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PA-Vermietung

  • tobias falter
  • 13. Februar 2008 um 22:53
  • tobias falter
    Beiträge
    976
    • 13. Februar 2008 um 22:53
    • #1

    Ich bin 17 Jahre alt und vermiete ab und an meine Anlage, um ein wenig Werbung zu machen habe ich mir eine kleine Internet-Seite gemacht. Jetzt meint mein Vater allerdings das es gefährlich wäre für Steuerfahndung und so das ich noch Schwierigkeiten bekäme.
    Stimmt das?

    Ich habe einmal gehört das so lange die Einnahmen nicht die Ausgaben übersteigen es egal ist und das Legal ist. stimmt das?

  • markus thieke
    Beiträge
    51
    • 13. Februar 2008 um 23:28
    • #2

    Hi Tobias,

    dein Vater hat zum teil recht, denn du übst ein Gewerbe aus und dieses ist Anmelde pflichtig.

    Hol dir so schnell es geht einen Gewerbeschein (KLEINGEWERBE!) und bei deinen rechnungen schreibst du drauf das du nach Kleingewerberegelung keine Mehrwertsuer ausweist. Dann hast du keinen grossen stress mit Finanzamt.

    Der Schein kostet "einmalig" 20,00 oder 25,00€ (also zumindest hier bei uns), und solange du keine einnahmen über einem gewissen satz hast (bitte hol dir da mal ne genaue Info bei deinem Steuerberater) musst du auch keine Steuern abführen.

    Wilkommen im Dienstleistungsgewerbe :)

    mfg
    markus

    Markus Thieke
    Am Heckenkamp 20
    38302 Wolfenbüttel
    Tel. 05331 / 40 35 800

  • falcocgn
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    Beiträge
    1.251
    • 13. Februar 2008 um 23:35
    • #3

    Markus:

    Einspruch! Das ist der falsche Weg. Richtig ist, daß es sich um die Ausübung eines Gewerbes handelt. ABER, bevor Tobias "sich einen Gewerbeschein holt", sollte er unverzüglich mit der für ihn zuständigen IHK sprechen und sich über die Sachverhalte aufklären lassen, die auf ihn zukommen.

    Denn Unternehmer haben die Informationspflicht und können nachher nicht sagen "wusste ich nicht". Ich kenne zuviele Leute, die sich erst einen Gewerbeschein "geholt" haben, ohne zu wissen was das alles bedeutet. Nach wenigen Jahren waren sie pleite und hatten das FA am Hals.

    Tobias:

    BITTE handele nach dem was ich oben gesagt habe, durchforste das Brett nach "Gewerbe" und informiere dich zuerst.

    Wohlmeinende Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • tobias falter
    Beiträge
    976
    • 13. Februar 2008 um 23:37
    • #4

    Kleingewerbe mit 17?
    Oder soll es auf dem Namen meines Vaters laufen?

  • falcocgn
    Profi
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    273
    Beiträge
    1.251
    • 13. Februar 2008 um 23:41
    • #5

    Tobias, ERST informieren, dann handeln.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • markus thieke
    Beiträge
    51
    • 14. Februar 2008 um 00:20
    • #6

    Wieso zur IHK wenn deine Bekannten hinterher das FA am hals hatten- klar hat man die Informationspflicht aber bei nem Kleingewerbe zur IHK :? .
    erklär mir das bitte mal (im Bezug auf IHK und dem Kleingewerbe) als ob ich 7Jahre alt wäre.

    mfg
    markus

    Markus Thieke
    Am Heckenkamp 20
    38302 Wolfenbüttel
    Tel. 05331 / 40 35 800

  • ewok
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    7
    Beiträge
    2.541
    • 14. Februar 2008 um 01:00
    • #7

    Halt, stop!

    Der Gewerbeschein ist nicht das einzig wahre Wundermittel :)

    Schauen wir doch erst mal, was ein Gewerbe ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

    Zitat

    Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

    Weiter unten werden dann die Tatbestandsmerkmale erläutert. Man darf also, wenn man die Kriterien, die ein Gewerbe definieren, nicht erfüllt in einem bestimmten Umfang auch "private" Einnahmen haben. Diese kann man ganz normal dem FA angeben und fertig.

    In Fall einer "gelegentlichen" Vermietung wird wahrscheinlich die Nachhaltigkeit noch nicht gegeben sein.
    Das Finanzamt kann übrigens auch ein angemeldetes Gewerbe wegen "Liebhaberei" als nichtig erklären, wenn sich herausstellt, dass zB gar keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.

    Die Grenzen hierzu sind wohl genau so schwammig wie die Formulierungen selber :)


    Ich denke, hier sollte man sich im Einzelfall schlau machen. Jemanden finden, der sich damit auskennt: Am einfachsten beim Finanzamt zum Berater und schildern, was geplant ist. Die können (und müssen) dich dann beraten und sagen dir auch, was du in welchem Umfang machen darfst und was nicht bzw wann der Schritt zum eigenen Gewerbe gekommen ist.

