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Afa für VA-Technik

  • Christian Engel
  • 29. Mai 2007 um 17:11
  • Botex
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    225
    • 2. Juni 2007 um 21:42
    • #21

    Christian Engel

    ich denke, dass Du mit 5 Jahren nichts verkehrt machen kannst. Evtl. würden auch 4 Jahre gehen; Du musst halt dem Herrn vom FA erklären können, warum das so ist (dauernd "on the Road" unterwegs, dadurch erhöhter Verschleiss etc.). Selbst 2 Jahre AFA wäre theoretisch möglich; man muss es nur erklären/nachweisen können!

    hier gibt es eine AFA-Tabelle vom Bundesfinanzministerium; evtl. hilft die Dir weiter.

  • mringhoff
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    • 2. Juni 2007 um 22:07
    • #22
    Zitat von "Botex"

    Wenn ist das richtig im Kopf habe, ist alles unter 410 EUR Netto ist GWG ...
    ... aber nur, wenn der Artikel "eigenständig" bzw. unabhängig nutzbar ist!

    Wobei Du bei den Scannern (unter 410,- netto) natürlich (theoretisch) jede mögliche DMX-Steuerung - oder auch den Stand-Alone-Modus verwenden kannst. So gesehen würde ich das schon als eigenständig sehen. Die Dinger sind ja nicht fest verbaut miteinander (wie z.B. die berühmte Festplatte im PC...).
    Einzelne Trusselemente werden ja auch nicht abgeschrieben, auch wenn ein ganzes Traversensystem weitaus mehr als 410,- EUR kostet, es sei denn, es ist für eine Festinstallation...

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  • Botex
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    225
    • 3. Juni 2007 um 09:25
    • #23
    Zitat von "mringhoff"

    ... oder auch den Stand-Alone-Modus verwenden kannst.

    Das ist wichtig für die Eigenständigkeit!

    Zitat von "mringhoff"


    Einzelne Trusselemente werden ja auch nicht abgeschrieben, auch wenn ein ganzes Traversensystem weitaus mehr als 410,- EUR kostet, es sei denn, es ist für eine Festinstallation...

    Genauso sehe ich das auch.

  • f8274
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    • 5. Juni 2007 um 01:09
    • #24

    Tu doch realistische Abschreibungsdauern angeben, und schau, ob Dein FA das akzeptiert.

    Mischpulte können auch in 4 Jahren nach Afa abgeschrieben werden, Boxen 4-5 Jahre (9 Jahre halte ich für übertrieben, wenn die Boxen ungecased on the road gehen). Unsere EDV schreiben wir in 2 J. ab. DJ-Gerödel: 3 Jahre. Wer will sich auf nen älteren CD-Player verlassen?!

    Wie Du siehst, gibt es eine gewisse Bandbreite, die durchgeht.

    GWG: Solange das FA nicht gegen alleinige Nutzungsmöglichkeit argumentiert, wird alles unter 410 EUR als GWG abgeschrieben.

  • mringhoff
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    • 5. Juni 2007 um 10:58
    • #25
    Zitat von "f8274"

    Boxen 4-5 Jahre (9 Jahre halte ich für übertrieben, wenn die Boxen ungecased on the road gehen).

    Die 9 Jahre aus der Afa-Tabelle sind ja auch für fest installierte Beschallungsanlagen gedacht. Z.B. in Kinos, Schulaula, Sportplatz, Bahnhöfe, Mehrzweckhallen etc.
    Dort hängen die Lautsprecher ja auch ewig - leider :(

    Im Mobilbetrieb - bzw. bei nachgewiesener stärkeren Benutzung darf man natürlich eine kürzere Laufzeit ansetzen.

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  • MatzeRockt
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    • 5. Juni 2007 um 20:17
    • #26

    Hallo,
    ich schreibe seit nunmehr 11 Jahren alles mit 4 Jahren ab. Keine Beanstandungen seitens des FA.

    Grüße

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • utzr
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    • 5. Juni 2007 um 23:38
    • #27

    Übrigens:
    auch wenn man bei der jährlichen Steuererklärung immer brav seine Afa-Listen mit den Jahresangaben abgibt, die scheint sich keiner anzuschauen. Die Diskussionen gibt es immer erst bei der Betriebsprüfung, vielleicht weil sich dann durch Verzinsung für das FA deutlichere Gewinne erzielen lassen.....

  • slaytalix
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    • 9. Juni 2007 um 16:04
    • #28

    Amtliche AfA Tabelle (Absetzung für Abnutzung),:

    Beschallungsanlagen, Kaufdatum nach dem 01.07.97 auf 5 Jahre mit 20% linear abschreibbar, degressive Abschreibung vom Restwert möglich

    :roll: :wink: Schwierigkeit auch bei uns nach Umsatzsteuersonderprüfung & Betriebsprüfung sowie der vorsteuerlichen Anerkennung bei gewerblicher Nutzung beim Finanzamt Bielefeld :roll: :twisted:

    Da wir auch Backline in der Vermietung haben, hat man dies schließlich steuerlich auch anerkannt.

    GWG im Anschaffungsjahr abschreibungsfähig zu 100 %, längere AfA-Zeiträume natürlich möglich

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Christian Engel
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    • 25. Juni 2007 um 23:59
    • #29

    Bin mir mal wieder etwas uneins... Case (gedacht für ein Mischpult) - geht als GWG durch oder eher nicht?

