötig.
    Er dient ausschließlich zur Stärkung Deines labilen Egos.

    Zitat

    Sorry, aber da muß ich (mal wieder) was klarstellen: ...
    ...

    ...
    So, das mußte sein, damit sich hier keine falschen Vorstellungen festsetzen.

    Oder bist Du der Forensherrif? Der Rächer von Wechseln und Weisen, Euro und Cent :lol:

    Alles klar :wink:

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • mringhoff
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    • 7. November 2006 um 17:16
    • #13
    Zitat von "ukw"

    stb: Dein Beitrag ist völlig unnötig.
    Er dient ausschließlich zur Stärkung Deines labilen Egos.
    (...)
    Oder bist Du der Forensherrif? Der Rächer von Wechseln und Weisen, Euro und Cent

    Ich bitte doch, persönliche Differenzen und Anschuldigungen per PN auszutragen, das hat hier nichts zu suchen! Eine Richtigstellung finde ich sehr wohl notwendig, insofern erkenne ich nicht, warum der Beitrag von stb "völlig unnötig" sein sollte...
    Sollte etwas FACHLICH nicht in Ordnung sein, dann einfach schreiben und belegen.

    Um wieder aufs Thema zurückzukommen:
    Philou:
    - schau mal erst, wie Dein Gastronom überhaupt firmiert. Selbst wenn auf dem Schild "Gasthof zum grünen Baum" drauf steht, ist das üblicherweise noch nicht die korrekte Firmenbezeichnung. Die einen Gastronomen betreiben ihre Gaststätte als Einzelfirma, dann läuft das auf ihn persönlich (die korrekte Anschrift lässt sich doch über Mitarbeiter/Angestellte rausfinden oder notfalls über das Einwohnermeldeamt)
    Die anderen Gastronomen gründen eine GmbH.
    Wenn Du Glück hast, dann ist es evtl. eine BGB-Gesellschaft, dann haftet auch der/die anderen Mitgesellschafter.

    Sollte es sich nicht um eine GmbH handeln, sondern um ihn als Person, dann würde ich auf alle Fälle mich um einen Titel kümmern (Mahnbescheid). Wenn Du dich etwas schlau machst, evtl. Freunde fragst, die sich auskennen oder auch die Mitarbeiter im Amtsgericht (helfen da auch gerne weiter), dann kannst Du auch ohne anwaltliche Hilfe einen Mahnbescheid versenden lassen. Das ist gar nicht so teuer und Du hast einen Titel. Wer weiß, was in einigen Jahren ist. Besser als ohne Titel, die paar Euros kann man noch investieren.


    Dann geht es um die Art der Forderungen:
    sind das offene Rechnungen von Dienstleistungen (Miete) etc. oder hast Du ihm auch Ware verkauft?
    Bei verkaufter Ware und unbezahlter Rechnung hast Du ja noch Deinen Eigentumsvorbehalt und kannst diese zurückfordern (sofern sie noch da ist). Hier sollte man schnell handeln, nicht daß irgendwer das Zeug verhökert oder im Zuge des Vermieterpfandrecht einbehält.
    In diesem Fall wäre dann doch eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll, auch für die vermietete Ware, die sich der Vermieter einkassiert hat. Wenn der nämlich nicht mitspielt, wird das ein langwieriger Prozess, bis Du Dein Eigentum wieder hast....

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    Einmal editiert, zuletzt von mringhoff (7. November 2006 um 17:23)

  • stb
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    • 7. November 2006 um 17:22
    • #14

    ukw:

    Ich weiß ja nicht wer oder was Du bist, aber Dein Ego ist in Ordnung?
    Offensichtlich, denn sonst würdest Du ja nicht mit dieser Überzeugung falsche Sachverhalte vertreten.

    Wenn Du schon solch diffamierende Behauptungen aufstellst (bzgl. Insolvenzverwaltervergütung), solltest Du mit berechtigter Kritik umgehen können.

    Aber lassen wir das - ich wollte genau diese Grundsatzdiskussion nicht!

    Wenn es übrigens den anderen Usern ebenfalls nicht passt, daß ich (zugegeben diesmal unaufgefordert) einige Hinweise gebe, dann lasst es mich wissen.


    stb

  • mringhoff
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    • 7. November 2006 um 17:28
    • #15

    Fachliche Hinweise sind - zumindest für mich persönlich - immer gerne gesehen, vor allem wenn sie fundiert sind.
    Dabei sollte man sich aber nicht verleiten lassen, in den selben Kommunikationsstil zu verfallen, auch wenn man direkt damit konfrontiert wird...

