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ordnungsamt am wochenende????? *WiCHTIG*

  • dr. nexo
  • 27. Januar 2007 um 01:25
  • dr. nexo
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    70
    • 27. Januar 2007 um 01:25
    • #1

    gibt es die möglichkeit das ordnungsamt auch am wochenende zu erreichen? wenn ja wie? telefonisch? speziell für den kreis detmold, habe da leider nichts im i-net gefunden...

    geht um ordnungswidrige aufbauten bei einer veranstaltung bei der ich morgen selber als gast bin. und das was ich bisher davon gesehen habe, sieht nicht gut aus... nichts gesafed etc. hab auch den veranstalter und den dj der auch die anlage dahin gestellt hat, darauf aufmerksam gemacht und er hat nur gesagt, das mache ich immer so, das ist schon in ordnung...
    ich weiss ähnliche fragen gab es hier schon öfter, geht jetzt aber auch hauptsächlich um die erreichbarkeit des ordnungsamtes, da die polizei ja wahrscheinlich keinerleri kenntis über die veranstaltungssicherheit hat...

    mfg

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    • 27. Januar 2007 um 02:58
    • #2
    Zitat von "DR. Nexo"

    ...... da die polizei ja wahrscheinlich keinerleri kenntis über die veranstaltungssicherheit hat...mfg

    Das wird beim Ordnungsamt nicht besser sein.

    Es dürfte sehr schwer sein die Behörde aus Ihrem Schlaf zu reissen.
    Ob das Ordnungsamt dann Zuständig ist ..?

    Wenn es dir wirklich sehr wichtig ist bzw du den eindruck hast das die Gefährdung so groß ist Handeln geboten ist, würde ich über die Zuständige Feuerwehr und die Polizei gehen.

    Wie du schon richtig bemerktest dürfte die Sachkunde nicht groß sein. Jetzt kommt es darauf an ob du die notwendige Sachkunde hast und dieses entsprechend Nachweisen kannst. Wenn du z.B. Meister der VA Technik bist. Es macht sicher Sinn die entsprechenden Vorschriften mit dabei zu haben um den Beamten vor Ort die richtigkeit deiner Ausagen zu belegen. Hier sind die SP Schriften der BG als Ergänzung zu empfehlen, da sind Zeichnungen / Bilder drin.

    Die Beamten werden sich aber sehr schwer tun, da Sie sich auf dünnen Eis bewegen. Ich weis nicht was du erreichen möchtest.

    Du kannst auch einfach Fotos machen und diese beim zuständigen Amt für Arbeitschutz und der BG abgeben. Das Amt muss deiner Anzeige nachgehen. Damit hast du nicht die Va an diesem WE verhindert aber das wird sowieso fast unmöglich.

  • rockland
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    • 27. Januar 2007 um 18:47
    • #3

    Nein,.... man sollte ehr einen auf Dicke-Hose machen, um zu zeigen dass man mal was gelesen hat.
    Ich geh auf ne Veranstaltung um dort dann mein Telefon zu zücken und dann Laber Rababer denen zu erzählen dass man von Fach ist und dort´n Drahtseil fehlt. :roll:

    Junge Junge,..... ich warte auf den Tag bis son Klugscheißer mir mal an die Karre pissen will, weil er angeblich irgendwo einen ungesaften PAR 56 gesehen hätte.

    So wie Markus vorgeschlagen hat,.... Foto machen und dann beim Amt einreichen. Ich denke, dass in den wenigsten Fällen ein so hohes Gefahrenpotential durch einen falschen Aufbau besteht, dass die VA abgebrochen werden soll.

  • ADMIN
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    • 27. Januar 2007 um 22:00
    • #4

    Das ganze ist ein ziemlich vielschichtiges Problem.

    Natürlich ist es richtig, dass sicher gearbeitet werden soll. Das Publikum soll seinen Spaß haben und nicht zu schaden kommen, und dass auf Kosten der Sicherheit gedumpt wird, ist ein großes Ärgernis, keine Frage.

