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Mobile Disco - Vertragsegestaltung

  • blade11
  • 18. Juni 2007 um 18:33
  • blade11
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    2.292
    • 18. Juni 2007 um 18:33
    • #1

    hi
    ich mache zusammen mit 2 kumpels eine mobile disco...d.h. ich habe ein gewerbe angemeldet und bin dem finanzamt bekannt, falle aber unter die nebenerwerbsregelung...
    wir sollen im sommer eine kirmesdisco in einem festzelt machen...
    schön, aber dafür würde ich gerne einen handfesten und sicheren vertrag mit dem veranstalter abschließen...das problem: ich habe keine ahnung, welche modalitäten in dem fall enthalten sein müssen, wie die form ist und was ich auf keinen fall vergessen darf!
    gibt es da erfahrungswerte, musterverträge oder tips, die ihr mir da geben könnt...
    schwerpunkte die mir so einfallen sind z.B. stromlieferung und ausfallsicherheit...beschädigung der anlage durch technische defekte und randale...sicherheit der teammitglieder...verpflegung und getränke; evtl. übernachtung...preis der geschichte...

    da ich keine bösen überraschungen erleben will, hoffe ich auf konstruktive hinweise von euch....THX

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • DJ Detto
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    • 18. Juni 2007 um 18:47
    • #2

    Hi

    geh zu einem Anwalt Deines vertrauens....so habe ich es auch am Anfang gemacht. Im laufe der Jahre habe ich den Vertrag dann "erweitert"

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • blade11
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    • 18. Juni 2007 um 19:00
    • #3

    ich kenne nur keinen, der sich mit veranstaltungsrecht befasst usw.
    zudem gibt es doch best erfahrungswerte und wenn jem schon mal beim anwalt war, warum soll ich denn dann das rad neu erfinden?dafür gibts doch nen forum *g*

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • mringhoff
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    • 18. Juni 2007 um 20:17
    • #4

    Du brauchst also "Allgemeine Geschäftsbedingungen"...

    Also nichts leichter als das. Suche mal ein paar Homepages von Mitbewerbern und lese Dir die AGB durch. Da wirst Du schnell auf viele Ideen kommen, was man so geregelt haben möchte.

    Doch Achtung: aber dann nicht einfach irgendwo abkupfern. Erstens aus urheberrechtlichen Gründen, zweitens gibt es viele Regelungen, die nicht (mehr) haltbar sind, aber man trotzdem immer noch irgendwo findet, drittens weißt Du ja nicht, ob der Kollege derselbe juristische Laie wie Du bist und die AGB einfach frei Schnautze verfasst hat.

    Ich würde ein AGB-Gerüst zusammenstellen und zusammen mit einem Anwalt Deines Vertrauens durchgehen. Der dreht Dir dann jeden zweiten Satz um, fügt vergessenes hinzu und streicht unsinniges bzw. unrechtmässiges.

    Ein Vertrag als solches entsteht dann, wenn Du einem Kunden ein Angebot erstellst, bei dem Du Deine AGB mit als Basis einbeziehst ("Es gelten unsere AGB") und der Kunde das dann akzeptiert/annimmt (am besten schriftlich).
    Bei Privatkunden muss man allerdings die AGB mitliefern, bei gewerblichen Kunden geht man davon aus, daß die sich selber schlau machen. Dazu musst Du natürlich Deine AGB öffentlich aushängen (z.B. auf Deiner Homepage).

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  • DJ Detto
    Profi
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    2.178
    • 18. Juni 2007 um 23:18
    • #5

    mringhoff hat es mal wieder auf den Punkt gebracht.

    Aber es hat weniger mit "veranstaltungsrecht " (gibt es sowas überhaupt??) zu tun als mit HGB und BGB usw.
    Also wer macht was für welche Entlohnung und was ist wenn was nicht so ist wie es ist.....

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 20. Juni 2007 um 01:35
    • #6

    Hallo!

    Für eine kleine Mobile Discothek halte ich AGB´s für völlig "übermotoresiert".

    Ich selbst arbeite seit mehreren Jahren sehr erfolgreich mit einem Vertragswerk das ohne Probleme auf 2 Seiten Papier passt. Es gibt da eine Vorlage vom BVD die so weit ich weiß von einem Anwalt "abgesegnet" wurde. Ich habe dann einfach das was für mich nicht zutrift gestrichen und schon hatte ich einen hübschen Vertrag.

    Nur im Bereich Vermietunghabe ich "Vermietbedingungen" die ich auch von jedem Mieter unterschreiben lasse bei Materialabholung. Bei größeren Vermietungen werden auch wieder Verträge gemacht. Such dir eine Lösung dir für deine Firma praktikabel ist.

