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Wiederholungsprüfung..

  • philipp hinz
  • 2. April 2008 um 21:51
  • philipp hinz
    Beiträge
    196
    • 2. April 2008 um 21:51
    • #1

    Hallo,
    eine Frage: Wie ist das mit der Wiederholungsprüfung von Ortsveränderlichen Betriebsmitteln, wer darf diese vornehmen. Brauche ich als Elektromensch noch eine Unterweisung? Tüv/BG etc..auch wenn es ein Automatisches-Prüfgerät ist mit Drucker etc.. welches quasi jedermann/frau bedienen kann.

    Vielen Dank

    Lieber arm und reich als krank und gesund

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 3. April 2008 um 00:28
    • #2
    Zitat von "Philipp Hinz"

    ich als Elektromensch


    als elektromensch solltest du wissen, ob du das darfst oder nicht 8)

    ______________________________

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  • skyper
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    2
    • 3. April 2008 um 08:09
    • #3

    wenn das Dingens eine eindeutige gut/Schlecht-Anzeige hat, darf es nach einer Unterweisung durch einen Meister o.ä. letztlich auch ein dressierter Affe machen.
    (das gilt dann als elektrotechnisch unterwiesen, und ist damit erledigt, wenn der prüfenden Person die nötige geistige Reife zugemutet werden kann, und unterstellt werden kann, dass offensichtliche Fehler bei einer Sichtprüfung auch entdeckt werden, z.B. Schnitte im Kabelmantel etc.).

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • timotimo
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    2.252
    • 3. April 2008 um 08:33
    • #4

    Nach BGV A3 darf es eine Elektrotechnisch unterwiesene Person machen, sofern das Messgerät eine eindeuige gut/schlechet-Anzeige hat.
    Die BGI-813 konkretisiert das, und sagt unter 2. auch etwas über die Aufsicht:

    "Elektrische Anlagen und Geräte müssen von Elektrofachkräften geprüft werden.
    Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel können auch durch elektrotechnisch unterwiesene
    Personen, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen,
    geprüft werden."

  • buzz
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    1.248
    • 3. April 2008 um 11:18
    • #5

    Wobei diese Unterweisung schriftlich zu dokumentieren ist und auch einige Dinge mehr beeinhalten muss, als das Einschalten des Messgerätes.

    Mancher Sachverständige ist auch der Meinung, dass eine derartige Unterweisung nur mittels Spezialschulung erfolgen darf, um Gerichtsfest zu werden...


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

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  • timotimo
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    2.252
    • 3. April 2008 um 11:49
    • #6
    Zitat von "buzz"


    Mancher Sachverständige ist auch der Meinung, dass eine derartige Unterweisung nur mittels Spezialschulung erfolgen darf, um Gerichtsfest zu werden...

    Das halte ich dann doch für weit hergeholt. Die BGV und BGI sieht ja extra die EUP vor, wenn das Messgerät eine gut/schlecht-Aussage zulässt. Bei interpretierbaren Messergebnissen hingegen geht das nur durch eine Elektrofachkraft. Was soll eine "Spezialschulung" sein?

  • Stephan Graeske
    Profi
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    1.217
    • 3. April 2008 um 13:36
    • #7

    Entscheidend sind die Worte "unter Aufsicht". Ich stelle mir dass so vor, dass der Meister in Werkstatt dabei ist und mit einem Auge über die Schulter des Unterwiesenen schaut...

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • buzz
    Profi
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    1
    Beiträge
    1.248
    • 3. April 2008 um 15:10
    • #8

    Dann zäumen wir das Pferd halt a bisserl anders auf:

    Der Unternehmer hat eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)zu bestellen. Diese hat eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und danach zu entscheiden, ob eine "unterwiesene Person" dazu in der Lage ist, die jeweiligen Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
    Einen unterwiesenen Laien (Hausmeister, Bäcker, Metzger) würde ich auch nur unter persönlicher Aufsicht prüfen lassen - dann kann ich die Prüfungen aber auch gleich durch die Elektrofachkraft machen lassen...

    BTW: Auch KFZ-Elektriker sind Elektrofachkräfte udn dürfen per Definitionem ohne weitere Schulung / Unterweisung nach VDE 0702 prüfen (auch ohne eindeutige gut/schlecht-Anzeige) - auch wenn sie zuvor Ihr Lebtag kein entsprechendes Prüfgerät in Händen gehalten haben...

    Daher bin ich durchaus der Meinung, dass es eben nicht reicht, die Unterweisung lasch zu betreiben bzw. den nächstbesten Elektriker zu beauftragen...

    Letztendlich haftet der Unternehmer, im Schadensfall geht er ja auch in den Bau...


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

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  • Stephan Graeske
    Profi
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    1.217
    • 3. April 2008 um 18:34
    • #9

    Dein Beitrag findet meine Zustimmung! Dito - darum setze ich mich in der Sommerpause auch selber zwei Tage ins Lager und prüf die Sachen durch :D Dann habe ich den Rest des Jahres ein gutes Gewissen.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • philipp hinz
    Beiträge
    196
    • 3. April 2008 um 21:58
    • #10

    also kann ich mich ruhig mit dem Fluke oder Gossen Metra...bla.. meine prüfungen vornehmen....? Ernenne ich mich selbst zur VEFK...? Wie sieht es mit der Versicherungstechnischen seite aus, muss ich nicht einen Lehrgang machen um zu beweisen das ich in der Lage bin die Prüfungen durchzuführen?

