Zitat von "mringhoff"Diese Überlegungen gibt es ja schon länger, genauso wie die Forderungen, gesetzliche Voraussetzungen für die Gründung eines VT-Gewerbes zu schaffen.
Das Problem ist: wo sind die Grenzen? Beim Handwerker ist das klar, sobald er einen Betrieb aufmacht, hat er eine bestimmte Qualität nachzuweisen.
Einen "Qualifikationsnachweis zur Gewerbeeröffnung" halte ich grundsätzlich für eine gute Idee. Grundsätzlich müßte man dabei nur zwischen "reinen Vermietern" und Firmen die vor Ort arbeiten unterscheiden.
Genauso wie es Hobby-Handwerker (Heimwerker) gibt wird es auch Hochzeits-DJs weiterhin geben. Der Rest fällt einfach unter die Regel. Denn bei jeder Veranstaltung wo es eine Gefährdung gibt macht diese Regel doch Sinn, nicht wahr?
Allerdings halte ich dieses Ziel in Hinblick auf unsere Strukturen für
schwer erreichbar.