Nun zeigen ja diese Geräte den momentanten, kurzfristigen Schallpegel an. Die Gesetzesvorlage spricht ja von einem in 30min gemessenen Mittelwert. Dies beinhaltet natürlich auch höhere Spitzenlautstärken.
Die 99dBLeq sind also lauter als 99dB Spitzenlautstärke...
Und auch unter diesem Gesichtspunkt finde ich die Grenze wirklich nicht schlimm.
Würde diese höher angesetzt werden, würde ich mich dann nach dem medizinischen Sinn dieser Maßnahme fragen.
In Bayern ist man da von seiten der Behörden schon mit wesentlich spiessigeren Massnahmen konfrontiert worden, insofern bin ich mit 99dB Leq sogar positiv überrascht...