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Ummeldung /Umtragung im Gewerbeschein?

  • lotty
  • 1. August 2007 um 19:04
  • lotty
    Beiträge
    39
    • 1. August 2007 um 19:04
    • #1

    Hallo

    Ich habe ein Kleingewerbe! Im Gewerbeschein steht "Verleih und Aufbau von Unterhaltungselektronik"!

    Da ich nun mehr und mehr im Öffentlichen Bereich wirke und nun auch auf öffentlichen VAs auflegen soll stellt sich mir die Frage ob ich dies im Gewerbeschein umtragen muss!

    Müsste ich z.b. Djing ergänzen?

    Darf ich auch Veranstaltungstechnik eintragen lassen (oder geht das überhaupt) obwohl ich keine ausgebildete Veranstaltungsfachkraft bin!?


    In der Presse stand z.b. die Tage "Musik mit DJ ..... " !
    Dies dürfte vorallem Kollegen hier im Umkreis aufhorchen lassen!


    Ich möchte lediglich auf der sicheren Seite sein!

    Big Sound

  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 1. August 2007 um 19:43
    • #2

    "Verleih und Aufbau" klingt nicht so, als ob da auch Strom dran angeschlossen und das Ganze zum Krachmachen benutzt würde. Klingt eher so nach Herankarren und Hinstellen, wie Wanderausstellung quasi. Haben die aufm Amt das echt so eingetragen? :shock:

    Ich würd's der Tätigkeit entsprechend ändern.

  • dagobert
    Beiträge
    810
    • 1. August 2007 um 19:57
    • #3

    Vor allem VERLEIH....

  • lotty
    Beiträge
    39
    • 1. August 2007 um 20:07
    • #4

    Ja ich habe dem Kerl das im Sep. 06 erzählt was ich mache und er hat das halt so eingetragen! Seitdem hat sich viel getan! Deswegen will ich jetzt auch ändern lassen!

    Was genau soll ich denn eintragen lassen? Bzw. was darf ich eintragen lassen?
    z.b. weiß ich von einem Kollegen das er öfters TraversenKonstruktionen macht und dies auch so als Rigging im Schein steht; allerdings ist er kein ausgebildeter Rigger! Ich weiß nicht ob das zulässig ist oder wie er das geschafft hat!


    Kennt sich jemand damit aus ob das auch Geld kostet ?

    Big Sound

  • rcz
    Beiträge
    275
    • 1. August 2007 um 20:53
    • #5

    Hallo,

    Zitat

    [...] Kennt sich jemand damit aus ob das auch Geld kostet ?


    Bei einer Änderung der Angaben fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Wie hoch diese genau ist, weis ich leider nicht mehr genau. Sie bewegt sich irgendwo im Bereich zwischen 5,00 bis 15,00€.

    Zitat

    [...] Bzw. was darf ich eintragen lassen?
    z.b. weiß ich von einem Kollegen das er öfters TraversenKonstruktionen macht und dies auch so als Rigging im Schein steht; allerdings ist er kein ausgebildeter Rigger! Ich weiß nicht ob das zulässig ist oder wie er das geschafft hat! [...]


    Da weder "Veranstaltungstechnik" noch "Rigging" irgendwelche geschützten Begriffe sind, spricht auch nichts gegen eine Verwendung dieser. Bestimmte Qualifikationen benötigst du auch nicht, um diese verwenden zu dürfen.

    Zitat

    Was genau soll ich denn eintragen lassen?


    Das hängt natürlich von deinem Tätigkeitsgebiet ab. Generell solltest du deine Angaben möglichst weit fassen, so dass sie auch alle deine Tätigkeiten einschließen.

    Ich habe eben einmal meine Gewerbeanmeldung herausgesucht. Ich habe damals folgendes eingetragen:

    "Entwicklung, Verkauf, Vermietung und Betreuung von Geräten der Veranstaltungstechnik. Durchführung von Veranstaltungen. Konzeption und Entwicklung von Software und Webseiten."


    Viele Grüße,
    Marcel

  • melomania productions
    Beiträge
    89
    • 1. August 2007 um 22:45
    • #6

    http://www.chrickel.eu

    das steht es relativ umfangreich. kann nicht verkehrt sein

    manecan Messe- und Eventpersonal
    Rosa Luxemburg Straße 57
    07973 Greiz
    info@manecan.de
    http://www.manecan.de

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 2. August 2007 um 10:05
    • #7

    ...wobei sich mir noch die Frage stellt, wozu man braucht, daß möglichst viel drin steht. Hat das irgendwelche Auswirkungen?

  • lotty
    Beiträge
    39
    • 2. August 2007 um 11:09
    • #8

    ja bei mir folgendes problem!

    wenn ich jetzt auf ner öffentlichen VA dj mache und das nicht in meinem schein steht können se mich anfahren!

    Big Sound

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 2. August 2007 um 15:02
    • #9

    Wer kann wen weshalb anfahren? Wem musst Du auf einer Veranstaltung deinen Schein zeigen?