    Es gibt aber auch andere Aspekte, beispielsweise "wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein". Nach meiner Erfahrung gibt es viele Kollegen, die sehr ordentlich arbeiten, aber so gut wie keinen, der die reine Lehre nun auch noch buchstabengetreu umsetzt. Und nicht alles, was nicht ganz Stand der Technik ist, ist dann auch eine akute Gefährdung, die nach dem Einschreiten der Staatsmacht ruft.

    Oft sind die wirklich gefährlichen Sachen diejenigen, die man nicht sieht.

    Wenn ich mein Gedächtnis ernsthaft strapaziere und mir mal gründlich überlege, wie oft ich es gesehen habe, dass ein Scheinwerfer im Safety baumelt, dann wage ich mal zu behaupten, dass fehlende Sicherungsseile nicht das primäre Problem unserer Branche sind. Wenn aber ein Traversensysteme hochfeste Bolzen verwendet, und da sind die von anderen Herstellern verwendeten 300er-Legierungen dazwischen geraten, dann erkennt das vermutlich noch nicht mal der, der das aufbaut, geschweige denn ein Externer.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Micromann
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    • 27. Januar 2007 um 22:30
    • #5
    Zitat von "ADMIN"

    Wenn aber ein Traversensysteme hochfeste Bolzen verwendet, und da sind die von anderen Herstellern verwendeten 300er-Legierungen dazwischen geraten, dann erkennt das vermutlich noch nicht mal der, der das aufbaut, geschweige denn ein Externer.

    Also kann man optisch die Bolzen nicht unterscheiden. Sie unterscheiden sich aber in der Beschaffenheit des Materials. Richtig? Woher kommt dann wieder das Problem? Von Herstellerseiten, das man Bolzen aus verschiedenen Materialien gar nicht auseinanderhalten kann.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • timotimo
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    • 27. Januar 2007 um 22:51
    • #6

    Jein, das Problem kommt von Aufbauerseite, der die Bolzen mischt.
    Finde, der Admin hat recht. Wir sollten darauf hinzielen, sicher zu arbeiten. Zu versuchen, alle Vorschriften einzuhalten. Sicher sieht man immer wieder fehlerhafte Aufbauten. Die gilt es zu vermeiden, wie ich finde durch Aufklärung, auch hier im Forum.

    Aber, was war denn jetzt an dem angesprochenen Aufbau so riskant?

  • dr. nexo
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    • 29. Januar 2007 um 01:13
    • #7

    konnte leider keine bilder machen...
    8 meter drei punkt alu, auf zwei billig kurbelstativen (30kg belastbarkeit stand drauf) da drauf 4 ypoc´s 250, 4 junior scan, 2 4er bars mit 64ern, eine mit 56ern, alles unagesafed...
    aber die härte war das die dann da an das alu noch die behringer B1520 NUR an einem safety, rein gehängt haben.

    ist das gefährlich genug? *gg* naja is zum glück nix passiert...

    achja die dim-packs hangen da auch noch mit an der traverse.. und den 4er blinder nicht zu vergessen....

  • Markus Verza
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    • 29. Januar 2007 um 02:37
    • #8

    Du kannst auch ohne Fotos eine "Anzeige" bei zuständigen Amt für Arbeitschutz machen.
    Du must wissen wie weit du gehen möchtest.
    Da von uns keiner vor Ort war können wir das nicht beurteilen ob das nur dumm oder gefährlich war.
    Ich möchte darum auch das wir die Sache hier nicht breit treten.

    Es ist ganz klar ein großes Problem das man in solchen Situationen mit sich allein ist.
    Wer möchte schon erleben das dann etwas passiert. Der Gedanke das man es ggf. hätte verhindern können.....