    Kostet nix und du bist auf der sicheren Seite. :)

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • marco heller
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    94
    • 14. Februar 2008 um 02:37
    • #8
    Zitat von "FalcoCGN"

    Tobias, ERST informieren, dann handeln.

    Sorry, mann kann das auch anders sagen ohne den Oberschullehrer hier heraushängen zu lassen. Er ist jung und hat freundlich gefragt, aber nach Infos und nicht nach doofen Sprüchen.

    Sorry für meinen Ton, aber manchmal kann einem bei so Forumsaposteln nur der Kragen platzen.

  • tobias falter
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    976
    • 14. Februar 2008 um 07:52
    • #9

    Da ich in Belgien lebe ist das ein wenig anders (glaube ich), meine Mutter ist auch selbstständig, sie wird mal ihren Steuerberater fragen, der kennt sich ja damit aus.
    Ich beabsichtige ja keinen Gewinn ich habe bis jetzt 2500€ investiert, also das Geld vom arbeiten, Weihnachten und Geburtstag.

    Ich habe nämlich auch mal diese Sache mit Einnahmen nicht höher als die Ausgaben gehört also quasi diese Null oder Minus Rechnung.
    gibt es so etwas wirklich?

    mfg
    Tobias

  • falcocgn
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    • 14. Februar 2008 um 21:43
    • #10

    @ Marco:

    ich weiß nicht, wo ich hier einen raushängen lasse. Es ist nun so, daß das Thema "was ist ein Gewerbe?" hier mit schöner Regelmäßigkeit auftaucht und ebenso regelmäßig auch Antworten und Warnungen vor Leichtsinn nicht nur von mir gegeben werden. Ich hatte Tobias zuerst gewarnt vor voreiligen Schritten und ihn dann gebeten, sich hier entsprechend zu informieren. Wenn dann 5 Minuten später von ihm ein Beitrag kommt, der mir sagt, daß er kurz davor ist doch Fehler zu machen, dann finde ich -auch in seinem Interesse- darf ich so einen Satz schreiben.

    @ Markus:

    warum zur IHK? Ganz einfach deswegen weil er als deutscher Gewerbetreibender Zwangsmitglied wird. Er wird zwar nichts bezahlen müssen bei den angestrebten Umsätzen, doch er ist Mitglied und kann z.B. eine Erstberatung nutzen oder einen Existenzgründerkurs besuchen. Und wer weiß? Möglicherweise gibt es Fördermittel auch für ihn, die er nur bekommt wenn er bei Beantragung noch nicht den Schein hat.

    Die IHK ist doch kein Buhmann, nutze sie!

    @all: Tobias wohnt in Belgien, d.h. wir wissen nicht, was in B im Gewerberecht gilt. Daher finde ich es gut, daß Tobias jetzt ein Gespräch mit einem Steuerberater sucht.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mringhoff
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    • 14. Februar 2008 um 23:41
    • #11
    Zitat von "Tobias Falter"


    Ich habe nämlich auch mal diese Sache mit Einnahmen nicht höher als die Ausgaben gehört also quasi diese Null oder Minus Rechnung.
    gibt es so etwas wirklich?


    Nein, damit hat es nicht zu tun. Die Differenz von Einnahmen über die Ausgaben ist grob gesagt einfach der Gewinn. Wenn das ein Kriterium eines Gewerbes ist, dann würde in Deutschland ein großer Anteil von Firmen kein Gewerbebetrieb mehr sein :)
    Der Gewinn hat lediglich Bedeutung bei der Versteuerung oder bei der längerfristigen Beurteilung beim Verdacht der Liebhaberei.

    Aber wie wir ja aus Deinem letzten Beitrag erfahren haben, wohnst Du ja in Belgien. Warum suchst Du dann Tipps aus Deutschland? Europa nivelliert sehr viel, aber das Steuerrecht ist in vielen Ländern äußerst different.

    Grundsätzlich kann ich dem Falco nur beipflichten, sich vorher ordentlich zu informieren, was auf einem zukommt, wenn man ein Gewerbe betreiben möchte. Die IHK ist halt eine Möglichkeit, zudem meist kostenlos und vor allem kompetent in diesen Dingen. Ein Steuerberater ist eine andere Möglichkeit.

    Gerne darf man sich auch bei anderen Quellen informieren, z.B. im PA-Forum :) Die Gefahr dabei ist leider -abgesehen von evtl. unrichtigen Ratschlägen-, daß man sich evtl. zu sehr in die Beantwortung der gestellten Frage vertieft, und dabei das Ganze aus dem Auge verliert. Daher auch der gut gemeinte Rat mit der IHK.

