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Vorgehen gegen gefährliche Konkurenz

  • blackhawk
  • 10. September 2007 um 09:59
  • Stephan Graeske
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    • 17. September 2007 um 22:03
    • #21
    Zitat von "mringhoff"

    Diese Überlegungen gibt es ja schon länger, genauso wie die Forderungen, gesetzliche Voraussetzungen für die Gründung eines VT-Gewerbes zu schaffen.
    Das Problem ist: wo sind die Grenzen? Beim Handwerker ist das klar, sobald er einen Betrieb aufmacht, hat er eine bestimmte Qualität nachzuweisen.

    Einen "Qualifikationsnachweis zur Gewerbeeröffnung" halte ich grundsätzlich für eine gute Idee. Grundsätzlich müßte man dabei nur zwischen "reinen Vermietern" und Firmen die vor Ort arbeiten unterscheiden.

    Genauso wie es Hobby-Handwerker (Heimwerker) gibt wird es auch Hochzeits-DJs weiterhin geben. Der Rest fällt einfach unter die Regel. Denn bei jeder Veranstaltung wo es eine Gefährdung gibt macht diese Regel doch Sinn, nicht wahr?

    Allerdings halte ich dieses Ziel in Hinblick auf unsere Strukturen für
    schwer erreichbar.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • simonstpauli
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    Beiträge
    6.590
    • 17. September 2007 um 22:09
    • #22

    hilfe, bitte nicht noch mehr regulierung.

    ich denke wir haben schon zu viele gesetze... und rege hiermit an, diese angemessen durchzusetzen, was die sicherheit von gästen und personal betrifft.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • mringhoff
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    • 17. September 2007 um 23:02
    • #23

    das ist die Frage nach dem Huhn oder dem Ei - was war zuerst da?

    Beides macht Sinn: gesetzliche Qualifikationsvorschriften führen zu weniger Mängel als bis dato

    Aber: wenn endlich mal das dilletantische Vorgehen mancher Dienstleister geahndet wird und auch der Veranstalter das erheblich zu spüren bekommt, dann wird das sicherlich den berühmten "Ruck" in der Branche geben.
    Wir sollten eine Organisation wie die GEZ erschaffen: Legislativ mit Rechten ausgestattet und auf Erfolgsbasis arbeitende Eintreiber. Das ruckt auch :)

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  • Mechwerkandi
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    • 18. September 2007 um 08:30
    • #24
    Zitat von "Stephan Graeske"


    Einen "Qualifikationsnachweis zur Gewerbeeröffnung" halte ich grundsätzlich für eine gute Idee.

    Dann erlöse den Berufsstand des Veranstaltungstechnikers aus seinem Dämmerschlaf bei der IHK und verschiebe ihn in die Anlage A der HWO, incl. Meisterzwang.

    Da sich mittlerweile jeder zur Prüfung anmelden kann, steht einer Ausübung des Gewerbes nichts entgegen und eine anerkannte Qualifikation ist auch besichert.

  • mringhoff
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    • 18. September 2007 um 12:48
    • #25

    Dumm nur, daß die Entwicklungstendenz diesbezüglich aufgrund europäischer Vereinheitlichung eher anderstrum verläuft...

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  • manuela
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    • 22. September 2007 um 07:36
    • #26

    So langsam versteh sogar ich welche Bedenken der Stefan hat.
    Gestern abend noch ein par Boxen rausgefahren (Notfall, mitten in die VA rein, war ne kleine Disco...), und dort ein Rigging gesehn* das trieb sogar mir den Angstschweiß auf die Stirn (ich bin nun wirklich nicht zimperlich! )

    Daher hier mal ein völlig neuer Vorschlag:

    Ich bin mittlerweile der Ansicht, daß die meisten kleinen HKS garnicht wissen wie man mit solchen Sachen überhaupt umgehen muß. Die tun es einfach "nach bestem Wissen und Gewissen", welches leider oft Mangelware ist ...
    Eine deutliche Hilfe wäre zB, wenn jedem Trussteil ein Heftchen beiliegen würde indem die Grundlagen des sicheren Aufbaus so beschrieben sind, daß es für Amateure auch nachvollziehbar ist. Der Hinweis auf ein dutzend Verordnungen, die gegen hohes Entgeld beim Beuth bezogen werden müssen kann das freilich nicht sein ! Liebe Hersteller, lasert doch bitte einfach eure Webseite in jedes Element und fügt auf selbiger einen Leitfaden für Anfänger ein der sich mit Dingen wie Last- Überlast, und Kippmomenten auseinandersetzt. Das gäbe einen Tophit, tausende würden das - gerne und oft - lesen. Und dann vieles bessermachen.