  • blackvictory
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    • 31. Januar 2007 um 14:56
    • #9

    das problem ist ja nicht nur, das du dann das schlechte gewissen hast, das du es hättest verhinden können, sondern der punkt ist ja dabei, das du eine mitschuld daran hast, falls was passiert, und dir nachgewiesen werden kann, das du es bemerkt hast, und wärend der veranstaltung nicht dazwischen gegriffen hast...

    da gibt es leider immer wieder nur 3 Möglichkeiten, um sich aus der scheisse raus zu ziehen...

    erstens, einfach so tun, als ob du es nicht gemerkt hast, und dich still und heimlich von der veranstaltungsgelände entfernen... (niemandem erzählen das du es gemerkt hast)

    zweitens, einfach mal zum TL gehen, und ihn darauf hinweißen, wenn er nichts dagegen macht, mit polizei oder ähnlichem drohen. Wenn etwas gravierend ist (etwas hängt nur in Lastschlafen und nicht tot im Stahl, oder ist nicht durch Stahl gesavt, oder unzugenüge) und es wird mit pyrotechnik gearbeitet, dann sowieso die polizei rufen, die wird es dann einsehen, immer schön fotos machen, die rigger können verdammt schnell sein (ichg bin selber einer)...
    wenn du die möglichkeit hast, ab auf die Bühne mit dir, und alles irgendiwe in hektik breittretten "hier kommt gleich was runter, sofort aus der halle raus) wenn du schon siehst, das eine lastschlafe immer dünner und dünner wird, ab unter die bühne, und strom raus ziehen, dafür ist auch ein FI gut :)

    möglichkeit nummer 3, wenn es schon passiert ist, und was runter gekommen ist oder so, einfach abhauen, und so tun, als ob nichts gewesen wäre, du lagst den abend einfach ganz gemütlich im bett...

    so, und nun zu deinem probelm, wenn du da bist, es passiert, was du hast dich davor aufgeregt, es haben leute mitbekommen, und die sagen als Zeuge aus, das du den TL drauf hingewiesen hast, das da was passieren wird, dann bist du deine lizenz los... weil du eben dagegen nicht unternommen hast...

    it´s my world

  • dienervt
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    • 31. Januar 2007 um 17:13
    • #10
    Zitat von "BlackVictory"

    das problem ist ja nicht nur, das du dann das schlechte gewissen hast, das du es hättest verhinden können, sondern der punkt ist ja dabei, das du eine mitschuld daran hast, falls was passiert, und dir nachgewiesen werden kann, das du es bemerkt hast, und wärend der veranstaltung nicht dazwischen gegriffen hast...

    Ich denke, wenn man die Polizei / Feuerwehr über die Sicherheitsrisiken benachrichtigt hat, hat man seiner Rechtspflicht genüge getan um "aus dem Schneider" zu sein.
    Eingreifen oder auch nicht Eingreifen ist dann Sache der Polizei.
    Denn Du bist ja dann nur Zeige und hast keine Polizeirechte.
    Läßt Du die VA in eigener Regie platzen, so können Schadenersatzforderungen (Verdienstausfall) vom Veranstalter auf Dich zukommen.
    Fazit: die Polizei soll das regeln- wie bei allen anderen Gesetzesverstößen auch- wenn sie nichts macht, ist das nicht mehr Dein Problem.

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

    Einmal editiert, zuletzt von dienervt (1. Februar 2007 um 17:53)

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    • 31. Januar 2007 um 19:24
    • #11
    Zitat von "BlackVictory"

    das problem ist ja nicht nur, das du dann das schlechte gewissen hast, das du es hättest verhinden können, sondern der punkt ist ja dabei, das du eine mitschuld daran hast, falls was passiert, und dir nachgewiesen werden kann, das du es bemerkt hast, und wärend der veranstaltung nicht dazwischen gegriffen hast...

    da gibt es leider immer wieder nur 3 Möglichkeiten, um sich aus der scheisse raus zu ziehen...

