Hab grad im Zuge meiner Gewerbeanmeldung Post vom Amtsgericht bekommen, ich solle mich doch ins Handelsregister eintragen lassen.
Nun will ich aber als freier Techniker arbeiten und eigentlich nix verkaufen außer mich und meine Zeit...
In dem schreiben steht, dass man auch darlegen könnte, dass man sich nicht eintragen muss. Wie habt ihr das gehandhabt? Was sind da erfahrungsgemäß Vor- und Nachteile? Oder sollte ich dazu eher meinen Steuerberater fragen?
Danke
Jens
Handelsregister
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Hi Jens,
wie kommen die denn darauf, das Du ins HR sollst? Kann es sein, das Du beim Anmelden irgendein Feld angekreuzt hast, das für Dich als Einzelunternehmen nicht gegolten hat? Bevor Du dem Steuerberater nochmal Geld für eine Beratung in den Rachen wirfst, würde ich mal beim AG beim Rechtspfleger anrufen. Der ist dafür zuständig dir kostenfreien Rat zu AG-Themen zu geben.
Grüße,
Falco -
Falls man in der Gewerbeanmeldung einer Einzelfirma ganz oben seinen Firmennamen eingetragen hat, dann wird sich wohl das Registergericht melden und nachfragen, warum dieser noch nicht eingetragen ist. In diesem Feld kommt nur dann eine Firmenbezeichnung rein, wenn dieser im HR eingetragen ist oder wird.
Die oft verwendeten Fantasienamen der Betriebe (z.b. Discoteam XXLarge) sind zunächst keine korrekten Firmenbezeichung, es sei denn, man lässt diesen eintragen. (e.K.). Will man also ohne Eintragung auskommen, dann läuft die Einzelfirma auf Vorname und Nachname des Inhabers. Das erste Feld (Firmenname) bleibt also leer.
Wenn die Dame (oder der Herr) in der Gemeinde da drüber gelesen hat, bzw. nicht aufgeklärt hat, meldet sich dann halt das Registergericht (Amtsgericht).