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Haftung?

  • Loene
  • 29. März 2007 um 09:52
  • Loene
    Beiträge
    8
    • 29. März 2007 um 09:52
    • #1

    wie bei so manchen geht auch bei mir die Bierzeltsaison bald los.

    Daher eine Frage, die mir schon lange unter den Nägeln brennt.

    Folgende Situation:

    Bei diesen Bands ist es Gang und Gebe eine Fronttruss (daran hängt die PA und dieverse Lampen, gut und gerne 180 kg pro seite) auf Work (Lw225?) Liften zu stellen, die wiederum auf dem ZeltHOLZboden stehen (die ja öfters schon die beste Zeit hinter sich haben). Von Sicherung der Lifte keine Spur.
    über die Füsse fallen die Leute. man hält sich fest, bei ner Bon Jovi Nummer wackelt das ding wie n Kuhschwanz.
    Als ich mal das Gefahrenpotential ansprach sagten sie "wir sind versichert auf dich kommt keine Haftung zu".
    Ist das so richtig?
    oder könnten die mir einen Strick drehen, da ich den SAE Abschluss
    habe und ja weiss, dass das so nicht richtig ist, ferner arbeite ich als selbständiger für diese Bands.
    Sollte ich mit denen ein Vertrag machen?

    Vielen Dank vorab für die Antworten

  • smoove
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    21
    • 29. März 2007 um 11:53
    • #2

    also meines wissens nach ist das so:

    nehmen wir mal an die ganze konstruktion fällt in die menge und es kommen personen zu schaden. die polizei wird sicher auf dich zukommen und dich vernehmen. aber letzendlich ist eigentlich immer der betreiber verantwortlich und dann derjenige der diese konstruktion dahin gestellet hat. denn der betreiber hat darauf zu achten was in seinem "haus" gemacht wird. wenn nötig muss er einen sachverständigen einstellen der dies überwacht wenn er es nicht selbst kann.

  • Hami
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    • 29. März 2007 um 12:34
    • #3

    Ein SAE-Abschluss ist keine Ausbildung zur Fachkraft, zum Sachkundigen oder zu höheren Weihen. Tatsache, keine Abminderung der SAE.
    Du kannst also rein rechtlich EHER nicht selbst belangt werden.

    Eher nicht meint:
    Wenn Du der Meinung bist, dass ein Aufbau nun mal so nicht stehen bleiben kann/ wird, dann solltest Du dringend eingreifen und zumindest unter Zeugen darauf AN GEEIGNETER STELLE hinweisen. Stichwort ist hier eine Gefährdungsanalyse, für die in diesem Falle gesunder Menschenverstand und Deine Grundkenntnis reichen - Du möchtest ja keine Veranstaltung stilllegen, sondern auf Gefahren hinweisen, also keine Entscheidung treffen (zu der Du nicht befugt wärest)!

    Die Aufbauten sind leider täglich so zu finden und erst einmal bei Berücksichtigung einiger Details (Absperrungen, nicht schwingender Unterboden etc.) auch ok, aber eben im Zelt nicht immer sicher umsetzbar.

    Um also auf Deine Frage zurückzukommen:
    - DIR kann man keinen Strick daraus drehen
    - Die Versicherung des Betreibers/ Dienstleisters wird einen hoffentlich nie vorkommenden Unfall vermutlich nicht zahlen, siehe Gefährdungsanalyse: falscher Untergrund und fehlende Absperrung, schlimmstenfalls noch Überlastung, wären Punkte für grobe Fahrlässigkeit, was nunmal bei Versicherungen aus gutem Grund ausgeklammert ist.

    Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert...

    Gruß,

    der Hami

  • Loene
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    • 29. März 2007 um 12:53
    • #4

    ne alles klar.

    also kann ich wieder halbwegs beruhigt schlafen gehen...

    danke an alle

  • test
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    • 29. März 2007 um 13:23
    • #5

    vor allem mußt du ja den leuten nicht gleich deine ausbildung auf die nase binden :)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • niggles
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    • 29. März 2007 um 14:00
    • #6

    Du hast doch hoffentlich eine Berufshaftpflichtversicherung...? Ohne die ist heutzutage selbst der kleinste Kofferjob ein unkalkulierbares Risiko, denn es finden sich leider auch vor Gericht immer wieder Mittel und Wege die Haftung für von Künstlern oder Auftraggebern (Tätigkeit als Subunternehmer) verbrochene Wahnsinnsaufbauten auf den Techniker vor Ort abzuwälzen...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Hami
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    • 29. März 2007 um 16:07
    • #7

    Noch einmal, bevor ich das falsch verstanden habe:

    - Der Kollege kommt als Tonschrauber ins Zelt und nutzt die vorhandene Technik, ohne bauliche Veränderungen vorzunehmen

    - Der Kollege hat weder beauftragt, genau diese Technik genau so aufzubauen, noch baut er selbst auf - es ist NICHT sein Gewerk

    Er ist dafür nicht verantwortlich (zu machen) - darf aber trotzdem nicht mit geschlossenen Augen durch das Zelt stolpern, wenn Gefahr im Verzug ist.

