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Traversen ohne Siegel

  • c h
  • 23. Dezember 2007 um 21:34
  • c h
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    291
    • 23. Dezember 2007 um 21:34
    • #1

    Hallo!
    Ich habe gerade meine neuen Traversen ausgepackt (2x 2m + 1x 1m). Sind Global Truss vom Thomann.
    Auf einem 2m Stück fehlt jedoch das Etikett mit den Belastungsangaben.
    Darf ich die Traverse trotzdem verwenden bzw. ist sie dennoch zugelassen usw.
    Bin mir nicht ganz sicher was für Konsequenzen das fehlende Siegel hat.

    Grüße, Christian

  • hannes.gremm
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    8
    • 23. Dezember 2007 um 21:54
    • #2

    eigentlich duerfen traversen ohne aufkleber oder markierung des herstellers auf ihre tragfaehigeit oder hinweiss auf ein zertifikat nicht eingesetzt werden. meines wissens zumindestens nach. allerdings sage ich das mal so:
    die traverse faellt nicht auseinander weil da kein aufkleber drauf ist und es duerfte nicht so schwer sein vom hersteller / verkaeufer einen hinweiss aufkleber oder einen austausch zu bekommen.

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    • 24. Dezember 2007 um 00:30
    • #3

    Ich bitte zu beachten das der Fragesteller aus Östereich kommt.

    Für Deutschland gilt eindeutig das die Truss zu erkennen sein muss, sonnst ist ein Bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht möglich.

  • treibsand
    Verifiziert
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    • 24. Dezember 2007 um 06:33
    • #4

    Die Frage ist sicherlich berechtigt, aber wenn die Dinger neu sind und vom 30TagemoneybackT, warum machst du das zu deinem Problem?
    Zurückschicken, neu ordern, fertich. :wink:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • david kammerer
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    • 24. Dezember 2007 um 11:42
    • #5

    Hallo Leute, hallo treibsand :D
    Ist jetz nichts Pesrönliches gegen dich, sondern wirklich reiner Zufall, daß dein Post als letzter...
    Das mit dem Zurückschicken könnte ganz schön teuer kommen. Ich weis nicht, ob der T die Frachtkosten für die Rücksendung übernimmt? Da ist gleich ne Spedition fällig (außer es handelt sich um ein Meterstück). Wenn das Problem mit einem Aufkleber zu lösen ist, glaub ich ist das der Weg des geringsten Aufwandes.

    Viele Grüße

    David Kammerer

  • c h
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    • 24. Dezember 2007 um 12:01
    • #6

    Ich muss zugeben ich habe mir das Siegel (bei den anderen beiden Stücken vorhanden) noch nicht so genau angesehen. Jedoch sieht das so aus als verewigen sich auf diesem Siegel die Erbauer, Verpacker, ... Demzufolge wird es schwierig werden ein einzelnes Siegel zu bekommen.
    Da ich ja keine Schuld am fehlenden Siegel trage sollte ein für mich der Austausch kostenfrei sein – sollte. Nur den Aufwand zahlt mir niemand, deshalb wollte ich nachfragen ob dies überhaupt nötig ist.

    Erkennbar das es eine GlobalTruss ist, ist möglich da am Ende eines Gurtrohres in der Hülse für den Konus GlobalTruss eingraviert ist. Ich weiß aber nicht ob dies ausreicht um eine Traverse genau genug zu spezifizieren.

    Schöne Weihnachten aus Österreich,

    Christian


    PS: Nach meinem Wissensstand muss auch in Österreich eine Identifizierung möglich sein.