  • lotty
    Beiträge
    39
    • 2. August 2007 um 18:03
    • #10

    niemanden.. aber wenn z.b. der Kerl mich anfährt der das die jahre vorher immer gemacht hat und bei den grünen nachhackt ob ich überhaupt ein angemeldetes gewerbe habe!?

    und dann meien tätigkeiten nicht richtig eingetragen sind.. denke ich mal das ich ärger bekommen könnte!

    Big Sound

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 2. August 2007 um 18:53
    • #11

    Die Grünen bzw. neu: blau/silbernen interessiert das keinen Fatzen, ob auf deiner Gewerbeanmeldung jetzt Hobby-DJ, Lampenvermieterei, Veranstaltungstechnik oder sonstwas steht.

    Die "Grünen" sind nicht für alles zuständig.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • lotty
    Beiträge
    39
    • 2. August 2007 um 19:30
    • #12

    nagut.. aber ich habe schon gehört das jemand hier im umkreis ne anzeige bekommen hat weil ers eben falsch drinstehen hatte....
    ich wollte eben auf der sicheren seite sein... wer weiß welche instutition hier dafür zuständig ist...!

    naja danke euch auf jeden fall für eure hilfe!

    Habe es nun ändern lassen.. der kerl aufm amt stutze zwar etwas als ich ihm den zettel mit den ausführungen zeigte...!

    Big Sound

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 3. August 2007 um 09:47
    • #13
    Zitat von "Lotty"

    nagut.. aber ich habe schon gehört das jemand hier im umkreis ne anzeige bekommen hat weil ers eben falsch drinstehen hatte....

    Das halte ich für ein Gerücht. Erstens bekommt kaum jemand diesen Gewerbeschein zu Gesicht, wenn überhaupt nur Lieferanten. Zweitens interessiert es selbst die Behörden nicht, was da genau drin steht.
    Solange Du keine Tätigkeiten auführst, die einer separaten Genehmigung bedürfen (z.B. div. Handwerksbetriebe), ist es für den Vater Staat nur wichtig, daß Du schön brav alle Einnahmen korrekt angibst.

    Was viele verwechseln: Der "Gewerbeschein" ist nur eine dokumentierte, von Dir selbst veranlasste Anmeldung, daß Du nun gewerblich tätig bist, es ist also keine Genehmigung etc.
    Diese Anmeldung dient vorwiegend dem Finanzamt und entsprechenden Behörden (IHK, Berufsgenossenschaften etc.).

    Wenn überhaupt jemand angezeigt werden kann, dann nur deshalb, weil er gar kein Gewerbe angemeldet, also seine Einnahmen nicht versteuert hat...

    Eine Änderung in der Gewerbeanmeldung kann aber trotzdem Sinn machen. Eventuell gibt es den ein oder anderen Händler, der artfremde Gewerbetreibende nicht in sein Händlernetz aufnimmt, bzw. schlechtere Preise gibt.

    By the way:
    Den "Verleih" würde ich herausnehmen. Informiere Dich mal über den Unterschied zwischen "Verleih" und "Vermietung" :)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 3. August 2007 um 10:47
    • #14

    Hi, also mit dem Gewerbsschein haben wir hier aber auch ein hin und her gehabt, was wir denn nun sinnvoller Weise draufschreiben....

    Bei der Formulierung "Handel & Dienstleistung" hat das Gewerbeamt abgelehnt - zu allgemein und angeblich ein Freifahrtsschein für alles - und sowas ist laut Amt nicht möglich...

    Also genauer formuliert: Planung, Durchführung und Organisation von Veranstaltungen + Transporte.... Wir haben genauso gedacht wie Lotty: Bevor es Ärger gibt, weil wir mal Material von A nach B transportieren... :? Naja, die Angabe Transport zog einen unangemeldeten Hausbesuch des Gewerbeamtes nach sich. Angeblich wird -laut Amt- mit dem Transportgewerbe zuviel Schindluder getrieben...
    Der nette Herr hat uns nach den Transportmitteln gefragt (wir hatten zu der Zeit keinen Wagen auf uns angemeldet), wir sagen ihm, dass es halt vorkommen kann, das ein Kunde uns mit seinem PKW / LKW von A nach B fahren lässt. Wir haben es nur vorschtshalber mit auf den Gewerbeschein geschrieben, er lächelt .... und geht.

    Naja, letztendlich hat aber tatsächlich noch nie Ärger bzw. die Nachfrage nach einem Gewerbeschein gegeben.
    Es sei denn wir habenuns beim Großmarkt angemeldet..... Und denen ist die Branche vollkommen Hupe...

    Trotz alledem bin/war ich mir auch manches Mal unsicher, ob das was auf'm Schein steht so ausreicht.