    erstens, einfach so tun, als ob du es nicht gemerkt hast, und dich still und heimlich von der veranstaltungsgelände entfernen... (niemandem erzählen das du es gemerkt hast)

    zweitens, einfach mal zum TL gehen, und ihn darauf hinweißen, wenn er nichts dagegen macht, mit polizei oder ähnlichem drohen. Wenn etwas gravierend ist (etwas hängt nur in Lastschlafen und nicht tot im Stahl, oder ist nicht durch Stahl gesavt, oder unzugenüge) und es wird mit pyrotechnik gearbeitet, dann sowieso die polizei rufen, die wird es dann einsehen, immer schön fotos machen, die rigger können verdammt schnell sein (ichg bin selber einer)...
    wenn du die möglichkeit hast, ab auf die Bühne mit dir, und alles irgendiwe in hektik breittretten "hier kommt gleich was runter, sofort aus der halle raus) wenn du schon siehst, das eine lastschlafe immer dünner und dünner wird, ab unter die bühne, und strom raus ziehen, dafür ist auch ein FI gut :)

    möglichkeit nummer 3, wenn es schon passiert ist, und was runter gekommen ist oder so, einfach abhauen, und so tun, als ob nichts gewesen wäre, du lagst den abend einfach ganz gemütlich im bett...

    so, und nun zu deinem probelm, wenn du da bist, es passiert, was du hast dich davor aufgeregt, es haben leute mitbekommen, und die sagen als Zeuge aus, das du den TL drauf hingewiesen hast, das da was passieren wird, dann bist du deine lizenz los... weil du eben dagegen nicht unternommen hast...

    Alles anzeigen

    Unsinn!

    Für eine strafrechtliche Verantwortung muss man in der Garantenpflicht nach § 13 StGB sein, für eine zivilrechtliche Verantwortung in der Verkehrssicherungspflicht o.ä..

    Ein Techniker (und sei er auch noch so sachkundig oer qualifiziert), der einfach nur mal vorbeischaut, ist weder straf- noch zivilrechtlich in der Verantwortung.

    Ich weiß durchaus, dass dieser Sachverhaöt in einigen Schulen anders gelehrt wird, aber bislang konnte mir keiner a) die entsprechende Gesetztesstelle oder b) einen Präzendenzfall vorlegen.

    Juristisch verantwortlich ist man jedoch als Veranstalter oder Betreiber bzw. deren Beauftragte. Und über eine moralische Verantwortung kann man auch noch diskutieren...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • elektrikus
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    • 31. Januar 2007 um 20:24
    • #12
    Zitat von "BlackVictory"


    wenn du die möglichkeit hast, ab auf die Bühne mit dir, und alles irgendiwe in hektik breittretten "hier kommt gleich was runter, sofort aus der halle raus) wenn du schon siehst, das eine lastschlafe immer dünner und dünner wird, ab unter die bühne, und strom raus ziehen, dafür ist auch ein FI gut :)

    Viel Erfolg mit dieser Strategie!
    Die Techniker, Stagehands und Veranstalter werden Dich für solche Aktionen für das VPLT-Verdienstkreuz am Bande vorschlagen, vielleicht reicht es aber auch nur zur zur Gipsbinde um gebrochene Gliedmaßen.
    Rohe Steaks sollen bei blauen Augen lindernde Wirkung entfalten.

    Der Threadstarter schrieb, daß er "Gast" bei der VA sein sollte. Damit ist er in gewisser Weise an der VA beteiligt, je nach zugeteilter Aufgabe. Wenn er Zweifel an der Sicherheit hat, dann kann er auf den/die Verantwortlichen einwirken und im schlimmsten Fall die VA verlassen.
    Wenn er sich absichern möchte, kann er die Mängel schriftlich festhalten und sein Verlassen der VA gegenzeichnen lassen. Dann kann er ruhig schlafen.
    Wenn was passiert, hilft das zwar den Geschädigten nicht, aber er ist aus der Verantwortung.
    Mal ehrlich: Du wirst es nicht immer verhindern können, daß Verantwortliche ihre Pflichten verletzen, oftmals ist das ja gar keine Absicht, sondern Unwissenheit. Wenn aber jemand mit Vollgas ins Verderben fährt, dann ist es Zeit, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen!
    Hier gilt in besonderer Weise: der Ton macht die Musik!

