1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Gebrauchtgerät steuerlich absetzen.

  • andre mundt
  • 18. März 2007 um 21:03
  • andre mundt
    Beiträge
    16
    • 18. März 2007 um 21:03
    • #1

    Moinsen,

    Ich hab mich ausfürlich umgeschaut ob ein solcher thread existiert hab aber nichts gefunden.

    Folgende Situation, ich arbeite freibruflich als Mediengestalter Bild/Ton auf Lohnsteuerkarte.

    Jetzt arbeite ich quasi "fest-frei" in einem Studio und mache dort Filmtongeschichten.Allerdings nehme ich Teile der Arbeit mit nach Hause um dort z.B an den Wochenende weiterzuarbeiten wenn das Studio"Im Wochenende" ist.

    Das ich z.B die dafür beschaffte Software und Hardware steuerlich absetzten kann ist mir bekannt, nur wie sieht das aus wenn ich z.B ein Paar aktive Abhörmonitore "von Privat" kaufe ( mit Quittung/ Kaufbeleg des Verkaufenden über den Tatsächlichen Gebrauchtpreis)

    lässt sich das auch absetzten oder muss ich "neu" kaufen?

    Wäre toll wenn jemand dort Erfahrungen hat.


    Danke


    LG

    Andre Mundt

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 18. März 2007 um 22:48
    • #2

    das kann man absetzen - allerdings ohne möglichkeit,
    die mehrwertsteuer zu verrechnen

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • andre mundt
    Beiträge
    16
    • 18. März 2007 um 22:52
    • #3

    Danke, da ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin interessiert mich ja eine ausgewiesene Ust eh nicht, mir ging es ja um Gerät von privat oder z.B von Ebay!

    Danke nochmal

  • andy006
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.264
    • 19. März 2007 um 07:34
    • #4

    bitte denke daran das für Dich wohl am günstigsten die Sofortabschreibung als "GeringwertigesWirtschaftsgut" GWG in Frage kommt. Ansonst hast Du ne 4 oder 6jährige Abschreibung am Hals.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • andre mundt
    Beiträge
    16
    • 19. März 2007 um 09:15
    • #5

    Vielen Dank für den Tip!

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 19. März 2007 um 14:31
    • #6
    Zitat von "Andy006"

    bitte denke daran das für Dich wohl am günstigsten die Sofortabschreibung als "GeringwertigesWirtschaftsgut" GWG in Frage kommt. Ansonst hast Du ne 4 oder 6jährige Abschreibung am Hals.


    das geht aber auch nur bei aktivmonitoren die man ob ihrer
    geringen wertigkeit vielleicht besser gar nicht kaufen würde... :D

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • elch
    Profi
    Beiträge
    271
    • 19. März 2007 um 15:55
    • #7

    Gebrauchtgeräte kann man auch binnen 3 Jahren abschreiben (so Auskunft meines STB).

  • treibsand
    Verifiziert
    Reaktionen
    1.560
    Beiträge
    9.426
    Marktplatz Einträge
    1
    • 19. März 2007 um 17:59
    • #8
    Zitat von "hasenfuß"

    das geht aber auch nur bei aktivmonitoren die man ob ihrer
    geringen wertigkeit vielleicht besser gar nicht kaufen würde... :D

    Naja, für 400€/Stck bekommt man doch schon was passables...

    Man muss die ja nicht immer Paarweise kaufen & bezahlen.

    Trotzdem bliebe zu klären, ob sie dein StB nicht eher ins Anlagevermögen hineinrechnen will.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • andy006
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.264
    • 20. März 2007 um 12:17
    • #9

    [/quote] Naja, für 400€/Stck bekommt man doch schon was passables...

    Man muss die ja nicht immer Paarweise kaufen & bezahlen.

    Trotzdem bliebe zu klären, ob sie dein StB nicht eher ins Anlagevermögen hineinrechnen will.[/quote]

    Es spielt keine Rolle ob Du gleich beide Boxen bezahlst und die Beiden auf der gleichen Rechnung stehen. Es geht nur darum das beide Boxen im Einzelpreis ausgeführt sind und beide Boxen unabhängig voneinander betrieben werden können.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Jochen
    Profi
    Beiträge
    679
    • 20. März 2007 um 14:05
    • #10

    Andy06: Das ist vollkommen richtig. Nur noch ein kleines Detail, die GWG geht bis 410 Euro netto.


    Jochen

    http://www.zeit.de/2005/24/Medienopfer

  • treibsand
    Verifiziert
    Reaktionen
    1.560
    Beiträge
    9.426
    Marktplatz Einträge
    1
    • 20. März 2007 um 17:12
    • #11
    Zitat von "Andy006"

    Es spielt keine Rolle ob Du gleich beide Boxen bezahlst und die Beiden auf der gleichen Rechnung stehen. Es geht nur darum das beide Boxen im Einzelpreis ausgeführt sind und beide Boxen unabhängig voneinander betrieben werden können.


    [Korithenkackmodus] Es macht (leider) sehr wohl einen Unterschied, ob ich ein (Stereo-)Paar Boxen für 411,-€ kaufe, oder 2 (Mono) für 409,- / Stck... :oops:
    Da kannst du dann mit den Finanzbeamten herumdiskutieren, wobei die naturbedingt allerdings meisstens recht haben.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Jochen
    Profi
    Beiträge
    679
    • 20. März 2007 um 17:25
    • #12

    Um jetzt ganz genau zu werden, die Vorraussetzung für GWG:

    - bis 410 Euro netto
    - Selbstständig nutzbar (Daher ist PC Peripherie nicht als GWG anzusehen, sondern muss, soweit es über 60 Euro netto {Kleingeräte} kostet, nach AfA abgeschrieben werden
    - Abnutzbar
    - muss Anlagevermögen sein
    - beweglich


    Aus diesen Gründen wird ein Lautsprecher immer einzeln bewertet und nicht das Boxenpaar.

    Gruß

    Jochen

    http://www.zeit.de/2005/24/Medienopfer

  • andy006
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.264
    • 21. März 2007 um 08:17
    • #13
    Zitat von "treibsand"


    [Korithenkackmodus] Es macht (leider) sehr wohl einen Unterschied, ob ich ein (Stereo-)Paar Boxen für 411,-€ kaufe, oder 2 (Mono) für 409,- / Stck... :oops:
    Da kannst du dann mit den Finanzbeamten herumdiskutieren, wobei die naturbedingt allerdings meisstens recht haben.

    Das ist kein Korinthenkackmodus sondern Steuerrecht. Übrigends hast Du mich wohl missverstanden denn ich meine genau das was Du schreibst.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  2. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  3. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  4. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  5. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  6. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  7. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  8. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  9. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  10. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™