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  • marco heller
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    • 15. Februar 2008 um 01:23
    • #12

    falcocgn

    ich habe sicherlich ein wenig überreagiert, aber man jetzt seien wir doch mal ehrlich, er will sich nicht bei der Fremdenlegion bewerben und für 20 Jahre dort anheuern. Er will einen "popeligen" Gewerbeschein, da er den Rat sucht das zu tun, gehe ich direkt mal davon aus das er seinem Alter entsprechedn genügend Verantwortungsbewußtsein hat, um auch zu wissen was er da tut.

    Gib ihm ein paar Tipps, und laße ihn doch entscheiden ob er sie annimmt oder nicht, wenn er dann Fehler macht wird er daraus lernen.

    Ich habe mich halt nur über den erhobenen Zeigefinger aufgeregt, das ist halt so eine Forumsunsitte ... Es gibt zu jedem Thema erhobene Zeigefinger und manchmal muß ich dann meinen Frust mal ablassen

    alles wird gut ;)

  • mringhoff
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    • 15. Februar 2008 um 10:16
    • #13
    Zitat von "marco heller"


    Er will einen "popeligen" Gewerbeschein, da er den Rat sucht das zu tun, gehe ich direkt mal davon aus das er seinem Alter entsprechedn genügend Verantwortungsbewußtsein hat, um auch zu wissen was er da tut.

    Mal abgesehen davon, daß der Fragende keine Tipps brauchen kann, die auf das deutsche Steuer- und Rechtssystem zugeschnitten sind, ist der gute Knabe noch 17 Jahre alt. In Deutschland wäre er noch minderjährig.

    Da wir ja alle auch von Fragen und dessen Antworten profitieren, können wir das ja mal anders angehen. Gehen wir mal davon aus, es handelt sich um einen deutschen Jungunternehmer, der schon 18 Jahre alt, also volljährig ist.

    Was muß so einer beachten, wenn der ganz unbedarft zur Kommunalverwaltung läuft und für wenige Euros ein "popliges" Gewerbe anmeldet?
    (Vielleicht kann man diesen Thread ja in dieser Richtung fortsetzen. Gute Hinweise sind also willkommen!)

    Er wird vor allem zu allererst keine Privatperson mehr sein, sondern ein Gewerbetreibender (egal ob Kleinunternehmer oder nicht).
    Mit einem Schlag fallen diverse Schutzregelungen für Verbraucher weg und kommen viele neue Gesetze und Verpflichtungen hinzu, von denen man teilweise noch nie etwas gehört hat. Und keiner ist verpflichtet, den jungen Gewerbeanmelder irgendwas davon zu erzählen.
    Privatpersonen müssen in vielen Dingen immer brav "aufgeklärt" werden, haben gewisse Rückgaberechte, besondere Rechte bei Gewährleistung usw. Beim Gewerbetreibenden ist alles ganz anders. Und hier gilt ganz besonders: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Weiter geht es z.B. mit den Versicherungen. Selbst bei einem Kleinunternehmer, der sich noch keine weiteren Gedanken mit Krankenversicherung, Rentenvorsorge und Berufsunfähigkeit machen muss, vergisst oft, sich eine Gewerbehaftplicht zu besorgen. Die private Haftpflicht zahlt nicht für Schäden, die bei der gewerblichen Ausübung entstanden sind und sei das Gewerbe noch so popelig.

    Eine weitere Grundvoraussetzung ist das deutsche Steuersystem. Das Finanzamt erwartet ordnungsgemässe Steuereklärungen. Wenn man am Anfang sich aufgrund der geringen Umsätze den Steuerberater spart und die EÜ, die EKSt- und die USt-Erklärungen selber machen will, der muss sich schon sehr gut auskennen, was er da tut. Fehler sind nicht nur ärgerlich für den Finanzbeamten, sondern können aufgrund angesetzter Nachforderungen, Verzinsung und Mahngebühren auch mit einem Schlag recht teuer werden. Ein "habe ich nicht gewusst" interessiert hier niemanden.

    Ich hoffe, ich habe nicht zu sehr meinen Finger erhoben, sondern vielleicht das ein oder andere Verständis für Probleme geweckt.

    Andererseits sollte jetzt auch kein potentieller Newcomer abgeschreckt werden. Mit einer guten Vorbereitung und sorgsamer Vorgehensweise kann eine Gewerbeanmeldung auch ein Start in eine gute und lukrative Zukunft werden.

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  • marco heller
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    • 15. Februar 2008 um 10:43
    • #14

    nein du hast überhaupt keinen Finger gehoben, sondern fakten aufgezählt und das sehr gut ...

  • falcocgn
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    • 15. Februar 2008 um 12:42
    • #15

    Danke mringhoff. Du schreibst, was auch mein Anliegen ist. Doch in letzter Zeit häuften sich die Fragen von Leuten, die nicht den dezenten Hinweis auf die Suchefunktion im Forum annehmen wollten.

