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Gema Musikfolfge auch für den DJ?

  • Nordemil
  • 27. August 2007 um 13:09
  • Nordemil
    Beiträge
    193
    • 27. August 2007 um 13:09
    • #1

    Muss man der Gema auch die Musikfolge des DJ senden?

    Hatten am WE eine VA mit Blaßmusik, Live Musik und dann kam ich mit der Musik von CD.

    Die Suche war nicht hilfreich eine klare Aussage zu finden.

    Auf der Gema Seite konnte ich folgendes finden:
    Sofern bei einer VA Musiker mitwirken, ist der Gema ein Aufstellung (Musikfolge) über die bei ...usw.

    Ich bin aber doch nur Plattendreher und kein Musiker!

    Wer kann mir da helfen?

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 27. August 2007 um 19:57
    • #2

    Wir hatten das auch mal,
    das einer unserer DJs die Lieder aufschreiben sollte.

    Der Veranstalter hatte halt keine Pauschale mit der Gema ausgemacht.

    Wir haben einfach im nachhinein den Hand in Rechnung gestellt, der alles aufschrieb...

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • DJ Detto
    Profi
    Beiträge
    2.178
    • 27. August 2007 um 22:58
    • #3

    Hi

    idR hilft ein kurzer Anruf mit dem Hinweis, dass man das nicht mehr nachhalten kann und dann wird das Ganze pauschalisiert.

    BTW wir hatten ein Konzert mit Christina Stürmer die ausschließlich Lieder von Christina Stürmer sang und für Ihre eigenen Lieder dann GEMA abdrücken musste - verrückte Welt oder - ich versteh die LOGIK nicht :oops: :oops: :oops: :oops:

    Der Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • djgolle
    Beiträge
    253
    • 28. August 2007 um 08:16
    • #4
    Zitat von "DJ Detto"

    Hi

    idR hilft ein kurzer Anruf mit dem Hinweis, dass man das nicht mehr nachhalten kann und dann wird das Ganze pauschalisiert.

    BTW wir hatten ein Konzert mit Christina Stürmer die ausschließlich Lieder von Christina Stürmer sang und für Ihre eigenen Lieder dann GEMA abdrücken musste - verrückte Welt oder - ich versteh die LOGIK nicht :oops: :oops: :oops: :oops:

    Der Detto

    Die Logik? Ganz einfach! Die GEMA kassiert eine nicht unerhebliche Summe an Verwaltungsgebühren. :wink:

    Ignoranz ist der Feind des Wissens!

  • DJ Detto
    Profi
    Beiträge
    2.178
    • 28. August 2007 um 09:13
    • #5
    Zitat von "djgolle"

    Die Logik? Ganz einfach! Die GEMA kassiert eine nicht unerhebliche Summe an Verwaltungsgebühren. :wink:


    Hallo Kollege Golle,

    also das WIR Gema abdrücken weil andere etwas komponiert und gesungen haben okay!!! Aber warum muss der eigene Künstler für seine EIGENEN lieder bezahlen??? :shock: :shock: :shock: :shock:

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Schrumpeln
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    Beiträge
    908
    • 28. August 2007 um 09:16
    • #6

    Die Gema Tantiemen bekommt ja nicht nur der INterpret der Lieder, sondern diese teilen sich auf auf Komponist, Textdichter und Verlag. Natürlich verlangt ein solcher Apperat auch eine gewisse verwaltung die auch gezahlt werden will.
    Wenn jetzt die Christl nur eigene Lieder singt, dann will der Verlag ja auch seinen anteil haben! Meist ist mit dem Verlagsvertrag ja eine Vorrauszahlung für GEMATantiemen vereinbart worden, sprich der Künstler bekommt schon vorab Geld und der Verlag treibt alles ein.

