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  4. Veranstaltungssicherheit

Kraftmesssensoren/Bühnentechnik/BGV C1/Baumusterprüfung

  • lexopath
  • 23. April 2007 um 16:58
  • lexopath
    Beiträge
    3
    • 23. April 2007 um 16:58
    • #1

    Ein freundliches „Hallo“ erst mal,

    ich habe mal eine Frage bezüglich der Veranstaltungssicherheit nach dem BGV C1. Und zwar sind wir Hersteller von Kraftmesssensoren, die normalerweise im Industriebereich betrieben werden. Diese werden von uns nach der Maschinenrichtlinie 98/37EG gefertigt und geprüft. Dabei geben wir einen Messbereich von +-160% vom Nennkraftbereich an, sowie eine Überlastfähigkeit von 1000%. Ab diesem Bereich kann der Sensor sich verformen bzw. brechen. Innerhalb der +-160% geben wir einen Messfehler je nach Sensortyp von 0,5% bzw. 1% an.
    Jetzt haben wir eine Anfrage von einem Kunden bekommen, der Geräte im Bereich der Bühnentechnik herstellt. Dieser möchte Sensoren von uns einsetzen, um eine evtl. Überlastung einer Traverse oder ähnlichem zu überprüfen.
    Beispiel: Der Kunde hat einen Bühnenaufzug. Mit unseren Sensoren möchte er jetzt überwachen, dass dieser nicht mit mehr als z.B. 500kg belastet wird. Außerdem will er sicher gehen, dass unser Sensor diese Kraft aushält und nicht evtl. durch diese Last bricht, so dass der ganze Aufzug „runterkracht“.
    Meine Frage ist jetzt folgende. Macht es wirklich Sinn, die Sensoren gemäß der von mir oben genannten Sensorparameter zu prüfen? Denn der Kunde muss das ganze nach BGV C1 sowieso noch einmal komplett überprüfen lassen, oder? Außerdem bekommt er von uns ja auch ein Prüfprotokoll, aus dem ersichtlich wird, in welchem Kraftbereich der Sensor betrieben werden kann. Darüber hinaus ist ja auch vorher definiert, ab wann es zur Materialverformung bzw. zum Bruch kommt. Um bei dem Beispiel zu bleiben, er würde von uns ein Protokoll bekommen, aus dem ersichtlich wird, dass der 500kg Sensor bis 800kg mit einen Messfehler von max. 0,5% genau misst. Das musst doch eigentlich reichen, oder? Vor allem, weil er sowieso den ganzen Aufzug ja nochmal prüfen lassen muss.
    Falls der Kunde auf einen baumustergeprüften Sensor besteht, dann müssen wir das natürlich machen, aber wie gesagt, Sinn macht es eigentlich nicht.
    Noch eine Frage am Rande. Wer würde so eine Baumusterprüfung eigentlich machen? Der TÜV? Und was müsste man darüber hinaus noch beachten, um einen baumustergeprüften Kraftmesssensor zu fertigen? Sprich Anforderungen an die Fertigungsstätte ect.

    Besten Dank schon mal im Voraus

  • ADMIN
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    • 23. April 2007 um 20:49
    • #2
    Zitat von "Lexopath"

    sowie eine Überlastfähigkeit von 1000%.

    Das wäre dann schon mal C1-konform. Wenn's weniger wäre, könnte man den Sensor entsprechend ablasten. Diese Sache ist denkbar harmlos.


    ABER: Wir bewegen uns bei solchen Anlagen meist im Bereich SIL 3 nach DIN EN 61508-1, mit allem, was da dran hängt. Das ist eine Norm, die möchte man noch nicht mal lesen, geschweige denn umsetzen müssen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • manuela
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    • 23. April 2007 um 21:45
    • #3
    Zitat von "Lexopath"

    Außerdem will er sicher gehen, dass unser Sensor diese Kraft aushält und nicht evtl. durch diese Last bricht, so dass der ganze Aufzug „runterkracht“.

    willkommen im Forum :wink:
    Wenn du verhindern willst daß etwas runterkracht, dann bau einen Drucksensor ein, wenn der "bricht" setzt das Ding lediglich auf, eine Gefahr ist daraus nicht ableitbar.
    "Runterkrachen" ist nur bei Zugsensoren möglich weil die kein Gegenlager haben.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

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    1
    • 24. April 2007 um 00:17
    • #4

    Zugsensoren könnte man immer noch übersichern.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • lexopath
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    3
    • 24. April 2007 um 09:03
    • #5

    Guten Morgen und erstmal Besten Dank für die Antworten.

    Also es ist so, dass wohl ein Kraftmessbolzen verwendet werden soll. Außer einer Überdimensionierung des Kraftbereiches ist bei einem solchen Sensor kein Überlastschutz möglich. Man könnte natürlich bauartbedingt einen Überlastschutz am Bühnenaufzug anbringen.
    Meine Frage ist eben einfach aber nur folgende. Wir könnten unseren Sensor mit einer TÜV-Prüfung ect. versehen lassen, aber macht das denn überhaupt Sinn, denn der Aufzug muss am Ende ja sowieso noch mal separat geprüft und abgenommen werden.
    Das ist doch richtig, oder?

  • buzz
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    • 24. April 2007 um 09:37
    • #6

    Wenn der abnehmende Stelle des Aufzuges ein entsprechendes Gutachten (von akreditierter Stelle) über die Leistungsfähigkeit der einzelnen Komponenten vorgelegt werden kann, dann kann die abnehmende Stelle des Aufzuges diesem Gutachten vertrauen, ohne alle Tests selbst durchführen zu müssen. (So kenne ich das jedenfalls im Elektrobereich)

    Letztendlich kommt es halt darauf an, in wie weit die abnehmende Stelle des Aufzugs alle Prüfungen selbst machen muss, um die C1-Zertifizierung aussprechen zu können.

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • TomyN
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    • 24. April 2007 um 12:02
    • #7

    Ich nehme auch mal an, dass der Kunde von Euch verlangt, dass das Teil den Anforderungen der entsprechenden Normen genügt. Nun könnt ihr ihm das natürlich so zusichern, falls es aber aus irgendeinem Grunde Probleme gibt, dann seit dir natürlich die Dummen.
    Wenn ihr eine Prüfung machen lasst, dann seit ihr auf der sicheren Seite, und habt dem Kunden gegenüber die besseren Karten.

    Zum anderen würde ich in der Beschreibung zu dem Teil immer erwähnen, dass es bei sicherheitsrelevanten Einsätzen zusätzlich zu sicher ist (z.B. in dem man es mit einem Safety überbrückt).
    Denn wer garantiert Euch dass das Teil nicht durch unsachgemässe Behandlung (Stoss, Schlag, Scherung beim Auf-Abbau) etc. nicht vorbeschädigt wird.

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • lexopath
    Beiträge
    3
    • 24. April 2007 um 13:10
    • #8

    Wo kann man denn dann so eine Prüfung machen lassen? Ich denke mal, dass wird der TÜV sein, nur ist der leider sehr groß. Vielleicht kennt ja einer einen möglichen Ansprechpartner bzw. eine andere Institution, die solche Prüfungen durchführt.
    Würde dann nach der oben beschriebenen Norm „SIL 3 nach DIN EN 61508-1“ geprüft oder wonach?
    Hoffentlich verzeiht ihr mir meine „blöden“ Fragen, aber ich hab von dieser Thematik leider keinen Plan :oops: .

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