    lG Manuela

    * Trusstisch um den DJ herum, mit "Überstand" über das ganze Tanzparkett. Keine Stützen im Tanzbereich, ich hab Pi mal Daumen ausgerechnet daß die beiden hinteren Stützen eine negative Auflage von einigen hundert kg hatten ( ich meine Ballast weg = Überhang, richtig fett bestückt mit Lichtsachen, stürzt sofort auf die Gäste), das Ding war zudem zu sparsam ballastiert, viel zu sparsam. Ganz eindeutig: völlig ohne Sachverstand zusammengeschustert. Davon abgesehen sah es aber sehr chic aus. 8)

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 22. September 2007 um 15:11
    • #27
    Zitat

    ...wenn jedem Trussteil ein Heftchen beiliegen würde indem die Grundlagen des sicheren Aufbaus so beschrieben sind,


    Das interessiert die ichweißallesundkannalles-Fraktion (z.B. Auto fahren, Boxen fliegen..alter egal, ob 17 oder 40) nicht.
    Ein Sachkundenachweis, analog zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder dem Sachkundenachweis nach TRGS519 (Asbest), wäre hier eher angebracht, um eine gewisse Sensibilität für mögliche Gefahren zu schaffen.
    Schlechte Beispiele finden sich unter "Bilder und Referenzen" auf so mancher HP und in folge hier im Forum.
    Man muß ganz einfach wissen, wo die Grenzen des angeeigneten Wissens sind.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Stephan Graeske
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    • 22. September 2007 um 17:33
    • #28

    Man könnte dem Neuwagen auch eine verständliche Übersetzung der StVo beilegen ... sollen wir deshalb auf den Führerschein verzichten?

    Natürlich nicht. Ich denke einerseits brauchen wir fachliche Ausbildung weiterhin ... und die wird eben mit einer entsprechenden Qualifikation belohnt. Logischerweise ist es aber nur eine Belohnung wenn man etwas davon hat ... also diese z.B. wirklich erforderlich ist und geprüft wird.

    Was würde ein Führerschein nutzen, wenn jeder auch ohne Ärger führerscheinlos Autofahren kann. Dann wird sich auch kaum jemand eine teure Fahrausbildung mit Prüfung antun, oder?

    Also ich denke wir brauchen Qualifikationserfordernisse UND Kontrollen.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • tufkadib
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    • 23. September 2007 um 20:50
    • #29
    Zitat von "hell&dunkel"


    Das interessiert die ichweißallesundkannalles-Fraktion (z.B. Auto fahren, Boxen fliegen..alter egal, ob 17 oder 40) nicht.
    Ein Sachkundenachweis, analog zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder dem Sachkundenachweis nach TRGS519 (Asbest), wäre hier eher angebracht, um eine gewisse Sensibilität für mögliche Gefahren zu schaffen.


    Wäre ein gängiger Weg, ich würde aber nicht zu viel Hoffnung darauf verschwenden, daß das auch angenommen wird. Man erinnere sich an die Diskussionen wg. des DJ-Führerscheins.

    Zitat von "hell&dunkel"

    Man muß ganz einfach wissen, wo die Grenzen des angeeigneten Wissens sind.


    Das trifft es wohl am ehesten. Würden alle an einer Veranstaltung Beteiligten mit Verantwortung und gesundem Menschenverstand herangehen (ein frommer Wunsch, ich weiß), dann bräuchte man nur die Hälfte der jetzt gültigen Verordnungen. Das Thema war doch neulich schon mal dran, als es um das Fest in Kroatien ging.

    MfG

    DirkB

  • tufkatg
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    268
    • 23. September 2007 um 20:59
    • #30

    So, ich kann zwar nicht viel schreiben, aber werf mal in die Runde, das ein entsprechender Anfängerlehrfaden zu noch mehr Selbstüberschätzung führen würde, aus dem "Ich hab das ja mal gelesen"...Ich würde da mehr kontrollieren lassen, grade im kleineren Bereich. Es passiert ja zum glück nicht sooo oft was, aber...

    Zitat


    Dann hat er zwar statt "Verwertung von Veranstaltungstechnik" anstelle von Vermietung geschrieben, aber egal...

  • mringhoff
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    • 24. September 2007 um 09:36
    • #31
    Zitat von "Stephan Graeske"


    Also ich denke wir brauchen Qualifikationserfordernisse UND Kontrollen.