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  • Philou
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    • 7. November 2006 um 18:45
    • #16

    Hallo,

    So weit ich weiß braucht man doch für eine GmbH ein gewisses Startkapital, dass man vorweisen kann, so 25 000, oder? (grobe schätzung)

    Und die hat der Kerl bestimmt nicht!

    Konkursmasse ist nichts da!
    Der Kerl war nur Pächter, ich denke er hat, wie ich, einfach ein stink-normales Gewerbe angemeldet!

    Die Brauerei hat ihn nun auch bei Polizei angezeigt, das werde ich auch tun!
    Allerdings will ich mich nicht mit dem Gedanken abfinden, das Geld verloren zu habe!

    Viel Hilft Viel

  • mringhoff
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    • 7. November 2006 um 18:56
    • #17
    Zitat von "Philou"

    So weit ich weiß braucht man doch für eine GmbH ein gewisses Startkapital, dass man vorweisen kann, so 25 000, oder? (grobe schätzung)
    Und die hat der Kerl bestimmt nicht!

    Man weiß ja nie, was zu den Gründungszeiten an Kapital vorlag und auch als Pächter kann man ja eine Gaststättenbetriebs GmbH gründen, wie das öfters gerne genannt wird.
    25.000 EUR ist die Mindesteinlage. Bei zwei Gesellschaftern reicht es, wenn die Hälfte einbezaht ist (mit Nachschusspflicht!).
    Nebenbei kann man auch Sachwerte einbringen (durch Sachverständigen geschätzt).

    Schau doch einfach mal in die Speisekarte oder an anderen Aushängen in der Gaststätte (falls noch zugänglich), evtl. steht sogar was im Telefonbuch drin. Oder frage ehemalige Mitarbeiter oder den Verpächter...


    Zitat von "Philou"

    Allerdings will ich mich nicht mit dem Gedanken abfinden, das Geld verloren zu habe!


    Würde ich auch noch nicht. Also Titel besorgen, je schneller, desto besser.

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  • ukw
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    • 7. November 2006 um 19:04
    • #18

    @ stb:

    Zitat

    Offensichtlich, denn sonst würdest Du ja nicht mit dieser Überzeugung falsche Sachverhalte vertreten.

    Wenn Du schon solch diffamierende Behauptungen aufstellst (bzgl. Insolvenzverwaltervergütung), solltest Du mit berechtigter Kritik umgehen können.

    Meine Angaben entsprechen ehr der Wahrheit als Deine Angaben.
    Um es kurz zu machen:
    Und Letztlich: Der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters richtet sich nach der InsVV (Insolvenzverwaltervergütungsverordnung) und bemisst sichu.a. am Wert der verwalteten Masse(vereinfacht gesagt); aber keinesfalls nach einem willkürlichen Stundensatz!
    Überließt man Dein u.a. so könnte man meinen der KK Verwalter arbeite umsonst wenn keine verwertbare Masse vorhanden sei.
    Aber das tut er natürlich nicht, er bekommt dann sein Entgelt vom Steuerzahler. Und wer noch Steuern zahlt in dieser Republik, da weist Du ja am besten.
    Aber ich schrieb nichts von Willkür sondern nannte konkrete Zahlen, die gar nicht falsch sind. Der von mir genannte Rahmen enthält eine untere und eine obere Grenze und richtet sich nach der Erfahrung des Liquidators und der größe der KK Masse.
    Es ist gut zu wissen, was eine Arbeitsstunde wert sein kann, wenn man sich sein Umfeld entsprechend eingerichtet hat. Schließlich rechnen die Tech's hier im Forum für ihre fachlich gute Arbeit ebenfalls 100 - 265,- € die Stunde ab. :roll: Oder ist deren Arbeit weniger wert? 8)
    Wer prüft denn die "Stundenzettel" des Vermögenverwalters? :oops:

    Gut das wir verglichen haben.

    Ich tat dieses, um den Threadersteller ein paar Hinweise zu geben, wo eventuell noch vorhandene Restwerte / Vermögen versickert.