    Gruß

    Elektrikus

    Wer amtliche Signaturen nachmacht oder verfälscht,
    oder nachgemachte oder verfälschte amtliche Signaturen in den Umlauf bringt
    wird mit Ohringer nicht unter 2 Jobs pro Woche bestraft.

  • ADMIN
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    • 1. Februar 2007 um 08:50
    • #13
    Zitat von "Elektrikus"

    Wenn er sich absichern möchte, kann er die Mängel schriftlich festhalten und sein Verlassen der VA gegenzeichnen lassen. Dann kann er ruhig schlafen.
    Wenn was passiert, hilft das zwar den Geschädigten nicht, aber er ist aus der Verantwortung.

    Nochmal zum mitmeiseln:

    Ein "Gast" (Besucher, Künstler, Techniker des Künstlers) ist in keiner juristischen Verantwortung bezüglich der Sicherheit auf einer Veranstaltung, die über das eigene Handeln hinausgeht.

    Diejenigen, die in der Verantowrtung sind (Veranstalter, Hallenbetreiber, deren Beauftragte) kommen mit solchen Maßnahmen nicht aus der Verantwortung, sie würden darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie die Veranstaltung verlassen (sofern sie sich nicht adäquat vertreten lassen).


    Buchtipp: http://www.paforum.de/buecher/buecher_mvstaettv.html#siv

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • dienervt
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    • 1. Februar 2007 um 17:41
    • #14
    Zitat von "Elektrikus"


    Wenn er sich absichern möchte, kann er die Mängel schriftlich festhalten und sein Verlassen der VA gegenzeichnen lassen. Dann kann er ruhig schlafen.

    Also ich als Veranstalter / Techniker wäre nicht so dämlich, ein Schriftstück, welches mir eine fremde Person unter die Nase hält, zu unterschreiben.
    Falls nämlich wirklich was passiert, so ist dies mE ein Geständnis für den Tatbestand "bedingter Vorsatz"

    @ DR. Nexo:
    Hat Dir der "Pfuscher" villeicht diesen Auftrag weggeschnappt ?

    Nur so kann ich mir Dein Engangement in dieser Sache erklären- hinsichtlich der Tatsache, daß wir in einer Gesellschaft leben, in der viele Menschen wegschauen, wenn sie Zeuge einer Straftat werden (Gewalt auf offener Straße, Sachbeschädigung,...) anstatt mit dem Handy die Polizei rufen.
    (damit meine ich niemand persönlich- nur mal so allgemein gesagt)

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  • dr. nexo
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    • 1. Februar 2007 um 21:09
    • #15

    nene, die haben mir nicht den job weggeschnappt...
    mein engagment in der sache war einfach deshalb so, weil das doch schon ein bisschen zu heftig war was die da gemacht haben was die sicherhiet betrifft.


    mfg

  • tufkadib
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    • 2. Februar 2007 um 12:33
    • #16

    Leute,

    schön, daß der Admin klargestellt hat, wer wann wo verantwortlich ist.

    Wenn ein Statiker irgendwo Urlaub macht, läßt er sich auch nicht an der Rezeption zuerst die Baupläne des Hotels zeigen und mißt Fundamente nach. Genausowenig wird ein Elektriker den Schutzmaßnahmenprüfer dabeihaben, wenn er auf ein Konzert geht.
    Also laßt mal die Kirche im Dorf.

    MfG

    DirkB

  • beschallungsinstitut
    Beiträge
    41
    • 8. Februar 2007 um 14:29
    • #17

    Um das vielleicht mal zusammenzufassen:

    Wir alle können keine Kollegen leiden, die ihren Job schlecht machen, die am Ende das eigene Personal oder gar das Publikum durch ihre Schlampigkeit oder - viel schlimmer - durch ihre Ignoranz und fehlendes Unrechtsbewußtsein in Gefahr bringen. Das verurteilen wir auf's Schärfste!!! :evil:

    Was wir aber noch viel weniger leiden können, sind Klugscheisser! :twisted:

    Mit amüsierten Grüßen
    Karsten Schiemann aka beschallungsinstitut

    Die Ohren sind immernoch das beste Meßinstrument - vorausgesetzt, der Kopf dazwischen weiß, sie zu benutzen!