    Würde ich auch so sehen. Wenn in jedem Bundesland nur ein paar wenige Kontrollen stattfinden würden, würde sich das sehr schnell bei allen verantwortlichen Veranstaltern und Dienstleistern rumsprechen und sicher einiges im zukünftigen Verhalten bewirken.
    Wenn es keine Fahrkartenkontrollen geben würden, wieviele würden sich dann noch Fahrkarten kaufen?

    Der oft zitierte "gesunde Menschenverstand" bzw. das "beste Wissen und Gewissen" wird halt von jedem Anwender anderst interpretiert...

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  • christian lutz
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    3
    • 25. September 2007 um 03:04
    • #32

    Ein weiteres Bsp., bzw. eine weitere Frage:

    Was ist dann mit Personen, die sich alles Notwendige für eine VA bei einem renomierten Betrieb ausleihen, selbst und richtig aufbauen (Boxentürme und Trussing gesichert, Fallschutz an der Bühne, also alle Vorschriften beachtet), und dann plötzlich die Kontrolle da steht...?

    Was ist dann mit den Personen / Verantwortlichen, wenn diese keinen Kenntnisnachweis oder eine Berechtigung vorzeigen können?

    Soll dann, wie beim Zeltbau, ein Meister anwesend sein, der die Arbeiten abnimmt?

  • mringhoff
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    5.262
    • 25. September 2007 um 13:21
    • #33

    In erster Linie sollten die Kontrollen eigentlich dafür da sein, daß die schon bestehenden Regeln und Verordnungen eingehalten werden.

    Die Anwesenheit eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik wird ja in der jeweiligen VStVO geregelt, da stellt sich nicht die Frage, ob das ein "Meister abnimmt".

    Das Vorzeigen eines "Scheines" oder einer "Urkunde" alleine macht natürlich keinen Sinn, wenn die Arbeit schlampig ausgeführt ist. Nebenbei gibt es die ein oder anderen eingesessenen Altfirmen und langjährige Techniker, die keinerlei Scheine haben, aber gewissenhaft arbeiten.
    Also wenn eine Kontrolle, dann sollte diese die Arbeit vor Ort kontrollieren und nicht irgendwelche Titel.

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  • korschi
    Beiträge
    229
    • 25. September 2007 um 16:55
    • #34
    Zitat von "mringhoff"

    Also wenn eine Kontrolle, dann sollte diese die Arbeit vor Ort kontrollieren und nicht irgendwelche Titel.

    Das ist aber schwieriger, da die kontrollierende Stelle ebenfalls ein gewisses Maß an Kompetenz braucht und... naja. :?

    Beispiel aus einem anderen Bereich: Baustellenabsicherung - also Verkehrszeichen usw.
    Das darf (man staune) auch nicht jeder Arbeiter machen, sondern auch hier wird geschultes Personal gefordert - zumindest der, der für die Baustelle verantwortlich ist muß die Kompetenz nachweisen.

    Fehlt dieses Zertifikat, gibt es u.U. den Auftrag nicht, weil bereits in der Ausschreibung der Nachweis über die fachliche Eignung gefordert wird. Hat man kein Zertifikat, braucht man gar kein Angebot abgeben, da man eh nicht berücksichtigt wird (soweit ist das System ja schonmal nicht verkehrt)

    Was passiert ?
    Man besucht als absoluter Laie eine kommerzielle Schulung (2-3Tage) und wird damit je nach Lehrgang qualifiziert selbst komplexe Autobahnbaustellen absperren zu dürfen.

    ... Ist wie Meister für VT in 16 Stunden :D

    Das endet dann in einem Stück Papier, in dem bescheinigt wird, das man kompetent ist. Mehr ist nicht erforderlich und mehr wird nicht verlangt.

    Und nachdem der "zertifizierte" Kollege den Auftrag erhalten hat, wird dessen Baustelle auch nicht kontrolliert ob auch alles so ist wie es sein soll. Denn man kann sich ja auf ihn verlassen, da er ein Zertifikat hat.

    Das ist die einfachste Art damit umzugehen und die macht am wenigsten Arbeit - auch in der VA-Branche.
    Es ist eher unwahrscheinlich das ein kontrollierender Beamter irgendwo rumklettert und nachschaut ob dort ein C1 zug hängt oder ein Baumarkt-Motor für 29,95.

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 25. September 2007 um 17:04
    • #35

    Das waren ja auch nur Wunschgedanken :)

    Aber im Zeltbau läufts ja auch so: Das Zelt wird aufgebaut und dann kommt einer von der lokalen Behörde und kontrolliert jede Kleinigkeit.