    Meine Darstellungen waren weder falsch, noch unsachlich oder für den Fragesteller unbrauchbar. Ganz im Gegenteil. Sie sind fundiert und geben einen guten Überblick über die Situation und entsprechend ist die Hilfe für den Fragesteller hoch. Dazu ist meine Auskunt kostenlos. Also was genau stört Dich bitte an meinem Beitrag und warum?

    Und nochwas zu den Steuerberatern - Auch damit habe ich meine Erfahrungen. Und die waren sehr schmerzhaft. Als ich meinen Betrieb gekauft habe, lagen meinem Steuerberater (Rentabilitätssvorschau für unsere lieben Banken wegen Finanzierung) dem Steuerberater vor.
    Das ganze Procedere hat gutes Geld gekostet. Er gab noch Tipps zur Gestaltung des Kaufvertrags usw.
    aber
    Da ich ein Grundstück und eine Halle mit 5-15 Jahre alten Maschinen und Anlagen kaufte und er nicht auf die Idee kam, diese Teile in getrennten Vorgängen/ Verträgen zu kaufen habe ich unnötiger Weise auf etwa 285.000,- DM Maschinen und technische Anlagen Grunderwerbssteuer zahlen müssen.

    Neben der Gebührenrechnung des StB also noch 3,5% Grunderwerbssteuer. Das sind fast 10 große Scheine für so einen Haufen Dummheit + kein Entgegenkommen seinerseits. :evil: Der gute Mann hat auch nur noch den ersten Jahresabschluss gemacht, da dieser fast zeitgleich mit dem erfolglosen Einspruch beim Fi-Amt zusammenfiel. Ähnlich geschickt verhielt er sich übrigens bei den Festlegungen der Afa. Da ich mich über seine Fehlberatung beim Kauf des Betriebs aufgeregt hatte meinte er nun als Wiedergutmachung den ganzen Posten mit 25 % linear abschreiben zu müssen. Ok - das war in diesem Fall nicht er, sondern einer seiner Fachgehilfinnen, die in der Zwischenzeit allerdings auch die Prüfung zum Steuerberater abgelegt hat.
    Was bei den Passiva passieren muß wenn bei den Aktiva innerhalb von 4 Jahren 285.000,- vernichtet werden bzw was Du damit anrichtest, wenn Du dermaßen EK verbrennst, brauch ich Dir ja hoffentlich nicht zu erklären. der Typ hätte mich fast meine Existenz gekostet.
    Wohlgemerkt - ich führe einen Handwerksbetrieb und keinen IT Schuppen ;)
    Jedenfalls hat sein Schreibtisch seit der Zeit eine tiefe Kerbe und ich eine guten Einblick in diese Branche bekommen. :!:

    (Das ganze ist jetzt 9 Jahre her und ich muß sagen, das meine sehr konservativen Abschreibungen / Einschätzungen deutlich günstiger sind als es seine gewesen wären.)

    Mein derzeitiger Steuerberater (Ich bin seeeeehr zufrieden) ist übrigens ein dipl. Finanzwirt (FH)
    (auch dazu brauch ich Dir wohl nichts weiter zu sagen :wink: )
    und entsprechend gut ist das Verhältnis zwischen Steuerberater Fi-Amt und mir.

    Punkt.

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • Philou
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    • 7. November 2006 um 23:13
    • #19
    Zitat


    Schau doch einfach mal in die Speisekarte oder an anderen Aushängen in der Gaststätte (falls noch zugänglich), evtl. steht sogar was im Telefonbuch drin. Oder frage ehemalige Mitarbeiter oder den Verpächter...


    Die haben gemeint es war eine GbR. ISt aber wage!
    Der hatte, als er das Lokal eröffnet hat höchstens 10000€, zu weit!
    Ich versuch da mehr rauszufinden!
    Hab heute erst mal Anzeige erstattet!

    Viel Hilft Viel

  • Philou
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    • 7. November 2006 um 23:19
    • #20

    Es gibt übrigens auch keine Insolvenz, da der Inhaber spurlos verschwunden ist, weiß keiner so richtig was los ist. Allerdings ist er noch in der Gegend!
    Er hat aus dem Laden noch schnell alles geklaut was wertvoll ist und somit ist eine Insolvenz auch sinnlos!

    Viel Hilft Viel

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