    Vielen Dank für die Antworten

    Lieber arm und reich als krank und gesund

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 3. April 2008 um 22:10
    • #11

    Du kannst Dich nicht selber "ernennen" :D Dazu gibt es einen Lehrgang mit festgelegten Tätigkeiten, Studenzahl, etc. Schau mal in die SR vom VPLT.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • philipp hinz
    Beiträge
    196
    • 3. April 2008 um 22:14
    • #12

    aha... also muss ich als elektrofachkraft...einen lehrgang besuchen?

    Lieber arm und reich als krank und gesund

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 3. April 2008 um 22:15
    • #13

    Als Elektrofachkraft brauchst Du keinen Lehrgang besuchen. Aber als Person, die Elektrofachkraft werden möchte schon :D

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • philipp hinz
    Beiträge
    196
    • 3. April 2008 um 22:17
    • #14

    was ist denn jetzt der unterschied zum Elektrotechnischen Facharbeiter und der Elektrofachkraft?

    Hab einen geistigen Kurzschluss... :roll:

    Lieber arm und reich als krank und gesund

  • Stephan Graeske
    Profi
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    1.217
    • 3. April 2008 um 22:20
    • #15

    http://www.vplt.org/Recht_und_Regeln/VPLT_SR40.php

    Die Elektrofachkraft prüft Betriebsmittel um zu vermeiden, dass jemand dadurch verletzt oder getötet wird. Dazu gehört natürlich auch Spezielles Wissen über einzuhaltende Grenzwerte, Prüfmethoden, etc. Ebenso natürlich die Prüfung, ob Stecker richtig montiert sind (nach Herstellung), etc.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • philipp hinz
    Beiträge
    196
    • 3. April 2008 um 22:25
    • #16

    danke danke

    Lieber arm und reich als krank und gesund

  • Sound-Klinik
    Verifiziert
    Beiträge
    7.900
    • 17. April 2008 um 15:21
    • #17
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Die Elektrofachkraft prüft Betriebsmittel um zu vermeiden, dass jemand dadurch verletzt oder getötet wird. Dazu gehört natürlich auch Spezielles Wissen über einzuhaltende Grenzwerte, Prüfmethoden, etc.


    Was ist denn ein Elektroingenieur, der kein Meister ist ... oder ein Wissenschaftler, der in universitären Labors (mit Hochspannung, leistungsfähigen Lasern oder offenen Geräteprototypen) noch mit weitaus gefährlicheren Dingen herumhantiert ?

    Dürfen die als "NICHT-Elektrofachkraft" etwa kein Kabel prüfen und dies dokumentieren, wenn das verwendete Prüfgerät nicht "gut" oder "schlecht" anzeigt (und gerade kein E-Meister in der Nähe aufpaßt ...) ? :wink:

    Soweit mir bekannt ist, hab sogar ich hier Meßequipment, deren Bedeutung vielen "Elektrofachkräften" eher fremd sein dürfte (und die ich denen auch nicht anvertrauen würde !) ... :)

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 17. April 2008 um 16:05
    • #18
    Zitat von "Sound-Klinik"

    Was ist denn ein Elektroingenieur, der kein Meister ist ...

    Dürfen die als "NICHT-Elektrofachkraft" etwa kein Kabel prüfen und dies dokumentieren, wenn das verwendete Prüfgerät nicht "gut" oder "schlecht" anzeigt (und gerade kein E-Meister in der Nähe aufpaßt ...) ? :wink:

    Nein, dürfen sie nicht! Ich bin Elektro-Ingenieur und musste daher vor kurzem extra noch meinen Elektrofachkraftschein für teueres Geld machen, da ich eben KEINE Elektrofachkraft bin (obwohl Dipl.Ing. für Elektro). Einem Kollegen ging es ganuso. Es geht um die Kenntnisse der aktuellen Regelwerke....

  • buzz
    Profi
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    1.248
    • 17. April 2008 um 16:38
    • #19

    Definition des Begriffs Elektrofachkraft (EFK):

    "Die Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen (elektrotechnischen) Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."

    In der Tat kann ein Mensch EFK sein, der sein Lebtag noch kein Prüfgerät nach VDE 0701 / 0702 in der Hand hatte, z.B. ein KFZ-Elektriker...

    Letzendlich verleiht der Titel "Elektrofachkraft" alleine eben gerade nicht die Berechtigung, jede Form von elektrischen Anlagen zu errichten, zu ändern oder instandzusetzen.
    Eine pauschale "Elektrofachkraft für alle Bereiche" kann und wird es niemals geben.
    Grundsätzlich hat die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) zu entscheiden, was welche EFK tun darf und was nicht. Hierfür ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren.

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

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  • tufkadib
    Beiträge
    2.687
    • 17. April 2008 um 17:32
    • #20
    Zitat von "timotimo"

    Nein, dürfen sie nicht! Ich bin Elektro-Ingenieur und musste daher vor kurzem extra noch meinen Elektrofachkraftschein für teueres Geld machen, da ich eben KEINE Elektrofachkraft bin (obwohl Dipl.Ing. für Elektro). Einem Kollegen ging es ganuso. Es geht um die Kenntnisse der aktuellen Regelwerke....

    Dafür dürftest Du beispielsweise die Prüfgeräte (mit denen die Elektrofachkräfte Kaffeemaschinen oder Kabel prüfen) entwickeln oder Geräte, die mit Netzspannung arbeiten.
    Befriedigt das nicht unheimlich, etwas zu konstruieren, womit man dann selber nicht arbeiten darf? :D

    MfG

    DirkB

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