    Die Gema ist aber schon ein seltsamer Haufen, der sich manchmal viel zu viel herausnimmt. Ich habe z.B. für meine eigene Band eine CD pressen lassen. Alles eigene Lieder, ohne Gemamitgliedschaft, ohne Verlagsvertrag etc.
    So das sollt einfach sein! Dachte ich...
    Also zum pressen einer CD braucht das Presswerk eine GEMA Freigabe, also habe ich einen Meldebogen ausgefüllt und zur GEMA gesendet, diese wickelt das weitere dann direkt mit dem Presswerk ab.
    Also, soweit lief alles wie gewollt, CD wurde geliefert und wir haben bezahlt und CDs verkauft. Alles toll. Dann hatte ich einen längeren Auslandsaufenthalt (4 Monate). Seit der CD erstellung war gut und gerne ein 3/4 Jahr vergangen und kurz vor Weihnachten flattert ein Brief von der Gema ins Haus. Datum 21.12. - Ich solle die fälligen Gebüren bis 28.12. bezahlen, sonst werde ein rechtanwalt eingeschaltet. Keine vorhergehende Zahlungsaufforderung, in dem Schreiben waren unsere Bandmitglieder als Autoren vermerkt.
    Über weihnachten war telefonisch natürlich keiner zu erreichen bei der GEMA. Erst ein Einschreiben meinerseits, doch bitte den Irrtum zu korrigieren wurde ohne Entschuldigung mit einer korrigierten Rechnung mit dem Betrag 0,00 genüge getan.

    Aber versuchen kann man es ja mal!

    Die Gema ist halt doch ein Monopolbetrieb und das noich in quasi-staatlicher Hand. Schlimmer geht es fast nicht.

  • Schrumpeln
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    908
    • 28. August 2007 um 09:19
    • #7

    Ausserdem zahlt ja nicht der Künstler die Gema, sondern der Veranstalter!
    Das recht zur öffentlichen Aufführung muss der Veranstalter halt erwerben, egal wie er aufführt, ob er es von CD macht, eine Coverband spielen lässt, oder den Orginalinterpreten ist dabei völlig egal.

  • smitty
    Verifiziert
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    476
    • 28. August 2007 um 10:10
    • #8

    Um nochmal auf die Ausgangsfrage einzugehen:

    Meines Erachtens nach muss man nur für Live-Auftritte (=Band z.B.) eine Liederliste abgeben.
    Für reine Tonwiedergabe von CD o.ä. wird keine Liste abgegeben, lediglich die Pauschale bezahlt.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • TON UND LICHT
    Beiträge
    173
    • 28. August 2007 um 16:55
    • #9

    Wr haben früher mal im Offenen Kanal in Hamburg Radiosendungen gemacht. Dort mussten wir immer Liederlisten abgeben mit der Gema Nummer dabei und das wurde dann abgerechnet, also nix mit pauschal und so.
    Ich denke aber bei normalen DJ VAs ist es sinnvoller pauschal zu zahlen, da ja den ganzen abend Musik läuft und bei Radiosendungen ein großer Moderationsanteil bzw. eigene Berichte dabei waren.
    Wichtig für den DJ auch immer: Den VA darauf hinweisen, dass er dafür verantwortlich ist.
    Wir hatten vor 12 Jahren mal nen ABiball von unserer Schule, da hat das Mädel die für den Raum unterschrieben hatte ein Jahr später ne Rechnung von der Gema bekommen und aus Angst sofort bezahlt. Obwohl es ne geschlossene VA war mit geladenen Gästen!

    Mirko

    ..... und immer sachlich bleiben.......!!!!

  • Seeteufel
    Beiträge
    226
    • 31. August 2007 um 22:36
    • #10

    hab heute mal wieder Schreibstunde...höhö.

    Bei Live und Sendung (Radio/TV) müssen Playlists abgegeben werden.
    Bei DJ nicht. Das hat diesen Hintergrund:
    Die GEMA hat quer über Deutschland verteilt in bestimmten Discos kleine Geräte hinter dem Mixer, die mehr oder weniger willkürlich jede Woche eine Stunde Material mitschneiden und auswerten (natürlich manipulationssicher und unbemerkbar! *is klar*), _was_ wie oft gespielt wird. Woche für Woche. Das macht streng genommen nicht die GEMA selber, sonder die beauftragt...tada....Media Control. Die Erstellen dann gleich die Charts dazu.
    Mit diesen Analysen verteilt die GEMA die erhobenen Beträge anteilsmäßig an die gespielten Künstler.
    Annahme ist also, dass ein DJ spielt, was gerade "aktuell" ist und darum ist das in jeder WOche für alle DJs gleich, egal ob Hochzeit oder Gothic-Party. Ein Livekonzert spielt natürlich nur sehr selektiv und nie vorhersehbar und das Radio auch.
    Also hier steht nicht meine Meinung, sondern die der GEMA.