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 20. Juni 2007 um 08:50
    • #7

    Naja, wie Du Deine AGB benennst und in welcher Form Du sie in Dein Vertrag mit einbaust, bleibt Dir überlassen.

    Die Möglichkeit, das als zweiseitigen Vertrag als Ganzes zu gestalten oder einen einseitigen Vertrag mit umseitigen AGB ist rechtlich gesehen vollkommen das Gleiche. Auch für Deinen zweiseitigen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen für AGBs, da Dein Vertrag ja sicher als Standardvertrag für die meisten Deiner Kunden konzipiert wurde und wohl schon fertig vorformuliert vorliegt, wenn der nächste Kunde kommt (und nicht jedes Mal wieder neu einzeln vereinbart wird)
    Die Regelungen über die AGB findet man seit 2001 im BGB §305-310:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950…96BJNG023401377

    Ein guter Hinweis für Mobildiskotheker ist der BVD - den findet man unter der Adresse: http://www.discjockey.de (Die Verträge gibts allerdings nur für Mitglieder)
    Aber wie gesagt: Jeder macht sein Gewerbe individuell und auch deren vorformulierten Muster sollten diesbezüglich hinterfragt werden, ob sie den eigenen Voraussetzungen entsprechen...

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  • michael heintschel
    Beiträge
    57
    • 20. Juni 2007 um 10:48
    • #8

    vielleicht kannst du dir hier ein paar ideen holen:

    http://www.showline.at/agb.htm

  • DJ Detto
    Profi
    Beiträge
    2.178
    • 20. Juni 2007 um 17:52
    • #9
    Zitat von "DJ_Uwe"

    Für eine kleine Mobile Discothek halte ich AGB´s für völlig "übermotoresiert".

    Sehe ich etwa genauso...

    Schließlich mache ich eine kleien Dienstleistung und keine Firmenübernahme.
    Allerdings werwas wann zu bezahlen hat ist schon enthalten udn für mich ganz wichtig: Der DJ darf die Party beenden!! (z.B. bei Schlägereien oder sonst etwas) und Weisungen werden nur vom VA entgegengenommen - das freut die Wirte die meinen mach mal leiser (= Tischmusiklautstärke)
    Der Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 21. Juni 2007 um 08:59
    • #10
    Zitat von "DJ Detto"

    ... und Weisungen werden nur vom VA entgegengenommen

    das zum Beispiel ist eher eine nicht notwendige Vereinbarung, da Du ja nur mit dem Veranstalter/Auftraggeber einen Vertrag schliesst und nicht mit dem Gastwirt etc.
    Wenn Du keine Lust hast, von "Unbefugten" Weisungen entgegenzunehmen, dann musst Du das auch nicht zwingend. Wie man das dann vor Ort löst, bleibt dann mit oder ohne dieser Vereinbarung so oder so seinem Fingerspitzengefühl vorbehalten.

    Sicher unterstehst Du als Dienstleister Deines Auftraggebers nicht den Anweisungen des Wirtes, aber der wiederum darf sein Hausrecht ausüben. Und wenn dieser "Gefahr im Verzug" sieht (weil es z.B. um 23.01 Uhr um 3 dB zu laut ist, der böse Nachbar gleich die Polizei schickt und er Angst hat, daß die Behörden ihm gleich seinen Laden schliessen lassen), dann ist dem Wirt das vollkommen Banane, welche Vereinbarungen Du mit Deinem Auftraggeber abgeschlossen hast...

    Zitat von "DJ Detto"

    Sehe ich etwa genauso...
    Schließlich mache ich eine kleien Dienstleistung und keine Firmenübernahme.

    Es gibt auch ganz "kleine" AGB. Das bleibt ja jeden selbst überlassen, was er gerne vorformuliert haben möchte.
    Und auch wenns nur drei Sätze sind, die sind dann einfach rechtlich gesehen Allgemeine Geschäftsbedingungen...

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  • Volker
    Profi
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    Beiträge
    2.051
    • 23. Juni 2007 um 15:59
    • #11

    Ich würde noch die Gema-Frage eindeutig regeln, je nachdem wer da den DJ stellt.
    Ansonsten rege ich an dieses Posting in Partypa-Forum zu schieben.

    Gürße,
    Volker

  • DJ Detto
    Profi
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    2.178
    • 24. Juni 2007 um 22:38
    • #12
    Zitat von "Volker"

    Ansonsten rege ich an dieses Posting in Partypa-Forum zu schieben.

    Gürße,
    Volker

    Hi

    warum das denn???

    DJ Detto

    Erfolg hat nur,
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