  • treibsand
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    • 24. Dezember 2007 um 12:31
    • #7

    David: Nö. Nehm ich nicht persönlich. Schliesslich diskutieren wir in einem anderen Thread ein anderes Thema.
    Ausserdem ist der Einwand z.T. berechtigt, da ja in Ö das deutsche BGB/FernabsatzGes. nicht mehr gilt. Häng ja auch davon ab, ob C H privat oder geschäftlich gekauft hat.
    Versuchen würde ich es trotzdem... 8)

    Aber kontaktiere doch hier mal den User Werner Rittmann. Der müsste doch jeden Global schon am Geruch oder Geschmack identifizieren können...
    Wenn jemand was über die Stempelungen/Siegel weiss, dann er.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • GETEC
    Profi
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    695
    • 24. Dezember 2007 um 13:30
    • #8

    ohne das trussing zu kennen, und da der "in-verkehr bringer" thomann eigentlich dafür gerade stehen sollte, würde ich es ganz normal verwenden, eine kopie der rechnung beifügen aufheben, da sind die daten um was für trusing es sich handelt ja drauf, und selbst mit dymo oder so ein etikett drucken, anhand dessen man eindeutig erkennen kann,
    um was für truss es sich handelt.

    derartige etiketten gehen nunmal ab und an verloren, aber solange sich das datum nachvollziehen lässt an dem die traverse in betrieb genommen wurde ( eher für jährliche überprüfung wichtig), und um was für typ es sich handelt, kann eigentlich nix sein....


    lg getec

  • uncelsam
    Verifiziert
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    771
    • 26. Dezember 2007 um 10:13
    • #9

    Einfach beim großen T anrufen, die organisieren dann den Rücktransport.
    Thomann ist in der hinsichtlich sehr kulant, zumindest meiner erfahrung nach...

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 26. Dezember 2007 um 19:42
    • #10

    abgesehen davon, daß T das ja verbockt hat (bei einfachem Drüberschauen, auch Versandkontrolle genannt, hätte man das Fehlen entdecken können) und somit eh für Ersatz zu sorgen hat, und das kostenlos. Auch im B2B-Bereich!

    Genau genommen sind die beiden Stücke für die Tonne (auch ablagereif genannt ;) ), denn Du wirst nie wieder raus bekommen, wer die Teile wann denn nun reell geschweißt hat...

  • c h
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    291
    • 9. Januar 2008 um 11:25
    • #11

    Also, hab mit Thomann telefoniert und mir wurde versichert, dass ich die Traverse bedenkenlos verwenden kann. Damit ich auch was in der Hand halte, wollte ich auch noch ein Schriftstück in welchem eben steht, dass ich trotz fehlendem Typenschild die Traverse verwenden darf.
    Erhalten hab ich jetzt jedoch nur ein TÜV Gutachten der Traversen und eine Belastungstabelle. Hab schon geantwortet und eben dieses Schriftstück gefordert. Schaun wir mal, falls das nichts wird wandern 2m geometrisches Alu durch die Gegend.

    Meine eigentliche Frage ist jetzt aber durch die Dateien im E-Mail Anhang entstanden.

    Die Belastungsangaben des Gutachtens, welche relativ spärlich sind, liegen höher als die detaillierten .bmp Datei (Bild-Datei) Angaben welche auch auf der Homepage zu finden sind. Logisch fände ich das Global Truss die Angaben schönt, aber umgekehrt? Oder stammen die Angaben von zwei verschiedenen Typen?

    Grüße, Christian

  • christian hackmann
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    138
    • 16. Januar 2008 um 11:45
    • #12

    habe nen ähnliches Problem:

    Gestern kam unser Truss =) (AluTruss TQ390)
    4 x 2 Meter
    Soweit alles ok aber auf einem 2 Meter stück fehlt der TÜV Sticker.

    Was nun? Zurückschicken? Schriftlich geben lassen das die auch ok ist?

    MfG Christian Hackmann

    Dass eine Lampe defekt ist, wenn sie nicht mehr leuchtet, ist einleuchtend.
    TuneBase.FM - We change everything!

  • audienceblinder
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    420
    • 16. Januar 2008 um 12:00
    • #13

    Seh das doch einfach mal praktisch.
    Das Beste ist: zurückschicken, umtauschen.
    Was hilft Dir ein nachträgliches Formular, wenn Du das nicht eindeutig zuordnen kannst.
    Setz mal einfach den Fall, Traverse ist ein Plagiat, wer wäre der Dumme?