    Wenn ich ne 80er Party mache, dann ist da wohl kein einziger Titel vom Mainfloor vom Tarmcenter dabei. Wenn ich den ganzen Abend nur Elvis spiele, dann bekommt trotzdem irgend so eine vollbusige HipHop-Nudel die Tantiemen. Jaja, Elvis sind keine 80er - weiß ich, sind schon 90er :P

    Das kann man so auch auf der GEMA-Page nachlesen, wenn man es findet. Ich finde den Link leider nicht mehr :-/

    Edit:

    Zitat von "TON UND LICHT"

    Obwohl es ne geschlossene VA war mit geladenen Gästen!


    GEMA-pflichtig ist schon dann, wenn Mittags der Schulfreund mit am Esstisch sitzt und das Radio in der Küche läuft. Hochzeitsfeiern sind in aller Regel "ziemlich geladene Gäste" (ausnahmsweise mal nicht im übertragenen Sinn - jedenfalls nicht am Anfang) und da kostet das GEMA.
    Der Wortlaut ist da natürlich so schwammig. Wenn Du nicht von jedem Gast den Geburtstag kennst, dann isses GEMA-pflichtig. So ganz grob... ;) Aber das passiert mir auch schon mit den Familienangehörigen, also auch keine gute Regel.

  • rbp-duo
    Beiträge
    247
    • 1. September 2007 um 18:08
    • #11

    Ich denke, der Unterschied ist, ob die Leute miteinander verwandt sind oder nicht.
    Dort wo theoretisch jeder bei sein könnte, also auch Vereine, Firmen etc. ist GEMA fällig, bei Familienfeiern nicht.
    Im übrigen, das sog. GEMA pro Verfahren, welches dafür sorgt, dass GEMA Mitglieder bei bestimmten Veranstaltungen nur Pauschalen bekommen und das offiziell rechtmäßig ist, führte schon dazu, dass manche aus der GEMA austraten und künftig bei Veranstaltungen den Veranstalter anweisen, keine GEMA abzuführen.
    Ich hatte mal mit der Band eines Singer/ Songwriters einen Auftritt, wir überlegten, auch wenige Titel unserer Vorbilder zu spielen, informierten uns bei der GEMA und erfuhren, dass wenn wir einen Titel von Neil Young spielen, für die gesamte Veranstaltung so zu zahlen ist, als hätten wir nur GEMA Repertoire gespielt.
    Macht "Freude", wenn man seinem Vorbild eine Referenz erweisen will und dann seinem Vorbild noch die Tantiemen für die eigenen Lieder überlassen soll.

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 3. September 2007 um 19:59
    • #12

    Da ja hier immer regelmässig div. Gema-Probleme diskutiert werden, möchte ich mal in die Runde fragen, wer denn von uns Kollegen sich um den Gema-Verwaltungskram überhaupt kümmert (alle Veranstalter unter den DJs jetzt mal ausgenommen)? Im Grunde genommen kann uns das als Dienstleister ja vollkommen egal sein.

    Und dann die Fragen:
    - macht Ihr das für den Kunden gratis? bzw. was wird für diese Leistung berechnet?
    - rechnet Ihr dann auch selbst mit der Gema ab, oder läuft das dann doch über den Kunden?
    - lohnt sich diese Arbeit bzw. weiß das der Kunde überhaupt zu schätzen oder läuft man da nicht eher die Gefahr, als "Gema-Eintreiber" gesehen zu werden?

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • waldschrad99
    Verifiziert
    Beiträge
    2.401
    • 17. September 2007 um 03:01
    • #13

    erledigt.

    Einmal editiert, zuletzt von waldschrad99 (2. Oktober 2010 um 00:41)

  • simonstpauli
    Profi
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    767
    Beiträge
    6.590
    • 17. September 2007 um 10:19
    • #14

    ich kenne es noch so:

    wenn eine band eigenes material spielt und keine musikfolge abgibt, ist das der gema auch relativ egal, solange die gebühr (von wem auch immer) bezahlt wird. dann kommt diese eben auch in den großen topf und geht überproportional anteilig (!) an die, die live sowieso schon oft aufgeführt werden. das neue pro-system ist wirklich schlau ausgedacht in dieser hinsicht. mir fällt da nur ein spruch ein "die renten sind sicher"
    mir war sogar so, daß auch ein dj eine musikfolge abgeben darf, wenn sein programm erheblich vom "standard" abweicht. die grenzen zwischen dem klassischen dj, modernen djs (die z.t. ja performance, also live-charakter haben) und klassischer live-performance sind ja eher fließend...

    also: vorrangig für die gema ist immer inkasso, dann verteilung.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

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