    Die Idee mit einem Fred/FAQ zum Thema Gewerbe ist gut, doch wird dieser dann auch gelesen?

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • tobias falter
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    • 15. Februar 2008 um 14:27
    • #16

    Ich möchte aber keinen Profit oder Gewinn daraus schlagen.
    Ich besitze ein PA-Anlage aus privatem interesse und ich vermiete sie sehr günstig, damit ermögliche auch Jugendlichen oder anderen die weniger Geld haben auch mal eine Party zu Veranstalten und mit dem bisschen Geld was durch die Miete rein kommt wird wieder neues gekauft.

  • tufkaleho
    Verifiziert
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    • 15. Februar 2008 um 15:48
    • #17
    Zitat

    und mit dem bisschen Geld was durch die Miete rein kommt wird wieder neues gekauft.

    Also ist es Ziel deiner Bestrebungen Gewinn zu machen und zu expandieren.

  • mringhoff
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    5.262
    • 15. Februar 2008 um 15:57
    • #18

    Wie ja schon weiter oben geschrieben, sind die Grenzen zum Gewerbe etwas schwammig.
    Für das Finanzamt sind Tätigkeiten mit Einnahmen (unabhängig von den Ausgaben) sehr schnell ein Gewerbe, wenn diese nicht nur einmalig erfolgen. Das reicht, wenn Du das Material z.B. schon 3 x im Jahr vermietet hast.
    Andererseits ist es ja auch so, daß der ein oder andere Gewerbebetrieb einfach nicht in die positiven Zahlen kommt und man fast den Verdacht hat, daß der Inhaber mehr von der Steuerrückerstattung lebt als von den Einnahmen. Dann wiederum ist das Finanzamt wieder schnell dabei, wenn es darum geht, festzustellen, daß es sich hierbei eben nicht um ein Gewerbe handelt, sondern um eine sog. "Liebhaberei" mit der Folge, daß alle Steuererstattungen wieder zurückzuzahlen sind (incl. Zins und Zinseszins)

    Wie schon erwähnt, spielt es dabei keine Rolle, was Du mit den Einnahmen machst. Du kannst sie einem guten Zweck spenden, Du kannst die auf Konto tun oder Du kannst wieder neues Equipment kaufen.
    Je nachdem, was Du machst, sieht halt Dein Gewinn am Jahresende aus, aber das interessiert niemanden zunächst, wenn es lediglich darum geht, zu entscheiden, ob Du ein Gewerbe betreibst.

    Und insgesamt kommt es ja auch auf Deine Intention an, wie es in der Zukunft weitergehen soll. Wenn Du also von Deinen Einnahmen weiteres Material kaufst, dann baust Du Dein "Geschäft" ja aus...

    Für gelegentliche Privateinnahmen gibt es in D noch die "Sonstigen Einkünfte", denn die Einnahmen musst Du dennoch angeben, auch wenn es (noch) kein Gewerbebetrieb ist.

    Aber wie das in Belgien gehandhabt wird, weiß ich nicht. Da fände ich die Idee mit dem Steuerberater Deiner Mutter auf alle Fälle verfolgenswert.

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  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 15. Februar 2008 um 16:54
    • #19
    Zitat von "FalcoCGN"


    Die Idee mit einem Fred/FAQ zum Thema Gewerbe ist gut, doch wird dieser dann auch gelesen?


    Wenn der Thread langsam nach unten rutscht, wird er kaum noch gelesen :(
    Das Dumme an der Suchfunktion ist immer, daß zum Stichwort "Gewerbe" gleich knapp 300 Threads gefunden werden. Dann macht sich einer vielleicht die Mühe, drei oder vier Threads zu lesen, die seinem Problem näher kommen, aber dann doch nichts zur offenen Frage bieten. Da kann man es manchen nicht verdenken, daß schnell eine neuer Thread aufgemacht wird.

    Die Erfahrung hat auch gezeigt, daß dann auch diejenigen, die brav in einem alten Thread ihr neues Problem schildern, nicht korrekt beachtet werden. Dann steht ein vielleicht 2 Jahre alter Beitrag wieder oben, der eine denkt wieder an die Verleihung der "goldenen Schaufel", der andere liest erstmal die ersten Beiträge und kommt vielleicht mangels Geduld nur auf die zweite Seite und nicht auf Seite 4, wo unser Fragende auf Antwort hofft. Mit dem Ergebnis, daß dann auf die alten Beiträge von Seite 2 kommentiert/beantwortet wird...

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  • tobias falter
    Beiträge
    976
    • 15. Februar 2008 um 16:54
    • #20

    Ja ich würde das eher unter sonstige Einkünfte einstufen.

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