  • hausmeister
    Verifiziert
    Beiträge
    1.075
    • 9. Februar 2007 um 07:39
    • #18
    Zitat von "beschallungsinstitut"

    Um das vielleicht mal zusammenzufassen:

    Wir alle können keine Kollegen leiden, die ihren Job schlecht machen, die am Ende das eigene Personal oder gar das Publikum durch ihre Schlampigkeit oder - viel schlimmer - durch ihre Ignoranz und fehlendes Unrechtsbewußtsein in Gefahr bringen. Das verurteilen wir auf's Schärfste!!! :evil:

    Was wir aber noch viel weniger leiden können, sind Klugscheisser! :twisted:

    Mit amüsierten Grüßen
    Karsten Schiemann aka beschallungsinstitut

    Die kann ich auch net leiden ! :-))

    Aber wie gesagt vor allem der Ton macht die Musik . Wenn man unbedingt meint mann müsse was sagen und müsse handeln dann doch mal ein ganz netter unverfänglicher Plausch unter Kollegen mit einem netten Hinweis ...... und im Zweifelsfall noch der Nachsatz .. du bist ja Verantwortlich und hat ne gute "Betriebshaftpflichtversicherung".

    In dem Sinne schöne grüße aus dem Frankenland

    Keep on rocking

    Wo is na des Hirn........endlich ONLINE !


    http://www.audio-events.de

    http://www.stage-audio.de
    http://www.pedro-online.de

  • harro kleffmann
    Beiträge
    47
    • 24. Februar 2007 um 01:08
    • #19

    Und wenn es noch so schlimm sein sollte. Der Denunziant tut sich selbst keinen Gefallen. Durch Anscheissen macht man sich in der ganzen lokalen Szene unbeliebt. Auf keinen Fall ist solch ein Vorgehen geeignet unliebsamer Konkurrenz einen reinzuwürgen.

    Den letztlich heisst es wahrscheinlich: "Siehste, ist doch nichst passiert. Ich weiss gar nicht was Du willst." Ich möchte auch nicht mehr in die Zeit zurück in der der Blockwart die Nachbarn tyrannisiert hat.

    Und natürlich gibt man sich alle Mühe vorschriftsgemäss zu arbeiten. Wenngleich es kaum möglich ist wirklich alle Vorschriften zu kennen. Ich sammle seit etlichen Jahren alle Vorschriften die uns betreffen und die ich bekommen kann. Inzwischen sind das ca. 1500 Blatt. Ich weiss jedoch, dass das längst nicht alles ist. Und ob die vorhandenen noch aktuell sind, weiss ich auch nicht in allen Fällen.

    Also kehre ein jeder vor der eigenen Tür und backe kleine Brötchen.

    Wer Ahnung hat ahnt etwas. Wer Wissen hat weiss etwas.

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 26. Februar 2007 um 00:09
    • #20
    Zitat von "Harro Kleffmann"


    Also kehre ein jeder vor der eigenen Tür und backe kleine Brötchen.

    Grundsätzlich stimme ich Dir da zu.

    Auf der anderen Seite gibt es (zumindest bei uns) Unternehmer, welche die ganzen BGV und DINs für Geldmacherei halten und sagen, dass der gesunde Menschenverstand genügt. Wenn ein Spanngurt 100kg im PKW hält, dann hält er auch eine 20kg Lautsprecherbox an der Decke. Es sind die selben Menschen, die nicht verstehen wollen warum der Gesetzgeber die Ausbildung "Fachkraft fVt" geschaffen hat. Sie bezahlen 18 / 19 jährige technikbegeisterten Schülern 5 EUR die Stunde (schwarz natürlich) und schicken sie mit einem Sprinter voll Truss raus.

    Sowohl für den Ruf der Branche als auch für die Sicherheit der Allgemeinheit sollte man gut überlegen, ob man hier eine Situation verbessern kein. "Anklagen" ist sicherlich nicht der erste Schritt.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

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