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • mringhoff
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    • 26. Juni 2007 um 09:30
    • #30

    Interessante Frage...
    Ich würde vor allem kleinere Cases (sofern unterhalb 410,- netto) als GWG ansehen, falls man es nicht aus bilanztaktischen Gründen trotzdem abschreiben möchte, vor allem, wenn man das Case extra kauft und nicht im Set mit dem Gerät zusammen.

    Das Case ist ja soweit austauschbar, das Gerät funktioniert so auch ohne Case und in dem Case können auch andere, baugleiche Geräte transportiert werden.

    Bei größeren Mischpulten - und das ist ja wohl das, was Du ansprichst - ist ein Transport und damit ein Betrieb ohne Case kaum denkbar und üblicherweise werden diese Geräte auch mit dem Case wieder verkauft. Insofern bildet dies meiner Meinung nach eine feste Einheit, was bedeutet, daß der Anschaffungspreis des Cases mit zu dem des Mischpultes hinzuaddiert und gemeinsam abgeschrieben werden müsste.

    Wo man da jetzt genau die Grenze zieht, müsste man im Einzelfall sehen. Argumentativ leichter für eine getrennte Ansetzung ist auf alle Fälle ein getrennter Einkauf mit getrennten Rechnungen...

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  • Christian Engel
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    • 26. Juni 2007 um 12:10
    • #31

    Für Case und Pult liegen separate Rechnungen vor, da getrennt gekauft. Allerdings habe ich das Case ja extra für das Pult gekauft. Von daher ist die Verwendung durchaus zweckgebunden...

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • mringhoff
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    • 26. Juni 2007 um 14:30
    • #32

    Von welchem Pult reden wir eigentlich? Ein Discomischpult, ein 12-Kanal-Mixer oder eine große Livekonsole, die man ohne Case gar nicht wirklich transportieren kann?

    Wie gesagt, bei so einem 12-Kanal-Pult kann ich mir gut vorstellen, daß das Pult auch schon mal ohne Case und das Case auch schon mal mit einem anderen Pult verwendet werden kann. Üblicherweise werden
    Case und Pult in dieser Größenordnung auch wieder getrennt verkauft. Da würde ich das fürs Anlagevermögen auch trennen.

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  • Christian Engel
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    • 26. Juni 2007 um 14:38
    • #33

    Wir reden von einem 02R... Kabelfach im Case wurde extra für das Pult angefertigt, Harting-Buchsen sind fest montiert. Von daher hat sich die Frage nach GWG eigentlich schon erledigt 8)

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • DJ Detto
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    • 26. Juni 2007 um 20:53
    • #34

    Ein Beispiel aus meinem Lehrgang:

    Ein Betonfundament für eine Maschine und die Maschine (Industrie) - 2 Firmen - 2 Rechnungen trotzdem Zweckgebunden, also muß das Fundament mit in die Anschaffungskosten der Maschine gerechnet werden.

    großer Kaffeautomat - ERSTBEFÜLLUNG (damit es funktioniert) - 1 Firma - 1 Rechnung
    NEIN, das Kaffepulver ist nicht einzurechnen, da Verbrauchsmaterial bzw. Wareneinsatz ist

    total blöd aber ist so. Das Case gehört zum Pult und sollte (meiner bescheidenen Meinung nach) mit eingerechnet werden.

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • billbo
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    • 27. Juni 2007 um 00:46
    • #35

    Wird bei dieser Betrachtungsweise nicht außeracht gelassen, dass in unserer Gewerbeanmeldung i.d.R. „Vermietung von Geräten der Veranstaltungstechnik“ o.Ä. steht? Ich vermiete gerne auch mal ein einzelnes Pultnetzteil; als solches hat das dann für mich auch ohne Pult einen leicht nachvollziehbaren Nutzwert – ich überlasse es meinem Kunden für gewisse Zeit und bekomme Geld dafür.

    Im Umkehrschluss wäre ansonsten auch ein 100 – Euro – Mikrofon nicht GwG, weil man’s ja alleine für sich nicht benutzen kann; sondern es müsste dem ‚Betriebsvermögen Beschallungsanlage’ zugerechnet werden.
    Bei einem Kollegen hat ein Steuerprüfer mal in dieser Richtung argumentiert, ist aber nach vielem Hin und Her damit letztlich nicht durchgekommen (oder hat sich beschwatzen lassen, das weiß ich nicht so genau).

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • DJ Detto
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    • 27. Juni 2007 um 10:47
    • #36

    Wir reden hier von Steuern und Bilanzrechten - das hat nichts aber auch gar nicht mit dem Leben oder gesundem Menschenverstand zu tun (meistens jedenfalls)

    D

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Christian Engel
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    • 27. Juni 2007 um 12:19
    • #37

    @Detto

    Ja, ich denke auch, dass ich Case und Pult zusammen abschreiben werde. Damit mache ich sicher nichts verkehrt.

    Grüße, Chris

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • DJ Detto
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    • 27. Juni 2007 um 21:59
    • #38

    Hi Chris

    is halt so - nicht drüber nachdenken einfach machen und sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren. Denn seien wir mal ehrlich, um welche "Unsummen" geht es bei dem Case :D

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • mringhoff
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    • 27. Juni 2007 um 22:57
    • #39

    und wie ja schon mal erwähnt, es handelt sich bei der Abschreibung ja nur um eine zeitverzögerte Komponente. Die Ausgabe an sich geht ja so nicht "verloren"...

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  • Christian Engel
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    • 1. Juli 2007 um 20:13
    • #40

    Nächste interessante Frage... Wie wird 19-Zoll Gerödel am besten gehandhabt? Im Konkreten Fall geht es um einen 19" 8fach Mikrofonvorverstärker.

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

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