  • christian hackmann
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    • 16. Januar 2008 um 12:33
    • #14

    Sonst ist ja alles drauf, nur der TÜV Aufkleber scheint abgegangen zu sein, meine soger noch Klebereste zu erkennen^^

    Und zurückschicken? Zahlt Mediazero das Porto dafür? Weil wie gesagt ist Schule und da sowieso kein Geld =(

    (Einsatzort ist übrigens Festinstalation auserhalb des Publikums)

    MfG Christian Hackmann

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  • david kammerer
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    • 16. Januar 2008 um 13:02
    • #15

    Hallo Leute.
    Christian bleib ganz entspannt. Es wird nicht jedes einzelne Teil vor Auslieferung vom TÜV geprüft. Es gibt eine "Baumusterprüfung", die besagt, daß die Truss prinzipiel so in Ordnung ist. Der Hersteller muß sie halt jedesmal so bauen (und das auch belegen können), wie das Muster, das geprüft wurde.
    Auf deinen Trussen muß halt erkennbar sein, welche und von wem sie sind (Gravur/ Stempel).
    Sollte es sich um Plagiate handeln, haftet erstmal der Verkäufer, weil das Betrug ist und er dafür sorgen muß sowas nicht zu verkaufen.
    Wenn die Trussen jede einzeln geprüft würde, könnte sich das kaum einer leisten :wink:
    Viele Grüße

    David Kammerer

  • Mechwerkandi
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    • 16. Januar 2008 um 13:10
    • #16
    Zitat von "David Kammerer"


    Wenn die Trussen jede einzeln geprüft würde, könnte sich das kaum einer leisten

    Vor allem wären sie dann alle kaputt... :wink:

  • david kammerer
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    • 16. Januar 2008 um 13:55
    • #17
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Vor allem wären sie dann alle kaputt...

    ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Aspekt :D

    Grüße

    David Kammerer

  • christian hackmann
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    • 16. Januar 2008 um 14:17
    • #18

    Genau das war mein gedankengang =)

    Also (wie ich es schon getan habe) einfach ignorieren und nicht extra beanstanden oder so. Wolltes nur nochma von erfahrener Seite haben =)

    Danke

    MfG Christian Hackmann

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  • c h
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    • 17. Januar 2008 um 12:53
    • #19

    Anscheinend liegt das Problem am Vornamen :lol:

    Hab ja wie berichtet schon Kontakt mit Thomann aufgenommen, auf eine Antwort zu meiner letzten E-Mail warte ich aber immer noch.
    Weiß zufällig jemand wo das steht, das ich keine Plakette auf der Truss brauch, bzw. das diese Plakette zur Identifikation nötig ist? Mittlerweile sind meine Bedenken schon fast verschwunden aber rein vom Interesse her:
    Wenn ich irgendwann einmal die Traveresen von Gaffa befreien muss, und dadurch die Schrift vom Siegel wegwische, hätte ich ja das gleiche Problem!

    Grüße, Christian

  • david kammerer
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    774
    • 17. Januar 2008 um 13:55
    • #20

    Hallo.
    Also nochmal zum besseren Verständnis:
    Wenn es heist, deine Truss hat TÜV, dann gibt es eine Musterprüfung dieser Bauart (oft gleich mit mehreren anderen Typen des gl. Herstellers zusammen). Dieses TÜV-Gutachten kannst du beim Hersteller einsehen (Internet), anfordern usw. Jetzt mußt du nur noch sicherstellen, daß deine Truss eben genau diese ist. Dies sollte durch eine Gravur oder Stempel (evtl. sogar mit Seriennummer) auf der Truss durch den Hersteller geschehen sein. Irgendwelche Aufkleber zeigen nur nochmal "hallo ich hab TÜV, VDE, C1 oder, oder".
    Ist wie mit allen Geräten, die irgendein "Prüfzeichen" haben. Oder glaust du dein Fernseher, dein Wasserkocher und deine Mikrowelle daheim wurden alle extra einer Prüfung unterzogen, die, wie Mechwerkandi schon anmerkte, meistens mit dem vorzeitigen Ableben der Geräte enden?
    Kurz: TÜV läßt Hersteller machen, du kannst nachvollziehen, daß es die richtige Truss ist. Fertig :)
    Viele Grüße

    David Kammerer

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