    Davon abgesehen ist eine Berufshaftpflicht das Erste, was man abschliessen sollte, volle Zustimmung!

  • Loene
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    • 29. März 2007 um 18:27
    • #8
    Zitat von "Hami"

    Noch einmal, bevor ich das falsch verstanden habe:

    - Der Kollege kommt als Tonschrauber ins Zelt und nutzt die vorhandene Technik, ohne bauliche Veränderungen vorzunehmen

    ne, ich bau die scheisse schon auch auf, allerdings auf anweisung der band

    - Der Kollege hat weder beauftragt, genau diese Technik genau so aufzubauen, noch baut er selbst auf - es ist NICHT sein Gewerk

    Die Band sagt sie wollen es so haben! einwände gelten nicht

    Er ist dafür nicht verantwortlich (zu machen) - darf aber trotzdem nicht mit geschlossenen Augen durch das Zelt stolpern, wenn Gefahr im Verzug ist.

    Davon abgesehen ist eine Berufshaftpflicht das Erste, was man abschliessen sollte, volle Zustimmung!

    Alles anzeigen


    jo die habe ich...
    zur interesse ... wo seid ihr versichert?

  • dienervt
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    • 30. März 2007 um 18:18
    • #9

    Mir hat mal ein Versicherungsmann aus dieser Branche gesagt, daß man nur für selbst begengene Fehler haftet. D.h. Deine Berufshaftpflichvers. hätte evtl. Forderungen eh´als unberechtigt zurückgewiesen.
    Du hast ja als freier Tontechniker keine Weisungsbefugnis oder Hausrecht und kannst daher nicht andere von Fehlermachen abhalten.

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

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    • 2. April 2007 um 10:36
    • #10
    Zitat von "Dienervt"

    Mir hat mal ein Versicherungsmann aus dieser Branche gesagt, daß man nur für selbst begengene Fehler haftet.

    Wobei man Fehler auch durch unterlassen begehen kann. Wenn man beispielsweise Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik in einer Halle ist und eine VT-Firma dort Unsinn baut, ist man sehr wohl in der Haftung, man hätte das schließlich unterbinden müssen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • hasenfuß
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    • 2. April 2007 um 12:40
    • #11
    Zitat von "Loene"


    ne, ich bau die scheisse schon auch auf, allerdings auf anweisung der band
    ...

    Die Band sagt sie wollen es so haben! einwände gelten nicht


    da ich mir einige antworten nur so erklären kann, daß
    der eine oder andere diesen doch nicht ganz unwichtigen
    part überlesen haben muß...

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    • 2. April 2007 um 13:14
    • #12

    In einem Zitat (welches man sich nicht mehr durchliest) Zusätze zu schreiben, ist auch nicht gerade dienlich.

    Danke für den Hinweis, hasenfuß!

    Ansagen der Band helfen Dir gar nichts. Wenn die Band dann sagt "der hat immer mit seinem SAE-Schein geschwenkt, wir dachten, da wäre die passende Fachkompetenz drin", wird das m.E. je nach Richter schnell zu Deinem Problem.

    Bitte drücke Dich das nächste Mal von Anfang an in allen Details passend aus und baue das nicht leicht zu überlesen irgendwo ein.

    Hier kann die Antwort nur lauten: nicht machen, gegebenenfalls vom Job zurücktreten. Wenn Du das nicht möchtest, musst Du auch das Risiko mittragen!

  • hasenfuß
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    • 2. April 2007 um 13:32
    • #13
    Zitat von "Hami"

    nicht machen, gegebenenfalls vom Job zurücktreten. Wenn Du das nicht möchtest, musst Du auch das Risiko mittragen!


    im falle eines falles wird sicherlich erörtert werden, wie
    die fachlichen kenntnisse der beteiligten waren, wer
    wen zu was beauftragt hat und ob du hättest erkennen
    müssen daß dein auftraggeber noch weniger ahnung hatte
    als du...
    der auftraggeber wiederum wird sich mit dem begriff
    "auswahlverschulden" auseinandersetzen dürfen wenn er
    einen sae-schein als ausweis der sachkunde für rigging
    angesehen hat.

    ______________________________

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  • Hami
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    • 2. April 2007 um 14:10
    • #14

    Das mit dem SAE-Schein war nur ein Beispiel. Ein Satz wie z.B.: "Das ist unser Techniker, der sich mit allem auskennt und das immer aufbaut", dürfte ja schon reichen, um zumindest eine Teilschuld in Aussicht zu stellen.

    Insofern ist alles vorab mündlich Besprochene in Richtung "das haben wir immer schon so gemacht" in keinem Fall im nachhinein als Schuldanerkennung anzusehen...