    Seit Firmengründung haben wir aber auch mehrfach festgestellt, dass man - entgegen aller Horrorgeschichten - mit Finanzamt, Knappschaft, Berufsgenossenschaft und wie sie alle heißen durchaus reden kann und sie gar nicht so bissig sind wie allgemein angnommen. :D

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • smitty
    Verifiziert
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    1
    Beiträge
    476
    • 3. August 2007 um 11:54
    • #15
    Zitat von "Nikita"

    Bei der Formulierung "Handel & Dienstleistung" hat das Gewerbeamt abgelehnt - zu allgemein und angeblich ein Freifahrtsschein für alles - und sowas ist laut Amt nicht möglich...

    Genau das steht bei mir drin, ist wohl auch abhängig von den Gewerbeämtern. Der Bearbeiter war eh mies gelaunt und nicht sehr gesprächig, dem war das wohl wurscht was da drin steht.

    Im Weiteren sehe ich das aber genauso, dass wenn man miteinander redet und erklären kann was man genau macht, sich viel Ärger ersparen kann.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • sven
    Verifiziert
    Beiträge
    317
    • 16. August 2007 um 13:30
    • #16

    hatten wa auch im Lichtlerforum gerade, daher ein strg + c und ein strg + v

    Ich dachte eigentlich das sei nun doch schon bekannt: Je weniger "handwerklich" deine Anmeldung beim Wirtschaftamt (oder so) klingt um so weniger Probleme
    wirst du haben.

    Sehr gut wäre folgende Formulierung : Planung von Veranstaltungstechnik, Dienstleistung sowie Realisierung

    Diese Formulierung ist genau und doch "ungenau".


    Mein Tip: lass die Behörden aussen vor, melde ich wieder ab und später mit richtigem Text wieder an oder falls möglich lass eine Änderung in der
    Tätigkeitsbeschreibung eintragen.

    Wichtig: die beschriebene Tätigkeit entscheidet auch über deine Zuordnung in die BG

  • jochen klose
    Beiträge
    14
    • 27. August 2007 um 08:21
    • #17

    Also da mein Gewerbe im dörflichen Amt angemeldet wurde, der Bearbeiter ebenso dörflich war und weder Lust noch Zeit noch Ahnung hatte, habe ich sehr kuriose Punkte auf dem Schein stehen (BanKbetreuung, Label - is das nit ein Aufkleber für CDs???)...dem hab ich mal schön ne lange Liste aufgesetzt, damit mir da keiner was haben kann, weil die kleinste Änderung schon wieder soviel kostet wie ein neuer Gewerbeschein.

    LOCOST PRODUCTS
    Jochen Klose
    Bornwiesstr. 13
    66359 Bous
    http://www.locost-products.de
    http://www.myspace.com/locostproducts

  • tufkaleho
    Verifiziert
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    1
    Beiträge
    1.548
    • 27. August 2007 um 18:55
    • #18

    Haha ging mir ähnlich.
    Hab auch Chrickels Gewerbescheinvorlage genommen und damit zur VG getappelt.
    Der Bearbeiter wollte das ganze eigenmächtig Abkürzen und EVENTMANAGER reinschreiben, bis ich ihm erklärt hab dass das wieder was anderes ist.
    Dann hat er zwar statt er zwar "Verwertung von Veranstaltungstechnik" anstelle von vermietung geschrieben, aber egal.
    Hauptsache Schein und gut.

  • thomas diem
    Beiträge
    35
    • 21. September 2007 um 01:26
    • #19

    Sers,

    Ich hab mir letztens meinen Gewerbeschein beim KVR in München geholt und der Beamte hats mal so richtig genau genommen:

    Dienstleistungen für Veranstaltungen war ihm zu allgemein, ok-versteh ich ja noch

    Auf- / Abbau und Bedienung von Veranstaltungtechnik
    Auf- / Abbau von Ständen auf Veranstaltungen
    Logistik im Veranstaltungsbereich

    -hat auch noch nicht gereicht-

    Dann durfte ich dem netten Herren auf den letzten Stecker und die letzte Schraube genau erklären was man da eigentlich macht....

    Am Ende kam raus:
    Auf- und Abbbau von !vorgefertigten! (sonst könnts ja was handwerkliches werden) Teilen
    Auf- / Abbau und Betrieb von technischem Bedarf und technischen Geräten
    Tätigkeiten als/im/bei Logistikbereich


    Es lebe die Bürokratie!

    Paddy :D

  • jörg lenz
    Beiträge
    41
    • 21. September 2007 um 17:13
    • #20

    Bei Euch hat die An- und Ummeldung was gekostet? Bei uns kostet nur die Bestätigung - denn den gelben Durchschlag braucht man für die Metro ;)

    Für angemeldet/nicht angemeldet interessiert sich das Finanzamt, vor allem wenn man wegen der Umsatzsteuer optieren möchte.

    Ansonsten ist man [theoretisch] verpflichtet, die Änderungen anzuzeigen. Denn wenn man zB anfängt, für die Sicherheit auf den Veranstaltungen sorge zu tragen, kann das vieles bedeuten. Da könnte man auch ruckzuck im Bereich §34a (Ordnerdienste; Objekt- und Personenschutz) der Gewerbeordnung landen, statt nur über die Safteys an Lampen nachzudenken...

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