    So etwas wäre auch für die Technik sinnvoll.

    Da man sich in unserer Branche auf vielerlei Ebenen und in einigen Privateinrichtungen fortbilden / qualifizieren lassen kann, ist es auch immer fraglich, ob der der alleinige Besitz eines Stück Papiers, auf dem die körperliche Anwesenheit bei einem Fachkurs bescheinigt wurde, viel über die Gesamtqualifikation aussagt...

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  • korschi
    Beiträge
    229
    • 25. September 2007 um 17:57
    • #36
    Zitat von "mringhoff"

    der alleinige Besitz eines Stück Papiers, auf dem die körperliche Anwesenheit bei einem Fachkurs bescheinigt wurde,

    sehr treffend formuliert :wink:

  • Stephan Graeske
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    • 27. September 2007 um 20:29
    • #37

    Es wird ganz sicher wie in allen Systemen "schwarze" Schafe geben, die durchs Raster fallen. Man darf jedoch nicht vergessen, dass auf der Gegenseite viele Gefahren beseitigt werden. Dies passiert entweder mittelbar bei Kontrollen oder unmittelbar durch die Angst vor Kontrollen.

    Auch der Kontrolleur wird nicht jedes Detail prüfen können. Aber wenn ich über eine Baustelle gehen springen mir viele Sachen direkt ins Auge: CEE 63 mit 4G5, der Traversenlift mit 3 Beinen, der fehlende Potentialausgleich der Truss oder die fehlende BGV A3-Prüfungsplakette auf dem Dimmer. Warum sollte dies dem Kontrolleur entgehen?

    Und es ist ja bereits ein großer Erfolg, die offensichtlichen Gefahren zu mindern. Es wäre dumm dies erst gar nicht zu versuchen, weil verdeckte Gefährdungen nicht erkannt werden können.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Clyde
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    • 27. September 2007 um 21:21
    • #38

    Es ist sicher ein komplexes und kontroverses Thema...
    Ich bin auch mal gespannt, was bei mir passieren würde.
    Ich, als kleiner HKS, der nur nach seinem "besten Wissen und Gewissen" handelt und versucht, die ihm bekannten Richtlinien einzuhalten.

    Meine bisherige Erfahrung war durchweg Positiv, auch wenn es nur das Ordnugnsamt bzw. deren Leiter war, der meine Sicherheitsvorkehrungen als Vorbildlich bezeichnete(*eigenlob* 8) ) und er z.T eigentlich nur Privat da war.
    Mir sagte es, es fällt auf und ist in Ordnung wie ich es mache...
    Ebenso habe ich kein Problem einem Elektromeister zu sagen, das es so nicht geht und ich es so nicht mache, wie er es gerne hätte, da es gefährlich ist(ich sage nur "Adapter" ohne Vorsicherung)

    Wenn aber Nachweise erforderlich sind dann ist es unrentabel, diese erst zu erwerben, da nur nebenerwerb und Zeit knapp.
    Wofür, wenn ich es richig mache? Sollen die doch meine Praktische Arbeit begutachten und nicht irgendeinen Wisch,den man sich zur Not kaufen kann...

    Gruß
    Clyde

  • Eliminator
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    • 28. September 2007 um 15:25
    • #39

    Vielleicht sollte es für jede VA eine Art Checkliste geben, nach der der Aufbau beurteilt, ggfs. nachgebessert und durch Unterschrift des Verantwortlichen (ganz egal, ob es ein Produktionsleiter oder ein HKS ist) besiegelt wird, daß die Arbeit nach dieser Checkliste und den damit verbundenen Vorschriften ausgeführt wurde.

    Kommt nun ein Kontrolleur, guckt dieser erst mal in die Checkliste. Stimmen die dort gemachten Versprechungen nicht mit der realen Situation überein, bleibt der Laden erstmal zu.

    Ich hätte persönlich kein Problem damit, bei jeder VA so ein Ding auszufüllen und zu archivieren.

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • tufkaklto
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    • 28. September 2007 um 15:53
    • #40

    bei uns im Ösiland ist sowas gerade im kommen ( Wiener veranstaltungsgesetz )

    Aber wenn man von mir als geprüften Veranstaltungstechniker einen "Befund " will, ja, aber wenn ich dafür auch meinen Kopf für Andere hinhalte, dann nur gegen entsprechend hohe Honorierung .

    Ich muß ja dann auch mein Haftpflicht und etwaige sonstige Versicherungen ( wie eine gute Rechtsschutz ) deutlich aufstocken.

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