  • dienervt
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    • 2. April 2007 um 18:53
    • #15
    Zitat von "ADMIN"


    Wobei man Fehler auch durch unterlassen begehen kann. Wenn man beispielsweise Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik in einer Halle ist und eine VT-Firma dort Unsinn baut, ist man sehr wohl in der Haftung, man hätte das schließlich unterbinden müssen.


    wobei ich "unterbinden" eher als Anzeige bei der Polizei oder als Verweigerung, bei der VA mitzuarbeiten, verstehe.
    Ein wirklicher Versuch des "Unterbindens" kann auch (je nach Gegner) auch schnell in der Ambulanz enden oder eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs nach sich ziehen. :(

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

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    • 2. April 2007 um 21:30
    • #16
    Zitat von "Dienervt"


    wobei ich "unterbinden" eher als Anzeige bei der Polizei oder als Verweigerung, bei der VA mitzuarbeiten, verstehe.
    Ein wirklicher Versuch des "Unterbindens" kann auch (je nach Gegner) auch schnell in der Ambulanz enden oder eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs nach sich ziehen. :(

    Der "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" ist ein fester Begriff aus der Versammlungsstättenverordnung. Er nimmt aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags eine öffentliche Aufgabe wahr und sorgt für die Sicherheit in einer Versammlungsstätte.

    Dass man wegen Hausfriedensbruch angezeigt wird, kann ja mal passieren. Dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, setzt aber voraus, dass die Anzeige vom Hausherren kommt (also dem Arbeitgeber des "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik"), und sie wird das auch ganz bestimmt nicht tun, wenn der VfVT seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt.


    Die "Weigerung, bei einer VA mitzuwirken" ist dem VfVT auch nicht möglich, das Verlassen der Versammlungsstätte wäre eine Ordnungswidrigkeit. Noch mal im Klartext: Die Aufgaben des VfVT stehen nicht im Arbeitsvertrag (der ihm allenfalls weitere Aufgaben zuweisen kann), sondern im Gesetz.

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  • dienervt
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    • 2. April 2007 um 23:15
    • #17

    und wie wäre folgender fiktive Fall:

    Ich beschalle in einer Großdisco ein Kozert mit meiner Technik und bei einem (räumlich getrennten) anderen "Floor" (mit dem ich technisch in keiner Verbindung stehe) sind die Boxen unsachgemäß geflogen.
    Oder ich als Band mache in einer Disco ebenfalls eine Beschallung (mit eigener Tontechnik) und die Haus- Lichtanlage weist Mängel auf.
    Ich habe doch gar nicht die "Macht", auf den Betreiber einwirken zu können. Ich kann nur auf dei Fehler hinweisen und warnen.
    Anders wäre es natürlich, wenn ich z.B. meine zusätzliche Lichttechnik auf eine falsch installierte Traverse hänge.
    Oder ich mache Schaumparty (Aufstellung und Bedienung der Maschine) und in dem Bistro (ebenfalls räumlich getrennt) sind die Brandschutzeinrichtungen / Notausgänge mangelhaft.

    oder
    oder
    oder...

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  • Hami
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    • 3. April 2007 um 09:10
    • #18
    Zitat von "ADMIN"

    Die "Weigerung, bei einer VA mitzuwirken" ist dem VfVT auch nicht möglich, das Verlassen der Versammlungsstätte wäre eine Ordnungswidrigkeit. Noch mal im Klartext: Die Aufgaben des VfVT stehen nicht im Arbeitsvertrag (der ihm allenfalls weitere Aufgaben zuweisen kann), sondern im Gesetz.

    Eben, das gilt aber nur für den offiziell Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik. Der Tontechniker in diesem Fall, der diese Aufgabe nicht offiziell übernommen hat, kann sich sehr wohl weigern.

  • ADMIN
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    • 3. April 2007 um 10:27
    • #19
    Zitat von "Dienervt"

    Ich habe doch gar nicht die "Macht", auf den Betreiber einwirken zu können. Ich kann nur auf dei Fehler hinweisen und warnen.

    Unterscheiden wir mal die juristische und die moralische Seite. Beginnen wir mal mit der moralischen Seite, die halte ich für wichtiger (die Einstellung "die können tun und lassen, was sie wollen, solange ich nicht in der Haftung bin" behagt mir nicht besonders, um es mal zurückhaltend zu formulieren...)


    Wenn etwas gefährlich ist, dann weist man die Verantwortlichen darauf hin, und zwar mit deutlichen Worten. (Wir reden jetzt nicht über einen PAR-Topf, dessen Safety mit dem nach BGV nicht zugelassenen Karabiner hängt, sondern um ein wahrnehmbares Gefährdungsniveau) In welcher Position man dort ist, ist erst mal egal.


    Die andere ist die juristische Seite: Wenn ich in der Verantwortung bin, dann habe ich zumindest die formale Macht, Unsinn auch zu unterbinden. Und selbst wenn ich Meister für VT bin, aber "nur" als Tontechniker irgendwo einen Kofferjob habe, bin ich nicht in der Verantwortung. Verantwortung wird sowohl im Baurecht als auch im Arbeitsschutz ganz klar von oben nach unten delegiert.

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